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Gastautor

Rezension: Degenhardt, Klausurenkurs im Staatsrecht I, 2., neu bearb. Aufl. 2011

Rezensionen, Verschiedenes

Rezension von Markus Stoffels
1. Aufbau des Buches
Das Buch besteht aus einem allgemeinen und einem besonderen Teil.
 
a) Allgemeiner Teil
Der allgemeine Teil wiederum enthält 3 Abschnitte:
Im ersten wird die Arbeit mit dem Buch sehr hilfreich erläutert.
Abschnitt 2 beleuchtet die wichtigsten Verfahrensarten vor dem BVerfG: Organstreit, Bund-Länder-Streit, beide Normenkontrollen und die Verfassungsbeschwerde. Nach einer kurzen Einleitung wird jeweils auch der Prüfungsaufbau dargestellt. Dieser 26 Seiten umfassende Teil enthält zwar allerlei wichtige Informationen, passt meines Erachtens aber nicht in ein Fallbuch. Wenn überhaupt, hätten die Aufbauschemata auf 5 Seiten mit Verweis auf einschlägige Lehrbücher des Verfassungsprozessrechts genügt.
Der 3. Abschnitt des allgemeinen Teils hingegen ist hervorragend: Über sieben Seiten wird als Tabelle im Querdruck dargestellt, welche Themen im Staatsrecht besonders wichtig und klausurrelevant sind, welcher Klausurfall des Buches sich hiermit beschäftigt und wo das Thema im Lehrbuch derselben Reihe (Pieroth-Schlink bzw. Degenhart) nachgelesen werden kann.
 
b) Besonderer Teil
Der besondere Teil enthält 21 Klausurfälle, die in der folgenden Reihenfolge gelungen präsentiert werden:

  • Nummer und Überschrift des Falles
  • Umfang und Niveau des Falles (Bsp.: „ Mittelschwerer Fall für die Anfängerübung / Zwischenprüfung, 2 Std.“)
  • Sachverhalt und Aufgabenstellung
  • Vorüberlegungen (ausformuliert, entspricht in etwa den Anfangsgedanken eines sehr guten Bearbeiters)
  • Gliederung
  • Musterlösung (sehr gut strukturiert und formuliert)
  • Wiederholung und Vertiefung (ausformuliert, folgt der Struktur der Musterlösung)
  • Hinweise auf Lehrbücher derselben Reihe, aktuelle Rechtsprechung, Ausbildungsliteratur und weitere Fälle im thematischen Zusammenhang

 
2. Bemerkenswertes
a) zum Aufbau des Buches
Hinsichtlich der Fallaufarbeitung habe ich selten eine bessere Fallsammlung gesehen. Sie bietet für den Studenten alles, was erforderlich ist, um die Klausur zutreffend einschätzen zu können. Besonders das angedeutete Niveau, die vorgegebene Zeit, die Vorüberlegungen und die Wiederholungsaspekte sind sehr hilfreich und ermöglichen es, den Fall vom ersten Gedankengang bis zu den Konsequenzen aufzuarbeiten und nachzuvollziehen. Besonders die Wiederholung und Vertiefung ist hervorragend gestaltet und rundet den Fall ab. Sollte dieser dem Bearbeiter schwer gefallen sein, bekommt er einen Fundus an Nachbearbeitungsquellen und -fällen an die Hand und wird so in die Lage versetzt, sich das Thema erschöpfend zu erschließen.
 
b) zum Studienfortschritt des Bearbeiters
Das Buch ist für jeden Jurastudenten geeignet: Vom Erstsemester bis zum Examenskandidaten.
Im ersten Semester wird der Student in der Regel durch das Staatsrecht (was ja Thema dieses Buches ist) an das Öffentliche Recht herangeführt. So ist auch der „Ersti“ in der Lage, jeden Fall zu den Grundrechten oder dem Staatsorganisationsrecht (je nachdem, welche Vorlesung bei ihm im ersten Semester stattfindet) nachzuvollziehen.
Weiterhin bietet das Buch auch den Semestern zwei bis sechs alles, was man im Staatsorganisationsrecht wissen muss, um Orientierungsklausuren, Anfänger- und Fortgeschrittenenübungen als Klausur und/oder Hausarbeit mit Erfolg bestehen zu können.
Auch der Examenskandidat profitiert sehr von diesem Buch. Zwar mag er zunächst vom Kauf abgeschreckt sein, da der Untertitel des Buches „Ein Fall- und Repetitionsbuch für Anfänger“ heißt und in den Examensklausuren zum Öffentlichen Recht in der Regel Verwaltungsrecht BT (allenfalls mit Grundgesetzeinschlag) geprüft wird. Ehrlicherweise wird er jedoch zugeben müssen, dass man Klausuren gleich welcher Art im Öffentlichen Recht nur dann mit gutem Erfolg bestehen kann, wenn man solide Kenntnisse des Staatsrechts besitzt. Auch wenn die Examensklausuren (grundsätzlich!) aus Verwaltungsrecht BT bestehen, so müssen doch immer wieder Inzidentprüfungen der Verfassung durchgeführt werden. Anders in der mündlichen Prüfung: Dort ist das Staatsrecht sogar häufig bevorzugtes Prüfungsthema im Öffentlichen Recht. Von dem, was man an Staatsrecht als Examenskandidat wissen muss, deckt das Buch das wichtigste ab (insbesondere die „Klassiker“, aber oft versehen und ummantelt mit „ungewohntem Terrain“).
Zusammengefasst ist das Buch für absolut jeden Jurastudenten eine Bereicherung und mit nur knapp 18,- € seinen Preis auch wert. Es ist fast unmöglich aus diesem Buch nichts zu lernen – jeder, der denkt, das Staatsrecht noch so gut zu beherrschen, wird noch etwas dazu lernen.

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19.04.2012/0 Kommentare/von Gastautor
Schlagworte: Degenhardt, Lehrbuch, Rezension, Staatsrecht
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https://juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg 0 0 Gastautor https://juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg Gastautor2012-04-19 08:46:472012-04-19 08:46:47Rezension: Degenhardt, Klausurenkurs im Staatsrecht I, 2., neu bearb. Aufl. 2011
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