• Suche
  • Lerntipps
    • Karteikarten
      • Strafrecht
      • Zivilrecht
      • Öffentliches Recht
    • Examensvorbereitung
    • Fallbearbeitung und Methodik
    • Für die ersten Semester
    • Mündliche Prüfung
  • Examensreport
    • 2. Staatsexamen
    • Baden-Württemberg
    • Bayern
    • Berlin
    • Brandenburg
    • Bremen
    • Hamburg
    • Hessen
    • Lösungsskizzen
    • Mecklenburg-Vorpommern
    • Niedersachsen
    • Nordrhein-Westfalen
    • Rheinland-Pfalz
    • Saarland
    • Sachsen
    • Sachsen-Anhalt
    • Schleswig-Holstein
    • Thüringen
    • Zusammenfassung Examensreport
  • Interviewreihe
    • Alle Interviews
  • Rechtsgebiete
    • Strafrecht
      • Klassiker des BGHSt und RGSt
      • StPO
      • Strafrecht AT
      • Strafrecht BT
    • Zivilrecht
      • AGB-Recht
      • Arbeitsrecht
      • Arztrecht
      • Bereicherungsrecht
      • BGB AT
      • BGH-Klassiker
      • Deliktsrecht
      • Erbrecht
      • Familienrecht
      • Gesellschaftsrecht
      • Handelsrecht
      • Insolvenzrecht
      • IPR
      • Kaufrecht
      • Kreditsicherung
      • Mietrecht
      • Reiserecht
      • Sachenrecht
      • Schuldrecht
      • Verbraucherschutzrecht
      • Werkvertragsrecht
      • ZPO
    • Öffentliches Recht
      • BVerfG Leitentscheidungen & Klassiker
      • Baurecht
      • Europarecht
      • Europarecht Klassiker
      • Kommunalrecht
      • Polizei- und Ordnungsrecht
      • Staatshaftung
      • Verfassungsrecht
      • Versammlungsrecht
      • Verwaltungsrecht
      • Völkerrrecht
  • Rechtsprechungsübersicht
    • Strafrecht
    • Zivilrecht
    • Öffentliches Recht
  • Juri§kripten
  • Click to open the search input field Click to open the search input field Suche
  • Menü Menü
Du bist hier: Startseite1 > Examensreport2 > Hessen3 > Öffentliches Recht ÖII – September 2012 – 1. Staatsexamen H...
Redaktion

Öffentliches Recht ÖII – September 2012 – 1. Staatsexamen Hessen, NRW

Hessen, Nordrhein-Westfalen

Vielen Dank an Gero für die Zusendung eines Gedächtnisprotokolls zu der im September 2012 gelaufenen zweiten Klausur im Öffentlichen Recht in Hessen. Ergänzungen oder Korrekturanmerkungen sowie Lösungsansätze sind wie immer gern gesehen.
Unser Examensreport lebt von Eurer Mithilfe. Deshalb bitten wir Euch, uns Gedächtnisprotokolle eurer Klausuren an examensreport@juraexamen.info
zu schicken, damit wir sie veröffentlichen können. Nur so können Eure Nachfolger genauso von der Seite profitieren, wie Ihr es getan habt. Vorab vielen Dank!

