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Dr. Maximilian Schmidt

Notiz: OLG Hamm: Telefonieren im PKW bei automatisch abgeschaltetem Motor erlaubt

Rechtsprechung, Schon gelesen?

Das OLG Hamm hat mit Beschluss vom 09.09.2014 (Az.: 1 RBs 1/14, rechtskräftig) unter Abänderung der erstinstanzlichen Entscheidung des Amtsgerichts Dortmund einen sehr praxisrelevanten Sachverhalt entschieden. Der Fahrer eines PKW hatte an einer roten Ampel mit seinem Handy telefoniert – bei aufgrund einer ECO-Start-Stop-Funktion abgeschaltetem Motor. Dennoch wurde gegen ihn ein Bußgeld in Höhe von 40€ wegen verbotenem Telefonierens mit einem Handy erlassen.
Das Verbot mit einem Mobiltelefon während der Fahrt zu telefonieren ergibt sich aus § 23 Abs. 1a StVO:

Wer ein Fahrzeug führt, darf ein Mobil- oder Autotelefon nicht benutzen, wenn hierfür das Mobiltelefon oder der Hörer des Autotelefons aufgenommen oder gehalten werden muss. Dies gilt nicht, wenn das Fahrzeug steht und bei Kraftfahrzeugen der Motor ausgeschaltet ist.

Das OLG Hamm entschied nun, dass das Verbot nicht gelte, soweit das Fahrzeug steht und der Motor ausgeschaltet ist. Trotz des eindeutigen Wortlautes der Norm hatte das AG Dortmund dies noch anders gesehen, offenbar mit der Begründung, dass § 23 Abs. 1a S. 2 StVO nur dann eingreife, wenn es sich um ein manuelles Abschalten des Motors handelt und für ein Einschalten eine Betätigung des Zündschlosses erforderlich ist – was bei einem ECO-Start-Stop-System gerade nicht der Fall ist. Dem tritt das OLG Hamm in seiner Pressemitteilung überzeugend entgegen:

Durch die infrage stehende Verbotsvorschrift solle gewährleistet werden, dass dem Fahrzeugführer beide Hände für die eigentlichen Fahraufgaben zur Verfügung stünden. Stehe das Fahrzeug und sei der Motor nicht im Betrieb, fielen Fahraufgaben, wofür der Fahrzeugführer beide Hände benötigte, nicht an. Dabei mache es keinen Unterschied, ob der Motor zuvor durch den Fahrer mittels Betätigen der Zündung manuell oder durch Abbremsen bzw. dem Stillstand
des Fahrzeugs automatisch abgeschaltet worden sei.

Was lernen wir hieraus? An roten Ampel darf bei abgeschaltetem Motor telefoniert werden!

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28.10.2014/0 Kommentare/von Dr. Maximilian Schmidt
Schlagworte: abgeschalteter Motor, Handy am Ohr, rote Ampel, Start-Stop, StVO
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https://juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg 0 0 Dr. Maximilian Schmidt https://juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg Dr. Maximilian Schmidt2014-10-28 17:42:422014-10-28 17:42:42Notiz: OLG Hamm: Telefonieren im PKW bei automatisch abgeschaltetem Motor erlaubt
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