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Du bist hier: Startseite1 > Examensreport2 > Nordrhein-Westfalen3 > ÖffRecht Ö I – Oktober 2012 – 1. Staatsexamen NRW
Redaktion

ÖffRecht Ö I – Oktober 2012 – 1. Staatsexamen NRW

Nordrhein-Westfalen

Vielen Dank an Benjamin für die Zusendung eines Gedächtnisprotokolls zu der im Oktober 2012 gelaufenen ersten Klausur im Öffentlichen Recht in NRW. Ergänzungen oder Korrekturanmerkungen sowie Lösungsansätze sind wie immer gern gesehen.
Unser Examensreport lebt von Eurer Mithilfe. Deshalb bitten wir Euch, uns Gedächtnisprotokolle eurer Klausuren an examensreport@juraexamen.info
zu schicken, damit wir sie veröffentlichen können. Nur so können Eure Nachfolger genauso von der Seite profitieren, wie Ihr es getan habt. Vorab vielen Dank!

 
Sachverhalt
Der Sachverhalt bestand im Wesentlichen aus zwei Teilen:
Teil 1:
Der erste Teil war dem Urteil des BVerfG zur uneinheitlichen Stimmabgabe im Bundesrat bezüglich des Zuwanderungsgesetzes nachgebildet. Zu prüfen war, ob das Gesetz Art. 78 GG entspricht.
Teil 2:
Teil 2 war dem Urteil des BVerfG v. 19.05.1992 – 1 BvR 126/85 nachgebildet. Zu prüfen war, ob die Verfassungsbeschwerde Aussicht auf Erfolg hat. Gleichheitsrechte waren nicht zu prüfen.

 
 
 

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19.10.2012/1 Kommentar/von Redaktion
Schlagworte: 1. Staatsexamen, Examensreport, NRW, Ö I, ÖffRecht, Oktober 2012
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https://juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg 0 0 Redaktion https://juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg Redaktion2012-10-19 11:00:372012-10-19 11:00:37ÖffRecht Ö I – Oktober 2012 – 1. Staatsexamen NRW
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1 Kommentar
  1. Gast
    Gast sagte:
    20.10.2012 um 8:02

    Gleichheitsrechte waren zwar nicht zu prüfen, dafür hat der Beschwerdeführer neben Art. 5 I und Art. 2 I noch Art. 12 I GG gerügt.

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