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Tom Stiebert

Neue Klausurform im Zweiten juristischen Staatsexamen

Startseite, Verschiedenes

Für (zukünftige) Referendare ist vielleicht folgende Neuerung bei den Klausuren im 2. Staatsexamen interessant, über die der aktuelle beck-Ticker berichtet:
Geplant ist bis 2013 in allen Bundesländern eine Klausur einzuführen, die näher an der anwaltlichen Praxis angelehnt ist. Zu verfassen sind damit in der Klausur nicht allein die Gutachten, sondern auch die erforderlichen Schriftstücke. Das Ziel was damit verfolgt werden soll, ist offensichtlich – nämlich eine Orientierung der Ausbildung näher an der späteren beruflichen Praxis, bei der diese Fähigkeiten bedeutsam sind.
Die genaue Aufteilung der einzelnen Klausuren und welchen Bereich die neue Klausr umfassen soll, lässt sich aus der kurzen Mitteilung nicht entnehmen. Zudem bestehen ja ohnehin zwischen den einzelnen Bundesländern erhebliche Unterschiede bzgl. Anzahl und Zusammensetzung der Klausuren. Es bleibt damit abzuwarten, wie die Umsetzung im Einzelnen erfolgen wird.
 

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02.12.2011/4 Kommentare/von Tom Stiebert
Schlagworte: Anwalt, Klausur, Zweites Staatsexamen
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https://juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg 0 0 Tom Stiebert https://juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg Tom Stiebert2011-12-02 12:18:262011-12-02 12:18:26Neue Klausurform im Zweiten juristischen Staatsexamen
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4 Kommentare
  1. Gerrit Forst
    Gerrit Forst sagte:
    02.12.2011 um 15:15

    Zumindest in NRW, aber sicher auch in vielen anderen Bundesländern müssen in Klausuren schon jetzt anwaltliche Schriftsätze verfasst werden.
    Vielleicht bezieht sich die Beck-Meldung auf die sogenannten Kautelarklausuren, in denen ein Vertragsentwurf verfasst werden muss. Tatsächlich werden diese Klausuren derzeit in NRW getestet (auf freiwilliger Basis ohne Auswirkungen auf Examens- oder AG-Note) und in manchen Bundesländern – so wurde mir zumindest von Referendaren erzählt – auch schon geschrieben.
    In NRW wird zudem darüber nachgedacht, Klausuren künftig an einem PC schreiben zu lassen. Diese Überlegungen sind aber meiner Kenntnis nach noch nicht so ausgereift, dass ein Zeitpunkt feststeht, zu dem die „elektronische“ Klausur eingeführt wird.

    Antworten
  2. Philipp
    Philipp sagte:
    02.12.2011 um 18:19

    Sehe ich auch so & schliesse mich dem Vorredner an. es geht wohl um Rechtsgestaltungsklausuren. z.b. Entwurf eines Vertrages o.ä.

    Antworten
  3. Michael
    Michael sagte:
    03.12.2011 um 12:37

    Es dürfte sich tatsächlich um die Einführung von Kautelarklausuren handeln. Dies war auch schon Thema der letzten beiden Treffen der Präsidenten der Justizprüfungsämter. Nach unserem Kenntnisstand hat sich aber immer eine Mehrheit gegen eine (baldige) Einführung ausgesprochen, sodass das Stellen von rechtsgestaltenden Klausuren, die schon vor Jahren in ganz Deutschland eingeführt werden sollten, immer wieder verschoben wurde – zuletzt auf 2013. Nach dem „Gesetz der Serie“ kann ich mir aber auch gut vorstellen, dass auch dieser Termin nicht gehalten wird.
    In den Nord-Ländern wurde im übrigen bereits beschlossen, dass solche Klausuren nicht vor Februar 2014 kommen werden, vgl. https://www.juristenkoffer.de/refblog/hamburg/weiterhin-keine-kautelarklausuren-im-norden/

    Antworten
  4. Nicolas
    Nicolas sagte:
    05.03.2014 um 17:40

    In diesem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, dass die im Januar 2014 gelaufene Z2-Klausur eine Kautelarklausur war. Ein Überblick findet sich hier: https://juraexamen.info/sachverhalte-2-staatsexamen-januar-2014-nrw/

    Antworten

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