• Suche
  • Lerntipps
    • Karteikarten
      • Strafrecht
      • Zivilrecht
      • Öffentliches Recht
    • Examensvorbereitung
    • Fallbearbeitung und Methodik
    • Für die ersten Semester
    • Mündliche Prüfung
  • Examensreport
    • 2. Staatsexamen
    • Baden-Württemberg
    • Bayern
    • Berlin
    • Brandenburg
    • Bremen
    • Hamburg
    • Hessen
    • Lösungsskizzen
    • Mecklenburg-Vorpommern
    • Niedersachsen
    • Nordrhein-Westfalen
    • Rheinland-Pfalz
    • Saarland
    • Sachsen
    • Sachsen-Anhalt
    • Schleswig-Holstein
    • Thüringen
    • Zusammenfassung Examensreport
  • Interviewreihe
    • Alle Interviews
  • Rechtsgebiete
    • Strafrecht
      • Klassiker des BGHSt und RGSt
      • StPO
      • Strafrecht AT
      • Strafrecht BT
    • Zivilrecht
      • AGB-Recht
      • Arbeitsrecht
      • Arztrecht
      • Bereicherungsrecht
      • BGB AT
      • BGH-Klassiker
      • Deliktsrecht
      • Erbrecht
      • Familienrecht
      • Gesellschaftsrecht
      • Handelsrecht
      • Insolvenzrecht
      • IPR
      • Kaufrecht
      • Kreditsicherung
      • Mietrecht
      • Reiserecht
      • Sachenrecht
      • Schuldrecht
      • Verbraucherschutzrecht
      • Werkvertragsrecht
      • ZPO
    • Öffentliches Recht
      • BVerfG Leitentscheidungen & Klassiker
      • Baurecht
      • Europarecht
      • Europarecht Klassiker
      • Kommunalrecht
      • Polizei- und Ordnungsrecht
      • Staatshaftung
      • Verfassungsrecht
      • Versammlungsrecht
      • Verwaltungsrecht
      • Völkerrrecht
  • Rechtsprechungsübersicht
    • Strafrecht
    • Zivilrecht
    • Öffentliches Recht
  • Juri§kripten
  • Click to open the search input field Click to open the search input field Suche
  • Menü Menü
Du bist hier: Startseite1 > Rechtsgebiete2 > Strafrecht3 > Neonazis vor Gericht – eine unendliche Geschichte
Dr. Stephan Pötters

