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Du bist hier: Startseite1 > Rechtsgebiete2 > Zivilrecht3 > Deliktsrecht4 > Haftung von McDonalds, wenn Mitarbeiter übergewichtig werden
Dr. Christoph Werkmeister

Haftung von McDonalds, wenn Mitarbeiter übergewichtig werden

Deliktsrecht, Zivilrecht

Über einen skurrilen Fall berichtet der Beck-Blog:

Wie die Made im Speck hat offenbar ein McDonald´s-Mitarbeiter in Brasilien gelebt. Nach seiner bislang zwölfjährigen Tätigkeit für die beklagte Schnellimbisskette brachte er 30 Kilo mehr auf die Waage. Der beleibte 32-Jährige machte seinen Arbeitgeber hierfür verantwortlich und erhob Klage auf Schadensersatz.

Der Fall klingt einfach – nichtsdestotrotz kann man hier bei der vertraglichen Haftung aus § 280 durchaus über eine Pflichtverletzung und einen kausalen Schaden diskutieren.
Eine Pflichtverletzung durch Tun scheidet aus (es sei denn, Mc Donalds hat den Mitarbeiter jeden Tag mit BicMäcs beliefert). Eine Pflichtverletzung durch Unterlassen kommt nur dann in Betracht, wenn eine Schutzpflicht seitens des Schnellimbisbetriebs dahingehend besteht, dass sein Mitarbeiter nicht zu viel ungesunde Nahrung zu sich nimmt.
Gar keine so einfache Frage – hier kann der Prüfling zeigen, dass er die dogmatische Herleitung von Verkehrssicherungsplichten beherrscht. Letztlich geht es um die Frage, ob eine Gefahrenquelle geschaffen oder unterhalten wird. Besteht eine Gefahrenquelle, geht damit die Pflicht einher, die notwendigen und zumutbaren Vorkehrungen zu treffen, um Schäden anderer zu verhindern.
Letztlich eine Tatfrage. Man muss sich fragen, ob die Arbeit bei McDonalds derart dazu verleitet, dass man jeden Tag Fastfood zu sich nimmt. Im Ergebnis ist eine solche Gefahrenquelle wohl zu verneinen. Es mag zwar verlockend sein, die Speisen, die man jeden Tag verkauft, auch selbst zu sich zu nehmen. Andererseits ist das Risiko von ungesunder Ernährung ein solches, dass nur das Individum zu beherrschen mag. Eine andere Situation bestünde nur dann, wenn die Mitarbeiter gezwungen sind, in der McDonalds-Filiale zu essen, weil keine anderen Fazilitäten verfügbar sind. Auch in einem solchen Fall sähe man sich aber damit konfrontiert, dass die Mitarbeiter sich ihr gesundes Essen selbst mitbringen könnten…..
Sofern man eine Pflichtverletzung in diesem Sinne bejahen würde, kann man sich zusätzlich noch mit den vom Beck-Blog genannten Fragen auseinandersetzen:

Muss man so viel essen, wenn man bei McDonald´s arbeitet? Wird man dadurch dicker? Hätte McDonald´s seine Mitarbeiter auf diese Gefahr hinweisen müssen? Und schließlich: Ist Übergewicht eigentlich ein Schaden? Das Gericht in der brasilianischen Stadt Porto Alegre sah sich offenbar in der Lage, all diese Fragen im positiven Sinne zu beantworten und sprach dem Kläger Schadensersatz in Höhe von umgerechnet rund 12.500 Euro zu.

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01.11.2010/0 Kommentare/von Dr. Christoph Werkmeister
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