• Suche
  • Lerntipps
    • Karteikarten
      • Strafrecht
      • Zivilrecht
      • Öffentliches Recht
    • Examensvorbereitung
    • Fallbearbeitung und Methodik
    • Für die ersten Semester
    • Mündliche Prüfung
  • Examensreport
    • 2. Staatsexamen
    • Baden-Württemberg
    • Bayern
    • Berlin
    • Brandenburg
    • Bremen
    • Hamburg
    • Hessen
    • Lösungsskizzen
    • Mecklenburg-Vorpommern
    • Niedersachsen
    • Nordrhein-Westfalen
    • Rheinland-Pfalz
    • Saarland
    • Sachsen
    • Sachsen-Anhalt
    • Schleswig-Holstein
    • Thüringen
    • Zusammenfassung Examensreport
  • Interviewreihe
    • Alle Interviews
  • Rechtsgebiete
    • Strafrecht
      • Klassiker des BGHSt und RGSt
      • StPO
      • Strafrecht AT
      • Strafrecht BT
    • Zivilrecht
      • AGB-Recht
      • Arbeitsrecht
      • Arztrecht
      • Bereicherungsrecht
      • BGB AT
      • BGH-Klassiker
      • Deliktsrecht
      • Erbrecht
      • Familienrecht
      • Gesellschaftsrecht
      • Handelsrecht
      • Insolvenzrecht
      • IPR
      • Kaufrecht
      • Kreditsicherung
      • Mietrecht
      • Reiserecht
      • Sachenrecht
      • Schuldrecht
      • Verbraucherschutzrecht
      • Werkvertragsrecht
      • ZPO
    • Öffentliches Recht
      • BVerfG Leitentscheidungen & Klassiker
      • Baurecht
      • Europarecht
      • Europarecht Klassiker
      • Kommunalrecht
      • Polizei- und Ordnungsrecht
      • Staatshaftung
      • Verfassungsrecht
      • Versammlungsrecht
      • Verwaltungsrecht
      • Völkerrrecht
  • Rechtsprechungsübersicht
    • Strafrecht
    • Zivilrecht
    • Öffentliches Recht
  • Juri§kripten
  • Click to open the search input field Click to open the search input field Suche
  • Menü Menü
Du bist hier: Startseite1 > Rechtsgebiete2 > Zivilrecht3 > Deliktsrecht4 > Notiz: BGH: Anspruch auf Geldentschädigung wegen Verletzung des Persönlichkeitsrechts n...
Dr. Jan Winzen

Notiz: BGH: Anspruch auf Geldentschädigung wegen Verletzung des Persönlichkeitsrechts nicht vererblich

Deliktsrecht, Erbrecht, Rechtsgebiete, Rechtsprechung, Rechtsprechungsübersicht, Startseite, Zivilrecht, Zivilrecht

