• Suche
  • Lerntipps
    • Karteikarten
      • Strafrecht
      • Zivilrecht
      • Öffentliches Recht
    • Examensvorbereitung
    • Fallbearbeitung und Methodik
    • Für die ersten Semester
    • Mündliche Prüfung
  • Examensreport
    • 2. Staatsexamen
    • Baden-Württemberg
    • Bayern
    • Berlin
    • Brandenburg
    • Bremen
    • Hamburg
    • Hessen
    • Lösungsskizzen
    • Mecklenburg-Vorpommern
    • Niedersachsen
    • Nordrhein-Westfalen
    • Rheinland-Pfalz
    • Saarland
    • Sachsen
    • Sachsen-Anhalt
    • Schleswig-Holstein
    • Thüringen
    • Zusammenfassung Examensreport
  • Interviewreihe
    • Alle Interviews
  • Rechtsgebiete
    • Strafrecht
      • Klassiker des BGHSt und RGSt
      • StPO
      • Strafrecht AT
      • Strafrecht BT
    • Zivilrecht
      • AGB-Recht
      • Arbeitsrecht
      • Arztrecht
      • Bereicherungsrecht
      • BGB AT
      • BGH-Klassiker
      • Deliktsrecht
      • Erbrecht
      • Familienrecht
      • Gesellschaftsrecht
      • Handelsrecht
      • Insolvenzrecht
      • IPR
      • Kaufrecht
      • Kreditsicherung
      • Mietrecht
      • Reiserecht
      • Sachenrecht
      • Schuldrecht
      • Verbraucherschutzrecht
      • Werkvertragsrecht
      • ZPO
    • Öffentliches Recht
      • BVerfG Leitentscheidungen & Klassiker
      • Baurecht
      • Europarecht
      • Europarecht Klassiker
      • Kommunalrecht
      • Polizei- und Ordnungsrecht
      • Staatshaftung
      • Verfassungsrecht
      • Versammlungsrecht
      • Verwaltungsrecht
      • Völkerrrecht
  • Rechtsprechungsübersicht
    • Strafrecht
    • Zivilrecht
    • Öffentliches Recht
  • Juri§kripten
  • Click to open the search input field Click to open the search input field Suche
  • Menü Menü
Du bist hier: Startseite1 > Rechtsgebiete2 > Zivilrecht3 > Gesellschaftsrecht4 > Gastbeitrag: Die Eintragung einer GbR ins Grundbuch – der berühmte Federstrich de...
Dr. Gerrit Forst

Gastbeitrag: Die Eintragung einer GbR ins Grundbuch – der berühmte Federstrich des Gesetzgebers

