• Suche
  • Lerntipps
    • Karteikarten
      • Strafrecht
      • Zivilrecht
      • Öffentliches Recht
    • Examensvorbereitung
    • Fallbearbeitung und Methodik
    • Für die ersten Semester
    • Mündliche Prüfung
  • Examensreport
    • 2. Staatsexamen
    • Baden-Württemberg
    • Bayern
    • Berlin
    • Brandenburg
    • Bremen
    • Hamburg
    • Hessen
    • Lösungsskizzen
    • Mecklenburg-Vorpommern
    • Niedersachsen
    • Nordrhein-Westfalen
    • Rheinland-Pfalz
    • Saarland
    • Sachsen
    • Sachsen-Anhalt
    • Schleswig-Holstein
    • Thüringen
    • Zusammenfassung Examensreport
  • Interviewreihe
    • Alle Interviews
  • Rechtsgebiete
    • Strafrecht
      • Klassiker des BGHSt und RGSt
      • StPO
      • Strafrecht AT
      • Strafrecht BT
    • Zivilrecht
      • AGB-Recht
      • Arbeitsrecht
      • Arztrecht
      • Bereicherungsrecht
      • BGB AT
      • BGH-Klassiker
      • Deliktsrecht
      • Erbrecht
      • Familienrecht
      • Gesellschaftsrecht
      • Handelsrecht
      • Insolvenzrecht
      • IPR
      • Kaufrecht
      • Kreditsicherung
      • Mietrecht
      • Reiserecht
      • Sachenrecht
      • Schuldrecht
      • Verbraucherschutzrecht
      • Werkvertragsrecht
      • ZPO
    • Öffentliches Recht
      • BVerfG Leitentscheidungen & Klassiker
      • Baurecht
      • Europarecht
      • Europarecht Klassiker
      • Kommunalrecht
      • Polizei- und Ordnungsrecht
      • Staatshaftung
      • Verfassungsrecht
      • Versammlungsrecht
      • Verwaltungsrecht
      • Völkerrrecht
  • Rechtsprechungsübersicht
    • Strafrecht
    • Zivilrecht
    • Öffentliches Recht
  • Juri§kripten
  • Click to open the search input field Click to open the search input field Suche
  • Menü Menü
Du bist hier: Startseite1 > Rechtsgebiete2 > Zivilrecht3 > Deliktsrecht4 > LG München I: Anonyme Hotspots erlaubt!?
Dr. Johannes Traut

LG München I: Anonyme Hotspots erlaubt!?

Deliktsrecht, Rechtsprechung, Zivilrecht

Beck-online titelte vor kurzem „Anonyme Hotspots erlaubt“ (becklink 1021386). In dem Artikel wurde über eine Entscheidung des LG München I berichtet, wonach Anbieter kostenloser Hotspots ihre Nutzer nicht identifizieren müssen (Urteil vom 12.01.2012, Az.: 17 HK O 1398/11, abrufbar im Volltext hier).
Dieser Bericht und insbesondere die gewählte Überschrift sind irreführend. Die Entscheidung des LG München I bezieht sich auf eine Fallgestaltung aus dem Wettbewerbsrecht. Ein Konkurrent hatte den Betreiber des Hotspots verklagt, das Anbieten eines Internetzugangs ohne Identifizierung zu unterlassen. Das Gericht entschied, dass es nach dem TKG und anderen Rechtsvorschriften keine Pflicht gibt Nutzer zu identifizieren.
Keine Aussage hat das Urteil dagegen zu der Haftung für Rechtsverletzungen, welche mittels des zur Verfügung gestellten WLANs begangen werden, getroffen. Es bleibt vielmehr dabei, dass dem Betreiber eines solchen ungesicherten und der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellten WLAN-Zugangs erhebliche Haftungsrisiken drohen. Dabei kann es für das „ob“ und den Umfang der Haftung dann durchaus eine Rolle spielen, ob der Betreiber auf die Identifizierung der Nutzer verzichtet oder nicht. Verzichtet er darauf, kann man möglicherweise annehmen, dass er Rechtsverletzungen mit bedingtem Vorsatz in Kauf nimmt.
Das wäre etwa für die Haftung von mittels eines Netzwerks begangenen Urheberrechtsverletzungen relevant. Das folgt aus der BGH-Rechtsprechung (BGH Urteil vom 12. 5. 2010 – I ZR 121/08, BGHZ 185, 330 = NJW 2010, 206 – Sommer unseres Lebens, hier ein Bericht auf juraexamen.info). Dort hatte der BGH entschieden, dass Inhaber von Urheberrechten von den Betreibern des WLANs Beseitigung bzw. Unterlassung der durch das WLAN begangenen Urheberrechtsverletzungen gem. § 97 Abs. 1 UrhG verlangen können. Das gelte selbst dann, wenn, wie in dem BGH entschiedenen Fall, ein Dritter unberechtigt das WLAN nutze.
Eine Haftung auf Schadensersatz gem. § 97 Abs. 2 UrhG scheide aber aus, da der Betreiber des WLANs, jedenfalls wenn er es Dritten nicht zur Verfügung stellt, nicht Täter oder Teilnehmer der Urheberrechtsverletzung ist. Denn um Täter zu sein, müsste er selbst das Werk zugänglich gemacht haben (§ 19a UrhG). Das jedoch ist nicht bereits mit der Zurverfügungstellung eines Internetanschluss der Fall, sondern erst mit dem Onlinestellen des Werkes. Eine Haftung als Teilnehmer käme jedoch in Betracht, wenn er vorsätzlich handelt. Ein solcher Vorsatz wird im vom BGH entschiedenen Fall des Einbruchs in ein privates Netzwerk fernliegend sein. Anders mag es liegen, wenn man ein Netzwerk öffentlich zur Verfügung stellt und die anonyme Nutzung desselben erlaubt. Daran ändert auch die zitierte Entscheidung des LG München I nichts.

