• Suche
  • Lerntipps
    • Karteikarten
      • Strafrecht
      • Zivilrecht
      • Öffentliches Recht
    • Examensvorbereitung
    • Fallbearbeitung und Methodik
    • Für die ersten Semester
    • Mündliche Prüfung
  • Examensreport
    • 2. Staatsexamen
    • Baden-Württemberg
    • Bayern
    • Berlin
    • Brandenburg
    • Bremen
    • Hamburg
    • Hessen
    • Lösungsskizzen
    • Mecklenburg-Vorpommern
    • Niedersachsen
    • Nordrhein-Westfalen
    • Rheinland-Pfalz
    • Saarland
    • Sachsen
    • Sachsen-Anhalt
    • Schleswig-Holstein
    • Thüringen
    • Zusammenfassung Examensreport
  • Interviewreihe
    • Alle Interviews
  • Rechtsgebiete
    • Strafrecht
      • Klassiker des BGHSt und RGSt
      • StPO
      • Strafrecht AT
      • Strafrecht BT
    • Zivilrecht
      • AGB-Recht
      • Arbeitsrecht
      • Arztrecht
      • Bereicherungsrecht
      • BGB AT
      • BGH-Klassiker
      • Deliktsrecht
      • Erbrecht
      • Familienrecht
      • Gesellschaftsrecht
      • Handelsrecht
      • Insolvenzrecht
      • IPR
      • Kaufrecht
      • Kreditsicherung
      • Mietrecht
      • Reiserecht
      • Sachenrecht
      • Schuldrecht
      • Verbraucherschutzrecht
      • Werkvertragsrecht
      • ZPO
    • Öffentliches Recht
      • BVerfG Leitentscheidungen & Klassiker
      • Baurecht
      • Europarecht
      • Europarecht Klassiker
      • Kommunalrecht
      • Polizei- und Ordnungsrecht
      • Staatshaftung
      • Verfassungsrecht
      • Versammlungsrecht
      • Verwaltungsrecht
      • Völkerrrecht
  • Rechtsprechungsübersicht
    • Strafrecht
    • Zivilrecht
    • Öffentliches Recht
  • Juri§kripten
  • Click to open the search input field Click to open the search input field Suche
  • Menü Menü
Du bist hier: Startseite1 > Rechtsgebiete2 > Zivilrecht3 > Arbeitsrecht4 > LAG Hamm: Bezeichnung als „Menschenschinder und Ausbeuter“...
Dr. Christoph Werkmeister

LAG Hamm: Bezeichnung als „Menschenschinder und Ausbeuter“ über Facebook

Arbeitsrecht, Rechtsprechung

Das Landesarbeitsgericht Hamm hat entschieden, dass die Bezeichnung des Ausbilders als „Menschenschinder und Ausbeuter“ auf dem Facebook-Profil eines Auszubildenden als Beleidigung zu werten sei, welche die fristlose Kündigung eines Ausbildungsverhältnisses rechtfertige. Aufgrund der Kuriosität und der unterschiedlichen Argumentationsmöglichkeiten eignet sich der Fall in besonderem Maße, um im Rahmen einer mündlichen Prüfung die Grundzüge des Kündigungsschutzes abzufragen (siehe dazu instruktiv hier).
Sachverhalt
Der Kläger absolvierte eine Ausbildung zum „Mediengestalter Digital und Print“ bei dem Beklagten, der Internetdienstleistungen anbietet und unter anderem Facebook-Profile für Kunden erstellt. Auf dem privaten Facebook-Profil des Klägers befindet sich unter der Rubrik „Arbeitgeber“ die folgende Eintragung:

  • Arbeitgeber: Menschenschinder & Ausbeuter
  • Beruf: Leibeigener; dämliche Scheisse fuer Mindestlohn minus 20% erledigen