 
Sachverhalt
Die örtlich zuständigen Bundespolizeibeamten B und C finden am Rande der Eingangshalle des Hauptbahnhofs der Stadt D den A. Dieser liegt stark alkoholisiert auf dem Boden. Er reagiert nicht auf das Ansprechen seitens der Polizeibeamten. Daraufhin entschließen sich B und C, den A auf das nächstgelegene Bundespolizeirevier mitzunehmen, um ihn zu seiner eigenen Sicherheit seinen Rausch ausschlafen zu lassen. Als er nach fünf Stunden seinen Rausch ausgeschlafen hat, wird er entlassen.
Am nächsten Tag werden B und C zu einer sich ebenfalls im Bahnhofsgebäude befindlichen Ladenzeile gerufen. Der wieder alkoholisierte A randaliert dort und pöbelt Passanten an. B und C fordern A auf dies zu unterlassen. Der Aufforderung kommt A nicht nach und randaliert weiter. Daraufhin nehmen B und C den A gegen dessen Willen mit in ihr Polizeifahrzeug und fahren ihn zu einem am Stadtrand gelegenen Waldstück. Dort setzen sie den A ab und sagen zu ihm: „Hier können Sie über Ihr Verhalten nachdenken und wieder einen klaren Kopf bekommen!“ Der A läuft daraufhin eine Stunde bis zur nächstgelegenen S-Bahn Haltestelle. Nach einer weiteren Stunde ist er in seiner Wohnung angekommen.
Er ist über das Vorgehen der Bundespolizei verärgert und hält es für unzulässig. Zu seinem Rechtsanwalt R meint er, sein alkoholisierte Zustand habe die Polizei nicht zu interessieren, schließlich habe er zu keiner Zeit andere Personen gefährdet. Außerdem sei es unzulässig gewesen, dass die Polizisten keine richterliche Anordnung zu seiner Verbringung in das Polizeirevier herbeigeführt haben. Bezüglich des Verhaltens der Polizei am zweiten Tag meint A, dass die Polizisten ihn gegen seinen Willen „entführt“ hätten und ein solches Vorgehen keinesfalls zulässig sein kann.
Die Polizei steht bezüglich der ersten Maßnahme auf dem Standpunkt, dass A wegen seiner Alkoholisierung nicht vernehmungsfähig gewesen sei und eine richterliche Anordnung daher entbehrlich gewesen ist. Bei der zweiten Maßnahme habe es sich um einen zulässigen Verbringungsgewahrsam gehandelt.
Frage: Waren die Maßnahmen rechtmäßig?
Zusatzfrage: Kann die „rechtsvergleichende Auslegung“ als fünfte Auslegungsmethode bezeichnet werden? Grenzen Sie bei Ihrer Antwort die rechtsvergleichende Auslegung von den klassischen Auslegungsmethoden ab.
 

Print Friendly, PDF & Email
27.09.2012/2 Kommentare/von Redaktion
Schlagworte: 1. Staatsexamen, Examensreport, Hessen, Öffentliches Recht, ÖII, September 2012
Eintrag teilen
  • Teilen auf Facebook
  • Teilen auf X
  • Teilen auf LinkedIn
https://juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg 0 0 Redaktion https://juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg Redaktion2012-09-27 12:29:332012-09-27 12:29:33Öffentliches Recht ÖII – September 2012 – 1. Staatsexamen Hessen, NRW
Das könnte Dich auch interessieren
Zivilrecht Z II – Oktober 2012 – 1. Staatsexamen Berlin, NRW, Mecklenburg-Vorpommern
Klausurlösung: ÖI – November 2014 – 1. Staatsexamen NRW
Strafrecht SII – Oktober 2013 – 1. Staatsexamen Berlin
Strafrecht – Dezember 2019 – NRW – 1. Staatsexamen
Abgrenzung von Betrug und Diebstahl
Zivilrecht ZII – April 2015 – 1. Staatsexamen Hamburg, Berlin / Brandenburg und NRW
2 Kommentare
  1. NRW092012
    NRW092012 sagte:
    27.09.2012 um 16:11

    Lief so auch in NRW (ohne Zusatzfrage) als ÖR II.

    Antworten
    • NRW092012
      NRW092012 sagte:
      27.09.2012 um 16:13

       Stattdessen gab es eine Abwandlung zum ersten Teil des Falls. Im Ausgangsfall war kein richterlicher Eildienst erreichbar (es war nachts), in der Abwandlung jedoch schon (über Tag). In der Abwandlung war dann zu diskutieren, ob trotz „Vernehmungsunfähigkeit“ eine richterliche Entscheidung notwendig war (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschl v 10.01.2012, Az 1 S 2963/11, NVwZ-RR
      2012, 346)

      Antworten

Hinterlasse einen Kommentar

An der Diskussion beteiligen?
Hinterlasse uns deinen Kommentar!

