• Suche
  • Lerntipps
    • Karteikarten
      • Strafrecht
      • Zivilrecht
      • Öffentliches Recht
    • Examensvorbereitung
    • Fallbearbeitung und Methodik
    • Für die ersten Semester
    • Mündliche Prüfung
  • Examensreport
    • 2. Staatsexamen
    • Baden-Württemberg
    • Bayern
    • Berlin
    • Brandenburg
    • Bremen
    • Hamburg
    • Hessen
    • Lösungsskizzen
    • Mecklenburg-Vorpommern
    • Niedersachsen
    • Nordrhein-Westfalen
    • Rheinland-Pfalz
    • Saarland
    • Sachsen
    • Sachsen-Anhalt
    • Schleswig-Holstein
    • Thüringen
    • Zusammenfassung Examensreport
  • Interviewreihe
    • Alle Interviews
  • Rechtsgebiete
    • Strafrecht
      • Klassiker des BGHSt und RGSt
      • StPO
      • Strafrecht AT
      • Strafrecht BT
    • Zivilrecht
      • AGB-Recht
      • Arbeitsrecht
      • Arztrecht
      • Bereicherungsrecht
      • BGB AT
      • BGH-Klassiker
      • Deliktsrecht
      • Erbrecht
      • Familienrecht
      • Gesellschaftsrecht
      • Handelsrecht
      • Insolvenzrecht
      • IPR
      • Kaufrecht
      • Kreditsicherung
      • Mietrecht
      • Reiserecht
      • Sachenrecht
      • Schuldrecht
      • Verbraucherschutzrecht
      • Werkvertragsrecht
      • ZPO
    • Öffentliches Recht
      • BVerfG Leitentscheidungen & Klassiker
      • Baurecht
      • Europarecht
      • Europarecht Klassiker
      • Kommunalrecht
      • Polizei- und Ordnungsrecht
      • Staatshaftung
      • Verfassungsrecht
      • Versammlungsrecht
      • Verwaltungsrecht
      • Völkerrrecht
  • Rechtsprechungsübersicht
    • Strafrecht
    • Zivilrecht
    • Öffentliches Recht
  • Juri§kripten
  • Click to open the search input field Click to open the search input field Suche
  • Menü Menü
Du bist hier: Startseite1 > Rechtsgebiete2 > Zivilrecht3 > Familienrecht4 > OLG München: Weinbestände sind keine Haushaltsgegenstände
Dr. Christoph Werkmeister

OLG München: Weinbestände sind keine Haushaltsgegenstände

Familienrecht, Rechtsprechung, Rechtsprechungsübersicht, Sachenrecht, Zivilrecht, Zivilrecht, ZPO

Das OLG München entschied vor Kurzem eine Rechtsfrage, die ohne weiteres als Baustein für sachenrechtliche Examensklausuren verwendet werden kann (Urteil v. 01.08.2011 – 12 UF 161/11). Das OLG München entschied nämlich, dass eine Sammlung wertvoller Weine kein „Haushaltsgegenstand“ im Sinne des Eherechts darstellt.  Zwar befasste sich das Urteil thematisch mit dem weniger examensrelevanten Scheidungsrecht, in der Sache sind die rechtlichen Erwägungen des OLG jedoch durchaus klausurtauglich, da sie im Rahmen der Prüfung der examensträchtigen Vorschrift des § 1369 BGB eine Rolle spielen.
Sachverhalt

Im Keller eines Münchner Ehepaares befand sich eine Sammlung teilweise sehr wertvoller Weine (darunter auch ältere Jahrgänge Chateau Petrus und Chateau Lafleur). Der Ehemann hatte diese im Laufe der Jahre angeschafft, da er sich schon lange für Weine interessiert hatte. Während die Ehefrau nur ab und an einen Schluck davon trank, kümmerte sich der Ehemann um den Bestand. Er dokumentierte anhand einer Liste die gesammelten Flaschen, überwachte zu welchem Zeitpunkt ein Konsum am besten in Frage kam und wählte entsprechende Weine zum Verzehr aus. Auch den Schlüssel zum Weinkeller hatte nur er.

