• Suche
  • Lerntipps
    • Karteikarten
      • Strafrecht
      • Zivilrecht
      • Öffentliches Recht
    • Examensvorbereitung
    • Fallbearbeitung und Methodik
    • Für die ersten Semester
    • Mündliche Prüfung
  • Examensreport
    • 2. Staatsexamen
    • Baden-Württemberg
    • Bayern
    • Berlin
    • Brandenburg
    • Bremen
    • Hamburg
    • Hessen
    • Lösungsskizzen
    • Mecklenburg-Vorpommern
    • Niedersachsen
    • Nordrhein-Westfalen
    • Rheinland-Pfalz
    • Saarland
    • Sachsen
    • Sachsen-Anhalt
    • Schleswig-Holstein
    • Thüringen
    • Zusammenfassung Examensreport
  • Interviewreihe
    • Alle Interviews
  • Rechtsgebiete
    • Strafrecht
      • Klassiker des BGHSt und RGSt
      • StPO
      • Strafrecht AT
      • Strafrecht BT
    • Zivilrecht
      • AGB-Recht
      • Arbeitsrecht
      • Arztrecht
      • Bereicherungsrecht
      • BGB AT
      • BGH-Klassiker
      • Deliktsrecht
      • Erbrecht
      • Familienrecht
      • Gesellschaftsrecht
      • Handelsrecht
      • Insolvenzrecht
      • IPR
      • Kaufrecht
      • Kreditsicherung
      • Mietrecht
      • Reiserecht
      • Sachenrecht
      • Schuldrecht
      • Verbraucherschutzrecht
      • Werkvertragsrecht
      • ZPO
    • Öffentliches Recht
      • BVerfG Leitentscheidungen & Klassiker
      • Baurecht
      • Europarecht
      • Europarecht Klassiker
      • Kommunalrecht
      • Polizei- und Ordnungsrecht
      • Staatshaftung
      • Verfassungsrecht
      • Versammlungsrecht
      • Verwaltungsrecht
      • Völkerrrecht
  • Rechtsprechungsübersicht
    • Strafrecht
    • Zivilrecht
    • Öffentliches Recht
  • Juri§kripten
  • Click to open the search input field Click to open the search input field Suche
  • Menü Menü
Du bist hier: Startseite1 > Rechtsgebiete2 > Zivilrecht3 > Deliktsrecht4 > OLG Hamm zur Tierhalterhaftung bei Hundebeißereien
Dr. Christoph Werkmeister

OLG Hamm zur Tierhalterhaftung bei Hundebeißereien

Deliktsrecht, Rechtsprechung, Schon gelesen?, Zivilrecht

Beck-aktuell berichtet über ein aktuelles Urteil des OLG Hamm, dass sich prima zum Abfragen der Grundsätze zur Tierhalterhaftung nach § 833 BGB eignet (Urt. v. 17.10.2011, Az. I-6 U 72/11).

[…] Eine Hundehalterin, die in die Beißerei zweier Hunde eingriff, um ihr eigenes Tier zu schützen, und dabei von dem fremden Hund gebissen und verletzt wurde, erhält von der Halterin des fremden Tieres nur anteiligen Schadensersatz und Schmerzensgeld. Das Oberlandesgericht Hamm ist von einem Mitverschulden in Höhe von 50% ausgegangen […]

Rechtsnatur der Tierhalterhaftung
Die Tierhalterhaftung nach § 833 S. 1 BGB stellt genau wie etwa die Halterhaftung für Kfz nach § 7 Abs. 1 StVG eine sog. Gefährdungshaftung dar. Hiernach hat der Halter eines Tieres grundsätzlich für Schäden zu haften, die durch das Tier verursacht wurden. Das besondere an einer Gefährdungshaftung ist, dass ein Anspruch ohne Verschulden des Halters begründet wird. Die Wertung des § 833 BGB  ist bedingt durch die spezifische Tiergefahr, die sich insbesondere dann verwirklichen kann, wenn das Tier unberechenbar reagiert.
Wichtig für das Studium ist das Herausarbeiten der Haltereigenschaft. Diese definiert sich unabhängig von eigentumsrechtlichen Vorgaben. Bedeutsam ist vielmehr die Sachherrschaft über das Tier, in wessen Interesse die Haltung des Tieres liegt und auch wer das Tier regelmäßig beaufsichtigt und pflegt.
Im Hinblick auf die o.g. Besonderheiten ist für die Fallbearbeitung zu beachten, dass auch nicht deliktsfähige Personen i.S.d. §§ 827 ff. BGB nach § 833 S. 1 BGB haften können (vgl. Palandt/Sprau, § 833 BGB  Rn. 1). Sofern also ein Siebenjähriger als Halter im Sinne der Vorschrift zu qualifizieren wäre (so u.U. bei einem Hamster), könnte auch er im Zuge der Gefährdungshaftung verantwortlich sein.
Ausnahme für Nutztiere
Eine tatbestandliche Ausnahme der Gefährdungshaftung ist zum einen in § 833 S. 2 BGB für Nutztiere angeordnet:

