• Suche
  • Lerntipps
    • Karteikarten
      • Strafrecht
      • Zivilrecht
      • Öffentliches Recht
    • Examensvorbereitung
    • Fallbearbeitung und Methodik
    • Für die ersten Semester
    • Mündliche Prüfung
  • Examensreport
    • 2. Staatsexamen
    • Baden-Württemberg
    • Bayern
    • Berlin
    • Brandenburg
    • Bremen
    • Hamburg
    • Hessen
    • Lösungsskizzen
    • Mecklenburg-Vorpommern
    • Niedersachsen
    • Nordrhein-Westfalen
    • Rheinland-Pfalz
    • Saarland
    • Sachsen
    • Sachsen-Anhalt
    • Schleswig-Holstein
    • Thüringen
    • Zusammenfassung Examensreport
  • Interviewreihe
    • Alle Interviews
  • Rechtsgebiete
    • Strafrecht
      • Klassiker des BGHSt und RGSt
      • StPO
      • Strafrecht AT
      • Strafrecht BT
    • Zivilrecht
      • AGB-Recht
      • Arbeitsrecht
      • Arztrecht
      • Bereicherungsrecht
      • BGB AT
      • BGH-Klassiker
      • Deliktsrecht
      • Erbrecht
      • Familienrecht
      • Gesellschaftsrecht
      • Handelsrecht
      • Insolvenzrecht
      • IPR
      • Kaufrecht
      • Kreditsicherung
      • Mietrecht
      • Reiserecht
      • Sachenrecht
      • Schuldrecht
      • Verbraucherschutzrecht
      • Werkvertragsrecht
      • ZPO
    • Öffentliches Recht
      • BVerfG Leitentscheidungen & Klassiker
      • Baurecht
      • Europarecht
      • Europarecht Klassiker
      • Kommunalrecht
      • Polizei- und Ordnungsrecht
      • Staatshaftung
      • Verfassungsrecht
      • Versammlungsrecht
      • Verwaltungsrecht
      • Völkerrrecht
  • Rechtsprechungsübersicht
    • Strafrecht
    • Zivilrecht
    • Öffentliches Recht
  • Juri§kripten
  • Click to open the search input field Click to open the search input field Suche
  • Menü Menü
Du bist hier: Startseite1 > Lerntipps2 > Mündliche Prüfung3 > FAQ zur mündlichen Prüfung
Dr. Christoph Werkmeister

FAQ zur mündlichen Prüfung

Lerntipps, Mündliche Prüfung, Schon gelesen?