Rechtliche Würdigung
Wenn ein Examenssachverhalt nun so gestrickt wäre, dass der Ehemann, der mit seiner Frau im gesetzlichen Güterstand lebt, die teuren Weine verkaufen möchte, wäre er – vorausgesetzt, er ist auch Eigentümer der Weine – nicht an einer Veräußerung gehindert. Insbesondere das Verfügungsverbot des § 1369 BGB würde nach der rechtlichen Würdigung des OLG München einem Verkauf (§ 433 BGB) und einer Übereignung (§§ 929 ff. BGB) nicht entgegenstehen. Nach § 1369 Abs. 1 BGB kann ein Ehegatte zwar nur über ihm gehörende Gegenstände des ehelichen Haushalts verfügen und sich zu einer solchen Verfügung auch nur verpflichten, wenn der andere Ehegatte einwilligt. Das OLG München stellte indes fest, dass es sich bei den Weinbeständen nicht um Haushaltsgegenstände handelt.
Haushaltsgegenstände sind nach Auffassung des Gerichts alle beweglichen Gegenstände, die nach den Vermögens- und Lebensverhältnissen der Ehegatten für die Wohnung, den Haushalt und das Zusammenleben bestimmt sind und damit der gemeinsamen Lebensführung dienen. Der Begriff sei darüber hinaus auch weit auszulegen. Daher würden grundsätzlich auch Vorräte an Nahrungsmitteln, die zwar keine Haushaltsgegenstände im eigentlichen Sinne darstellen, unter den Rechtsbegriff „Haushaltsgegenstände“ fallen. Keine Haushaltsgegenstände seien aber die Gegenstände, die ausschließlich dem Beruf oder dem persönlichen Bedarf eines Ehegatten dienen. Auch die Gegenstände, die zum persönlichen Gebrauch bestimmt seien und den individuellen Interessen eines der Ehegatten dienten, fallen nach Auffassung des OLG München nicht unter den Begriff der Haushaltsgegenstände. Entscheidend sei bei der Betrachtung jeweils die Zweckbestimmung und Nutzung der Gegenstände im Einzelfall. Nicht zu den Haushaltsgegenständen gehörten daher etwa Münzsammlungen und Briefmarkensammlungen. Genausowenig erfasst seien indes Luxusweinbestände, sofern sie – wie im hier dargestellten Fall – ausschließlich von einem der Ehepartner verwaltet werden.
Examensrelevanz
Angesichts der Tatsache, dass über § 1369 BGB ein vermeintlich einfach zu lösender sachen- oder bereicherungsrechtlicher Fall, in dessen Rahmen die Eigentumslage im Hinblick auf einen bestimmten Gegenstand erörtert werden muss, erheblich verkompliziert werden kann, eignet sich das hier besprochene Urteil hervorragend für das Abfragen in juristischen Prüfungen.
Darüber hinaus sollte bekannt sein, dass im Rahmen von Verfügungen, die nach § 1369 BGB unwirksam sind, auch § 1368 BGB anwendbar ist (vgl. § 1369 Abs. 3 BGB). Diese Vorschrift regelt gesetzlich eine Prozessstandschaft zugunsten des benachteiligten Ehegatten. Dies hat zur Folge, dass die Rechte des verfügenden Ehegatten gegenüber dem vermeintlichen Vertragspartner, also demjenigen, der die Sache (in diesem Fall die Weinbestände) unrechtmäßig erhalten hat, auch von dem benachteiligten Ehegatten (hier der Ehefrau) im Wege eines Prozesses geltend gemacht werden können.
Im Rahmen der Zulässigkeit einer zivilrechtlichen Klage (im ersten sowie zweiten Examen wird dies häufig eine Drittwiderspruchsklage nach § 771 ZPO sein), wäre diese Fragestellung ausnahmsweise bereits bei der Zulässigkeit (und zwar unter dem Stichwort „Prozessführungsbefugnis“) zu erörtern. In der Begründetheit der Klage würde sodann nochmal kurz auf § 1368 BGB einzugehen sein (wobei der Prüfungspunkt hierbei als „Aktivlegitimation“ zu bezeichnen wäre).

Print Friendly, PDF & Email
09.09.2012/0 Kommentare/von Dr. Christoph Werkmeister
Eintrag teilen
  • Teilen auf Facebook
  • Teilen auf X
  • Teilen auf LinkedIn
https://juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg 0 0 Dr. Christoph Werkmeister https://juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg Dr. Christoph Werkmeister2012-09-09 09:30:342012-09-09 09:30:34OLG München: Weinbestände sind keine Haushaltsgegenstände
0 Kommentare

Hinterlasse einen Kommentar

An der Diskussion beteiligen?
Hinterlasse uns deinen Kommentar!