Die Ersatzpflicht tritt nicht ein, wenn der Schaden durch ein Haustier verursacht wird, das dem Beruf, der Erwerbstätigkeit oder dem Unterhalt des Tierhalters zu dienen bestimmt ist, und entweder der Tierhalter bei der Beaufsichtigung des Tieres die im Verkehr erforderliche Sorgfalt beobachtet oder der Schaden auch bei Anwendung dieser Sorgfalt entstanden sein würde.

Fehlen tierspezifischer Gefahren
Des Weiteren kann die Gefährdungshaftung zu verneinen sein, wenn zwar kausal durch das Verhalten des Tieres ein Schaden verursacht wurde, dieses Verhalten jedoch keine sog. tierspezifische Gefahr dargestellt hat. Beruht eine Schadensverursachung etwa nicht auf einem Verhalten des Tieres, sondern auf äußeren Einflüssen, so liegt im Zweifel keine tierspezifische Gefahr vor. Dies wäre etwa der Fall, wenn ein Tier während eines  Tiertransportes in einem Anhänger bei einem Unfall durch die Gegend geschleudert wird und dabei etwas zerstört.
Keine Haftung soll mangels tierspezifischer Gefahr zudem eintreten, wenn das verletzende Verhalten des Tieres allein auf die menschliche (An)Leitung des Tieres zurückzuführen ist (so jedenfalls BGH, Urteil vom 06-03-1990 – VI ZR 246/89; es ging hierbei um einen Fall, bei dem Pferde durch Menschenhand auf eine Straße gescheucht wurden und dadurch einen Unfall verursachten). Diese Linie wird mitunter in der Literatur kritisiert.  Es sei nicht einsichtig, warum die bewusste Lenkung eines Tieres dessen Gefahr, die auch in der besonderen Energie des Tieres liegt, anders zu bewerten sei als der Grundfall der Tierhalterhaftung (vgl. Spindler in Beck-OK BGB § 833, Rn. 10) . Im Normalfall wird es sich allerdings schwerlich feststellen lassen, ob ein bestimmtes Verhalten eines Tieres (etwa das Zubeißen auf Kommando) ausschließlich auf menschliches Handeln zurückzuführen ist oder ob doch noch ein Funke Eigenwille des Tieres vorhanden war. Bei Zweifeln ist m.E. prima facie von Letzterem auszugehen (a.A. aber der BGH a.a.O.). Dies insbesondere deshalb, weil bei Gericht schwerlich eine Zeugenvernehmung des betroffenen Tieres für Klarheit sorgen wird.

Print Friendly, PDF & Email
15.11.2011/0 Kommentare/von Dr. Christoph Werkmeister
Schlagworte: Gefährung, Haftung, Hunde, Hundebiss, Tierbiss, Tierhalter
Eintrag teilen
  • Teilen auf Facebook
  • Teilen auf X
  • Teilen auf LinkedIn
https://juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg 0 0 Dr. Christoph Werkmeister https://juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg Dr. Christoph Werkmeister2011-11-15 22:57:352011-11-15 22:57:35OLG Hamm zur Tierhalterhaftung bei Hundebeißereien
Das könnte Dich auch interessieren
BGH: Neues zum Rechtsmangel beim Autokauf
OLG Hamm: Besonderheit im Schadensrecht – Anspruchsübergang auf Krankenversicherung
Bundesverwaltungsgericht zu Polizeikosten bei Hochrisikospielen
Der Fall Thessa – Haftung für die Folgen einer ungewollten Facebook-Party / Party des Jahres
Der Dioxin-Skandal aus juristischer Sicht: Zivilrecht
Haftung des Fahrzeughalters und Fahrzeugführers im StVG
0 Kommentare

Hinterlasse einen Kommentar

An der Diskussion beteiligen?
Hinterlasse uns deinen Kommentar!

