• Suche
  • Lerntipps
    • Karteikarten
      • Strafrecht
      • Zivilrecht
      • Öffentliches Recht
    • Examensvorbereitung
    • Fallbearbeitung und Methodik
    • Für die ersten Semester
    • Mündliche Prüfung
  • Examensreport
    • 2. Staatsexamen
    • Baden-Württemberg
    • Bayern
    • Berlin
    • Brandenburg
    • Bremen
    • Hamburg
    • Hessen
    • Lösungsskizzen
    • Mecklenburg-Vorpommern
    • Niedersachsen
    • Nordrhein-Westfalen
    • Rheinland-Pfalz
    • Saarland
    • Sachsen
    • Sachsen-Anhalt
    • Schleswig-Holstein
    • Thüringen
    • Zusammenfassung Examensreport
  • Interviewreihe
    • Alle Interviews
  • Rechtsgebiete
    • Strafrecht
      • Klassiker des BGHSt und RGSt
      • StPO
      • Strafrecht AT
      • Strafrecht BT
    • Zivilrecht
      • AGB-Recht
      • Arbeitsrecht
      • Arztrecht
      • Bereicherungsrecht
      • BGB AT
      • BGH-Klassiker
      • Deliktsrecht
      • Erbrecht
      • Familienrecht
      • Gesellschaftsrecht
      • Handelsrecht
      • Insolvenzrecht
      • IPR
      • Kaufrecht
      • Kreditsicherung
      • Mietrecht
      • Reiserecht
      • Sachenrecht
      • Schuldrecht
      • Verbraucherschutzrecht
      • Werkvertragsrecht
      • ZPO
    • Öffentliches Recht
      • BVerfG Leitentscheidungen & Klassiker
      • Baurecht
      • Europarecht
      • Europarecht Klassiker
      • Kommunalrecht
      • Polizei- und Ordnungsrecht
      • Staatshaftung
      • Verfassungsrecht
      • Versammlungsrecht
      • Verwaltungsrecht
      • Völkerrrecht
  • Rechtsprechungsübersicht
    • Strafrecht
    • Zivilrecht
    • Öffentliches Recht
  • Juri§kripten
  • Click to open the search input field Click to open the search input field Suche
  • Menü Menü
Du bist hier: Startseite1 > Examensreport2 > Nordrhein-Westfalen3 > Gedächtnisprotokoll Strafrecht Februar 2025 NRW
Redaktion

Gedächtnisprotokoll Strafrecht Februar 2025 NRW

Examensreport, Nordrhein-Westfalen, Rechtsgebiete, Startseite, Strafrecht, Strafrecht AT, Strafrecht BT, Verschiedenes

Wir freuen uns sehr, ein Gedächtnisprotokoll zur Klausur im Strafrecht des Februar-Durchgangs 2025 in Nordrhein-Westfalen veröffentlichen zu können und danken Laura erneut ganz herzlich für die Zusendung. Selbstverständlich kann juraexamen.info keine Gewähr dafür geben, dass die in Gedächtnisprotokollen wiedergegebene Aufgabenstellung auch der tatsächlichen entspricht. Dennoch sollen Euch die Protokolle als Anhaltspunkt dienen, was euch im Examen erwartet.

Sachverhalt:

A, welche mit E verheiratet ist, hat eine kurzzeitige Affäre mit G. G, der in finanzielle Schwierigkeiten geraten ist, weiß nicht, wie er die Miete für das luxuriöse Haus, welches er alleine bewohnt, auftreiben soll. Er teilt der A daher mit, dass er von der Affäre Fotos – auch sexueller Natur – hat und sie solle ihm 10.000 Euro „Schweigegeld“ zahlen, sonst würde er die Fotos dem E zukommen lassen.

A ist schockiert und überlegt zur Polizei zu gehen, sie befürchtet aber, dass G die Fotos digital vervielfältigen und veröffentlichen würde, wenn sie staatliche Hilfe in Anspruch nimmt und der E dann doch von der Affäre erfährt. Sie beschließt daher, dass G sterben muss.