Der BGH hat sich zur Vererblichkeit des Anspruchs auf Geldentschädigung wegen Verletzung des Persönlichkeitsrechts (§ 823 Abs. 1 BGB i.V.m. Art. 2 Abs. 1, Art. 1 Abs. 1 GG) geäußert. Zwei Aspekte der Entscheidung sind hervorzuheben.
Zum einen verneint der Senat in materieller Hinsicht die Vererblichkeit eines Anspruchs auf Geldentschädigung wegen Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts. Der BGH unterscheidet zwischen den Funktionen eines solchen Anspruchs, namentlich der Präventionsfunktion und der Genugtuungsfunktion. Während unter dem Gesichtspunkt der Prävention eine Vererblichkeit des Anspruchs keineswegs ausgeschlossen sein dürfte – zur Prävention im Verhältnis zum Schädiger trägt die Durchsetzung des Anspruchs ja auch nach dem Tod des Geschädigten noch bei –, scheitert die Vererblichkeit aber an der nach dem Tod des Geschädigten nicht mehr erreichbaren Genugtuung. Diese kann nämlich nur dem Geschädigten selbst zu Gute kommen. Da die Genugtuungsfunktion nach Ansicht des BGH bei einer Geldentschädigung im Vordergrund steht, scheidet die Vererblichkeit des Anspruchs aus. Der Präventionsgedanke allein kann nach Ansicht des Senats die Gewährung einer Geldentschädigung nicht tragen.
Zum anderen äußert sich der BGH in prozessualer Hinsicht zu § 167 ZPO, eine Norm, die vor allem im zweiten Staatsexamen von herausragender Bedeutung ist. Nach Ansicht des Senats kann nämlich offen bleiben, ob im Hinblick auf die Vererblichkeit des Anspruchs etwas anderes gilt, wenn der Anspruchsberechtigte erst nach Eintritt der Rechtshängigkeit des Geldentschädigungsanspruchs verstirbt. Im vorliegenden Fall verstarb der Anspruchsberechtigte nämlich einen Tag nach Einreichung der Klage. Zu diesem Zeitpunkt war die Klage noch nicht zugestellt und damit noch nicht rechtshängig. Selbst bei zeitnaher Zustellung kann § 167 ZPO hier nicht dazu führen, dass sie als von Anfang an rechtshängig behandelt werden muss. Die in § 167 ZPO vorgesehene Rückwirkung beschränkt sich nämlich auf Fälle, in denen durch die Zustellung eine laufende Frist gewahrt oder die Verjährung neu beginnen oder gehemmt werden soll.
Zur Pressemitteilung des BGH geht es hier.
Das allgemeine Persönlichkeitsrecht ist ein Dauerbrenner in der Rechtsprechung und spielt auch im Examen immer wieder eine Rolle, häufiger aber in Form von Unterlassungsansprüchen (ein Beispielsfall etwa hier).
Ebenfalls in den Kontext gehören Ansprüche, die aus dem Recht am eigenen Bild (als Ausprägung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts) abgeleitet werden. Dabei sind stets auch die §§ 22, 23 KUG in den Blick zu nehmen (siehe etwa hier).
Die im aktuellen Fall angesprochenen Fragen der Vererblichkeit und einer möglichen Rückwirkung nach § 167 ZPO lassen sich ohne weiteres in jeden Fall zum allgemeinen Persönlichkeitsrecht einbauen und sollten deshalb bekannt sein.

Print Friendly, PDF & Email
15.05.2014/1 Kommentar/von Dr. Jan Winzen
Schlagworte: § 167 ZPO, Allgemeines Persönlichkeitsrecht, Anhängigkeit, Genugtuungsfunktion, Peter Alexander, Präventionsfunktion, Rechtshängigkeit, Vererblichkeit, VI ZR 246/12
Eintrag teilen
  • Teilen auf Facebook
  • Teilen auf X
  • Teilen auf LinkedIn
https://juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg 0 0 Dr. Jan Winzen https://juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg Dr. Jan Winzen2014-05-15 13:00:172014-05-15 13:00:17Notiz: BGH: Anspruch auf Geldentschädigung wegen Verletzung des Persönlichkeitsrechts nicht vererblich
Das könnte Dich auch interessieren
Arbeitsrecht: Hohe Anforderungen an außerordentliche Kündigung bei Veröffentlichung eines (Büro-) Romans durch den Arbeitnehmer
Zivilrecht-Klassiker: Herrenreiterfall (BGHZ 26,349)
LG Köln: „Vermächtnis – Die Kohl-Protokolle“ darf veröffentlicht werden
BAG – Heimliches Mithören von Telefongesprächen und Beweisverwertungsverbot
Ausstrahlung von „Frauentausch“ wegen APR-Verletzung untersagt
Aktuelle Rechtsprechung: Das Recht am eigenen Wort (Wiedergabe einer Äußerung in Presseberichterstattung)
1 Kommentar
  1. APR-Experte
    APR-Experte sagte:
    15.05.2014 um 14:10

    ME ein klares Fehlurteil.
    – Letztendlich ist der Geldentschädigungsanspruch aus Verletzung des APR eben doch ein Schmerzensgeldanspruch. Diese waren nach der Wertung des Gesetzgebers nach Streichung von § 847 Abs.1 S.2 aF BGB aber unstreitig vererblich.
    – Im Übrigen ist der Anspruch auch Lebzeiten vollständig entstanden. Das Bestehen eines Anspruches kann aber nicht vom Zeitpunkt der Geltendmachung abhängen
    – Letztlich ist auch nur die Verletzung des APR als solche, die zu einem Unterlassungsanspruch führt höchstpersönlich. Hier geht es aber um einen reinen Geldanspruch, bei dem nie etwas Höchstpersönliches im Vordergrund steht. Wenn aber der Geldanspruch nicht höchstpersönlich ist, fragt sich, warum eine Genugtuungsfunktion hier ausschlaggebend sein soll

    Antworten

Hinterlasse einen Kommentar

An der Diskussion beteiligen?
Hinterlasse uns deinen Kommentar!