Gesellschaftsrecht, Sachenrecht, Zivilrecht

Wir freuen uns, heute einen Gastbeitrag von Johannes zum neuen § 899a BGB veröffentlichen zu können. Johannes ist Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Institut für Arbeitsrecht der Universität Bonn und absolviert dort ein Promotionsstudium.
Die Neuregelung
Mit einem Federstrich  hat der Gesetzgeber die lange strittige Frage,  wie eine rechtsfähige Gesellschaft bürgerlichen Rechts in das Grundbuch einzutragen ist, geklärt: Nach § 47 Abs. 2 S. 1 GBO sind nunmehr bei der Eintragung eines Rechtes für eine GbR auch deren Gesellschafter im Grundbuch einzutragen. § 15 Grundbuchverfügung (GBV) Abs. 1 lit. c n.F. sieht hierfür vor, dass die Gesellschafter wie (sonstige) natürliche oder juristische Personen einzutragen seien. Der Name und Sitz der Gesellschaft können zusätzlich angegeben werden. Damit wendet sich der Gesetzgeber gegen den BGH, der erst kürzlich entschieden hat, GbR seien ohne weitere Zusätze mit dem Namen (und ggf. Sitz) der Gesellschaft einzutragen.  Eine Eintragung könnte nun statt „jura repititorium bonn gbr“ lauten „Gesellschaft bürgerlichen Rechts bestehend aus M. Lutter und K. Schmidt“.  Auch die zusätzliche Nennung von Namen und Sitz der Gesellschaft ist möglich, etwa „jura repititorium bonn Gesellschaft bürgerlichen Rechts, Bonn, bestehend aus M. Lutter und K. Schmidt“. Die grundbuchrechtlich erforderlichen Nachweise können durch öffentlich oder öffentlich beglaubigte Urkunden gem.. § 29 Abs. 1 S. 1 GBO erfolgen.  Unter dem Begriff der öffentlichen Urkunde (§ 415 ZPO) fällt auch das Rubrum eines Urteils, aus dem die GbR das Recht ableitet, dessen Eintragung sie begehrt. Nach Ansicht des BGH genügt dieses als Nachweis der Identität der Gesellschaft und der Vertretungsbefugnis des handelnden Gesellschafters.  Ebenfalls in Betracht kommt ein Nachweis nach § 32 Abs. 1 GBO n.F., wenn die GbR beispielsweise als Kommanditistin einer KG im Handelsregister eingetragen ist. Nach § 82 S. 3 GBO sind unrichtig gewordene Gesellschafterlisten zu berichtigen.
Examensrelevanter als diese verfahrensrechtliche Fragen ist die materiell-rechtliche Wirkung der neuen Eintragungsmodalität. Nach § 899a BGB soll sich nunmehr der öffentliche Glaube des Grundbuchs auch auf den Gesellschafterbestand der GbR erstrecken. Dies gilt allerdings nur „in Ansehung des eingetragenen Rechts“. Das Grundbuch wird also kein GbR-Register. Zunächst enthält § 899a S.1 BGB eine Vermutung, „dass diejenigen Personen Gesellschafter sind, die nach § 47 Abs. 2 S. 1 GBO im Grundbuch eingetragen sind, und dass darüber hinaus keine weiteren Gesellschafter vorhanden sind.“ Noch wichtiger als diese mit § 891 BGB vergleichbare Vermutung ist, dass sich über die Verweisung des § 899a S. 2 BGB auf § 892 BGB auch der öffentliche Glaube des Grundbuchs auf den Gesellschafterbestand erstreckt. Nach der Begründung ist darunter notwendigerweise auch eine Ausdehnung des öffentlichen Glaubens auf den Bestand der Gesellschaft zu verstehen.  Gleiches gilt für die Vertretungsbefugnis, soweit alle Gesellschafter handeln.  Auch wenn der Schluss auf den Bestand der GbR in der Literatur kritisch gesehen und eine alternative Lösung über Rechtsscheinsgrundsätze favorisiert wird,  ist zu erwarten, dass der Wille des Gesetzgebers in der Praxis respektiert werden wird. Demnach kann man davon ausgehen, auch von einer GbR sicher Rechte an Grundstücken erwerben zu können, wenn alle eingetragenen Gesellschafter gemeinsam verfügen.

Rückblick

Mit der Neuregelung hat der Gesetzgeber Klarheit geschaffen, wie eine GbR einzutragen ist. Der gewählte Weg scheint allerdings nicht optimal. Das Grundbuch wird zum „Hilfsregister“ für GbR Zwar wird so das Ziel bestmöglichen Verkehrsschutzes erreicht. Aber war dieser wirklich notwendig? In anderen Bereichen muss der Rechtsverkehr auch auf das Bestehen einer behaupteten GbR vertrauen, ohne dass es zu schweren Störungen gekommen wäre. Das Problem fehlender Registerpublizität beschränkt außerdem nicht GbR, sondern besteht gleichermaßen für nichteingetragene OHG.  Wenn der Gesetzgeber entscheidet, dass er diese Unsicherheiten nicht hinnehmen möchte, stellt sich die Frage, ob die Einführung eines GbR-Registers für alle Rechtsbereiche nicht die bessere Lösung gewesen wäre.

Print Friendly, PDF & Email
30.09.2009/0 Kommentare/von Dr. Gerrit Forst
Schlagworte: § 899a BGB, BGB Gesellschaft, GbR, Grundbuch, Grundbuchfähigkeit, Rechtsfähigkeit GbR
Eintrag teilen
  • Teilen auf Facebook
  • Teilen auf X
  • Teilen auf LinkedIn
https://juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg 0 0 Dr. Gerrit Forst https://juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg Dr. Gerrit Forst2009-09-30 16:15:262009-09-30 16:15:26Gastbeitrag: Die Eintragung einer GbR ins Grundbuch – der berühmte Federstrich des Gesetzgebers
Das könnte Dich auch interessieren
Grundbuch elektronisch – Zwangsvollstreckung online
OLG Hamm: Erlöschen einer transmortalen Vollmacht bei Alleinerbe
Nachtrag und Details zum Kronkorken-Fall des LG Arnsberg
Noch nicht gezeugt und doch schon Gläubiger einer Grundschuld?!
BGH: Neue examensrelevante Rechtsprechung zum Mietrecht
LG Arnsberg: Doch keine Bierkasten-GbR?
0 Kommentare

Hinterlasse einen Kommentar

An der Diskussion beteiligen?
Hinterlasse uns deinen Kommentar!

