• Suche
  • Lerntipps
    • Karteikarten
      • Strafrecht
      • Zivilrecht
      • Öffentliches Recht
    • Examensvorbereitung
    • Fallbearbeitung und Methodik
    • Für die ersten Semester
    • Mündliche Prüfung
  • Examensreport
    • 2. Staatsexamen
    • Baden-Württemberg
    • Bayern
    • Berlin
    • Brandenburg
    • Bremen
    • Hamburg
    • Hessen
    • Lösungsskizzen
    • Mecklenburg-Vorpommern
    • Niedersachsen
    • Nordrhein-Westfalen
    • Rheinland-Pfalz
    • Saarland
    • Sachsen
    • Sachsen-Anhalt
    • Schleswig-Holstein
    • Thüringen
    • Zusammenfassung Examensreport
  • Interviewreihe
    • Alle Interviews
  • Rechtsgebiete
    • Strafrecht
      • Klassiker des BGHSt und RGSt
      • StPO
      • Strafrecht AT
      • Strafrecht BT
    • Zivilrecht
      • AGB-Recht
      • Arbeitsrecht
      • Arztrecht
      • Bereicherungsrecht
      • BGB AT
      • BGH-Klassiker
      • Deliktsrecht
      • Erbrecht
      • Familienrecht
      • Gesellschaftsrecht
      • Handelsrecht
      • Insolvenzrecht
      • IPR
      • Kaufrecht
      • Kreditsicherung
      • Mietrecht
      • Reiserecht
      • Sachenrecht
      • Schuldrecht
      • Verbraucherschutzrecht
      • Werkvertragsrecht
      • ZPO
    • Öffentliches Recht
      • BVerfG Leitentscheidungen & Klassiker
      • Baurecht
      • Europarecht
      • Europarecht Klassiker
      • Kommunalrecht
      • Polizei- und Ordnungsrecht
      • Staatshaftung
      • Verfassungsrecht
      • Versammlungsrecht
      • Verwaltungsrecht
      • Völkerrrecht
  • Rechtsprechungsübersicht
    • Strafrecht
    • Zivilrecht
    • Öffentliches Recht
  • Juri§kripten
  • Click to open the search input field Click to open the search input field Suche
  • Menü Menü
Du bist hier: Startseite1 > Startseite2 > Rechtsprechung3 > Rechtsprechungsüberblick in Strafsachen
Christian Muders