Sie tut so, als ob sie auf seine Forderung eingehen würde und bittet ihn ihr zunächst die Fotos zu zeigen. Der G ahnt nichts von ihrem Plan und kommt dem nach. Während er in das Mobiltelefon vertieft ist, um ihr die Fotos zeigen zu können, greift A heimlich nach einem schweren Kristallaschenbecher auf dem Wohnzimmertisch – der G bekommt nichts davon mit. Unvermittelt schlägt A mit dem Aschenbecher wuchtig auf den Hinterkopf des G. Dieser geht zu Boden und verstirbt innerhalb von Minuten. Der wohlhabenden A ging es nie um das Geld, sondern nur um den Tod des G. Um ihre Spuren zu verwischen, legt A im Wohnzimmer einen Brand. Das Haus brennt bis auf die Grundmauern nieder.

E erfährt einige Wochen später durch seinen guten Freund F doch von der Affäre. Er trennt sich von A und zieht aus der gemeinsamen Wohnung aus. Kurz darauf sieht A aus dem Küchenfenster den E und F an der gegenüberliegenden Bushaltestelle stehen. Sie greift nach einem Messer (20cm Klingenlänge) und eilt heraus in dem Plan den E umzubringen. 

Der F steht mit dem Rücken zur A und verdeckt die Sicht des E auf A. A weiß, dass F sich immer schützend vor seinen Freund stellen würde und dass er hat schon in der Vergangenheit – was zutrifft – Angriffe auf den E von Dritten abgewehrt hat. Sie beschließt daher, dass der F zuerst aus dem Weg geräumt werden muss. Sie holt daher mit dem Messer aus und will mit diesem vorne entlang des Halses des F schneiden. Sie weiß, dass er dabei tödliche Verletzungen davontragen könnte und nimmt dies billigend in Kauf, auf den Tod des F kommt es ihr jedoch nicht an.

Der F kann jedoch reflexartig die Hände nach oben reißen und eine Tasche, welche getragen hat, schützend zwischen Hals und Messer halten. Er trägt keine Verletzungen davon und flüchtet wenige Meter neben die Bushaltestelle. A erkennt nun richtigerweise, dass der F sich nicht mehr dazwischen stellen wird und die Bahn zu E frei ist.

E, der die A doch hat kommen sehen, versucht über die Fahrbahn auf die andere Straßenseite zu flüchten. A läuft ihm hinterher und sticht auf der Fahrbahn auf ihn ein und lässt ihn dort liegen. E stirbt und F lebt.

Aufgabe: Prüfen Sie die Strafbarkeit der A nach dem StGB.

Eine Strafbarkeit in Bezug auf E ist NICHT zu prüfen.

Bearbeiterhinweis:

Der 15. Abschnitt des StGB ist NICHT zu prüfen. Der 17. Abschnitt des StGB ist NICHT zu prüfen. Der 23. Abschnitt des StGB ist NICHT zu prüfen.

Die §§168, 221, 240, 306d, 323c sind ebenfalls NICHT zu prüfen! 

Print Friendly, PDF & Email
26.02.2025/0 Kommentare/von Redaktion
Schlagworte: 1. Staatsexamen, Examensreport, Gedächtnisprotokoll, Klausur Strafrecht, Originalklausuren, Schriftliche Prüfung, Strafrecht
Eintrag teilen
  • Teilen auf Facebook
  • Teilen auf X
  • Teilen auf LinkedIn
https://juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg 0 0 Redaktion https://juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg Redaktion2025-02-26 11:58:062025-02-26 14:42:05Gedächtnisprotokoll Strafrecht Februar 2025 NRW
Das könnte Dich auch interessieren
Strafrecht SI – August 2015 – 1. Staatsexamen NRW
Strafrecht S – Oktober 2013 – 1. Staatsexamen NRW
Öffentliches Recht ÖII – April 2016 – 1. Staatsexamen NRW
ÖffRecht Ö I – April 2013 – 1. Staatsexamen Berlin, Brandenburg
Strafrecht SI – April 2015 – 1. Staatsexamen Berlin / Brandenburg
Öffentliches Recht Ö II – Juli 2012 – 1. Staatsexamen Saarland
0 Kommentare

Hinterlasse einen Kommentar

An der Diskussion beteiligen?
Hinterlasse uns deinen Kommentar!

Schreibe einen Kommentar Antwort abbrechen

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Über Juraexamen.info e.V.

Deine Online-Zeitschrift für Jurastudium, Staatsexamen und Referendariat.