Schreibe einen Kommentar Antwort abbrechen

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Über Juraexamen.info e.V.

Deine Online-Zeitschrift für Jurastudium, Staatsexamen und Referendariat.

Wir sind ein gemeinnütziger Verein aus Bonn und auf Eure Unterstützung angewiesen, sei es als Mitglied oder durch Gastbeiträge. Über Zusendungen und Nachrichten freuen wir uns daher sehr!

Werbung

Anzeige

Neueste Beiträge

  • Der Logistiker ist kein Mittäter – BGH zu „Falscher-Polizisten-Masche“
  • OLG Braunschweig: Keine Rückforderung trotz fehlerhaften Bestellbuttons
  • Kein „Tempolimit“ für den Gesetzgeber – BVerfG zu Heizungsgesetz

Weitere Artikel

Auch diese Artikel könnten für dich interessant sein.

Amelie Puehler

Der Logistiker ist kein Mittäter – BGH zu „Falscher-Polizisten-Masche“

Aktuelles, Rechtsprechung, Rechtsprechungsübersicht, Schon gelesen?, Startseite, Strafrecht, Strafrecht, Strafrecht AT, Strafrecht BT, Verschiedenes

Täterschaft, Beihilfe, Hehlerei und Bande – alles klassische Bereiche des strafrechtlichen Examensstoffs, mit denen sich auch der BGH kürzlich wieder beschäftigt hat. Der im Folgenden gutachterlich aufbereitete Beschluss des BGH […]

Weiterlesen
07.09.2026/0 Kommentare/von Amelie Puehler
https://juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg 0 0 Amelie Puehler https://juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg Amelie Puehler2026-09-07 14:05:242026-09-07 14:05:24Der Logistiker ist kein Mittäter – BGH zu „Falscher-Polizisten-Masche“
Alexandra Alumyan

OLG Braunschweig: Keine Rückforderung trotz fehlerhaften Bestellbuttons

Aktuelles, Bereicherungsrecht, BGB AT, Rechtsprechung, Rechtsprechungsübersicht, Schon gelesen?, Schuldrecht, Startseite, Verbraucherschutzrecht, Verschiedenes, Zivilrecht, Zivilrecht

Führt jede fehlerhafte Beschriftung eines Bestellbuttons zwingend zur Unwirksamkeit des Kaufvertrags, selbst wenn dem Käufer die Kostenpflichtigkeit vollkommen bewusst war? Nein, entschied das OLG Braunschweig mit Urteil vom 18.12.2025 (Az.: […]

Weiterlesen
06.08.2026/0 Kommentare/von Alexandra Alumyan
https://juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg 0 0 Alexandra Alumyan https://juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg Alexandra Alumyan2026-08-06 21:11:102026-08-06 21:11:10OLG Braunschweig: Keine Rückforderung trotz fehlerhaften Bestellbuttons
Gastautor

Kein „Tempolimit“ für den Gesetzgeber – BVerfG zu Heizungsgesetz

Öffentliches Recht, Öffentliches Recht, Rechtsgebiete, Rechtsprechung, Rechtsprechungsübersicht, Startseite, Verfassungsrecht

So fasste die Vorsitzende des Zweiten Senats, Ann-Katrin Kaufhold, das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 23.7.2026 (Az. 2 BvE 4/23) zum Gesetzgebungsverfahren des sogenannten Heizungsgesetzes zusammen. Im Zentrum steht eine grundlegende […]

Weiterlesen
30.07.2026/0 Kommentare/von Gastautor
https://juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg 0 0 Gastautor https://juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg Gastautor2026-07-30 12:28:132026-07-30 12:28:13Kein „Tempolimit“ für den Gesetzgeber – BVerfG zu Heizungsgesetz

Mitmachen

Du hast Lust, Autor bei uns zu werden? Wir freuen uns!

Mitmachen
  • Über JE
  • Das Team
  • Spendenprojekt
  • Gastautor werden
  • Mitglied werden
  • Alumni
  • Häufige Fragen
  • Impressum
  • Kontakt
  • Datenschutz

© juraexamen.info e.V.

Print Friendly, PDF & Email
Nach oben scrollen Nach oben scrollen Nach oben scrollen