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Du bist hier: Startseite1 > Examensreport2 > Hamburg3 > Ö-Rechts-Klausur Ö I – Februar 2012 – 1. Staatsexamen Hamburg, Thüring...
Redaktion

Ö-Rechts-Klausur Ö I – Februar 2012 – 1. Staatsexamen Hamburg, Thüringen

Examensreport, Hamburg, Thüringen

Vielen Dank für die Zusendung eines Gedächtnisprotokolls . Ergänzungen oder Korrekturanmerkungen sind wie immer gern gesehen.
Unser Examensreport lebt von Eurer Mithilfe. Deshalb bitten wir Euch, uns Gedächtnisprotokolle Eurer Klausuren zuzuschicken, damit wir sie veröffentlichen können. Nur so können Eure Nachfolger genauso von der Seite profitieren, wie Ihr es getan habt. Vorab vielen Dank!
Sachverhalt
In der BT-Fraktion A mit Franktionsführer X gibt’s Probleme: Es sind 1 Mio Euro angeblich veruntreut worden. Zumindest berichtet dies ein Mitglied der A-Fraktion der daraufhin gemeinsam mit einem anderen rechtskräftig zu einer Geldstrafe verurteilt wird.
Nun genehmigt der Bundestag den Vollzug der Durchsuchung der Räume des BT-Abgeordneten X. Dabei wird aber nichts Verwertbares gefunden. Das Landgericht sagt daraufhin, die Maßnahme sei rechtswidrig gewesen, da kein ausreichender Tatverdacht bestanden habe.
Dann beschließt BT auf Antrag von 1/3 mit Stimmen der A-Fraktion die Einsetzung eines Untersuchungsausschusses, um die Affäre rund um X und die A-Fraktion zu untersuchen.
Ergänzung: Zweck des Untersuchungsausschusses ist es 1. die Verwendung der Mittel und 2.  die politische und rechtliche Verantwortlichkeit zu klären, insbesondere, welche Rolle X dabei spielte
X will vom BVerfG festgestellt haben, dass Beschluss des BT rechtswidrig über Anordnung der Durchsuchung rechtswidrig war wegen Verstoßes in „subjektives Recht auf Immunität“.
A-Fraktion will Feststellung, dass Einsetzungsbeschluss des BT zum Untersuchungsausschuss rechtswidrig war. Die Beschlüsse seien ja nur gefällt worden, um den X und die A-Fraktion in den anstehenden Wahlen (X will im Land L in im Sommer 2012 Ministerpräsident werden) zu beeinträchtigen.
Erstellen Sie ein Rechtsgutachten unter Berücksichtigung aller relevanter Tatsachen.

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09.03.2012/3 Kommentare/von Redaktion
Schlagworte: Examensreport, Februar, Hamburg, Klausur, Ö I, Öffentliches Recht, Staatsexamen, Thüringen
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https://juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg 0 0 Redaktion https://juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg Redaktion2012-03-09 13:29:592012-03-09 13:29:59Ö-Rechts-Klausur Ö I – Februar 2012 – 1. Staatsexamen Hamburg, Thüringen
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Karteikarte Versammlungsfreiheit; Art. 8 GG
3 Kommentare
  1. silvio dante
    silvio dante sagte:
    09.03.2012 um 20:35

    Danke fürs Posten, aber der SV war wesentlich komplexer. z.B ging es um die Anzahl der Abgeordneten und ob es ein Viertel der Abgeordneten waren (Art. 44) etc. Ich krieg es auch nicht mehr genau zusammen, da fehlt aber Einiges. Weiß es noch jemand?

    Antworten
  2. Jenaer
    Jenaer sagte:
    11.03.2012 um 15:21

    In Thüringen lief die Klausur auch.
    Der Untersuchungsausschuss sollte (1) die Verwendung der Mittel klären und (2) die „politische und rechtliche Verantwortlichkeit“ klären, „insbesondere, welche Rolle X dabei spielte“.
    Beantragt war der UA auch von mehr als 1/4, das war relativ eindeutig, dachte ich (!?). Hier ist im SV ja auch 1/3 der MdB angegeben…
    Die Fraktion hatte sich im Thüringer SV auch auf ihre durch das Grundgesetz gewährten Rechte als Fraktion berufen.

    Antworten
  3. Lovis Reinheimer
    Lovis Reinheimer sagte:
    27.03.2018 um 18:40

    Gibt es zu diesem Fall auch eine Lösung?

    Antworten

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