Schreibe einen Kommentar Antwort abbrechen

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Über Juraexamen.info e.V.

Deine Online-Zeitschrift für Jurastudium, Staatsexamen und Referendariat.

Wir sind ein gemeinnütziger Verein aus Bonn und auf Eure Unterstützung angewiesen, sei es als Mitglied oder durch Gastbeiträge. Über Zusendungen und Nachrichten freuen wir uns daher sehr!

Werbung

Anzeige

Neueste Beiträge

  • Kausalitätsprobleme bei Erfolgsdelikten
  • Anrechnung böswillig unterlassenen Zwischenverdienstes im Wandel der Rechtsprechung
  • Examensrelevantes BGH-Urteil: Wer die Parkdauer überschreitet, darf ohne Wartepflicht abgeschleppt werden

Weitere Artikel

Auch diese Artikel könnten für dich interessant sein.

Gastautor

Kausalitätsprobleme bei Erfolgsdelikten

Aktuelles, Strafrecht, Strafrecht AT

Die Kausalität bei strafrechtlichen Erfolgsdelikten ist das Bindeglied zwischen Handlung und Erfolg. In Fallbearbeitungen liegt sie oft so unproblematisch vor, dass sie nicht einmal mehr erwähnt werden muss. Dies führt […]

Weiterlesen
09.03.2026/0 Kommentare/von Gastautor
https://juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg 0 0 Gastautor https://juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg Gastautor2026-03-09 16:18:422026-03-09 16:18:42Kausalitätsprobleme bei Erfolgsdelikten
Gastautor

Anrechnung böswillig unterlassenen Zwischenverdienstes im Wandel der Rechtsprechung

Aktuelles, Arbeitsrecht, Uncategorized

Darf der Arbeitnehmer während des Kündigungsschutzprozesses „die Füße hochlegen“ und später den (Annahmeverzugs-) Lohn einstreichen oder muss er sich aus Rücksicht vor dem Arbeitgeber um ein neues Einkommen bemühen? Dieser […]

Weiterlesen
05.02.2026/0 Kommentare/von Gastautor
https://juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg 0 0 Gastautor https://juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg Gastautor2026-02-05 15:55:482026-02-06 07:30:39Anrechnung böswillig unterlassenen Zwischenverdienstes im Wandel der Rechtsprechung
Annika Flamme

Examensrelevantes BGH-Urteil: Wer die Parkdauer überschreitet, darf ohne Wartepflicht abgeschleppt werden

Aktuelles, Bereicherungsrecht, BGH-Klassiker, Deliktsrecht, Rechtsgebiete, Rechtsprechung, Rechtsprechungsübersicht, Sachenrecht, Uncategorized, Zivilrecht, Zivilrecht

Bei Überschreiten der zulässigen Parkdauer darf ohne Wartepflicht abgeschleppt werden – das hat der BGH in seinem Urteil vom 19. Dezember 2025 (Az. V ZR 44/25) entschieden. Die Abschleppfälle gehören […]

Weiterlesen
30.01.2026/0 Kommentare/von Annika Flamme
https://juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg 0 0 Annika Flamme https://juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg Annika Flamme2026-01-30 16:26:482026-01-30 16:27:00Examensrelevantes BGH-Urteil: Wer die Parkdauer überschreitet, darf ohne Wartepflicht abgeschleppt werden

Mitmachen

Du hast Lust, Autor bei uns zu werden? Wir freuen uns!

Mitmachen
  • Über JE
  • Das Team
  • Spendenprojekt
  • Gastautor werden
  • Mitglied werden
  • Alumni
  • Häufige Fragen
  • Impressum
  • Kontakt
  • Datenschutz

© juraexamen.info e.V.

Print Friendly, PDF & Email
Nach oben scrollen Nach oben scrollen Nach oben scrollen