• Suche
  • Lerntipps
    • Karteikarten
      • Strafrecht
      • Zivilrecht
      • Öffentliches Recht
    • Examensvorbereitung
    • Fallbearbeitung und Methodik
    • Für die ersten Semester
    • Mündliche Prüfung
  • Examensreport
    • 2. Staatsexamen
    • Baden-Württemberg
    • Bayern
    • Berlin
    • Brandenburg
    • Bremen
    • Hamburg
    • Hessen
    • Lösungsskizzen
    • Mecklenburg-Vorpommern
    • Niedersachsen
    • Nordrhein-Westfalen
    • Rheinland-Pfalz
    • Saarland
    • Sachsen
    • Sachsen-Anhalt
    • Schleswig-Holstein
    • Thüringen
    • Zusammenfassung Examensreport
  • Interviewreihe
    • Alle Interviews
  • Rechtsgebiete
    • Strafrecht
      • Klassiker des BGHSt und RGSt
      • StPO
      • Strafrecht AT
      • Strafrecht BT
    • Zivilrecht
      • AGB-Recht
      • Arbeitsrecht
      • Arztrecht
      • Bereicherungsrecht
      • BGB AT
      • BGH-Klassiker
      • Deliktsrecht
      • Erbrecht
      • Familienrecht
      • Gesellschaftsrecht
      • Handelsrecht
      • Insolvenzrecht
      • IPR
      • Kaufrecht
      • Kreditsicherung
      • Mietrecht
      • Reiserecht
      • Sachenrecht
      • Schuldrecht
      • Verbraucherschutzrecht
      • Werkvertragsrecht
      • ZPO
    • Öffentliches Recht
      • BVerfG Leitentscheidungen & Klassiker
      • Baurecht
      • Europarecht
      • Europarecht Klassiker
      • Kommunalrecht
      • Polizei- und Ordnungsrecht
      • Staatshaftung
      • Verfassungsrecht
      • Versammlungsrecht
      • Verwaltungsrecht
      • Völkerrrecht
  • Rechtsprechungsübersicht
    • Strafrecht
    • Zivilrecht
    • Öffentliches Recht
  • Juri§kripten
  • Click to open the search input field Click to open the search input field Suche
  • Menü Menü
Du bist hier: Startseite1 > Rechtsgebiete2 > Zivilrecht3 > Deliktsrecht4 > Notiz: KG Berlin verneint Streupflicht auf Abkürzungswegen
Dr. Stephan Pötters

Notiz: KG Berlin verneint Streupflicht auf Abkürzungswegen

Deliktsrecht, Rechtsgebiete, Rechtsprechung, Schuldrecht, Startseite, Zivilrecht

Angesichts der aktuellen Hitzewelle thematisch nicht ganz passend, aber dafür rechtlich immer aktuell: die Streupflicht. Wir haben bereits mehrfach zu examensrelevanten Entscheidungen rund um Räum- und Streupflichten berichtet. Sowohl im öffentlichen Recht als auch im Zivilrecht lassen sich hierzu Fälle stellen.
Zivilrechtliche Grundlagen einer Streupflicht für Grundstückseigentümer
Die Räum- und Streupflicht für öffentliche Gehwege wird üblicherweise – etwa durch kommunale Satzung – auf die privaten Anlieger der Straße übertragen. Darüber hinaus – und dies ist sicherlich die in der Klausur häufiger vorkommende Variante – kann eine Streupflicht private Grundstücksbesitzer über die allgemeine deliktsrechtliche Konstruktion einer Verkehrssicherungspflicht treffen (s. hierzu ausführlich MüKo-BGB/Wagner, 5. Auflage 2009, § 823 BGB Rn. 448 ff.), insbesondere bei nicht-öffentlichen Gehwegen. Es handelt sich dann um originäre Streupflichten, also nicht um eine Pflicht, die sich von der des Staates ableitet.
Entscheidung des KG Berlin
Vor diesem Hintergrund lehnte das KG Berlin (Urteil vom 23.04.2014 – 11 U 12/13) eine Räum- und Streupflicht für Abkürzungswege ab, zumindest wenn ein ordnungsgemäß geräumter Weg zur Verfügung steht. Die Orientierungssätze des Urteils lauten:

1. Eine Räum- und Streupflicht auf einer Abkürzung außerhalb des geräumten Gehweges kommt nur dann in Betracht, wenn diese Abkürzung vom Grundstückseigentümer jedenfalls teilweise geräumt wurde und dadurch bei Passanten den Eindruck erwecken konnte, dass dieser Weg sicher passierbar ist.
2. Der Verkehrssicherungspflichtige muss als Normadressat der örtlichen Straßengesetze aus dem Wortlaut der Norm zweifelsfrei entnehmen können, in wieweit sich dessen Räum- und Streupflicht erstreckt. Hält er sich an diese Vorgaben, so liegt kein Verstoß gegen die Verkehrssicherungspflicht vor.
3. Sofern ein Passant aus Bequemlichkeit eine Abkürzung benutzt, obwohl ihm ein geräumter und gestreuter Weg zur Verfügung steht, so kann dies nicht auf Gefahr des Verkehrssicherungspflichtigen hin geschehen.

