• Suche
  • Lerntipps
    • Karteikarten
      • Strafrecht
      • Zivilrecht
      • Öffentliches Recht
    • Examensvorbereitung
    • Fallbearbeitung und Methodik
    • Für die ersten Semester
    • Mündliche Prüfung
  • Examensreport
    • 2. Staatsexamen
    • Baden-Württemberg
    • Bayern
    • Berlin
    • Brandenburg
    • Bremen
    • Hamburg
    • Hessen
    • Lösungsskizzen
    • Mecklenburg-Vorpommern
    • Niedersachsen
    • Nordrhein-Westfalen
    • Rheinland-Pfalz
    • Saarland
    • Sachsen
    • Sachsen-Anhalt
    • Schleswig-Holstein
    • Thüringen
    • Zusammenfassung Examensreport
  • Interviewreihe
    • Alle Interviews
  • Rechtsgebiete
    • Strafrecht
      • Klassiker des BGHSt und RGSt
      • StPO
      • Strafrecht AT
      • Strafrecht BT
    • Zivilrecht
      • AGB-Recht
      • Arbeitsrecht
      • Arztrecht
      • Bereicherungsrecht
      • BGB AT
      • BGH-Klassiker
      • Deliktsrecht
      • Erbrecht
      • Familienrecht
      • Gesellschaftsrecht
      • Handelsrecht
      • Insolvenzrecht
      • IPR
      • Kaufrecht
      • Kreditsicherung
      • Mietrecht
      • Reiserecht
      • Sachenrecht
      • Schuldrecht
      • Verbraucherschutzrecht
      • Werkvertragsrecht
      • ZPO
    • Öffentliches Recht
      • BVerfG Leitentscheidungen & Klassiker
      • Baurecht
      • Europarecht
      • Europarecht Klassiker
      • Kommunalrecht
      • Polizei- und Ordnungsrecht
      • Staatshaftung
      • Verfassungsrecht
      • Versammlungsrecht
      • Verwaltungsrecht
      • Völkerrrecht
  • Rechtsprechungsübersicht
    • Strafrecht
    • Zivilrecht
    • Öffentliches Recht
  • Juri§kripten
  • Click to open the search input field Click to open the search input field Suche
  • Menü Menü
Du bist hier: Startseite1 > Lerntipps2 > Examensrelevant: Wann schläft ein Richter? :-)
Samuel Ju

Examensrelevant: Wann schläft ein Richter? :-)

Lerntipps

Zur der sehr examensrelevanten Frage, wann ein Richter schläft, gibt es ein BVerwG-Urteil vom 13.6.2001 (5 B 105/00). 🙂 Die wichtigen Passagen des Urteils nun kurz zusammengefasst:

Die Beklagtenvertreterin trägt vor: „Der ehrenamtliche Richter H war unfähig, der Verhandlung zu folgen, weil er über einen längeren Zeitraum ununterbrochen die Augen geschlossen hatte und – wie durch seine Körperhaltung, nämlich Senken des Kopfes auf die Brust und ruhiges tiefes Atmen sowie „Hochschrecken“ – zum Ausdruck kam, offensichtlich geschlafen hat.“ Zur Glaubhaftmachung ihres Vortrags hat sie auf einen Vermerk des ihr zur Ausbildung zugewiesenen Rechtsreferendars Bezug genommen, der an der mündlichen Verhandlung teilgenommen hatte und in seinem Vermerk anmerkt, „dass während nahezu der gesamten Verhandlung der ehrenamtliche Richter einnickte. Er schien der Verhandlung nicht zu folgen“.

Aus diesen mitgeteilten Beobachtungen, die weder hinsichtlich der Dauer des behaupteten Einnickens bestimmt sind noch sich inhaltlich decken und die vom Klägervertreter der ebenfalls an der mündlichen Verhandlung teilgenommen hat, nicht bestätigt werden, lässt sich aber, selbst wenn sie zuträfen, noch nicht sicher darauf schließen, dass der bezeichnete Richter tatsächlich über einen längeren Zeitraum geschlafen hat und der mündlichen Verhandlung nicht folgen konnte. Das Schließen der Augen über weite Strecken und das Senken des Kopfes auf die Brust beweist allein nicht, dass der Richter schläft. Denn diese Haltung kann auch zur geistigen Entspannung oder zwecks besonderer Konzentration eingenommen werden (vgl. BVerwG Buchholz 310 § 138 Ziff. 1 VwGO Nr. 17; BVerwG, Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 63, S. 44; BFH, BFH/NV 1986; 468 und BFH/NV 1999, 1491). Deshalb kann erst dann davon dann ausgegangen werden, dass ein Richter schläft oder in anderer Weise „abwesend“ ist, wenn andere sichere Anzeichen hinzukommen, wie beispielsweise tiefes, hörbares und gleichmäßiges Atmen oder gar Schnarchen oder ruckartiges Aufrichten mit Anzeichen von fehlender Orientierung (BVerwG, Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 63, S.44 und Buchholz 310 §138 Ziff. 1 BVG VwGO Nr. 17; BFH, BFH/NV 1999, 1491). Derartige Beweisanzeichen hat die Beschwerde nicht in ausreichenden Maße vorgetragen. Ruhiges und tiefes Atmen kann ebenfalls ein Anzeichen geistiger Entspannung oder Konzentration sein, insbesondere dann, wenn es für andere nicht hörbar erfolgt, denn gerade dies kann darauf schließen lassen, dass der Richter den Atmungsvorgang bewusst kontrolliert und nicht schläft. Auch das „Hochschrecken“ des Richters hat die Beschwerde nicht näher geschildert, vor allem nicht dargelegt, dass er nach dem „Hochschrecken“ einen geistig desorientierten Eindruck gemacht habe. „Hochschrecken“ allein kann auch darauf schließen lassen, dass es sich lediglich um einen die geistige Aufnahme des wesentlichen Inhalts der mündlichen Verhandlung nicht beeinträchtigenden Sekundenschlaf gehandelt hat.