Rechtsprechungsüberblick in Strafsachen

Rechtsprechung, Rechtsprechungsübersicht, Startseite, Strafrecht

Im Folgenden eine Übersicht über im November veröffentlichte, interessante Entscheidungen des BGH in Strafsachen (materielles Recht):
I. BGH, Beschluss vom 7. August 2014 – 3 StR 105/14
An einem unmittelbaren Ansetzen im Sinne des § 22 StGB kann es ausnahmsweise – trotz der Verwirklichung eines Tatbestandsmerkmals – fehlen, wenn der Täter damit noch nicht zu der die Strafbarkeit begründenden eigentlichen Rechtsverletzung ansetzt. Dies kann bei einem bandenmäßigen Einbrechen in einen Geschäftsraum zum Stehlen (schwerer Diebstahl nach § 244a Abs. 1 StGB) etwa dann der Fall sein, wenn der Täter nicht gleichzeitig mit seiner Handlung zur Verwirklichung des Grunddeliktes ansetzt, weil er nach dem Einbruch eine planmäßige Pause einlegt, um später zurückzukehren, um den in den Räumlichkeiten befindlichen Tresor aufzubrechen.
II. BGH, Beschluss vom 11. September 2014 – 4 ARs 12/14
Der 4. Strafsenat des BGH hält auf den Anfragebeschluss des 2. Senats vom 28. Januar 2014 – 2 StR 495/12 – (vgl. § 132 Abs. 3 S. 1 GVG) daran fest, dass eine Wahlfeststellung zwischen Diebstahl und Hehlerei zulässig ist. Die Wahlfeststellung verstößt danach nicht gegen das Bestimmtheitsgebot nach Art. 103 Abs. 2 GG. Denn der Umstand, dass bei einer Verurteilung auf der Grundlage einer sog. echten Wahlfeststellung nicht feststeht, welcher der alternativ in Betracht kommenden Straftatbestände verletzt worden ist, ändere nichts daran, dass die maßgeblichen strafbewehrten Verbote für den Normadressaten in Tragweite und Anwendungsbereich erkennbar waren. Zudem darf ein Angeklagter im Fall einer echten Wahlfeststellung nur verurteilt werden, wenn die nach der Ausschöpfung aller Beweismöglichkeiten alternativ in Betracht kommenden Sachverhalte jeweils einen (anderen) Straftatbestand vollständig erfüllen und andere Sachverhaltsalternativen sicher ausscheiden, sodass auch gewährleistet bleibe, dass nur der Gesetzgeber über die Strafbarkeit entscheidet.
III. BGH, Beschluss vom 16. September 2014 – 3 StR 373/14
Der Täter, der einer weiteren Person dabei hilft, den Gewahrsam an einem allein von dieser durch das Einstecken in einen Jutebeutel erlangten Notebook gegen den Eigentümer durch Schläge zu verteidigen, begeht nicht selbst einen räuberischen Diebstahl, wenn er nicht Mittäter der vorherigen Tat gewesen ist und daher nicht die von der Vorschrift des § 252 StGB verlangte Besitzerhaltungsabsicht hat.
IV. BGH, Beschluss vom 17. September 2014 – 1 StR 387/14
Eine Entziehung oder Vorenthaltung Minderjähriger durch Drohung mit einem empfindlichen Übel (§ 235 Abs. 1 Nr. 1 Var. 2 StGB) liegt nicht nur dann vor, wenn das Kind mit dem vorgenannten Nötigungsmittel räumlich von einem Elternteil getrennt wird, sondern auch, wenn der geschädigte Elternteil durch ebendieses Nötigungsmittel (hier: Drohung mit dem Tode) von seinem Kind ferngehalten wird. Der vorgenannte Tatbestand kann jedenfalls dann tateinheitlich mit einer Nötigung (§ 240 StGB) zusammentreffen, die nicht im Wege der Gesetzeskonkurrenz zurücktritt, wenn der Täter ein über die Kindesentziehung hinausgehenden Zweck verfolgt (zur Veröffentlichung in BGHSt vorgesehen).
V. BGH, Urteil vom 8. Oktober 2014 – 5 StR 395/14
Ein nicht beendeter Diebstahl im Rahmen eines räuberischen Diebstahls gemäß § 252 StGB liegt solange vor, wie der Täter seinen Gewahrsam noch nicht gefestigt und gesichert hat. Dies betrifft auch die Situation, dass der Täter den unmittelbaren Herrschaftsbereich des Bestohlenen (hier: einen Supermarkt) zwar bereits verlassen hat, sich aber immer noch in Sichtweite des ihn alsbald verfolgenden Inhabers (hier: an einer Bushaltestelle) befindet, da dann noch das Risiko besteht, die Beute infolge der Nacheile wieder herausgeben zu müssen.
VI. BGH, Urteil vom 9. Oktober 2014 – 4 StR 208/14
Eine „gegenwärtige Gefahr für Leib oder Leben“ im Sinne des Erpressungstatbestandes (§§ 253, 255 StGB) liegt auch bei einer Dauergefahr vor, d.h. einer solchen, die jederzeit – unmittelbar, alsbald oder auch später – in einen Schaden umschlagen kann. Daher ist in einem Fall, in dem der Täter das ihm bekannte Opfer mit einem Messer bedroht, nicht entscheidend, ob er damit rechnet, sofort die von ihm verlangte Geldzahlung zu erhalten.
VII. BGH, Urteil vom 20. Oktober 2014 – 5 StR 380/14
Sonstige niedrige Beweggründe im Sinne des Mordtatbestandes (§ 211 Abs. 2, 1. Fallgruppe, Var. 4 StGB) können auch bei einem außergewöhnlich brutalen, eklatant menschenverachtenden äußeren Tatbild der Tötung vorliegen. Aus diesem muss ersichtlich werden, dass der Adressat des Angriffs nicht einmal mehr ansatzweise als Person, sondern nur noch wie ein beliebiges Objekt, mit dem man nach hemmungslosem Gutdünken verfahren kann, behandelt wurde, wobei ein Handeln des Täters mit dolus eventualis hinsichtlich der Tötung seines Opfers ausreichend ist (Einzelheiten des Geschehens s. Urteil).
– – –
Zuletzt noch zwei strafprozessuale Entscheidungen des BGH, zum einen zur Pflicht der staatlichen Behörden, bereits im Ermittlungsverfahren dem Beschuldigten einen Verteidiger zu bestellen, zum anderen zum Vorliegen eines Beweisverwertungsverbots nach § 136a StPO:
VIII. BGH, Beschluss vom 20. Oktober 2014 – 5 StR 176/14
Es besteht ohne Besonderheiten des Einzelfalls keine Pflicht dem Beschuldigten stets bereits frühzeitig im Ermittlungsverfahren, etwa beginnend mit dem Verdacht eines (auch schweren) Verbrechens, einen Verteidiger zu bestellen, was auch dann gilt, wenn ein Haftbefehl besteht. Denn der Gesetzgeber hat den Zeitpunkt der rechtlich zwingenden Bestellung eines Pflichtverteidigers in § 140 Abs. 1 Nr. 4 StPO in Kenntnis der bestehenden Rechtsprechung bewusst (erst) auf den Beginn der Vollstreckung der Untersuchungshaft festgelegt (zur Veröffentlichung in BGHSt vorgesehen).
IX. BGH, Beschluss vom 21. Oktober 2014 – 5 StR 296/14
Eine die Freiheit der Willensentschließung und der Willensbetätigung des Beschuldigten beeinträchtigende Ermüdung im Sinne des § 136a Abs. 1 Satz 1 StPO liegt regelmäßig dann vor, wenn dieser mindestens 38 Stunden nicht geschlafen hatte und anschließend einer konfrontativen Befragung durch die Polizei ausgesetzt wird (zur Veröffentlichung in BGHSt vorgesehen).

