• Suche
  • Lerntipps
    • Karteikarten
      • Strafrecht
      • Zivilrecht
      • Öffentliches Recht
    • Examensvorbereitung
    • Fallbearbeitung und Methodik
    • Für die ersten Semester
    • Mündliche Prüfung
  • Examensreport
    • 2. Staatsexamen
    • Baden-Württemberg
    • Bayern
    • Berlin
    • Brandenburg
    • Bremen
    • Hamburg
    • Hessen
    • Lösungsskizzen
    • Mecklenburg-Vorpommern
    • Niedersachsen
    • Nordrhein-Westfalen
    • Rheinland-Pfalz
    • Saarland
    • Sachsen
    • Sachsen-Anhalt
    • Schleswig-Holstein
    • Thüringen
    • Zusammenfassung Examensreport
  • Interviewreihe
    • Alle Interviews
  • Rechtsgebiete
    • Strafrecht
      • Klassiker des BGHSt und RGSt
      • StPO
      • Strafrecht AT
      • Strafrecht BT
    • Zivilrecht
      • AGB-Recht
      • Arbeitsrecht
      • Arztrecht
      • Bereicherungsrecht
      • BGB AT
      • BGH-Klassiker
      • Deliktsrecht
      • Erbrecht
      • Familienrecht
      • Gesellschaftsrecht
      • Handelsrecht
      • Insolvenzrecht
      • IPR
      • Kaufrecht
      • Kreditsicherung
      • Mietrecht
      • Reiserecht
      • Sachenrecht
      • Schuldrecht
      • Verbraucherschutzrecht
      • Werkvertragsrecht
      • ZPO
    • Öffentliches Recht
      • BVerfG Leitentscheidungen & Klassiker
      • Baurecht
      • Europarecht
      • Europarecht Klassiker
      • Kommunalrecht
      • Polizei- und Ordnungsrecht
      • Staatshaftung
      • Verfassungsrecht
      • Versammlungsrecht
      • Verwaltungsrecht
      • Völkerrrecht
  • Rechtsprechungsübersicht
    • Strafrecht
    • Zivilrecht
    • Öffentliches Recht
  • Juri§kripten
  • Click to open the search input field Click to open the search input field Suche
  • Menü Menü
Du bist hier: Startseite1 > Examensreport2 > Nordrhein-Westfalen3 > Zusammenfassung der Examensklausuren im ÖffRecht – Januar 2011 – ...
Redaktion

Zusammenfassung der Examensklausuren im ÖffRecht – Januar 2011 – 1. Staatsexamen NRW

Examensreport, Nordrhein-Westfalen, Öffentliches Recht

Wir freuen uns einen Gastbeitrag in Form eines Gedankenprotokolls der Klausuren im Januartermin 2011 im öffentlichen Recht in NRW online zu stellen:
Die erste Klausur bestand aus drei Seiten Sachverhalt und es war aber lediglich zwei Mal die Begründetheit zu prüfen, wobei der erste Teil, der sich ausschließlich auf Art. 12 GG bezog eine Rechtsnormverfassungsbeschwerde und der Zweite eine Urteilsverfassungsbeschwerde war.
Teil 1: https://www.servat.unibe.ch/dfr/bv100226.html (Leicht abgewandelt – um § 9 DSchG NRW und die Tatsache, dass seit neun Jahren eine Schlosskapelle im Eigentum des Beschwerdeführers stand. Es ging darum, dass der Beschwerdeführer die Schlosskapelle 2000 gekauft hat und dann den Rest des Schlosses kaufen wollte, um ein Luxushotel zu bauen. Dem kam aber ein anderer Investor zuvor und machte ein Luxushotel daraus. Der Beschwerdeführer bot dem Investor die Kapelle an aber zu einem sehr überzogenen Preis, sodass der ablehnte. 2009 wollte der Beschwerdeführer die Kapelle abreißen, um Luxusappartments zu bauen, die Behörde lehnte aber mit Begründung des § 9 DSchG NRW und des Wissens des E um den Denkmalschutz seit 1990 ab. (Formelle Rechtmäßigkeit des § 9 DSchG NRW war lt. Bearbeitervermerk gegeben.
Teil 2: https://lexetius.com/2004,2600 (Fast unabgewandelt nur die Begründetheit zu prüfen. Abwägung Art. 12 GG gegen Art. 5 I 1. Fall GG, mittelbare Drittwirkung von Grundrechten, so wie die Prüfungskompetenz des BVerfG.
Am Dienstag kam folgender Fall: www.baurecht-brandenburg.de/texte/12Tr1911.doc
(Schon wieder Baurecht in NRW. Der Fall wurde aber abgewandelt, bzw. finde ich kein passenderes Urteil. Es ging um einen Eigentümer, der in der kreisfreien Stadt S eine Gaststätte und ein Grundstück mit 1000 qm besass. Dies war in einem Musikerviertel, was nur mit Villen und Reihenhäusern bebaut war, ein kleinen Handwerksbetrieb besaß und ein kleinen Tante-Emma Laden hatte. Außerdem war dort eine weitere Gaststätte. (Also allem nach ein Allgemeines Wohngebiet nach § 4 BauNVO. Einen B-Plan gab es nicht. Da sich eine Reihe von Gästen der gut besuchten Gaststätte beschwerten, wollte A, der Eigentümer, diese von 50 auf 250 Plätze erweitern. Es ist zu erwarten, dass das ganze nördliche Ruhrgebiet dann in die Gaststätte kommt und ein großes Verkehrsaufkommen zu erwarten ist. Außerdem wollte er ein Skateboardpark auf der 1000 qm Fläche erbauen, dass er privat nutzen wollte, aber auch der Allgemeinheit zur Verfügung stellen wollte. Davon würden objektiv unzumutbare Lärmemissionen ausgehen. Diese würden B, einen Nachbarn beeinträchtigen. Er ist aber auch Skateboardfan und stört sich daran nicht.
Es gibt jedoch den Nachbarn N, der weiter entfernt wohnt und sich durch beide Vorhaben gestört fühlt. Trotz seiner Argumentation und der Besprechung mit dem OB, erteilt der OB für beide Vorhaben eine Baugenehmigung für den A.
Gegen beide wendet sich der N und stellt einen Antrag auf Aussetzung der Vollziehung und reicht gleichzeitig beim zuständigen Verwaltungsgericht Klage ein. Trotz des JustizG NRW ist die AG VwGO NRW anzuwenden gewesen. Gegen die Baugenehmigung bestehen keine bauordnungsrechtlichen Bedenken.)
Es geht also um ein Verfahren des einstweiligen Drittschutzes nach § 80a VwGO und den Drittschutz (komplettes Programm der Streitigkeiten dort) durch den § 34 Abs. 1 (str.) und Abs. 2 BauGB (iVm BauNVO) und § 15 BauNVO (Gebot der Rücksichtnahme).