Neonazis vor Gericht – eine unendliche Geschichte

Strafrecht

NPD, Mahler & Co. – leider juristische Dauerbrenner
Ein aktuelles BGH-Urteil soll hier Anlass sein, den Themenkomplex „Neonazis und examensrelevante Probleme“ einmal näher zu beleuchten. Da viele der Prozesse rund um NPD, Mahler, Antifa-Symbole, Demjanjuk & Co. die Medien interessieren und öffentliche Diskussionen anstoßen, lohnt es sich gerade auch im Hinblick auf die mündliche Prüfung, sich mit den prominentesten Fällen auseinander zu setzen. Besonders berühmt sind wohl die Fälle zum (gescheiterten) NPD-Verbotsverfahren (damals spielten der BND und Minister Otto Schily eine unrühmliche Rolle) sowie der spektakuläre Streit zwischen dem OVG Münster und dem BVerfG um die rechtlichen Anforderungen für Demonstrationsverbote und Auflagen (hier war das OVG Münster lange Zeit großzügiger als das BVerfG, welches für ein Verbt idR einen Verstoß gegen Straftatbestände fordert). In der mündlichen Prüfung bietet sich auch ein Ausflug zu den Nürnberger Prozessen an. Aktuell sind die Verurteilung Horst Mahlers wegen Volksverhetzung (s. hierzu der Spiegel-Artikel) und das juristische Gezerre um die Auslieferung John Demjanjuks in den Medien gewesen.
Neuer Fall: Verwendung von Nazi-Parolen in fremder Sprache („Blood and Honour“) grdsl. nicht strafbar
Bei vielen der braunen Geschichten geht es juristisch und gesellschaftspolitisch häufig um dasselbe Problem: Was kann unsere Demokratie, unser Rechtsstaat noch tolerieren und wann muss er intervenieren? Wo endet die Meinungsfreiheit? Wie weit darf die Versammlungsfreiheit gehen? Wie wehrhaft soll die BRD gegenüber Verfassungsfeinden auftreten, ohne die Grundrechte zu beschneiden?
In diesem Spannungsfeld bewegt sich auch der vom BGH entschiedene Fall vom 13.08.2009 (3 StR 228/09). Der Angeklagte hatte in diesem Fall 100 T-Shirts besessen, die auf der Vorderseite mit dem Schriftzug „Blood & Honour/C18“ und „support your local section“ bedruckt waren. Auf der Rückseite konnte man den Spruch „Blood & Honour is our voice Combat 18 is our choice“ lesen. Dabei ist es wichtig zu wissen, dass „Blood & Honour“ eine international aktive, rechtsextremistische Vereinigung ist, deren deutsche Unterorganisation verboten ist. „Blut und Ehre“ war der – wenig kindgerechte – Leitspruch der Hitlerjugend.
Der BGH hat nun entschieden, dass der fremdsprachige Gebrauch einer NS-Parole nicht unter den Straftatbestand des § 86a StGB fällt. § 86a StGB sanktioniert das Verwenden von Kennzeichen verfassungsfeindlicher Organisationen. Nach § 86a II StGB sind Kennzeichen namentlich Fahnen, Abzeichen, Uniformstücke, Parolen und Grußformen. Gleichermaßen strafbar sei, so der BGH, auch der Gebrauch von Kennzeichen, die den Originalen zum Verwechseln ähnlich seien. Der Leitspruch der HJ werde hier aber durch die englische Übersetzung stark verfremdet, so dass eine Strafbarkeit insofern entfallen müsse (anders noch die Vorinstanz!). Die Parole sei nicht nur durch ihren Sinngehalt, sondern gerade auch durch die deutsche Sprache charakteristisch geprägt.
Dennoch Strafbarkeit nach § 86a StGB hier möglich
Allerdings kann hier i.E. dennoch eine Strafbarkeit nach § 86a StGB gegeben sein, denn auch die Organisation „Blood & Honour“ ist in Deutschland verboten. Dies hatte die Vorinstanz übersehen. Außerdem monierte der BGH, dass eine Prüfung der §§ 85 und 86 StGB in Bezug auf die 100 T-Shirts hätte erfolgen müssen.

Print Friendly, PDF & Email
14.08.2009/0 Kommentare/von Dr. Stephan Pötters
Schlagworte: Mahler, NPD, verfassungsfeindliche Symbole, Volksverhetzung
Eintrag teilen
  • Teilen auf Facebook
  • Teilen auf X
  • Teilen auf LinkedIn
https://juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg 0 0 Dr. Stephan Pötters https://juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg Dr. Stephan Pötters2009-08-14 10:44:252009-08-14 10:44:25Neonazis vor Gericht – eine unendliche Geschichte
Das könnte Dich auch interessieren
Tagesschau.de zu V-Leuten in der NPD
BVerfG: Anträge der NPD in „Verbotsverfahren“ verworfen
BGH: Zulässige Ausübung des Hausrechts – Ausschluss von Udo Voigt
Aktuelle examensrelevante verwaltungsgerichtliche Rechtsprechung
BVerfG zu § 130 IV StGB (Volksverhetzung)
Notiz: VGH Mannheim: Stadthallen-Fall reloaded
0 Kommentare

Hinterlasse einen Kommentar

An der Diskussion beteiligen?
Hinterlasse uns deinen Kommentar!

Schreibe einen Kommentar Antwort abbrechen

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Über Juraexamen.info e.V.