Print Friendly, PDF & Email
01.12.2014/1 Kommentar/von Christian Muders
Schlagworte: BGH, November 2014, Rechtsprechungsübersicht, Strafrecht
Eintrag teilen
  • Teilen auf Facebook
  • Teilen auf X
  • Teilen auf LinkedIn
https://juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg 0 0 Christian Muders https://juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg Christian Muders2014-12-01 14:00:432014-12-01 14:00:43Rechtsprechungsüberblick in Strafsachen
Das könnte Dich auch interessieren
BGH: Keine Tricksereien mit der 130 %-Grenze bei der Kfz-Reparatur
Rechtsprechungsüberblick in Strafsachen
BGH: Rechtsprechungsübersicht in Zivilsachen
Strafrechtsklausur – Januar 2012 – 1. Staatsexamen NRW, Schleswig-Holstein
Strafrecht – Berlin/Brandenburg – Oktober 2020 – 1. Staatsexamen
Rechtsprechungsüberblick in Strafsachen
1 Kommentar
  1. bimbam
    bimbam sagte:
    08.12.2014 um 18:18

    zu Fall II („Wahlfesstellung Hehlerei /Diebstahl“):
    es läst sich bei unklarer Hehlerei- oder Diebstahlssachlage doch u.U. nach „in dubio“ oder (dem gedanken einer „Prä-Pospendenzfeststellung“ o.ä.) zumindest eine eindeutige Verurteilung wegen Unterschlagung annehmen.
    Bei einer möglichen eindeutigen Verurteilung soll Wahlfesstellung nach deren regeln grds. ausscheiden. Warum dann nicht auch hier nach in dubio?

    Antworten

Hinterlasse einen Kommentar

An der Diskussion beteiligen?
Hinterlasse uns deinen Kommentar!