Schreibe einen Kommentar Antwort abbrechen

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Über Juraexamen.info e.V.

Deine Online-Zeitschrift für Jurastudium, Staatsexamen und Referendariat.

Wir sind ein gemeinnütziger Verein aus Bonn und auf Eure Unterstützung angewiesen, sei es als Mitglied oder durch Gastbeiträge. Über Zusendungen und Nachrichten freuen wir uns daher sehr!

Werbung

Anzeige

Neueste Beiträge

  • OLG Nürnberg: Anleinpflicht für Hunde – Schutzgesetzcharakter und Zurechnung von Schäden aus herausgefordertem Flucht- und Schutzverhalten
  • Die Haftung des vom Mieter beauftragten Maklers gegenüber dem Eigentümer
  • Beweislastumkehr auch bei mehreren möglichen Ursachen

Weitere Artikel

Auch diese Artikel könnten für dich interessant sein.

Tim Munoz Andres

OLG Nürnberg: Anleinpflicht für Hunde – Schutzgesetzcharakter und Zurechnung von Schäden aus herausgefordertem Flucht- und Schutzverhalten

Aktuelles, Deliktsrecht, Rechtsprechung, Rechtsprechungsübersicht, Startseite, Uncategorized, Verschiedenes, Zivilrecht, Zivilrecht

Zentrale Voraussetzung der Haftung aus § 823 Abs. 2 BGB ist der Verstoß eines Schädigers gegen ein Schutzgesetz. Ob eine Norm dabei als Schutzgesetz i.S.v. § 823 Abs. 2 BGB […]

Weiterlesen
09.06.2026/0 Kommentare/von Tim Munoz Andres
https://juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg 0 0 Tim Munoz Andres https://juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg Tim Munoz Andres2026-06-09 09:31:222026-06-09 09:31:22OLG Nürnberg: Anleinpflicht für Hunde – Schutzgesetzcharakter und Zurechnung von Schäden aus herausgefordertem Flucht- und Schutzverhalten
Jakob Brohl

Die Haftung des vom Mieter beauftragten Maklers gegenüber dem Eigentümer

Aktuelles, Rechtsprechung, Rechtsprechungsübersicht, Sachenrecht, Schuldrecht, Startseite, Verschiedenes, Zivilrecht, Zivilrecht

Der BGH hat sich in seinem – als examensrelevant einzuordnenden! – Urteil vom 30.04.2026 (Az.: III ZR 165/24) mit der Frage beschäftigt, ob und inwieweit dem Eigentümer des Grundstücks gegen […]

Weiterlesen
21.05.2026/0 Kommentare/von Jakob Brohl
https://juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg 0 0 Jakob Brohl https://juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg Jakob Brohl2026-05-21 13:45:322026-05-21 13:46:44Die Haftung des vom Mieter beauftragten Maklers gegenüber dem Eigentümer
Gastautor

Beweislastumkehr auch bei mehreren möglichen Ursachen

Aktuelles, Fallbearbeitung und Methodik, Für die ersten Semester, Kaufrecht, Rechtsprechung, Rechtsprechungsübersicht, Schuldrecht, Startseite, Verbraucherschutzrecht, Verschiedenes, Zivilrecht, Zivilrecht

Examenskandidaten aufgepasst: Der Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom 7.5.2026 (Az. VIII ZR 73/24, VIII ZR 257/23) entschieden, dass bei einer Mangelerscheinung an der Kaufsache die Beweislastumkehr des § 477 BGB nicht […]

Weiterlesen
14.05.2026/0 Kommentare/von Gastautor
https://juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg 0 0 Gastautor https://juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg Gastautor2026-05-14 15:48:282026-05-14 16:01:05Beweislastumkehr auch bei mehreren möglichen Ursachen

Mitmachen

Du hast Lust, Autor bei uns zu werden? Wir freuen uns!

Mitmachen
  • Über JE
  • Das Team
  • Spendenprojekt
  • Gastautor werden
  • Mitglied werden
  • Alumni
  • Häufige Fragen
  • Impressum
  • Kontakt
  • Datenschutz

© juraexamen.info e.V.

Print Friendly, PDF & Email
Nach oben scrollen Nach oben scrollen Nach oben scrollen