• Suche
  • Lerntipps
    • Karteikarten
      • Strafrecht
      • Zivilrecht
      • Öffentliches Recht
    • Examensvorbereitung
    • Fallbearbeitung und Methodik
    • Für die ersten Semester
    • Mündliche Prüfung
  • Examensreport
    • 2. Staatsexamen
    • Baden-Württemberg
    • Bayern
    • Berlin
    • Brandenburg
    • Bremen
    • Hamburg
    • Hessen
    • Lösungsskizzen
    • Mecklenburg-Vorpommern
    • Niedersachsen
    • Nordrhein-Westfalen
    • Rheinland-Pfalz
    • Saarland
    • Sachsen
    • Sachsen-Anhalt
    • Schleswig-Holstein
    • Thüringen
    • Zusammenfassung Examensreport
  • Interviewreihe
    • Alle Interviews
  • Rechtsgebiete
    • Strafrecht
      • Klassiker des BGHSt und RGSt
      • StPO
      • Strafrecht AT
      • Strafrecht BT
    • Zivilrecht
      • AGB-Recht
      • Arbeitsrecht
      • Arztrecht
      • Bereicherungsrecht
      • BGB AT
      • BGH-Klassiker
      • Deliktsrecht
      • Erbrecht
      • Familienrecht
      • Gesellschaftsrecht
      • Handelsrecht
      • Insolvenzrecht
      • IPR
      • Kaufrecht
      • Kreditsicherung
      • Mietrecht
      • Reiserecht
      • Sachenrecht
      • Schuldrecht
      • Verbraucherschutzrecht
      • Werkvertragsrecht
      • ZPO
    • Öffentliches Recht
      • BVerfG Leitentscheidungen & Klassiker
      • Baurecht
      • Europarecht
      • Europarecht Klassiker
      • Kommunalrecht
      • Polizei- und Ordnungsrecht
      • Staatshaftung
      • Verfassungsrecht
      • Versammlungsrecht
      • Verwaltungsrecht
      • Völkerrrecht
  • Rechtsprechungsübersicht
    • Strafrecht
    • Zivilrecht
    • Öffentliches Recht
  • Juri§kripten
  • Click to open the search input field Click to open the search input field Suche
  • Menü Menü
Du bist hier: Startseite1 > Rechtsgebiete2 > Zivilrecht3 > Schuldrecht4 > Finanzmarktkrise: Müssen Sparkassen Schadensersatz wegen falscher Beratung ...
Dr. Stephan Pötters

Finanzmarktkrise: Müssen Sparkassen Schadensersatz wegen falscher Beratung über Lehman-Zertifikate zahlen?