Print Friendly, PDF & Email
27.01.2011/4 Kommentare/von Redaktion
Schlagworte: Examen Januar 2011 NRW, Examensklausuren Öffentliches Recht, Examensreport, Examensreport 2010, Examensreport NRW
Eintrag teilen
  • Teilen auf Facebook
  • Teilen auf X
  • Teilen auf LinkedIn
https://juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg 0 0 Redaktion https://juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg Redaktion2011-01-27 15:14:042011-01-27 15:14:04Zusammenfassung der Examensklausuren im ÖffRecht – Januar 2011 – 1. Staatsexamen NRW
Das könnte Dich auch interessieren
Zivilrecht Z III – Oktober 2012 – 1. Staatsexamen Niedersachen
ÖffRecht ÖI – Januar 2013 – 1. Staatsexamen NRW
Examensreport: Zusammenfassung Mai 2012
Strafrecht – Februar 2013 – 1. Staatsexamen Sachsen
Zivilrecht ZII – April 2013 – 2. Staatsexamen Rheinland-Pfalz
Gedächtnisprotokoll Strafrecht August 2022 NRW
4 Kommentare
  1. Tina
    Tina sagte:
    27.01.2011 um 22:45

    Ich habe noch eine kleine Ergänzung für die Dienstag-Klausur, die aber wichtig ist: Die Kneipe wurde auch vor der geplanten Erweiterung schon von Gästen des gesamten Stattgebiets besucht und nicht nur von Gästen aus dem als Musikerviertel beschriebenen Viertel.
    Das bedeutet meiner Meinung nach, dass die Gaststätte nicht mehr als der Versorgung des Gebietes dienende Gaststätte angesehen werden kann und somit kein allgemeines Wohngebiet im Sinne des § 4 BauNVO vorliegt.

    Antworten
  2. Katharina
    Katharina sagte:
    28.01.2011 um 18:47

    Wenn ich mich an die Klausur von Montag richtig erinnere, dann bezog sich der erste Teil auf Art. 14 GG und nicht Art. 12 GG und es war dort nicht die Begründetheit einer Verfassungsbeschwerde zu prüfen, sondern die Verfassungsmäßigkeit der Maßnahme ohne prozessualen Bezug, also war auch eine komplette Rechtmäßigkeitsprüfung gefragt. Im zweiten Teil war es dann aber eine Begründetheitsprüfung für eine Urteilsverfassungsbeschwerde bzgl. Art. 12 GG.

    Antworten
  3. Anonym
    Anonym sagte:
    29.01.2011 um 20:15

    Der erste Satz ist tatsächlich falschherum. Die nachfolgenden Erklärungen aber richtig.
    Soweit ich mich erinnere war aber die erste Maßnahme „eine Beschwerde“ gegen den Akt der Bahörde, sodass nicht nur die Verfassungsmäßigkeit des §9 DSchG NRW, sondern auch die Rechtmäßigkeit der Maßnahme zu prüfen war.
    Das zweite Urteil und die Abwägung Art. 12 GG gegen Art. 5 GG war richtig.
    @Tina Laut BVerwG ist der Besuch der Gaststätte durch Gäste aus der Stadt kein Grund, dass es nicht unter § 4 BauNVO fällt. Also wieder so ein streitiger Punkt. Jedenfalls würde sie nach der Erweiterung nicht mehr drunterfallen.

