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Dr. Christoph Werkmeister

Facebook-Party in Münchener S-Bahn eskaliert

Aktuelles, Deliktsrecht, Zivilrecht

Die Berliner Morgenpost berichtet über eine Facebook-Party, die anlässlich der Einführung eines Alkoholverbots in der Münchener S-Bahn veranstaltet wurde.
Es kam, wie es kommen musste. Die Party eskalierte und es entstanden Sachschäden in Höhe von mehr als 100.000 €. Die Frage, die sich nun stellt: Wer haftet für die Schäden – und können auch die Initiatoren belangt werden?
Wir hatten uns bereits in einem anderen Fall mit der Haftung für Facebook-Parties beschäftigt, weshalb an dieser Stelle auf den damals erstellten Artikel verwiesen werden soll.

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12.12.2011/0 Kommentare/von Dr. Christoph Werkmeister
Schlagworte: Facebook, Haftung, Parties, Party, Schaden
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https://juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg 0 0 Dr. Christoph Werkmeister https://juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg Dr. Christoph Werkmeister2011-12-12 15:40:062011-12-12 15:40:06Facebook-Party in Münchener S-Bahn eskaliert
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