Prof. Dr. Ulrich Noack von der Heinrich Heine Universität Düsseldorf hat eine nützliche FAQ mit wichtigen Fragen bezüglich der mündlichen Prüfung im ersten juristischen Staatsexamen erstellt: FAQ
Update 17.7.2014: Professor Noack hat die FAQ von seiner Website genommen. Auf der jetzt verlinkten Seite sind sie aber archiviert. Wir können nicht ausschließen, dass die darunter enthaltenen Angaben (objektiv) veralten bzw. dass der Urheber (subjektiv) seine Meinung dazu ändert oder bereits geändert hat.
Interessant ist in diesem Rahmen ebenso diese Homepage: https://home.arcor.de/pa/parkuhr/erfahrungsbericht/erfahrungsbericht.htm
Hier findet sich ein Erfahrungsbericht eines bereits examinierten Prädikatsjuristen, wobei jeder Abschnitt – von der Vorbereitung bis schließlich zur mündlichen Prüfung – behandelt wird.
Ergänzend zu den obigen Hinweisen erscheint es in meinen Augen außerdem sinnvoll, spätestens zwei Monate nach den schriftlichen Prüfungen ständig die Grundzüge von allen Rechtsgebieten zu wiederholen, da in den fünf Monaten Wartezeit doch einiges an Wissen verloren gehen kann.
Unerlässlich ist es für die Vorbereitung auf die mündliche Prüfung, sich intensiv (und nicht bloß oberflächlich) mit dem aktuellen Geschehen auseinanderzusetzen. Aktuelle Sachverhalte werden nämlich äußerst gerne als Aufhänger genutzt, um dann evtl. Querverbindungen zu anderen Fragestellungen herzustellen. Hierzu bietet es sich an, eine namhafte Tageszeitung zu abonnieren oder über das Internet auf dem laufenden zu bleiben. Wichtig ist jedoch, dass es nicht ausreicht, lediglich über das aktuelle Geschehen Bescheid zu wissen. Es muss vielmehr der jeweilige Sachverhalt rechtlich hinterfragt werden – es ist also Problembewusstsein gefragt, wie man es schon von den Klausuren kennt.
Gewinnbringend ist es deshalb, eine private Lern-AG zu gründen, wobei das aktuelle Geschehen gemeinsam auf rechtliche Probleme abgeklopft wird. Nebenbei schult man hierbei seine didaktischen Fähigkeiten, welche ebenso wie das bloße Wissen von enormer Relevanz sind.
Wichtig ist es auch, die aktuellen Ausbildungszeitschriften (JuS, JA, Jura, RÜ, life and law) im Auge zu behalten, da viele Prüfer ihren Prüfungsinhalt aus Aufsätzen, Urteilsrezensionen oder Übungsklausuren ziehen. Unter Umständen kann es sogar vorkommen, dass mitunter ein kompletter Prüfunngsabschnitt in der aktuellen JuS nachzulesen ist.
Nicht zu vernachlässigen ist es außerdem, sich mit den gelaufenen Examensklausuren, die nach dem eigenen Termin stattgefunden haben, auseinanderzusetzen. Viele Prüfer nutzen solche nämlich ebenso gerne als Prüfungsstoff, da sie sich mithin das Erstellen einer eigenen Lösungsskizze auch wieder ersparen.
Da zum Teil das Thema Rechtsgeschichte subtil den Eingang in manche Prüfungsgespräche findet, erscheint es deswegen auch sinnvoll, sich hier die wesentlichen Grundzüge zu verinnerlichen. Ein kurzer, wobei dennoch informativer Aufsatz, um genau diese Lücken zu schließen findet sich in JA 1995, 47.
Sobald dann die Namen der Prüfer bekannt sind, gilt es natürlich nochmals, sich intensiv mit den jeweiligen Vorlieben der Prüfer auseinandezusetzen!
Zur Beruhigung der künftigen Prüflinge lässt sich auch noch anmerken, dass es völlig normal ist, wenn die Motivation zum Lernen nach dem schriftlichen Teil deutlich nachgelassen hat. Um einem Motivationstief entgegenzuwirken, bietet es sich deshalb an, sich auch wieder stärker in das Sozialleben zu integrieren. Eine Halbierung des ursprünglichen Lernpensums scheint für den Anfang ein guter Erfahrungswert, wobei eine komplette Pause von ein bis zwei Monaten nach dem schriftlichen Teil auch durchaus als üblich anzusehen ist.
Das Wiederholen der Grundzüge ist völlig ausreichend, da tiefergehende Kenntnisse in der mündlichen Prüfung ohnehin nicht abgefragt werden können. Wichtiger ist vielmehr das Verständnis.
Sofern ihr der oben genannten FAQ und den hier genannten Tipps folgt, sollten bei der Vorbereitung auf die mündliche Prüfung zumindest die richtigen Weichen gestellt sein. Was später als Ergebnis erreicht wird, hängt letztlich widerum von Faktoren ab, die ihr dann nicht mehr beeinflussen könnt (z.B. die Laune der Prüfungskommission, eure Tagesform und eure Vorpunkte).
Wir hoffen, dass dieser Leitfaden euch ein wenig hilft, nicht nach dem schriftlichen Teil in ein Loch zu fallen. Sofern ihr Kritik oder Anregungen beizusteuern habt, ist jegliches Feedback natürlich erwünscht!
Weiterhin viel Erfolg bei den Vorbereitungsmaßnahmen wünscht euch euer Team von juraexamen.info!

Print Friendly, PDF & Email
15.04.2009/3 Kommentare/von Dr. Christoph Werkmeister
Schlagworte: FAQ, mündliche, mündliche Prüfung, Mündliche Prüfung Tipps, Mündliche Prüfung Tips
Eintrag teilen
  • Teilen auf Facebook
  • Teilen auf X
  • Teilen auf LinkedIn
https://juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg 0 0 Dr. Christoph Werkmeister https://juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg Dr. Christoph Werkmeister2009-04-15 13:51:032009-04-15 13:51:03FAQ zur mündlichen Prüfung
Das könnte Dich auch interessieren
Mündliche Prüfung im Zivilrecht – Frau Klein und das fehlerhafte Brustimplantat
Prüfungsgespräch – 3 % Klausel bei EP-Wahlen
Examensrelevante Rechtsprechung im Überblick – Zivilrecht (Oktober 2018 – März 2019) – Teil 2
Prüfungsgespräch Zivilrecht – Schadensersatz und Whistleblowing
Die mündliche Prüfung im 2. Staatsexamen
Die mündliche Prüfung im ersten Staatsexamen
3 Kommentare
  1. Frank Hofmann
    Frank Hofmann sagte:
    22.04.2009 um 21:28

    Vielen Dank für den instruktiven Artikel nebst Links.
    Wichtig erscheint mir für das Mündliche auch, sich klarzumachen, dass es ein „anderer Prüfungstyp“ ist. Anders als im Schriftlichen besteht die Möglichkeit, den Prüfer in ein Rechtsgespräch zu verwickeln und ihm somit wertvolle Hinweise zu entlocken, wie er selbst den Prüfungsfall sieht. Umgekehrt muss man natürlich auch schneller sein als im Schriftlichen und darf den Gesprächsfaden zum Prüfer niemals abreißen lassen. Psychologie rulez! 😉

    Antworten
  2. Nina Henz
    Nina Henz sagte:
    15.02.2012 um 9:48

    Leider ist der obere Link down 🙁

    Antworten
  3. Peter
    Peter sagte:
    16.07.2014 um 21:41

    https://www.jurawelt.com/studenten/examen/faq hier findet sich die faq von noack (ich vermute jedenfalls, dass es die gleiche ist). sicher wäre es hilfreich, den link zu ersetzen.