Print Friendly, PDF & Email
01.08.2012/0 Kommentare/von Dr. Johannes Traut
Schlagworte: Haftung, WLAN
Eintrag teilen
  • Teilen auf Facebook
  • Teilen auf X
  • Teilen auf LinkedIn
https://juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg 0 0 Dr. Johannes Traut https://juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg Dr. Johannes Traut2012-08-01 09:18:402012-08-01 09:18:40LG München I: Anonyme Hotspots erlaubt!?
Das könnte Dich auch interessieren
„Big Data“ in Alltag und Examen
OLG Hamm: Besonderheit im Schadensrecht – Anspruchsübergang auf Krankenversicherung
BGH: Der Staat haftet nicht für schlechte Gesetze – Neues zur Amtshaftung für legislatives Unrecht
BGH Follow-Up: Vertrag mit Schutzwirkung zugunsten Dritter bei anwaltlicher Beratung
BGH: Neues zum Rechtsmangel beim Autokauf
Der Dioxin-Skandal aus juristischer Sicht: Zivilrecht
0 Kommentare

Hinterlasse einen Kommentar

An der Diskussion beteiligen?
Hinterlasse uns deinen Kommentar!

Schreibe einen Kommentar Antwort abbrechen

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Über Juraexamen.info e.V.

Deine Online-Zeitschrift für Jurastudium, Staatsexamen und Referendariat.

Wir sind ein gemeinnütziger Verein aus Bonn und auf Eure Unterstützung angewiesen, sei es als Mitglied oder durch Gastbeiträge. Über Zusendungen und Nachrichten freuen wir uns daher sehr!

Werbung

Anzeige

Neueste Beiträge

  • Anrechnung böswillig unterlassenen Zwischenverdienstes im Wandel der Rechtsprechung
  • Examensrelevantes BGH-Urteil: Wer die Parkdauer überschreitet, darf ohne Wartepflicht abgeschleppt werden
  • BVerfG: Durchsuchung einer Privatwohnung als Verletzung der Rundfunkfreiheit

Weitere Artikel

Auch diese Artikel könnten für dich interessant sein.

Gastautor

Anrechnung böswillig unterlassenen Zwischenverdienstes im Wandel der Rechtsprechung

Aktuelles, Arbeitsrecht, Uncategorized

Darf der Arbeitnehmer während des Kündigungsschutzprozesses „die Füße hochlegen“ und später den (Annahmeverzugs-) Lohn einstreichen oder muss er sich aus Rücksicht vor dem Arbeitgeber um ein neues Einkommen bemühen? Dieser […]

Weiterlesen
05.02.2026/0 Kommentare/von Gastautor
https://juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg 0 0 Gastautor https://juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg Gastautor2026-02-05 15:55:482026-02-06 07:30:39Anrechnung böswillig unterlassenen Zwischenverdienstes im Wandel der Rechtsprechung
Annika Flamme

Examensrelevantes BGH-Urteil: Wer die Parkdauer überschreitet, darf ohne Wartepflicht abgeschleppt werden

Aktuelles, Bereicherungsrecht, BGH-Klassiker, Deliktsrecht, Rechtsgebiete, Rechtsprechung, Rechtsprechungsübersicht, Sachenrecht, Uncategorized, Zivilrecht, Zivilrecht

Bei Überschreiten der zulässigen Parkdauer darf ohne Wartepflicht abgeschleppt werden – das hat der BGH in seinem Urteil vom 19. Dezember 2025 (Az. V ZR 44/25) entschieden. Die Abschleppfälle gehören […]

Weiterlesen
30.01.2026/0 Kommentare/von Annika Flamme
https://juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg 0 0 Annika Flamme https://juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg Annika Flamme2026-01-30 16:26:482026-01-30 16:27:00Examensrelevantes BGH-Urteil: Wer die Parkdauer überschreitet, darf ohne Wartepflicht abgeschleppt werden
Gastautor

BVerfG: Durchsuchung einer Privatwohnung als Verletzung der Rundfunkfreiheit

Aktuelles, Examensvorbereitung, Fallbearbeitung und Methodik, Für die ersten Semester, Lerntipps, Mündliche Prüfung, Öffentliches Recht, Öffentliches Recht, Rechtsgebiete, Rechtsprechung, Rechtsprechungsübersicht, Schon gelesen?, Startseite, Verfassungsrecht

Fällt eine Privatwohnung in den Schutzbereich der Rundfunkfreiheit? Diese Frage hatte das BVerfG zu beantworten und wird hier von unserem Gastautor Jakob Wengenroth besprochen. Jakob studiert Rechtswissenschaften an der Universität […]

Weiterlesen
12.12.2025/1 Kommentar/von Gastautor
https://juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg 0 0 Gastautor https://juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg Gastautor2025-12-12 08:00:002025-12-15 15:16:46BVerfG: Durchsuchung einer Privatwohnung als Verletzung der Rundfunkfreiheit

Mitmachen

Du hast Lust, Autor bei uns zu werden? Wir freuen uns!

Mitmachen
  • Über JE
  • Das Team
  • Spendenprojekt
  • Gastautor werden
  • Mitglied werden
  • Alumni
  • Häufige Fragen
  • Impressum
  • Kontakt
  • Datenschutz

© juraexamen.info e.V.

Print Friendly, PDF & Email
Nach oben scrollen Nach oben scrollen Nach oben scrollen