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Du bist hier: Startseite1 > Rechtsgebiete2 > Öffentliches Recht3 > Reform des bislang verfassungswidrigen Wahlrechts überfällig!
Dr. Stephan Pötters

Reform des bislang verfassungswidrigen Wahlrechts überfällig!

Öffentliches Recht, Verfassungsrecht

Gefahr einer schweren Staatskrise nach der nächsten Wahl
Die vom BVerfG gesetzte Frist bis zum 30.06. diesen Jahres zur Reform des Wahlrechts wird bald verstreichen, ohne dass der Gesetzgeber bislang eine Reform des zum Teil verfassungswidrigen aktuellen Rechts angegangen ist. Beck-aktuell meldet nun, dass der ehemalige Verfassungsrichter Papier vor einer möglichen Staatskrise warnt, falls die Reform nicht bald auf die Tagesordnung kommt. Der Bild-Zeitung hatte Papier mitgeteilt, dass er davon ausgehe, dass die nächste Wahl annuliert werden würde, falls sie aufgrund des aktuellen Wahlrechts stattfinden würde, dessen Verfassungswidrigkeit das BVerfG bereits festgestellt hatte (BVerfG, Urteil vom 3. 7. 2008 – 2 BvC 1/07 und 2 BvC 7/07). Papier warnt: „Nach einer annullierten Wahl gäbe es keinen Bundestag, der ein verfassungsmäßiges Wahlgesetz erlassen könnte, so dass man auch keine Neuwahl auf verfassungsmäßiger Grundlage abhalten könnte. Deutschland wäre politisch lahmgelegt.“
Effekt des negativen Stimmgewichts ist verfassungswidrig
Diese Debatte ist Anlass genug, sich noch einmal mit der Entscheidung auseinanderzusetzen. Dem Prüfling sollte bewusst sein, warum der Effekt des negativen Stimmgewichts gegen die Wahlrechtsgrundsätze der Gleichheit und der Unmittelbarkeit verstößt. Insofern sei auf unseren Artikel vom September 2009 verwiesen.

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30.05.2011/7 Kommentare/von Dr. Stephan Pötters
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https://juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg 0 0 Dr. Stephan Pötters https://juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg Dr. Stephan Pötters2011-05-30 19:33:132011-05-30 19:33:13Reform des bislang verfassungswidrigen Wahlrechts überfällig!
7 Kommentare
  1. AndiG
    AndiG sagte:
    30.05.2011 um 23:22

    Im vollen Bewusstsein der Gefahr Königsmord zu begehen: Bleibt bei einer nichtigen Wahl nicht der alte Bundestag bestehen? Ist die Vermeidung der Staatskrise nicht ratio legis des Art. 39 Abs. 1 S. 2?

    Antworten
  2. stephan
    stephan sagte:
    04.06.2011 um 16:35

    Dazu jetzt aktuell noch ein Beitrag in der FAZ:
    https://www.faz.net/artikel/C30923/streit-ueber-wahlrecht-opposition-befuerchtet-staatskrise-30431489.html

    Antworten
  3. Dooley
    Dooley sagte:
    28.06.2011 um 12:48

    Wahnsinn, dass die das überhaupt dort soweit kommen lassen!! Offensichtlich nehmen die Damen und Herren die Frist vom BVerfG wirklich nicht ernst – üble Sache!

    Antworten
  4. olli
    olli sagte:
    24.09.2011 um 22:27

    Gibts hier eigentlich etwas neues? Habe nichts mitbekommen?!

    Antworten
  5. Gerrit
    Gerrit sagte:
    25.09.2011 um 9:13

    Den aktuellen Stand gibt es hier:
    https://www.sueddeutsche.de/35Q38C/214483/Koalition-einigt-sich-auf-Wahlrechtsrefor.html

    Antworten
  6. Timo
    Timo sagte:
    02.10.2011 um 12:49

    Besser spät als nie.^^

    Antworten
  7. Betakel
    Betakel sagte:
    04.10.2011 um 13:57

    Das kann kein Argument sein. Das (Nicht-) Handeln der Politiker ist unfassbar anmaßend und auf Stressvermeidung ausgerichtet…

    Antworten

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