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Dr. Christoph Werkmeister

Flirt-SMS-Dienstleistung als Betrug

Strafrecht

Ich möchte an dieser Stelle nur auf die folgende Meldung im Beck-Ticker hinweisen: AG Flensburg wertet Flirt-SMS-Dienstleistung als Betrug.
Ich muss zugeben, ich verstehe nicht ganz, wo bei einem solchen SMS-Service eine Täuschung, also ein Vorspiegeln falscher Tatsachen liegt. Als ob die Leute, die einem solchen Service eine SMS schicken tatsächlich darauf hoffen, dass sie von einer willigen Jungfrau ernsthafte Liebesgrüße erhalten.
Vielleicht kann mich ja jemand über derartige SMS-Dienstleistungskonzepte aufklären.

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02.02.2010/2 Kommentare/von Dr. Christoph Werkmeister
Schlagworte: Flirt SMS Dienstleistung als Betrug, Flirt-SMS, Strafrecht Betrug
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2 Kommentare
  1. Janner
    Janner sagte:
    02.02.2010 um 17:51

    Der „Gag“ bei de Konzept ist, dass von Vornherein keinerlei wirkliche Kontaktaufnahme mit einer Dame möglich ist.
    Die SMS werden nicht bloß nicht von willigen Jungfrauen beantwortet, in der Regel sitzt am anderen Ende ein Student wie Du und ich und tut wie ihm vom jeweiligen Arbeitgeber geheißen: Den SMS- Versand am Laufen halten.
    Da aber gerade die Person des Schreibpartners zentrale Bedeutung für das „Opfer“ hat, ja sogar gerade der eigentliche Grund für die Kontaktaufnahme ist, halte ich hier eine erhebliche Täuschung über Tatsachen tatsächlich für Annehmbar. Der Anschreibende wird nicht bloß in seiner Erwartung auf willige Jungfrauen enttäuscht, sondern weitergehend in der Erwartung auf überhaupt einen geeigneten Flirtpartner. Etwas anderes aber suggerieren ja bewusst die Dienstanbieter…

    Antworten
    • christoph
      christoph sagte:
      02.02.2010 um 19:35

      Achsooo… Und wieder was dazu gelernt ,-)

      Antworten

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