• Suche
  • Lerntipps
    • Karteikarten
      • Strafrecht
      • Zivilrecht
      • Öffentliches Recht
    • Examensvorbereitung
    • Fallbearbeitung und Methodik
    • Für die ersten Semester
    • Mündliche Prüfung
  • Examensreport
    • 2. Staatsexamen
    • Baden-Württemberg
    • Bayern
    • Berlin
    • Brandenburg
    • Bremen
    • Hamburg
    • Hessen
    • Lösungsskizzen
    • Mecklenburg-Vorpommern
    • Niedersachsen
    • Nordrhein-Westfalen
    • Rheinland-Pfalz
    • Saarland
    • Sachsen
    • Sachsen-Anhalt
    • Schleswig-Holstein
    • Thüringen
    • Zusammenfassung Examensreport
  • Interviewreihe
    • Alle Interviews
  • Rechtsgebiete
    • Strafrecht
      • Klassiker des BGHSt und RGSt
      • StPO
      • Strafrecht AT
      • Strafrecht BT
    • Zivilrecht
      • AGB-Recht
      • Arbeitsrecht
      • Arztrecht
      • Bereicherungsrecht
      • BGB AT
      • BGH-Klassiker
      • Deliktsrecht
      • Erbrecht
      • Familienrecht
      • Gesellschaftsrecht
      • Handelsrecht
      • Insolvenzrecht
      • IPR
      • Kaufrecht
      • Kreditsicherung
      • Mietrecht
      • Reiserecht
      • Sachenrecht
      • Schuldrecht
      • Verbraucherschutzrecht
      • Werkvertragsrecht
      • ZPO
    • Öffentliches Recht
      • BVerfG Leitentscheidungen & Klassiker
      • Baurecht
      • Europarecht
      • Europarecht Klassiker
      • Kommunalrecht
      • Polizei- und Ordnungsrecht
      • Staatshaftung
      • Verfassungsrecht
      • Versammlungsrecht
      • Verwaltungsrecht
      • Völkerrrecht
  • Rechtsprechungsübersicht
    • Strafrecht
    • Zivilrecht
    • Öffentliches Recht
  • Juri§kripten
  • Click to open the search input field Click to open the search input field Suche
  • Menü Menü
Du bist hier: Startseite1 > Lerntipps2 > Examensvorbereitung3 > Freischuss als bloße Probeklausuren
Dr. Christoph Werkmeister

Freischuss als bloße Probeklausuren

Examensvorbereitung, Lerntipps

Vor kurzem bin ich auf diesen Artikel hingewiesen worden:
Sechs kostenlose Übungsklausuren – der etwas andere Freiversuch
In diesem Artikel wird diskutiert, inwiefern es sinnvoll erscheint, den Freischuss als Teil der Examensvorbereitung und dementsprechend als bloße Probeklausuren wahrzunehmen. In meinen Augen wenig zielführend – aber wie immer natürlich Ansichtssache.

Print Friendly, PDF & Email
24.01.2010/6 Kommentare/von Dr. Christoph Werkmeister
Schlagworte: Examen Freischuss, Examen Freiversuch, Examensvorbereitung, Freischuss, Staatsexamen Freiversuch, Vorbereitung
Eintrag teilen
  • Teilen auf Facebook
  • Teilen auf X
  • Teilen auf LinkedIn
https://juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg 0 0 Dr. Christoph Werkmeister https://juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg Dr. Christoph Werkmeister2010-01-24 19:19:412010-01-24 19:19:41Freischuss als bloße Probeklausuren
Das könnte Dich auch interessieren
Von 7 auf 9,7 in 2 Jahren
Jur:next Urteil: „Ohne § 167 ZPO kein Examen!“
Das „neue“ Kaufrecht 2022 – Teil 4: Der Verbrauchsgüterkauf
Basics zur Musterfeststellungsklage
Ein „gut“ im Ersten Staatsexamen – Ein Erfahrungsbericht
Schneller lesen – erfolgreicher Lernen!
6 Kommentare
  1. Robert
    Robert sagte:
    14.02.2010 um 13:53

