• Suche
  • Lerntipps
    • Karteikarten
      • Strafrecht
      • Zivilrecht
      • Öffentliches Recht
    • Examensvorbereitung
    • Fallbearbeitung und Methodik
    • Für die ersten Semester
    • Mündliche Prüfung
  • Examensreport
    • 2. Staatsexamen
    • Baden-Württemberg
    • Bayern
    • Berlin
    • Brandenburg
    • Bremen
    • Hamburg
    • Hessen
    • Lösungsskizzen
    • Mecklenburg-Vorpommern
    • Niedersachsen
    • Nordrhein-Westfalen
    • Rheinland-Pfalz
    • Saarland
    • Sachsen
    • Sachsen-Anhalt
    • Schleswig-Holstein
    • Thüringen
    • Zusammenfassung Examensreport
  • Interviewreihe
    • Alle Interviews
  • Rechtsgebiete
    • Strafrecht
      • Klassiker des BGHSt und RGSt
      • StPO
      • Strafrecht AT
      • Strafrecht BT
    • Zivilrecht
      • AGB-Recht
      • Arbeitsrecht
      • Arztrecht
      • Bereicherungsrecht
      • BGB AT
      • BGH-Klassiker
      • Deliktsrecht
      • Erbrecht
      • Familienrecht
      • Gesellschaftsrecht
      • Handelsrecht
      • Insolvenzrecht
      • IPR
      • Kaufrecht
      • Kreditsicherung
      • Mietrecht
      • Reiserecht
      • Sachenrecht
      • Schuldrecht
      • Verbraucherschutzrecht
      • Werkvertragsrecht
      • ZPO
    • Öffentliches Recht
      • BVerfG Leitentscheidungen & Klassiker
      • Baurecht
      • Europarecht
      • Europarecht Klassiker
      • Kommunalrecht
      • Polizei- und Ordnungsrecht
      • Staatshaftung
      • Verfassungsrecht
      • Versammlungsrecht
      • Verwaltungsrecht
      • Völkerrrecht
  • Rechtsprechungsübersicht
    • Strafrecht
    • Zivilrecht
    • Öffentliches Recht
  • Juri§kripten
  • Click to open the search input field Click to open the search input field Suche
  • Menü Menü
Du bist hier: Startseite1 > Rechtsgebiete2 > Öffentliches Recht3 > Europarecht4 > Einstweiliger Rechtsschutz und Europarecht
Dr. Christoph Werkmeister

Einstweiliger Rechtsschutz und Europarecht

Europarecht, Öffentliches Recht

Sofern eine deutsche Behörde auf Basis einer EU-Rechtsverordnung Verwaltungsakte erlässt, gilt es einige Besonderheiten im Hinblick auf die Rechtsschutzmöglichkeiten zu beachten:

Grundsatz – Anordnung des sofortigen Vollzugs

Zunächst einmal gilt für die o.g. Verwaltungsakte nicht der Grundsatz des § 80 Abs. 1 VwGO. Rechtsbehelfe haben insoweit keine aufschiebende Wirkung. Dies ergibt sich durch eine europarechtskonforme Auslegung des § 80 Abs. 2 Nr. 4 VwGO. Damit der effet util (Art. 4 Abs. 3 EU) des EU-Sekundärrechtsakts gewahrt bleibt, ist durch die deutsche Behörde zwingend der sofortige Vollzug anzuordnen. Im Ergebnis wird das deutsche Verfahrensrecht damit auf den Gleichstand mit dem EU-Recht (vgl. Art. 278 AEU) und dem Recht der übrigen EG-Mitgliedstaaten gebracht, in deren Rechtsordnungen das Institut der aufschiebenden Wirkung nämlich nicht vorgesehen ist.

Rechtsbehelf nach § 80 Abs. 5 VwGO in diesem Kontext

Bei besonderer Dringlichkeit muss eine Anfechtungsklage gegen einen auf dieser Grundlage erlassenen Verwaltungsakt somit durch den Rechtsbehelf des § 80 Abs. 5 VwGO flankiert werden. Sofern eine falsche Rechtsanwendung durch die Behörde gerügt wird. Bestehen beim Verfahren nach § 80 Abs. 5 VwGO keine Besonderheiten. Im Rahmen der Begründetheit ist wie gewohnt das Aussetzungsinteresse mit dem Vollzugsinteresse abzuwägen, wobei inzident die Erfolgsaussichten im Hauptsacheverfahren zu prüfen sind.