Der Ausbilder nahm den Facebook-Status zum Anlass, eine fristlose Kündigung auszusprechen. Er betrachtet die Eintragung als Beleidigung. Der Kläger erhob Kündigungsschutzklage vor dem Arbeitsgericht. Er beruft sich auf sein Recht auf freie Meinungsäußerung. Die Äußerung sei übertrieben und lustig gemeint.
Entscheidung
Das Landesarbeitsgericht Hamm hat entschieden, dass in einem derartigen Fall eine fristlose Kündigung wirksam ist. Die Vorinstanz hatte der Klage noch mit der Begründung stattgegeben, dass die Eintragung auf dem Facebook-Profil zwar beleidigenden Charakter habe, der gesamte Inhalt des Facebook-Profils allerdings eine unreife Persönlichkeit und mangelnde Ernsthaftigkeit widerspiegele. Daher sei es für den Ausbilder zumutbar gewesen, anstelle der Kündigung zunächst durch eine Abmahnung oder durch Kritikgespräche dem Auszubildenden das Fehlverhalten klar zu machen und eine Änderung seines Verhaltens zu bewirken. Gerade bei Auszubildenden bestehe neben der fachlichen Ausbildung auch die Pflicht zur Förderung der geistigen und charakterlichen Entwicklung.
Nach gegenteiliger Auffassung des Landesarbeitsgerichts Hamm habe der Auszubildende hingegen nicht annehmen dürfen, dass die vorgenannten Äußerungen keine Auswirkungen auf den Bestand des Ausbildungsverhältnisses haben würden. Die Äußerung auf Facebook sei nämlich einer Vielzahl von Personen zugänglich gewesen. Auch die Besonderheiten des Ausbildungsverhältnisses im Gegensatz zu einem normalen Arbeitsverhältnis stünden nach Auffassung des Gerichts der Wirksamkeit der fristlosen Kündigung nicht entgegen, da der Kläger bei Zugang der Kündigung bereits 26 Jahre alt war.

Print Friendly, PDF & Email
16.10.2012/1 Kommentar/von Dr. Christoph Werkmeister
Schlagworte: § 626 BGB, KSchG, Kündigung, Kündigunsschutz
Eintrag teilen
  • Teilen auf Facebook
  • Teilen auf X
  • Teilen auf LinkedIn
https://juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg 0 0 Dr. Christoph Werkmeister https://juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg Dr. Christoph Werkmeister2012-10-16 13:54:502012-10-16 13:54:50LAG Hamm: Bezeichnung als „Menschenschinder und Ausbeuter“ über Facebook
Das könnte Dich auch interessieren
BGH zur teilweisen Rückerstattung des Flugpreises bei konkludenter Vertragskündigung
BAG: Der Fall Emmely – Kündigung wegen einer Bagatelle i.H.v. 1,30 Eur – Verstoß gegen Art. 3 Abs. 1 GG?
BAG: Arbeitsverweigerung aus religösen Gründen
Schadensersatzanspruch des Mieters, wenn der Vermieter einen Eigenbedarf vorgetäuscht hat
BGH bejaht Kündigungsmöglichkeit zur Erfüllung öffentlicher Aufgaben des Vermieters durch eine ihm „nahestehende“ juristischen Person
BAG: Neues zum Zugang einer Kündigungserklärung
1 Kommentar
  1. Nelkenduft / AHF
    Nelkenduft / AHF sagte:
    07.03.2015 um 20:59

    Warum arbeiten Menschen bei Firmen, die ihnen nicht gefallen? Zu faul weiter zu suchen? Zu dumm und unfähig um eine andere Stelle zu bekommen?

    Antworten

Hinterlasse einen Kommentar

An der Diskussion beteiligen?
Hinterlasse uns deinen Kommentar!

Schreibe einen Kommentar Antwort abbrechen

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Über Juraexamen.info e.V.

Deine Online-Zeitschrift für Jurastudium, Staatsexamen und Referendariat.

Wir sind ein gemeinnütziger Verein aus Bonn und auf Eure Unterstützung angewiesen, sei es als Mitglied oder durch Gastbeiträge. Über Zusendungen und Nachrichten freuen wir uns daher sehr!

