• Suche
  • Lerntipps
    • Karteikarten
      • Strafrecht
      • Zivilrecht
      • Öffentliches Recht
    • Examensvorbereitung
    • Fallbearbeitung und Methodik
    • Für die ersten Semester
    • Mündliche Prüfung
  • Examensreport
    • 2. Staatsexamen
    • Baden-Württemberg
    • Bayern
    • Berlin
    • Brandenburg
    • Bremen
    • Hamburg
    • Hessen
    • Lösungsskizzen
    • Mecklenburg-Vorpommern
    • Niedersachsen
    • Nordrhein-Westfalen
    • Rheinland-Pfalz
    • Saarland
    • Sachsen
    • Sachsen-Anhalt
    • Schleswig-Holstein
    • Thüringen
    • Zusammenfassung Examensreport
  • Interviewreihe
    • Alle Interviews
  • Rechtsgebiete
    • Strafrecht
      • Klassiker des BGHSt und RGSt
      • StPO
      • Strafrecht AT
      • Strafrecht BT
    • Zivilrecht
      • AGB-Recht
      • Arbeitsrecht
      • Arztrecht
      • Bereicherungsrecht
      • BGB AT
      • BGH-Klassiker
      • Deliktsrecht
      • Erbrecht
      • Familienrecht
      • Gesellschaftsrecht
      • Handelsrecht
      • Insolvenzrecht
      • IPR
      • Kaufrecht
      • Kreditsicherung
      • Mietrecht
      • Reiserecht
      • Sachenrecht
      • Schuldrecht
      • Verbraucherschutzrecht
      • Werkvertragsrecht
      • ZPO
    • Öffentliches Recht
      • BVerfG Leitentscheidungen & Klassiker
      • Baurecht
      • Europarecht
      • Europarecht Klassiker
      • Kommunalrecht
      • Polizei- und Ordnungsrecht
      • Staatshaftung
      • Verfassungsrecht
      • Versammlungsrecht
      • Verwaltungsrecht
      • Völkerrrecht
  • Rechtsprechungsübersicht
    • Strafrecht
    • Zivilrecht
    • Öffentliches Recht
  • Juri§kripten
  • Click to open the search input field Click to open the search input field Suche
  • Menü Menü
Du bist hier: Startseite1 > Examensreport2 > Berlin3 > Öffentliches Recht ÖI – April 2015 – 1. Staatsexamen Berlin /...
Redaktion

Öffentliches Recht ÖI – April 2015 – 1. Staatsexamen Berlin / Brandenburg

Berlin, Brandenburg, Examensreport, Lerntipps

Vielen Dank an Adrian für das Zusenden eines Gedächtnisprotokolls der ersten gelaufenen Klausur des 1. Staatsexamens im Öffentlichen Recht in Berlin / Brandenburg. Ergänzungen und Korrekturanmerkungen sind wie immer gerne gesehen.
Unser Examensreport lebt von Eurer Mithilfe. Deshalb bitten wir Euch, uns Gedächtnisprotokolle Eurer Klausuren zuzuschicken, damit wir sie veröffentlichen können. Nur so können Eure Nachfolger genauso von der Seite profitieren, wie Ihr es getan habt. Unsere Adresse lautet examensreport@juraexamen.info. Weitere nützliche Hinweise findet ihr auch hier.