    Der Freiversuch wird m.E. immer umstritten sein, die Zwiespältigkeit und die typischen Argumente beider Seiten stellt der Autor ja auch gerade dar.
    Ich habe vor einem Jahr den Freiversuch mitgenommen, und kann nur sagen, dass ich dadurch jetzt viel ruhiger an meinen Verbesserungsversuch rangehe. Viele Studenten leiden ja auch gerade unter der Prüfungssituation. Dadurch, dass ich das Prozedere einmal komplett durchlaufen habe, fühle ich mich jedenfalls sicherer. Die Note war zwar em Ende nicht wie erhofft, aber dafür habe ich doch ein genaueres Bild davon, wo meine Schwächen liegen, eben weil die Klausuren „echt“ waren, im Gegensatz zum universitären Klausurenkurs.
    Also wer es sich v.a. finanziell/zeitlich leisten kann, sollte den Freischuss m.E. mitnehmen, mir jedenfalls hat er Sicherheit gegeben.

    Antworten
  2. Stefan
    Stefan sagte:
    18.06.2010 um 11:28

    Ich kann auch nur jedem der die Möglichkeit hat einen Freischuss zu machen und auch glaubt die Kenntnisses zum Bestehen hat, diesen auch Wahrzunehmen. Zum einen kann man wie oben schon geschrieben wesentlich ruhiger in die Prüfungen gehen da man den Ablauf schon kennt und zum anderen kann einem der Freischuss nicht mehr genommen werden wenn man ihn bestanden hat.
    Das Gegenteil dürfte dann wohl aber die Treffen, die den Freischuss gemacht haben und durchfallen. Also ganz ohne Wissen sollte man nicht reingehen.

    Antworten
  3. Julian
    Julian sagte:
    14.10.2010 um 13:59

    Ich habe den Freischuss nach einem halben Jahr Rep mit (bewusst) mangelhafter Vorbereitung wahrgenommen und mit ausreichend bestanden.
    Da dies ein für mich (im wahrsten Sinne des Wortes) unbefriedigendes Ergebnis war wollte ich natürlich verbessern.
    Aber leider konnte ich nach der mündlichen Prüfung nicht mehr wie gewünscht weiter lernen, sondern litt an einem „Lern-Burn-Out“.
    So konnte ich erst nach 4 Monaten wieder richtig lernen. Und wer so lang ausgesetzt hat, weiß, dass man da quasi wieder bei Null anfängt.
    Andererseits kann ich nun auch gelassener in den Verbesserungsversuch gehen.
    Es ist ein zweischneidiges Schwert.

    Antworten
  4. Sebastian
    Sebastian sagte:
    17.10.2010 um 3:42

    Also ich kann wirklich nur jedem empfehlen, den Freischuss wahrzunehmen.
    Ich habe ihn in der letzten Kampagne genutzt, obwohl ich mich einfach unvorbereitet gefühlt habe. Hauptsächlich bestand der Grund darin zu schauen, ob ich ein Rep besuchen soll oder nicht.
    Glücklicherweise habe ich mit einem VB bestanden, so dass ich den „Normal-Vesuch“ nicht mehr in Anspruch nehmen werde.

    Antworten
  5. Kritik
    Kritik sagte:
    16.11.2011 um 19:20

    @ Sebastian: „Unvorbereitet“ und mit VB bestanden? Du scheinst auch zu den Leuten zu gehören, die vor den Klausuren immer rumgeheult haben, weil sie ja angeblich gar nichts können und dann auf wundersame Weise mit 18 Punkten bestanden haben.

    Antworten
    • simon
      simon sagte:
      17.11.2011 um 12:02

      Nunja, wer fühlt sich vor dem Examen nicht unvorbereitet? Ich für meinen Teil hätte eher Bedenken, wenn sich jemand optimal vorbereitet „fühlt“.