Lesehinweise
Zur Vertiefung des Themas Räum- und Streupflichten sei auf nachfolgende ältere Beiträge hingewiesen:

  • Räum- und Streupflicht auf Kundenparkplatz
  • Kein SchE bei erkennbar nicht  geräumten Weg
  • Grundlagen: Streupflicht vor deutschen Gerichten
  • Delegation der Verkehrssicherungspflicht auf Nachbarn

Print Friendly, PDF & Email
03.07.2015/0 Kommentare/von Dr. Stephan Pötters
Schlagworte: Streupflicht, Verkehrssicherungspflicht
Eintrag teilen
  • Teilen auf Facebook
  • Teilen auf X
  • Teilen auf LinkedIn
https://juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg 0 0 Dr. Stephan Pötters https://juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg Dr. Stephan Pötters2015-07-03 08:00:182015-07-03 08:00:18Notiz: KG Berlin verneint Streupflicht auf Abkürzungswegen
Das könnte Dich auch interessieren
OLG Koblenz: Haftungsfragen bei Sturz wegen Glatteis auf öffentlich zugänglicher Fläche
LG Coburg: Keine Verletzung einer Verkehrssicherungspflicht bei Schädigung durch umfallende Tür
Alle Jahre wieder kommt das Silvesterfeuerwerk
OLG Hamm: Reitschule haftet nicht für Sturz einer fünfjährigen Reitschülerin vom Pony
OLG Hamm: Zur Verkehrssicherungspflicht des Betreibers einer Wasserrutsche
LG Frankfurt: Alleinhaftung des Fußgängers bei Sturz auf erkennbar nicht geräumtem Gehweg
0 Kommentare

Hinterlasse einen Kommentar

An der Diskussion beteiligen?
Hinterlasse uns deinen Kommentar!

Schreibe einen Kommentar Antwort abbrechen

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Über Juraexamen.info e.V.

Deine Online-Zeitschrift für Jurastudium, Staatsexamen und Referendariat.

Wir sind ein gemeinnütziger Verein aus Bonn und auf Eure Unterstützung angewiesen, sei es als Mitglied oder durch Gastbeiträge. Über Zusendungen und Nachrichten freuen wir uns daher sehr!

Werbung

Anzeige

Neueste Beiträge

  • Abgrenzung Täterschaft und Teilnahme: Mittäterschaft bei fehlender Mitwirkung im Ausführungsstadium
  • Wenn Sportanlagen zur Gefahrenquelle werden – Das Zusammenspiel von Verkehrssicherungspflicht und Mitverschulden
  • BGH: Kein Abzug „neu für alt“ im werkvertraglichen Mängelgewährleistungsrecht

Weitere Artikel

Auch diese Artikel könnten für dich interessant sein.

Gastautor

Abgrenzung Täterschaft und Teilnahme: Mittäterschaft bei fehlender Mitwirkung im Ausführungsstadium

Rechtsgebiete, Rechtsprechung, Strafrecht, Strafrecht AT

Die Abgrenzung von Täterschaft und Teilnahme gehört zu den absoluten Klausurklassikern aus dem Allgemeinen Teil des Strafrechts. Eng mit dieser Thematik verknüpft ist das Problem der Mittäterschaft bei fehlender Mitwirkung […]

Weiterlesen
07.04.2026/0 Kommentare/von Gastautor
https://juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg 0 0 Gastautor https://juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg Gastautor2026-04-07 14:51:412026-04-07 14:51:41Abgrenzung Täterschaft und Teilnahme: Mittäterschaft bei fehlender Mitwirkung im Ausführungsstadium
Gastautor

Wenn Sportanlagen zur Gefahrenquelle werden – Das Zusammenspiel von Verkehrssicherungspflicht und Mitverschulden

Aktuelles, Deliktsrecht, Rechtsprechung, Schuldrecht, Verschiedenes, Zivilrecht

Wer zivilrechtliche Examensklausuren schreibt, kommt am Deliktsrecht kaum vorbei – besonders der Tatbestand des § 823 Abs. 1 BGB ist ein Klassiker. Mit der zunehmenden Popularität von Mountainbike-Flow-Trails stellen sich […]

Weiterlesen
30.03.2026/0 Kommentare/von Gastautor
https://juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg 0 0 Gastautor https://juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg Gastautor2026-03-30 08:11:242026-03-30 09:25:59Wenn Sportanlagen zur Gefahrenquelle werden – Das Zusammenspiel von Verkehrssicherungspflicht und Mitverschulden
Gastautor

BGH: Kein Abzug „neu für alt“ im werkvertraglichen Mängelgewährleistungsrecht

Aktuelles, Rechtsprechung, Schuldrecht, Startseite, Verschiedenes, Werkvertragsrecht, Zivilrecht, Zivilrecht

Das Mängelgewährleistungsrecht gehört zu den absoluten „Dauerbrennern“ im Ersten sowie im Zweiten Staatsexamen. Ein selten behandelter, gleichwohl rechtlich bedeutsamer Aspekt ist der sogenannte Vorteilsausgleich: Er betrifft die Frage, ob Vorteile, […]

Weiterlesen
23.03.2026/0 Kommentare/von Gastautor
https://juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg 0 0 Gastautor https://juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg Gastautor2026-03-23 09:00:512026-03-22 08:46:39BGH: Kein Abzug „neu für alt“ im werkvertraglichen Mängelgewährleistungsrecht

Mitmachen

Du hast Lust, Autor bei uns zu werden? Wir freuen uns!

Mitmachen
  • Über JE
  • Das Team
  • Spendenprojekt
  • Gastautor werden
  • Mitglied werden
  • Alumni
  • Häufige Fragen
  • Impressum
  • Kontakt
  • Datenschutz

© juraexamen.info e.V.

Print Friendly, PDF & Email
Nach oben scrollen Nach oben scrollen Nach oben scrollen