Sachverhalt
Die U-Ltd mit Sitz in Manchester bietet die U-App (Anm.: gemeint ist „Uber“) an, bei der die Nutzer eine Fahrt ordern können, bei der sie von einem Fahrer mit einem privaten PKW abgeholt werden. Über die U-App läuft die Abrechnung, die Bestellung und die Bewertung der Fahrer. Jede Fahrt kostet 1 € Grundgebühr sowie 1,20 € pro Kilometer. U behält 20% der Fahrtkosten für sich ein. Die Fahrer schließen einen „Join and Support“-Vertrag mit U ab, in dem sie sich zu einer Bereitstellung ihrer Dienste zu gewissen Zeiten verpflichten. Zudem bestehen mit einigen Fahrern, die mindestens 40 Stunden pro Woche arbeiten, zusätzliche Verträge mit einem zusätzlichen Grundentgelt. U führt keine Sozialversicherungsbeträge für die Fahrer ab.
Die zuständige Behörde der Freien Hansestadt Hamburg (FHH) untersagt U die Vermittlung der Fahrten mit dem Hinweis darauf, dass es sich um genehmigungspflichtige Fahrten nach dem PBefG handele. Zudem ordnet die FHH den sofortigen Vollzug an.
Die FHH begründet den Sofortvollzug folgendermaßen: Zunächst wolle sie keine massenhaft illegalen Fahrten dulden. Zudem könnten – was zutrifft – die Haftpflichtversicherer im Falle eines Unfalls eine Zahlung an die geschädigten Kunden verweigern. Schließlich sei es ihre Aufgabe, den lokalen Taximarkt vor illegaler Konkurrenz zu schützen.
Die Untersagungsverfügung begründet sie damit, dass es sich um entgeltliche Beförderung im Sinne des § 1 I PBefG handele und auch keine Ausnahme nach § 1 II PBefG vorliege.
U tritt der Verfügung damit entgegen, dass es sich bei ihrem Angebot nur um sogenannte „ride sharing“-Dienste handele und die Fahrten reine Privatfahrten seien, die sie nur vermittele. Die Anordnung des Sofortvollzugs sei unangemessen, da sie einem Berufsverbot gleichkomme und derart komplizierte Fragen einem Hauptsacheverfahren vorbehalten werden müssten.
Ohne weitere gerichtliche Schritte unternommen zu haben, stellt U einen Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz vor dem zuständigen VG Hamburg.

Print Friendly, PDF & Email
09.06.2015/2 Kommentare/von Redaktion
Schlagworte: 1. Staatsexamen, April 2015, Berlin, Brandenburg, Gedächtnisprotokoll, Öffentliches Recht, ÖI
Eintrag teilen
  • Teilen auf Facebook
  • Teilen auf X
  • Teilen auf LinkedIn
https://juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg 0 0 Redaktion https://juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg Redaktion2015-06-09 16:30:132015-06-09 16:30:13Öffentliches Recht ÖI – April 2015 – 1. Staatsexamen Berlin / Brandenburg
Das könnte Dich auch interessieren
BVerfG zur Zulässigkeit erkennungsdienstlicher Maßnahmen der Polizei
Zivilrecht ZIII – September 2012 – 1. Staatsexamen Hessen, NRW
Strafrecht – Juli 2013 – 1. Staatsexamen Niedersachsen
ÖffRecht Ö I – März 2012 – 1. Staatsexamen Hessen
OLG Dresden zur Ersatzfähigkeit von Stellplatzgebühren für abgeschleppte Fahrzeuge
Zivilrecht Z III – August 2013 – 1. Staatsexamen NRW, Rheinland-Pfalz
2 Kommentare
  1. Maximilian Schmidt
    Maximilian Schmidt sagte:
    10.06.2015 um 11:08

    S. hierzu
    https://juraexamen.info/lg-frankfurt-einstweilige-verfuegung-gegen-taxi-app-uber/

    Antworten
  2. Giuseppe
    Giuseppe sagte:
    10.06.2015 um 16:16

    Lief so auch in NRW.

    Antworten

Hinterlasse einen Kommentar

An der Diskussion beteiligen?
Hinterlasse uns deinen Kommentar!

Schreibe einen Kommentar Antwort abbrechen

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Über Juraexamen.info e.V.

Deine Online-Zeitschrift für Jurastudium, Staatsexamen und Referendariat.

Wir sind ein gemeinnütziger Verein aus Bonn und auf Eure Unterstützung angewiesen, sei es als Mitglied oder durch Gastbeiträge. Über Zusendungen und Nachrichten freuen wir uns daher sehr!