      Antworten

Hinterlasse einen Kommentar

An der Diskussion beteiligen?
Hinterlasse uns deinen Kommentar!

Schreibe einen Kommentar Antwort abbrechen

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Über Juraexamen.info e.V.

Deine Online-Zeitschrift für Jurastudium, Staatsexamen und Referendariat.

Wir sind ein gemeinnütziger Verein aus Bonn und auf Eure Unterstützung angewiesen, sei es als Mitglied oder durch Gastbeiträge. Über Zusendungen und Nachrichten freuen wir uns daher sehr!

Werbung

Anzeige

Neueste Beiträge

  • Kausalitätsprobleme bei Erfolgsdelikten
  • Anrechnung böswillig unterlassenen Zwischenverdienstes im Wandel der Rechtsprechung
  • Examensrelevantes BGH-Urteil: Wer die Parkdauer überschreitet, darf ohne Wartepflicht abgeschleppt werden

Weitere Artikel

Auch diese Artikel könnten für dich interessant sein.

Gastautor

Kausalitätsprobleme bei Erfolgsdelikten

Aktuelles, Strafrecht, Strafrecht AT

Die Kausalität bei strafrechtlichen Erfolgsdelikten ist das Bindeglied zwischen Handlung und Erfolg. In Fallbearbeitungen liegt sie oft so unproblematisch vor, dass sie nicht einmal mehr erwähnt werden muss. Dies führt […]

Weiterlesen
09.03.2026/0 Kommentare/von Gastautor
https://juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg 0 0 Gastautor https://juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg Gastautor2026-03-09 16:18:422026-03-09 16:18:42Kausalitätsprobleme bei Erfolgsdelikten
Gastautor

Anrechnung böswillig unterlassenen Zwischenverdienstes im Wandel der Rechtsprechung

Aktuelles, Arbeitsrecht, Uncategorized

Darf der Arbeitnehmer während des Kündigungsschutzprozesses „die Füße hochlegen“ und später den (Annahmeverzugs-) Lohn einstreichen oder muss er sich aus Rücksicht vor dem Arbeitgeber um ein neues Einkommen bemühen? Dieser […]

Weiterlesen
05.02.2026/0 Kommentare/von Gastautor
https://juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg 0 0 Gastautor https://juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg Gastautor2026-02-05 15:55:482026-02-06 07:30:39Anrechnung böswillig unterlassenen Zwischenverdienstes im Wandel der Rechtsprechung
Annika Flamme

Examensrelevantes BGH-Urteil: Wer die Parkdauer überschreitet, darf ohne Wartepflicht abgeschleppt werden

Aktuelles, Bereicherungsrecht, BGH-Klassiker, Deliktsrecht, Rechtsgebiete, Rechtsprechung, Rechtsprechungsübersicht, Sachenrecht, Uncategorized, Zivilrecht, Zivilrecht

Bei Überschreiten der zulässigen Parkdauer darf ohne Wartepflicht abgeschleppt werden – das hat der BGH in seinem Urteil vom 19. Dezember 2025 (Az. V ZR 44/25) entschieden. Die Abschleppfälle gehören […]

Weiterlesen
30.01.2026/0 Kommentare/von Annika Flamme
https://juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg 0 0 Annika Flamme https://juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg Annika Flamme2026-01-30 16:26:482026-01-30 16:27:00Examensrelevantes BGH-Urteil: Wer die Parkdauer überschreitet, darf ohne Wartepflicht abgeschleppt werden

Mitmachen

Du hast Lust, Autor bei uns zu werden? Wir freuen uns!

Mitmachen
  • Über JE
  • Das Team
  • Spendenprojekt
  • Gastautor werden
  • Mitglied werden
  • Alumni
  • Häufige Fragen
  • Impressum
  • Kontakt
  • Datenschutz

© juraexamen.info e.V.

Print Friendly, PDF & Email
Nach oben scrollen Nach oben scrollen Nach oben scrollen