Schreibe einen Kommentar Antwort abbrechen

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Über Juraexamen.info e.V.

Deine Online-Zeitschrift für Jurastudium, Staatsexamen und Referendariat.

Wir sind ein gemeinnütziger Verein aus Bonn und auf Eure Unterstützung angewiesen, sei es als Mitglied oder durch Gastbeiträge. Über Zusendungen und Nachrichten freuen wir uns daher sehr!

Werbung

Anzeige

Neueste Beiträge

  • OLG Nürnberg: Anleinpflicht für Hunde – Schutzgesetzcharakter und Zurechnung von Schäden aus herausgefordertem Flucht- und Schutzverhalten
  • Die Haftung des vom Mieter beauftragten Maklers gegenüber dem Eigentümer
  • Beweislastumkehr auch bei mehreren möglichen Ursachen

Weitere Artikel

Auch diese Artikel könnten für dich interessant sein.

Tim Munoz Andres

OLG Nürnberg: Anleinpflicht für Hunde – Schutzgesetzcharakter und Zurechnung von Schäden aus herausgefordertem Flucht- und Schutzverhalten

Aktuelles, Deliktsrecht, Rechtsprechung, Rechtsprechungsübersicht, Startseite, Uncategorized, Verschiedenes, Zivilrecht, Zivilrecht

Zentrale Voraussetzung der Haftung aus § 823 Abs. 2 BGB ist der Verstoß eines Schädigers gegen ein Schutzgesetz. Ob eine Norm dabei als Schutzgesetz i.S.v. § 823 Abs. 2 BGB […]

Weiterlesen
09.06.2026/0 Kommentare/von Tim Munoz Andres
https://juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg 0 0 Tim Munoz Andres https://juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg Tim Munoz Andres2026-06-09 09:31:222026-06-09 09:31:22OLG Nürnberg: Anleinpflicht für Hunde – Schutzgesetzcharakter und Zurechnung von Schäden aus herausgefordertem Flucht- und Schutzverhalten
Jakob Brohl

Die Haftung des vom Mieter beauftragten Maklers gegenüber dem Eigentümer

Aktuelles, Rechtsprechung, Rechtsprechungsübersicht, Sachenrecht, Schuldrecht, Startseite, Verschiedenes, Zivilrecht, Zivilrecht

Der BGH hat sich in seinem – als examensrelevant einzuordnenden! – Urteil vom 30.04.2026 (Az.: III ZR 165/24) mit der Frage beschäftigt, ob und inwieweit dem Eigentümer des Grundstücks gegen […]

Weiterlesen
21.05.2026/0 Kommentare/von Jakob Brohl
https://juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg 0 0 Jakob Brohl https://juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg Jakob Brohl2026-05-21 13:45:322026-05-21 13:46:44Die Haftung des vom Mieter beauftragten Maklers gegenüber dem Eigentümer
Gastautor

Beweislastumkehr auch bei mehreren möglichen Ursachen

Aktuelles, Fallbearbeitung und Methodik, Für die ersten Semester, Kaufrecht, Rechtsprechung, Rechtsprechungsübersicht, Schuldrecht, Startseite, Verbraucherschutzrecht, Verschiedenes, Zivilrecht, Zivilrecht

Examenskandidaten aufgepasst: Der Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom 7.5.2026 (Az. VIII ZR 73/24, VIII ZR 257/23) entschieden, dass bei einer Mangelerscheinung an der Kaufsache die Beweislastumkehr des § 477 BGB nicht […]

Weiterlesen
14.05.2026/0 Kommentare/von Gastautor
https://juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg 0 0 Gastautor https://juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg Gastautor2026-05-14 15:48:282026-05-14 16:01:05Beweislastumkehr auch bei mehreren möglichen Ursachen

Mitmachen

Du hast Lust, Autor bei uns zu werden? Wir freuen uns!

Mitmachen
  • Über JE
  • Das Team
  • Spendenprojekt
  • Gastautor werden
  • Mitglied werden
  • Alumni
  • Häufige Fragen
  • Impressum
  • Kontakt
  • Datenschutz

© juraexamen.info e.V.

Print Friendly, PDF & Email
Nach oben scrollen Nach oben scrollen Nach oben scrollen