Deine Online-Zeitschrift für Jurastudium, Staatsexamen und Referendariat.

Wir sind ein gemeinnütziger Verein aus Bonn und auf Eure Unterstützung angewiesen, sei es als Mitglied oder durch Gastbeiträge. Über Zusendungen und Nachrichten freuen wir uns daher sehr!

Werbung

Anzeige

Neueste Beiträge

  • Sind §§ 160, 271 StGB gesetzliche Ausprägungen der mittelbaren Täterschaft, sodass Gutgläubigkeit des Vordermanns nötig ist?
  • Restguthaben auf dem Netflix-Account darf die Kündigung des Abonnements nicht hinauszögern
  • Abgrenzung Täterschaft und Teilnahme: Mittäterschaft bei fehlender Mitwirkung im Ausführungsstadium

Weitere Artikel

Auch diese Artikel könnten für dich interessant sein.

Jakob Brohl

Restguthaben auf dem Netflix-Account darf die Kündigung des Abonnements nicht hinauszögern

AGB-Recht, Aktuelles, Rechtsprechung, Schuldrecht, Verbraucherschutzrecht, Verschiedenes, Zivilrecht

Der Bundesgerichtshof hat sich in seinem Urteil vom 16.04.2026 (Az: III ZR 152/25) mit der Frage befasst, ob Restguthaben auf einem Netflix-Account bis zu dessen vollständigen Verbrauch die Kündigung des […]

Weiterlesen
20.04.2026/0 Kommentare/von Jakob Brohl
https://juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg 0 0 Jakob Brohl https://juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg Jakob Brohl2026-04-20 20:34:472026-04-20 20:34:47Restguthaben auf dem Netflix-Account darf die Kündigung des Abonnements nicht hinauszögern
Gastautor

Abgrenzung Täterschaft und Teilnahme: Mittäterschaft bei fehlender Mitwirkung im Ausführungsstadium

Rechtsgebiete, Rechtsprechung, Strafrecht, Strafrecht AT

Die Abgrenzung von Täterschaft und Teilnahme gehört zu den absoluten Klausurklassikern aus dem Allgemeinen Teil des Strafrechts. Eng mit dieser Thematik verknüpft ist das Problem der Mittäterschaft bei fehlender Mitwirkung […]

Weiterlesen
07.04.2026/0 Kommentare/von Gastautor
https://juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg 0 0 Gastautor https://juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg Gastautor2026-04-07 14:51:412026-04-07 14:51:41Abgrenzung Täterschaft und Teilnahme: Mittäterschaft bei fehlender Mitwirkung im Ausführungsstadium
Gastautor

Wenn Sportanlagen zur Gefahrenquelle werden – Das Zusammenspiel von Verkehrssicherungspflicht und Mitverschulden

Aktuelles, Deliktsrecht, Rechtsprechung, Schuldrecht, Verschiedenes, Zivilrecht

Wer zivilrechtliche Examensklausuren schreibt, kommt am Deliktsrecht kaum vorbei – besonders der Tatbestand des § 823 Abs. 1 BGB ist ein Klassiker. Mit der zunehmenden Popularität von Mountainbike-Flow-Trails stellen sich […]

Weiterlesen
30.03.2026/0 Kommentare/von Gastautor
https://juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg 0 0 Gastautor https://juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg Gastautor2026-03-30 08:11:242026-03-30 09:25:59Wenn Sportanlagen zur Gefahrenquelle werden – Das Zusammenspiel von Verkehrssicherungspflicht und Mitverschulden

Mitmachen

Du hast Lust, Autor bei uns zu werden? Wir freuen uns!

Mitmachen
  • Über JE
  • Das Team
  • Spendenprojekt
  • Gastautor werden
  • Mitglied werden
  • Alumni
  • Häufige Fragen
  • Impressum
  • Kontakt
  • Datenschutz

© juraexamen.info e.V.

Print Friendly, PDF & Email
Nach oben scrollen Nach oben scrollen Nach oben scrollen