Schuldrecht, Zivilrecht

Das OLG Hamburg verhandelt zurzeit als Berufungsinstanz über Entscheidungen des LG Hamburg, welches die Hamburger Sparkasse zur Zahlung von Schadensersatz verurteilt hatte, da sie ihre Kunden nicht hinreichend über die mit dem Erwerb von Zertifikaten der Bank Lehman Brothers verbundenen Risiken informiert habe.
Aufgrund der Finanzmarktkrise und der Insolvenz der Bank Lehman Brothers haben die Kunden der Sparkasse keine Chance mehr, ihre Investitionen auch nur ansatzweise wieder zurück zu bekommen. Daher verklagten sie die Hamburger Sparkasse.
Argumente des LG Hamburg (Urteil vom 23.6.2009, 310 O 4/09)
Das LG Hamburg billigte den Klägern einen Schadensersatzanspruch zu und verpflichtete die Bank, 10.100,00 € nebst Zinsen, Zug um Zug gegen Übereignung des Lehman Brothers Zertifikats mit der ISIN zum Nennwert von 10.000,00 € zu zahlen. Der Anspruch wurde auf die zentrale Norm des Schuldrechts gestützt: § 280 Abs. 1 BGB. Die Bank habe ihre Aufklärungspflichten aus einem Beratungsvertrag verletzt. Ein solcher sei hier stillschweigend/konkludent geschlossen worden. Vom stillschweigenden Abschluss eines Beratungsvertrags sei nach dem LG Hamburg auszugehen, „wenn der Rat für den Empfänger erkennbar von erheblicher Bedeutung ist, er ihn zur Grundlage wesentlicher Entschlüsse machen will und der Auskunftsgeber über eine spezielle Sachkunde verfügt oder er ein eigenes wirtschaftliches Interesse verfolgt.“ Dies wurde hier bejaht.
Pflichtverletzung
Auch eine Pflichtverletzung durch fehlerhafte Beratung liege vor.
„Die Beklagte verstieß gegen ihre Verpflichtung, zur Vermeidung von Interessenkonflikten den Kläger im Rahmen ihrer Beratung von sich aus darauf hinzuweisen, dass sie wegen des Vertriebs des streitgegenständlichen Zertifikats im Wege von Festpreisgeschäften eine Gewinnmarge erzielt und insoweit auch ein Absatzrisiko trägt. Damit entstand ein Interessenkonflikt zwischen der Beratung, die nach der schützenswerten Erwartung des Klägers ausschließlich und vollständig seinen Interessen zu dienen hatte, und den eigenen wirtschaftlichen Interessen der Beklagten. Eine Aufklärung des Klägers hierüber ist nicht erfolgt. Des Weiteren hat die Beklagte den Kläger pflichtwidrig nicht darauf hingewiesen, dass das streitgegenständliche Zertifikat als ausländisches Zertifikat nicht durch die Institutsgarantie der deutschen Sparkassen-Finanzgruppe gesichert ist.“
Problem: Kausalität für den Schaden?
Somit bestand eine Pflichtverletzung iSv § 280 Abs. 1 BGB. Von einem Verschulden war ebenfalls auszugehen (dieses wird gem. § 280 Abs. 1 S. 2 BGB vermutet). Problematisch war hier vor allem noch die Frage der Kausalität der mangelhaften Beratung für die Investitionsentscheidung des Kunden und den damit verbundenen Schaden. Hierzu wendet das LG Hamburg ebenfalls eine Vermutung an, die so zB auch bei Beratungsverträgen mit Anwälten greift: Es gelte die Vermutung aufklärungsrichtigen Verhaltens, wonach davon auszugehen ist, dass die Kunden in Kenntnis der verschwiegenen Umstände von dem Erwerb des Zertifikats Abstand genommen hätte.
LG Hamburg, Urteil vom 23.6.2009, 310 O 4/09

Print Friendly, PDF & Email
26.01.2010/2 Kommentare/von Dr. Stephan Pötters
Schlagworte: Finanzmarktkrise, HASPA, Kausalität, Schadensersatz, Vermutung
Eintrag teilen
  • Teilen auf Facebook
  • Teilen auf X
  • Teilen auf LinkedIn
https://juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg 0 0 Dr. Stephan Pötters https://juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg Dr. Stephan Pötters2010-01-26 09:07:192010-01-26 09:07:19Finanzmarktkrise: Müssen Sparkassen Schadensersatz wegen falscher Beratung über Lehman-Zertifikate zahlen?
Das könnte Dich auch interessieren
BGH: Kosten der Parkraumüberwachung kein ersetzbarer Schaden nach Abschleppen
Kachelmann klagt auf Schadensersatz
Wie teuer ist eine Prügelei mit Heino Ferch? – Schadensersatz der Filmfirma
OLG Hamm: 50.000 € Schmerzensgeld bei Versteifung einer Schulter angemessen
BGH: Der Staat haftet nicht für schlechte Gesetze – Neues zur Amtshaftung für legislatives Unrecht
BGH: Schmerzensgeld und Heilbehandlungskosten bei Sturz als Unfallfolge?
2 Kommentare
  1. Jesus
    Jesus sagte:
    26.01.2010 um 16:30

    Dumm nur, dass der BGH einen stillschweigenden Auskunftsvertrag in diesen Fällen ablehnt und sowas ein typischer Fall für die allgemeine zivilrechtliche Prospekthaftung i.e.S. ist. Man darf auf die Revision gespannt sein.

    Antworten
  2. stephan
    stephan sagte:
    26.01.2010 um 17:32

    Mal abwarten, aber jetzt kommt ja erstmal die Berufungsinstanz. Vielleicht gibt es ja gar keine Revision.
    Warum meinst du denn, soll kein Vertrag vorliegen, wenn du in die Bank gehst und dich über Zertifikate beraten lässt??? Also ich fand das gut vertretbar vom LG Hamburg…

    Antworten

Hinterlasse einen Kommentar

An der Diskussion beteiligen?
Hinterlasse uns deinen Kommentar!

