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Du bist hier: Startseite1 > Examensreport2 > Bremen3 > Ö-Rechts-Klausur Ö I – Februar 2012 – 1. Staatsexamen Bremen
Redaktion

Ö-Rechts-Klausur Ö I – Februar 2012 – 1. Staatsexamen Bremen

Bremen, Examensreport

Vielen Dank für die Zusendung eines Gedächtnisprotokolls in Stichworten. Ergänzungen oder Korrekturanmerkungen sind wie immer gern gesehen.
Unser Examensreport lebt von Eurer Mithilfe. Deshalb bitten wir Euch, uns Gedächtnisprotokolle Eurer Klausuren zuzuschicken, damit wir sie veröffentlichen können. Nur so können Eure Nachfolger genauso von der Seite profitieren, wie Ihr es getan habt. Vorab vielen Dank!
Sachverhalt
 


Im deutschen Bundestag ist ein Gesetz über sog. Killerspiele erlassen worden:


§ 1 enthält eine Definition von gewaltrelevanten Computerspielen.


§ 2 enthält das Verbot gewaltrelevante Computerspiele zu herzustellen, zu verkaufen und zu besitzen.


§ 3 enthält eine Strafandrohung von Freiheitsstrafe oder Geldstrafe bei Herstellung oder Verkauf von gewaltrelevanten Computerspielen.


Dieses Gesetz ist aufgrund einer Initiative des „Aktionsbündnis Amoklauf Winnenden“ erlassen worden, weil Untersuchungen ergeben habe, dass gewaltrelevante Computerspiele dazu führen, dass die Hemmschwelle zur Begehung von Gewalttaten bei Jugendlichen herab gesetzt ist.


Das Gesetz wird ordnungsgemäß unterzeichnet, im Bundesgesetzblatt verkündet und trat am 01.02.2012 in Kraft.


 


Fallfrage 1: Die Game-GmbH hat sich auf die Herstellung von Killerspielen spezialisiert. Sie macht einen Jahresumsatz von 5 Mio €. Sie sieht sich durch das neue Gesetz dazu gezwungen den Betrieb einzustellen, 20 Programmierer zu entlassen und noch vorrätige Spiele im Wert von 1 Mio € zu vernichten.


Kann die Game-GmbH unmittelbar gegen das Gesetz mit Aussicht auf Erfolg vorgehen?


 


Fallfrage 2: Die Fraktion der Partei „Freiheit im Netz“ hatte gegen den Gesetzesentwurf gestimmt. Sie meint, der Bund hätte nicht die Gesetzgebungskompetenz. Darüber hinaus trägt sie vor, dass Grundrechte der Spielenutzer verletzt werden.


Kann die Fraktion unmittelbar gegen das Gesetz mit Aussicht auf Erfolg vorgehen?


 


Hinweis: Europarecht ist nicht zu prüfen. Es ist ein ordnungsgemäßes Gesetzgebungsverfahren zu unterstellen.



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01.03.2012/6 Kommentare/von Redaktion
Schlagworte: Bremen, Examensreport, Februar, Klausur, Ö I, Ö-Recht, Staatsexamen
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https://juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg 0 0 Redaktion https://juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg Redaktion2012-03-01 20:06:292012-03-01 20:06:29Ö-Rechts-Klausur Ö I – Februar 2012 – 1. Staatsexamen Bremen
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6 Kommentare
  1. Hendrik
    Hendrik sagte:
    01.03.2012 um 20:53

    Warum hatten wir die nicht -.- Das war ja nicht im Ansatz das gleiche Niveau =(
    Wenn ich an heute denke wird mir richtig schlecht!

    Antworten
  2. Michaela
    Michaela sagte:
    01.03.2012 um 22:46

    Aber wirklich, die wäre super 🙁

    Antworten
  3. Gerrit Forst
    Gerrit Forst sagte:
    02.03.2012 um 8:40

    Kopf hoch, wird schon!

    Antworten
  4. Joe
    Joe sagte:
    02.03.2012 um 16:23

    Schön, dass bei uns irgendwelche immunen Abgeordneten und Untersuchungsausschüsse dran waren. Danke ThürJPA 😉

    Antworten
  5. Gerry
    Gerry sagte:
    02.03.2012 um 19:20

    Sind schon in irgendwelchen bundesländern die zivilrechtzsklausuren gelaufen?

    Antworten
  6. Gerda
    Gerda sagte:
    02.03.2012 um 19:22

    Das Datum zu den Kommentaren ist falsch,kann man da was machen?Wenn ich mich nicht irre haben wir heute den 2.3.2012 und nicht den 1.3, wie liknks angezeigt wird

    Antworten

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