Schreibe einen Kommentar Antwort abbrechen

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Über Juraexamen.info e.V.

Deine Online-Zeitschrift für Jurastudium, Staatsexamen und Referendariat.

Wir sind ein gemeinnütziger Verein aus Bonn und auf Eure Unterstützung angewiesen, sei es als Mitglied oder durch Gastbeiträge. Über Zusendungen und Nachrichten freuen wir uns daher sehr!

Werbung

Anzeige

Neueste Beiträge

  • Reservierungsanfragen und Falschnamen – Einzelfragen beim Abschluss von Beherbergungsverträgen
  • Sind §§ 160, 271 StGB gesetzliche Ausprägungen der mittelbaren Täterschaft, sodass Gutgläubigkeit des Vordermanns nötig ist?
  • Restguthaben auf dem Netflix-Account darf die Kündigung des Abonnements nicht hinauszögern

Weitere Artikel

Auch diese Artikel könnten für dich interessant sein.

Gastautor

Reservierungsanfragen und Falschnamen – Einzelfragen beim Abschluss von Beherbergungsverträgen

Aktuelles, BGB AT, Rechtsprechung, Schuldrecht, Startseite, Uncategorized, Verschiedenes, Zivilrecht, Zivilrecht

Verträge zwischen Hotels und ihren Gästen sind in der Praxis wie auch in der Studienliteratur häufig anzutreffen. Studierende sehen sich regelmäßig mit verschiedenen Fragen konfrontiert. Welche Rechtsnatur ein solcher Vertrag […]

Weiterlesen
12.05.2026/0 Kommentare/von Gastautor
https://juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg 0 0 Gastautor https://juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg Gastautor2026-05-12 07:50:062026-05-12 07:50:06Reservierungsanfragen und Falschnamen – Einzelfragen beim Abschluss von Beherbergungsverträgen
Jakob Brohl

Restguthaben auf dem Netflix-Account darf die Kündigung des Abonnements nicht hinauszögern

AGB-Recht, Aktuelles, Rechtsprechung, Schuldrecht, Verbraucherschutzrecht, Verschiedenes, Zivilrecht

Der Bundesgerichtshof hat sich in seinem Urteil vom 16.04.2026 (Az: III ZR 152/25) mit der Frage befasst, ob Restguthaben auf einem Netflix-Account bis zu dessen vollständigen Verbrauch die Kündigung des […]

Weiterlesen
20.04.2026/0 Kommentare/von Jakob Brohl
https://juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg 0 0 Jakob Brohl https://juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg Jakob Brohl2026-04-20 20:34:472026-04-20 20:34:47Restguthaben auf dem Netflix-Account darf die Kündigung des Abonnements nicht hinauszögern
Gastautor

Abgrenzung Täterschaft und Teilnahme: Mittäterschaft bei fehlender Mitwirkung im Ausführungsstadium

Rechtsgebiete, Rechtsprechung, Strafrecht, Strafrecht AT

Die Abgrenzung von Täterschaft und Teilnahme gehört zu den absoluten Klausurklassikern aus dem Allgemeinen Teil des Strafrechts. Eng mit dieser Thematik verknüpft ist das Problem der Mittäterschaft bei fehlender Mitwirkung […]

Weiterlesen
07.04.2026/0 Kommentare/von Gastautor
https://juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg 0 0 Gastautor https://juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg Gastautor2026-04-07 14:51:412026-04-07 14:51:41Abgrenzung Täterschaft und Teilnahme: Mittäterschaft bei fehlender Mitwirkung im Ausführungsstadium

Mitmachen

Du hast Lust, Autor bei uns zu werden? Wir freuen uns!

Mitmachen
  • Über JE
  • Das Team
  • Spendenprojekt
  • Gastautor werden
  • Mitglied werden
  • Alumni
  • Häufige Fragen
  • Impressum
  • Kontakt
  • Datenschutz

© juraexamen.info e.V.

Print Friendly, PDF & Email
Nach oben scrollen Nach oben scrollen Nach oben scrollen