    Antworten
  4. Anonymus
    Anonymus sagte:
    30.01.2011 um 17:14

    Das finde ich spannend.
    Ich meine, dass Frage 1 des Teil 1 nach der Verfassungsmäßigkeit der Maßnahme gefragt hat.
    Demnach also zuerst DSchG NRW und dann die Einzelmaßnahme(details bzgl. Schloss etc) auf ihre Verfassungsmäßigkeit zu prüfen gewesen wäre und nicht die Rechtmäßigkeit.

    Antworten

Hinterlasse einen Kommentar

An der Diskussion beteiligen?
Hinterlasse uns deinen Kommentar!

Schreibe einen Kommentar Antwort abbrechen

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Über Juraexamen.info e.V.

Deine Online-Zeitschrift für Jurastudium, Staatsexamen und Referendariat.

Wir sind ein gemeinnütziger Verein aus Bonn und auf Eure Unterstützung angewiesen, sei es als Mitglied oder durch Gastbeiträge. Über Zusendungen und Nachrichten freuen wir uns daher sehr!

Werbung

Anzeige

Neueste Beiträge

  • Die Haftung des vom Mieter beauftragten Maklers gegenüber dem Eigentümer
  • Beweislastumkehr auch bei mehreren möglichen Ursachen
  • Reservierungsanfragen und Falschnamen – Einzelfragen beim Abschluss von Beherbergungsverträgen

Weitere Artikel

Auch diese Artikel könnten für dich interessant sein.

Jakob Brohl

Die Haftung des vom Mieter beauftragten Maklers gegenüber dem Eigentümer

Aktuelles, Rechtsprechung, Rechtsprechungsübersicht, Sachenrecht, Schuldrecht, Startseite, Verschiedenes, Zivilrecht, Zivilrecht

Der BGH hat sich in seinem – als examensrelevant einzuordnenden! – Urteil vom 30.04.2026 (Az.: III ZR 165/24) mit der Frage beschäftigt, ob und inwieweit dem Eigentümer des Grundstücks gegen […]

Weiterlesen
21.05.2026/0 Kommentare/von Jakob Brohl
https://juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg 0 0 Jakob Brohl https://juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg Jakob Brohl2026-05-21 13:45:322026-05-21 13:46:44Die Haftung des vom Mieter beauftragten Maklers gegenüber dem Eigentümer
Gastautor

Beweislastumkehr auch bei mehreren möglichen Ursachen

Aktuelles, Fallbearbeitung und Methodik, Für die ersten Semester, Kaufrecht, Rechtsprechung, Rechtsprechungsübersicht, Schuldrecht, Startseite, Verbraucherschutzrecht, Verschiedenes, Zivilrecht, Zivilrecht

Examenskandidaten aufgepasst: Der Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom 7.5.2026 (Az. VIII ZR 73/24, VIII ZR 257/23) entschieden, dass bei einer Mangelerscheinung an der Kaufsache die Beweislastumkehr des § 477 BGB nicht […]

Weiterlesen
14.05.2026/0 Kommentare/von Gastautor
https://juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg 0 0 Gastautor https://juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg Gastautor2026-05-14 15:48:282026-05-14 16:01:05Beweislastumkehr auch bei mehreren möglichen Ursachen
Gastautor

Reservierungsanfragen und Falschnamen – Einzelfragen beim Abschluss von Beherbergungsverträgen

Aktuelles, BGB AT, Rechtsprechung, Schuldrecht, Startseite, Uncategorized, Verschiedenes, Zivilrecht, Zivilrecht

Verträge zwischen Hotels und ihren Gästen sind in der Praxis wie auch in der Studienliteratur häufig anzutreffen. Studierende sehen sich regelmäßig mit verschiedenen Fragen konfrontiert. Welche Rechtsnatur ein solcher Vertrag […]

Weiterlesen
12.05.2026/0 Kommentare/von Gastautor
https://juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg 0 0 Gastautor https://juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg Gastautor2026-05-12 07:50:062026-05-12 07:50:06Reservierungsanfragen und Falschnamen – Einzelfragen beim Abschluss von Beherbergungsverträgen

Mitmachen

Du hast Lust, Autor bei uns zu werden? Wir freuen uns!

Mitmachen
  • Über JE
  • Das Team
  • Spendenprojekt
  • Gastautor werden
  • Mitglied werden
  • Alumni
  • Häufige Fragen
  • Impressum
  • Kontakt
  • Datenschutz

© juraexamen.info e.V.

Print Friendly, PDF & Email
Nach oben scrollen Nach oben scrollen Nach oben scrollen