Schreibe einen Kommentar Antwort abbrechen

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Über Juraexamen.info e.V.

Deine Online-Zeitschrift für Jurastudium, Staatsexamen und Referendariat.

Wir sind ein gemeinnütziger Verein aus Bonn und auf Eure Unterstützung angewiesen, sei es als Mitglied oder durch Gastbeiträge. Über Zusendungen und Nachrichten freuen wir uns daher sehr!

Werbung

Anzeige

Neueste Beiträge

  • Anrechnung böswillig unterlassenen Zwischenverdienstes im Wandel der Rechtsprechung
  • Examensrelevantes BGH-Urteil: Wer die Parkdauer überschreitet, darf ohne Wartepflicht abgeschleppt werden
  • BVerfG: Durchsuchung einer Privatwohnung als Verletzung der Rundfunkfreiheit

Weitere Artikel

Auch diese Artikel könnten für dich interessant sein.

Gastautor

Anrechnung böswillig unterlassenen Zwischenverdienstes im Wandel der Rechtsprechung

Aktuelles, Arbeitsrecht, Uncategorized

Darf der Arbeitnehmer während des Kündigungsschutzprozesses „die Füße hochlegen“ und später den (Annahmeverzugs-) Lohn einstreichen oder muss er sich aus Rücksicht vor dem Arbeitgeber um ein neues Einkommen bemühen? Dieser […]

Weiterlesen
05.02.2026/0 Kommentare/von Gastautor
https://juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg 0 0 Gastautor https://juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg Gastautor2026-02-05 15:55:482026-02-06 07:30:39Anrechnung böswillig unterlassenen Zwischenverdienstes im Wandel der Rechtsprechung
Annika Flamme

Examensrelevantes BGH-Urteil: Wer die Parkdauer überschreitet, darf ohne Wartepflicht abgeschleppt werden

Aktuelles, Bereicherungsrecht, BGH-Klassiker, Deliktsrecht, Rechtsgebiete, Rechtsprechung, Rechtsprechungsübersicht, Sachenrecht, Uncategorized, Zivilrecht, Zivilrecht

Bei Überschreiten der zulässigen Parkdauer darf ohne Wartepflicht abgeschleppt werden – das hat der BGH in seinem Urteil vom 19. Dezember 2025 (Az. V ZR 44/25) entschieden. Die Abschleppfälle gehören […]

Weiterlesen
30.01.2026/0 Kommentare/von Annika Flamme
https://juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg 0 0 Annika Flamme https://juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg Annika Flamme2026-01-30 16:26:482026-01-30 16:27:00Examensrelevantes BGH-Urteil: Wer die Parkdauer überschreitet, darf ohne Wartepflicht abgeschleppt werden
Gastautor

BVerfG: Durchsuchung einer Privatwohnung als Verletzung der Rundfunkfreiheit

Aktuelles, Examensvorbereitung, Fallbearbeitung und Methodik, Für die ersten Semester, Lerntipps, Mündliche Prüfung, Öffentliches Recht, Öffentliches Recht, Rechtsgebiete, Rechtsprechung, Rechtsprechungsübersicht, Schon gelesen?, Startseite, Verfassungsrecht

Fällt eine Privatwohnung in den Schutzbereich der Rundfunkfreiheit? Diese Frage hatte das BVerfG zu beantworten und wird hier von unserem Gastautor Jakob Wengenroth besprochen. Jakob studiert Rechtswissenschaften an der Universität […]

Weiterlesen
12.12.2025/1 Kommentar/von Gastautor
https://juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg 0 0 Gastautor https://juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg Gastautor2025-12-12 08:00:002025-12-15 15:16:46BVerfG: Durchsuchung einer Privatwohnung als Verletzung der Rundfunkfreiheit

Mitmachen

Du hast Lust, Autor bei uns zu werden? Wir freuen uns!

Mitmachen
  • Über JE
  • Das Team
  • Spendenprojekt
  • Gastautor werden
  • Mitglied werden
  • Alumni
  • Häufige Fragen
  • Impressum
  • Kontakt
  • Datenschutz

© juraexamen.info e.V.

Print Friendly, PDF & Email
Nach oben scrollen Nach oben scrollen Nach oben scrollen