Werbung

Anzeige

Neueste Beiträge

  • Fehlende Approbation allein begründet keinen bedingten Tötungsvorsatz
  • Gelesen, geantwortet, gebunden? Vertragsschlüsse im WhatsApp-Zeitalter
  • OLG Nürnberg: Anleinpflicht für Hunde – Schutzgesetzcharakter und Zurechnung von Schäden aus herausgefordertem Flucht- und Schutzverhalten

Weitere Artikel

Auch diese Artikel könnten für dich interessant sein.

Amelie Puehler

Fehlende Approbation allein begründet keinen bedingten Tötungsvorsatz

Aktuelles, Rechtsprechung, Rechtsprechungsübersicht, Schon gelesen?, Startseite, Strafrecht, Strafrecht, Strafrecht AT, Verschiedenes

Der Bundesgerichtshof hat sich in seinem Urteil vom 20.5.2026 (Az: 2 StR 635/25) mit der strafrechtlichen Verantwortlichkeit einer nicht als Ärztin ausgebildeten Frau befasst, die unter Vorlage gefälschter Unterlagen als […]

Weiterlesen
19.06.2026/0 Kommentare/von Amelie Puehler
https://juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg 0 0 Amelie Puehler https://juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg Amelie Puehler2026-06-19 07:00:152026-06-29 07:29:11Fehlende Approbation allein begründet keinen bedingten Tötungsvorsatz
Gastautor

Gelesen, geantwortet, gebunden? Vertragsschlüsse im WhatsApp-Zeitalter

Aktuelles, BGB AT, Rechtsprechung, Rechtsprechungsübersicht, Schon gelesen?, Startseite, Verschiedenes, Zivilrecht, Zivilrecht

„Bei Nachrichten innerhalb eines WhatsApp-Chats handelt es sich um Anträge unter Abwesenden“ urteilte das Oberlandesgerichts Frankfurt am 5.5.2026 (9 U 27/25). Mit der Auslegung von Emojis beschäftigte sich vor einiger […]

Weiterlesen
16.06.2026/0 Kommentare/von Gastautor
https://juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg 0 0 Gastautor https://juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg Gastautor2026-06-16 08:28:152026-06-16 08:28:15Gelesen, geantwortet, gebunden? Vertragsschlüsse im WhatsApp-Zeitalter
Tim Munoz Andres

OLG Nürnberg: Anleinpflicht für Hunde – Schutzgesetzcharakter und Zurechnung von Schäden aus herausgefordertem Flucht- und Schutzverhalten

Aktuelles, Deliktsrecht, Rechtsprechung, Rechtsprechungsübersicht, Startseite, Uncategorized, Verschiedenes, Zivilrecht, Zivilrecht

Zentrale Voraussetzung der Haftung aus § 823 Abs. 2 BGB ist der Verstoß eines Schädigers gegen ein Schutzgesetz. Ob eine Norm dabei als Schutzgesetz i.S.v. § 823 Abs. 2 BGB […]

Weiterlesen
09.06.2026/0 Kommentare/von Tim Munoz Andres
https://juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg 0 0 Tim Munoz Andres https://juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg Tim Munoz Andres2026-06-09 09:31:222026-06-09 09:31:22OLG Nürnberg: Anleinpflicht für Hunde – Schutzgesetzcharakter und Zurechnung von Schäden aus herausgefordertem Flucht- und Schutzverhalten

Mitmachen

Du hast Lust, Autor bei uns zu werden? Wir freuen uns!

Mitmachen
  • Über JE
  • Das Team
  • Spendenprojekt
  • Gastautor werden
  • Mitglied werden
  • Alumni
  • Häufige Fragen
  • Impressum
  • Kontakt
  • Datenschutz

© juraexamen.info e.V.

Print Friendly, PDF & Email
Nach oben scrollen Nach oben scrollen Nach oben scrollen