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Dr. Christoph Werkmeister

Examenszeugnisse in Bayern werden international – Einführung des ‚Diploma Supplement‘

Verschiedenes

Beck-aktuell berichtet, dass Bayern als erstes Bundesland den Absolventen der Ersten Juristischen Prüfung künftig gebührenfrei neben dem Examenszeugnis ein sogenanntes «Diploma Supplement» ausstelle, das weltweit verwendbar sei.

Das «Supplement» setzt auch die individuelle Prüfungsleistung in Beziehung zum Ergebnis aller Prüfungsteilnehmer. Damit ermöglicht es auch einen – von den Besonderheiten der juristischen Notenskala unabhängigen – aussagekräftigen Leistungsnachweis.

Mehr Informationen dazu gibt es hier.

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30.05.2012/0 Kommentare/von Dr. Christoph Werkmeister
Schlagworte: Examen, Zeugnis
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