Werbung

Anzeige

Neueste Beiträge

  • BVerfG: Durchsuchung einer Privatwohnung als Verletzung der Rundfunkfreiheit
  • Die Grenzen der Versammlungsfreiheit bei Gegendemonstrationen
  • Examensklassiker: Elterliche Grundstücks- und Immobilienschenkungen an ihre beschränkt geschäftsfähigen Kinder

Weitere Artikel

Auch diese Artikel könnten für dich interessant sein.

Gastautor

BVerfG: Durchsuchung einer Privatwohnung als Verletzung der Rundfunkfreiheit

Aktuelles, Examensvorbereitung, Fallbearbeitung und Methodik, Für die ersten Semester, Lerntipps, Mündliche Prüfung, Öffentliches Recht, Öffentliches Recht, Rechtsgebiete, Rechtsprechung, Rechtsprechungsübersicht, Schon gelesen?, Startseite, Verfassungsrecht

Fällt eine Privatwohnung in den Schutzbereich der Rundfunkfreiheit? Diese Frage hatte das BVerfG zu beantworten und wird hier von unserem Gastautor Jakob Wengenroth besprochen. Jakob studiert Rechtswissenschaften an der Universität […]

Weiterlesen
12.12.2025/1 Kommentar/von Gastautor
https://juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg 0 0 Gastautor https://juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg Gastautor2025-12-12 08:00:002025-12-15 15:16:46BVerfG: Durchsuchung einer Privatwohnung als Verletzung der Rundfunkfreiheit
Gastautor

Die Grenzen der Versammlungsfreiheit bei Gegendemonstrationen

Aktuelles, Examensvorbereitung, Fallbearbeitung und Methodik, Für die ersten Semester, Lerntipps, Mündliche Prüfung, Öffentliches Recht, Rechtsgebiete, Rechtsprechung, Startseite, Verfassungsrecht, Versammlungsrecht

Sind Gegendemonstrationen durch das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit nach Art. 8 Abs. 1 GG geschützt? Und was ist dabei mit dem Schutz der Gegendemonstration? Diesen Fragen widmet sich unsere Gastautorin Amelie […]

Weiterlesen
10.12.2025/1 Kommentar/von Gastautor
https://juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg 0 0 Gastautor https://juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg Gastautor2025-12-10 08:00:002025-12-10 11:57:59Die Grenzen der Versammlungsfreiheit bei Gegendemonstrationen
Annika Flamme

Examensklassiker: Elterliche Grundstücks- und Immobilienschenkungen an ihre beschränkt geschäftsfähigen Kinder

Aktuelles, BGB AT, Examensvorbereitung, Für die ersten Semester, Karteikarten, Lerntipps, Rechtsgebiete, Schon gelesen?, Startseite, Uncategorized, Verschiedenes, Zivilrecht, Zivilrecht

Ein absoluter Klausurklassiker ist die schenkweise Übereignung von dinglich belasteten Grundstücken an beschränkt Geschäftsfähige, deren aufkommende Probleme nachstehend von unserer Autorin Annika Flamme erörtert werden. Die Kernfrage in diesem Zusammenhang […]

Weiterlesen
16.11.2025/0 Kommentare/von Annika Flamme
https://juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg 0 0 Annika Flamme https://juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg Annika Flamme2025-11-16 16:32:042025-11-18 09:49:48Examensklassiker: Elterliche Grundstücks- und Immobilienschenkungen an ihre beschränkt geschäftsfähigen Kinder

Mitmachen

Du hast Lust, Autor bei uns zu werden? Wir freuen uns!

Mitmachen
  • Über JE
  • Das Team
  • Spendenprojekt
  • Gastautor werden
  • Mitglied werden
  • Alumni
  • Häufige Fragen
  • Impressum
  • Kontakt
  • Datenschutz

© juraexamen.info e.V.

Print Friendly, PDF & Email
Nach oben scrollen Nach oben scrollen Nach oben scrollen