    Antworten

Hinterlasse einen Kommentar

An der Diskussion beteiligen?
Hinterlasse uns deinen Kommentar!

Schreibe einen Kommentar Antwort abbrechen

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Über Juraexamen.info e.V.

Deine Online-Zeitschrift für Jurastudium, Staatsexamen und Referendariat.

Wir sind ein gemeinnütziger Verein aus Bonn und auf Eure Unterstützung angewiesen, sei es als Mitglied oder durch Gastbeiträge. Über Zusendungen und Nachrichten freuen wir uns daher sehr!

Werbung

Anzeige

Neueste Beiträge

  • Examensklassiker: Elterliche Grundstücks- und Immobilienschenkungen an ihre beschränkt geschäftsfähigen Kinder
  • Präventiver Verfassungsschutz versus Meinungs- und Pressefreiheit – Das BVerwG hebt das Verbot der COMPACT-Magazin GmbH auf
  • Praktikum am Landgericht Bonn

Weitere Artikel

Auch diese Artikel könnten für dich interessant sein.

Annika Flamme

Examensklassiker: Elterliche Grundstücks- und Immobilienschenkungen an ihre beschränkt geschäftsfähigen Kinder

Aktuelles, BGB AT, Examensvorbereitung, Für die ersten Semester, Karteikarten, Lerntipps, Rechtsgebiete, Schon gelesen?, Startseite, Uncategorized, Verschiedenes, Zivilrecht, Zivilrecht

Ein absoluter Klausurklassiker ist die schenkweise Übereignung von dinglich belasteten Grundstücken an beschränkt Geschäftsfähige, deren aufkommende Probleme nachstehend von unserer Autorin Annika Flamme erörtert werden. Die Kernfrage in diesem Zusammenhang […]

Weiterlesen
16.11.2025/0 Kommentare/von Annika Flamme
https://juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg 0 0 Annika Flamme https://juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg Annika Flamme2025-11-16 16:32:042025-11-18 09:49:48Examensklassiker: Elterliche Grundstücks- und Immobilienschenkungen an ihre beschränkt geschäftsfähigen Kinder
Marie-Lou Merhi

Präventiver Verfassungsschutz versus Meinungs- und Pressefreiheit – Das BVerwG hebt das Verbot der COMPACT-Magazin GmbH auf

Aktuelles, Examensvorbereitung, Lerntipps, Mündliche Prüfung, Öffentliches Recht, Öffentliches Recht, Rechtsgebiete, Rechtsprechung, Rechtsprechungsübersicht, Schon gelesen?, Startseite, Uncategorized, Verfassungsrecht, Verschiedenes

„Unser Verbot ist ein harter Schlag gegen die rechtsextremistische Szene“. Dies verkündete die damalige Bundesinnenministerin Nancy Faeser, als sie im Juli 2024 die COMPACT-Magazin GmbH öffentlichkeitswirksam verbot. Die Organisation sei […]

Weiterlesen
10.11.2025/0 Kommentare/von Marie-Lou Merhi
https://juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg 0 0 Marie-Lou Merhi https://juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg Marie-Lou Merhi2025-11-10 08:11:162025-11-10 13:53:46Präventiver Verfassungsschutz versus Meinungs- und Pressefreiheit – Das BVerwG hebt das Verbot der COMPACT-Magazin GmbH auf
Gastautor

Praktikum am Landgericht Bonn

Aktuelles, Alle Interviews, Interviewreihe, Startseite, Uncategorized, Verschiedenes

Wir freuen uns, nachfolgend einen Gastbeitrag von Amelie Pühler veröffentlichen zu können. Die Autorin studiert Rechtswissenschaften an der Universität Bonn und berichtet über ihr absolviertes Pflichtpraktikum am Landgericht Bonn. Nach […]

Weiterlesen
04.11.2025/0 Kommentare/von Gastautor
https://juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg 0 0 Gastautor https://juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg Gastautor2025-11-04 18:18:532025-11-10 13:37:23Praktikum am Landgericht Bonn

Mitmachen

Du hast Lust, Autor bei uns zu werden? Wir freuen uns!

Mitmachen
  • Über JE
  • Das Team
  • Spendenprojekt
  • Gastautor werden
  • Mitglied werden
  • Alumni
  • Häufige Fragen
  • Impressum
  • Kontakt
  • Datenschutz

© juraexamen.info e.V.

Print Friendly, PDF & Email
Nach oben scrollen Nach oben scrollen Nach oben scrollen