Wir sind ein gemeinnütziger Verein aus Bonn und auf Eure Unterstützung angewiesen, sei es als Mitglied oder durch Gastbeiträge. Über Zusendungen und Nachrichten freuen wir uns daher sehr!

Werbung

Anzeige

Neueste Beiträge

  • OLG Frankfurt: Kein Unterlassungsanspruch eines Restaurantbetreibers bei kritischen Äußerungen in sozialen Medien
  • Der Logistiker ist kein Mittäter – BGH zu „Falscher-Polizisten-Masche“
  • OLG Braunschweig: Keine Rückforderung trotz fehlerhaften Bestellbuttons

Weitere Artikel

Auch diese Artikel könnten für dich interessant sein.

Gastautor

OLG Frankfurt: Kein Unterlassungsanspruch eines Restaurantbetreibers bei kritischen Äußerungen in sozialen Medien

Aktuelles, Deliktsrecht, Rechtsgebiete, Rechtsprechung, Rechtsprechungsübersicht, Sachenrecht, Schon gelesen?, Schuldrecht, Startseite, Verschiedenes, Zivilrecht, Zivilrecht

A. Einführung Kritische Äußerungen über Unternehmen und ihre Leistungen gehören in sozialen Medien zum Alltag. Auf Plattformen wie Instagram können negative Erfahrungen eine erhebliche Reichweite erzielen. Für Unternehmer stellt sich […]

Weiterlesen
10.09.2026/0 Kommentare/von Gastautor
https://juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg 0 0 Gastautor https://juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg Gastautor2026-09-10 17:12:532026-09-10 17:12:53OLG Frankfurt: Kein Unterlassungsanspruch eines Restaurantbetreibers bei kritischen Äußerungen in sozialen Medien
Amelie Puehler

Der Logistiker ist kein Mittäter – BGH zu „Falscher-Polizisten-Masche“

Aktuelles, Rechtsprechung, Rechtsprechungsübersicht, Schon gelesen?, Startseite, Strafrecht, Strafrecht, Strafrecht AT, Strafrecht BT, Verschiedenes

Täterschaft, Beihilfe, Hehlerei und Bande – alles klassische Bereiche des strafrechtlichen Examensstoffs, mit denen sich auch der BGH kürzlich wieder beschäftigt hat. Der im Folgenden gutachterlich aufbereitete Beschluss des BGH […]

Weiterlesen
07.09.2026/0 Kommentare/von Amelie Puehler
https://juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg 0 0 Amelie Puehler https://juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg Amelie Puehler2026-09-07 14:05:242026-09-07 14:05:24Der Logistiker ist kein Mittäter – BGH zu „Falscher-Polizisten-Masche“
Alexandra Alumyan

OLG Braunschweig: Keine Rückforderung trotz fehlerhaften Bestellbuttons

Aktuelles, Bereicherungsrecht, BGB AT, Rechtsprechung, Rechtsprechungsübersicht, Schon gelesen?, Schuldrecht, Startseite, Verbraucherschutzrecht, Verschiedenes, Zivilrecht, Zivilrecht

Führt jede fehlerhafte Beschriftung eines Bestellbuttons zwingend zur Unwirksamkeit des Kaufvertrags, selbst wenn dem Käufer die Kostenpflichtigkeit vollkommen bewusst war? Nein, entschied das OLG Braunschweig mit Urteil vom 18.12.2025 (Az.: […]

Weiterlesen
06.08.2026/1 Kommentar/von Alexandra Alumyan
https://juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg 0 0 Alexandra Alumyan https://juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg Alexandra Alumyan2026-08-06 21:11:102026-08-06 21:11:10OLG Braunschweig: Keine Rückforderung trotz fehlerhaften Bestellbuttons

Mitmachen

Du hast Lust, Autor bei uns zu werden? Wir freuen uns!

Mitmachen

  • Über JE
  • Das Team
  • Spendenprojekt
  • Gastautor werden
  • Mitglied werden
  • Alumni
  • Häufige Fragen
  • Impressum
  • Kontakt
  • Datenschutz

© juraexamen.info e.V.


Print Friendly, PDF & Email
Nach oben scrollen Nach oben scrollen Nach oben scrollen