Besonderheit Rüge der Nichtigkeit des europäischen Sekundärrechtsakts

Rügt der Betroffene allerdings die Nichtigkeit des europäischen Sekundärrechtsakts, gelten andere Maßstäbe. Wenn der Betroffene vorbringt, dass die zugrundeliegende Verordnung nichtig ist, da sie gegen europäisches Primärrecht (also EU und AEU) verstößt, ist sein Rechtsbehelf nach § 80 Abs. 5 VwGO grundsätzlich unzulässig bzw. unbegründet. Das nationale Gericht kann die Rechtmäßigkeit des europäischen Sekundärrechts nicht überprüfen, da für solche Fälle grundsätzlich ein Auslegungsmonopol des EuGH besteht. Das Gericht wäre in diesem Fall nach Art. 267 Abs. 3 AEU vorlagepflichtig und müsste die Entscheidung des EuGH abwarten. Da dieses Abwarten für den Betroffenen aber weitreichende Folgen haben kann, hat der EuGH eine Reihe von Voraussetzungen aufgestellt, bei deren kumulativen Vorliegen ausnahmsweise doch eine Entscheidung des nationalen Gerichts im einstweiligen Rechtsschutz ergehen darf.

Das Verwaltungsgericht darf die Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung im Verfahren nach § 80 Abs. 5 VwGO daher erlasen,

•      wenn es erhebliche Zweifel an der Gültigkeit der Handlungen der Gemeinschaft hat und diese Gültigkeitsfrage, sofern der EuGH mit ihr noch nicht befasst ist, diesem vorlegt,

•      wenn die Entscheidung dringlich in dem Sinne ist, dass die einstweiligen Anordnungen erforderlich sind, um zu vermeiden, dass der Antragsteller einen schweren und nicht wieder gutzumachenden Schaden erleidet,

•      wenn das Gericht das Interesse der Gemeinschaft angemessen berücksichtigt und

•      wenn es bei der Prüfung all dieser Voraussetzungen die Entscheidungen des EuGH oder des EuG über die Rechtmäßigkeit der Verordnung beachtet.

Prüfungsaufbau

Ein einheitlicher Prüfungsaufbau hat sich für diese Vorüberlegung noch nicht herauskristalisiert. In der Klausur bietet es sich an, den Problempunkt als Frage des Rechtsschutzbedürfnisses bei der Zulässigkeit zu prüfen. Im Rahmen der Begründetheit muss sodann bei der inzidenten Prüfung der Hauptsacheklage im Rahmen der materiellen Rechtmäßigkeit die Nichtigkeit der Verordnung bzw. Richtlinie diskutiert werden. Hier können insbesondere die europäischen Grundrechte nach der nunmehr verbindlichen europäischen Grundrechtscharta eine Rolle spielen (vgl. Art. 6 Abs. 1 EU) und zur Nichtigkeit einer Verordnung führen. Bei dieser Prüfung wird kein besonderes Spezialwissen erwartet. Durch entsprechende Lektüre der jeweils einschlägigen europäischen Grundrechte, den Grundrechts-Prüfungsaufbau und den Grundstock der deutschen Grundrechtsdefinitionen sollte jeder Fall in diesem Kontext vertetbar zu lösen sein.

Entsprechendes gilt für einstweilige Anordnungen

Die obigen Erwägungen lassen sich im Übrigen entsprechend beim Rechtsbehelf nach § 123 VwGO in Zulässigkeit und Begründetheit einbauen, sofern ein Bürger etwa einen Folgenbeseitungungs- oder Rückforderungsanspruch aufgrund der europarechtlichen Nichtigkeit einer EU-Rechtsverordnung geltend macht.

Print Friendly, PDF & Email
18.12.2010/1 Kommentar/von Dr. Christoph Werkmeister
Schlagworte: einstweilige Anordnung, Europarecht, sofortiger Vollzug
Eintrag teilen
  • Teilen auf Facebook
  • Teilen auf X
  • Teilen auf LinkedIn
https://juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg 0 0 Dr. Christoph Werkmeister https://juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg Dr. Christoph Werkmeister2010-12-18 12:47:082010-12-18 12:47:08Einstweiliger Rechtsschutz und Europarecht
Das könnte Dich auch interessieren
Konkrete Normenkontrolle bei Gesetz zur Umsetzung von Europarecht
Aus aktuellem Anlass: Der europarechtliche Grundsatz der Subsidiarität
BVerfG vs. EuGH – eine Analyse des Verhältnisses von nationalem Recht und Unionsrecht
Niederlassungsfreiheit und grenzüberschreitende Sitzverlegungen
Prüfungsgespräch Öffentliches Recht – Europarecht
Schema: Der Antrag nach § 123 VwGO
1 Kommentar
  1. Friederike
    Friederike sagte:
    11.12.2013 um 8:38

    Danke für den Beitrag. Kleiner Hinweis: Es müsste „effet utile“ heißen nicht „effet util“.