Print Friendly, PDF & Email
28.09.2010/1 Kommentar/von Samuel Ju
Schlagworte: BVerwG 5 B 105/00, Jura Fun, jura witze, Wann schläft ein Richter
Eintrag teilen
  • Teilen auf Facebook
  • Teilen auf X
  • Teilen auf LinkedIn
https://juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg 0 0 Samuel Ju https://juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg Samuel Ju2010-09-28 07:24:562010-09-28 07:24:56Examensrelevant: Wann schläft ein Richter? :-)
Das könnte Dich auch interessieren
@Welt-Online: Warum sehen Juristen eigentlich alle gleich aus?
Wochenendlektüre: Der Jurastudent & der Kampf um die Bücher und Plätze
Festschrift für Prof. Dr. jur. Dr. hc. mult. Chuck Norris, LL.M. (Surfer’s Paradise), attorney at law
Wochenendlektüre: Einheimische am Strand sind kein Reisemangel
Juristenwitz: Der Rechtsanwalt und die Blondine im Flugzeug
Richter und Technik :-)
1 Kommentar
  1. Mika
    Mika sagte:
    07.10.2010 um 0:51

    Das sollte man mal anmerken, wenn einem jemand vorwürft nicht zuzuhören oder zu schlafen „Hab‘ ich geschnarcht? Wenn nicht, habe ich auch nicht geschlafen! BVerwG …..“ xDD

    Antworten

Hinterlasse einen Kommentar

An der Diskussion beteiligen?
Hinterlasse uns deinen Kommentar!

Schreibe einen Kommentar Antwort abbrechen

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Über Juraexamen.info e.V.

Deine Online-Zeitschrift für Jurastudium, Staatsexamen und Referendariat.

Wir sind ein gemeinnütziger Verein aus Bonn und auf Eure Unterstützung angewiesen, sei es als Mitglied oder durch Gastbeiträge. Über Zusendungen und Nachrichten freuen wir uns daher sehr!

Werbung

Anzeige

Neueste Beiträge

  • Beweislastumkehr auch bei mehreren möglichen Ursachen
  • Reservierungsanfragen und Falschnamen – Einzelfragen beim Abschluss von Beherbergungsverträgen
  • Sind §§ 160, 271 StGB gesetzliche Ausprägungen der mittelbaren Täterschaft, sodass Gutgläubigkeit des Vordermanns nötig ist?

Weitere Artikel

Auch diese Artikel könnten für dich interessant sein.

Gastautor

Beweislastumkehr auch bei mehreren möglichen Ursachen

Aktuelles, Fallbearbeitung und Methodik, Für die ersten Semester, Kaufrecht, Rechtsprechung, Rechtsprechungsübersicht, Schuldrecht, Startseite, Verbraucherschutzrecht, Verschiedenes, Zivilrecht, Zivilrecht

Examenskandidaten aufgepasst: Der Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom 7.5.2026 (Az. VIII ZR 73/24, VIII ZR 257/23) entschieden, dass bei einer Mangelerscheinung an der Kaufsache die Beweislastumkehr des § 477 BGB nicht […]

Weiterlesen
14.05.2026/0 Kommentare/von Gastautor
https://juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg 0 0 Gastautor https://juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg Gastautor2026-05-14 15:48:282026-05-14 16:01:05Beweislastumkehr auch bei mehreren möglichen Ursachen
Gastautor

Reservierungsanfragen und Falschnamen – Einzelfragen beim Abschluss von Beherbergungsverträgen

Aktuelles, BGB AT, Rechtsprechung, Schuldrecht, Startseite, Uncategorized, Verschiedenes, Zivilrecht, Zivilrecht

Verträge zwischen Hotels und ihren Gästen sind in der Praxis wie auch in der Studienliteratur häufig anzutreffen. Studierende sehen sich regelmäßig mit verschiedenen Fragen konfrontiert. Welche Rechtsnatur ein solcher Vertrag […]

Weiterlesen
12.05.2026/0 Kommentare/von Gastautor
https://juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg 0 0 Gastautor https://juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg Gastautor2026-05-12 07:50:062026-05-12 07:50:06Reservierungsanfragen und Falschnamen – Einzelfragen beim Abschluss von Beherbergungsverträgen
Jakob Brohl

Restguthaben auf dem Netflix-Account darf die Kündigung des Abonnements nicht hinauszögern

AGB-Recht, Aktuelles, Rechtsprechung, Schuldrecht, Verbraucherschutzrecht, Verschiedenes, Zivilrecht

Der Bundesgerichtshof hat sich in seinem Urteil vom 16.04.2026 (Az: III ZR 152/25) mit der Frage befasst, ob Restguthaben auf einem Netflix-Account bis zu dessen vollständigen Verbrauch die Kündigung des […]

Weiterlesen
20.04.2026/0 Kommentare/von Jakob Brohl
https://juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg 0 0 Jakob Brohl https://juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg Jakob Brohl2026-04-20 20:34:472026-05-14 16:00:38Restguthaben auf dem Netflix-Account darf die Kündigung des Abonnements nicht hinauszögern

Mitmachen

Du hast Lust, Autor bei uns zu werden? Wir freuen uns!

Mitmachen
  • Über JE
  • Das Team
  • Spendenprojekt
  • Gastautor werden
  • Mitglied werden
  • Alumni
  • Häufige Fragen
  • Impressum
  • Kontakt
  • Datenschutz

© juraexamen.info e.V.

Print Friendly, PDF & Email
Nach oben scrollen Nach oben scrollen Nach oben scrollen