Schreibe einen Kommentar Antwort abbrechen

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Über Juraexamen.info e.V.

Deine Online-Zeitschrift für Jurastudium, Staatsexamen und Referendariat.

Wir sind ein gemeinnütziger Verein aus Bonn und auf Eure Unterstützung angewiesen, sei es als Mitglied oder durch Gastbeiträge. Über Zusendungen und Nachrichten freuen wir uns daher sehr!

Werbung

Anzeige

Neueste Beiträge

  • OLG Nürnberg: Anleinpflicht für Hunde – Schutzgesetzcharakter und Zurechnung von Schäden aus herausgefordertem Flucht- und Schutzverhalten
  • Die Haftung des vom Mieter beauftragten Maklers gegenüber dem Eigentümer
  • Beweislastumkehr auch bei mehreren möglichen Ursachen

Weitere Artikel

Auch diese Artikel könnten für dich interessant sein.

Tim Munoz Andres

OLG Nürnberg: Anleinpflicht für Hunde – Schutzgesetzcharakter und Zurechnung von Schäden aus herausgefordertem Flucht- und Schutzverhalten

Aktuelles, Deliktsrecht, Rechtsprechung, Rechtsprechungsübersicht, Startseite, Uncategorized, Verschiedenes, Zivilrecht, Zivilrecht

Zentrale Voraussetzung der Haftung aus § 823 Abs. 2 BGB ist der Verstoß eines Schädigers gegen ein Schutzgesetz. Ob eine Norm dabei als Schutzgesetz i.S.v. § 823 Abs. 2 BGB […]

Weiterlesen
09.06.2026/0 Kommentare/von Tim Munoz Andres
https://juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg 0 0 Tim Munoz Andres https://juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg Tim Munoz Andres2026-06-09 09:31:222026-06-09 09:31:22OLG Nürnberg: Anleinpflicht für Hunde – Schutzgesetzcharakter und Zurechnung von Schäden aus herausgefordertem Flucht- und Schutzverhalten
Jakob Brohl

Die Haftung des vom Mieter beauftragten Maklers gegenüber dem Eigentümer

Aktuelles, Rechtsprechung, Rechtsprechungsübersicht, Sachenrecht, Schuldrecht, Startseite, Verschiedenes, Zivilrecht, Zivilrecht

Der BGH hat sich in seinem – als examensrelevant einzuordnenden! – Urteil vom 30.04.2026 (Az.: III ZR 165/24) mit der Frage beschäftigt, ob und inwieweit dem Eigentümer des Grundstücks gegen […]

Weiterlesen
21.05.2026/0 Kommentare/von Jakob Brohl
https://juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg 0 0 Jakob Brohl https://juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg Jakob Brohl2026-05-21 13:45:322026-05-21 13:46:44Die Haftung des vom Mieter beauftragten Maklers gegenüber dem Eigentümer
Gastautor

Beweislastumkehr auch bei mehreren möglichen Ursachen

Aktuelles, Fallbearbeitung und Methodik, Für die ersten Semester, Kaufrecht, Rechtsprechung, Rechtsprechungsübersicht, Schuldrecht, Startseite, Verbraucherschutzrecht, Verschiedenes, Zivilrecht, Zivilrecht

Examenskandidaten aufgepasst: Der Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom 7.5.2026 (Az. VIII ZR 73/24, VIII ZR 257/23) entschieden, dass bei einer Mangelerscheinung an der Kaufsache die Beweislastumkehr des § 477 BGB nicht […]

Weiterlesen
14.05.2026/0 Kommentare/von Gastautor
https://juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg 0 0 Gastautor https://juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg Gastautor2026-05-14 15:48:282026-05-14 16:01:05Beweislastumkehr auch bei mehreren möglichen Ursachen

Mitmachen

Du hast Lust, Autor bei uns zu werden? Wir freuen uns!

Mitmachen
  • Über JE
  • Das Team
  • Spendenprojekt
  • Gastautor werden
  • Mitglied werden
  • Alumni
  • Häufige Fragen
  • Impressum
  • Kontakt
  • Datenschutz

© juraexamen.info e.V.

Print Friendly, PDF & Email
Nach oben scrollen Nach oben scrollen Nach oben scrollen