    Antworten

Hinterlasse einen Kommentar

An der Diskussion beteiligen?
Hinterlasse uns deinen Kommentar!

Schreibe einen Kommentar Antwort abbrechen

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Über Juraexamen.info e.V.

Deine Online-Zeitschrift für Jurastudium, Staatsexamen und Referendariat.

Wir sind ein gemeinnütziger Verein aus Bonn und auf Eure Unterstützung angewiesen, sei es als Mitglied oder durch Gastbeiträge. Über Zusendungen und Nachrichten freuen wir uns daher sehr!

Werbung

Anzeige

Neueste Beiträge

  • Anrechnung böswillig unterlassenen Zwischenverdienstes im Wandel der Rechtsprechung
  • Examensrelevantes BGH-Urteil: Wer die Parkdauer überschreitet, darf ohne Wartepflicht abgeschleppt werden
  • BVerfG: Durchsuchung einer Privatwohnung als Verletzung der Rundfunkfreiheit

Weitere Artikel

Auch diese Artikel könnten für dich interessant sein.

Gastautor

Anrechnung böswillig unterlassenen Zwischenverdienstes im Wandel der Rechtsprechung

Aktuelles, Arbeitsrecht, Uncategorized

Darf der Arbeitnehmer während des Kündigungsschutzprozesses „die Füße hochlegen“ und später den (Annahmeverzugs-) Lohn einstreichen oder muss er sich aus Rücksicht vor dem Arbeitgeber um ein neues Einkommen bemühen? Dieser […]

Weiterlesen
05.02.2026/0 Kommentare/von Gastautor
https://juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg 0 0 Gastautor https://juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg Gastautor2026-02-05 15:55:482026-02-06 07:30:39Anrechnung böswillig unterlassenen Zwischenverdienstes im Wandel der Rechtsprechung
Annika Flamme

Examensrelevantes BGH-Urteil: Wer die Parkdauer überschreitet, darf ohne Wartepflicht abgeschleppt werden

Aktuelles, Bereicherungsrecht, BGH-Klassiker, Deliktsrecht, Rechtsgebiete, Rechtsprechung, Rechtsprechungsübersicht, Sachenrecht, Uncategorized, Zivilrecht, Zivilrecht

Bei Überschreiten der zulässigen Parkdauer darf ohne Wartepflicht abgeschleppt werden – das hat der BGH in seinem Urteil vom 19. Dezember 2025 (Az. V ZR 44/25) entschieden. Die Abschleppfälle gehören […]

Weiterlesen
30.01.2026/0 Kommentare/von Annika Flamme
https://juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg 0 0 Annika Flamme https://juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg Annika Flamme2026-01-30 16:26:482026-01-30 16:27:00Examensrelevantes BGH-Urteil: Wer die Parkdauer überschreitet, darf ohne Wartepflicht abgeschleppt werden
Gastautor

BVerfG: Durchsuchung einer Privatwohnung als Verletzung der Rundfunkfreiheit

Aktuelles, Examensvorbereitung, Fallbearbeitung und Methodik, Für die ersten Semester, Lerntipps, Mündliche Prüfung, Öffentliches Recht, Öffentliches Recht, Rechtsgebiete, Rechtsprechung, Rechtsprechungsübersicht, Schon gelesen?, Startseite, Verfassungsrecht

Fällt eine Privatwohnung in den Schutzbereich der Rundfunkfreiheit? Diese Frage hatte das BVerfG zu beantworten und wird hier von unserem Gastautor Jakob Wengenroth besprochen. Jakob studiert Rechtswissenschaften an der Universität […]

Weiterlesen
12.12.2025/1 Kommentar/von Gastautor
https://juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg 0 0 Gastautor https://juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg Gastautor2025-12-12 08:00:002025-12-15 15:16:46BVerfG: Durchsuchung einer Privatwohnung als Verletzung der Rundfunkfreiheit

Mitmachen

Du hast Lust, Autor bei uns zu werden? Wir freuen uns!

Mitmachen
  • Über JE
  • Das Team
  • Spendenprojekt
  • Gastautor werden
  • Mitglied werden
  • Alumni
  • Häufige Fragen
  • Impressum
  • Kontakt
  • Datenschutz

© juraexamen.info e.V.

Print Friendly, PDF & Email
Nach oben scrollen Nach oben scrollen Nach oben scrollen