• Suche
  • Lerntipps
    • Karteikarten
      • Strafrecht
      • Zivilrecht
      • Öffentliches Recht
    • Examensvorbereitung
    • Fallbearbeitung und Methodik
    • Für die ersten Semester
    • Mündliche Prüfung
  • Examensreport
    • 2. Staatsexamen
    • Baden-Württemberg
    • Bayern
    • Berlin
    • Brandenburg
    • Bremen
    • Hamburg
    • Hessen
    • Lösungsskizzen
    • Mecklenburg-Vorpommern
    • Niedersachsen
    • Nordrhein-Westfalen
    • Rheinland-Pfalz
    • Saarland
    • Sachsen
    • Sachsen-Anhalt
    • Schleswig-Holstein
    • Thüringen
    • Zusammenfassung Examensreport
  • Interviewreihe
    • Alle Interviews
  • Rechtsgebiete
    • Strafrecht
      • Klassiker des BGHSt und RGSt
      • StPO
      • Strafrecht AT
      • Strafrecht BT
    • Zivilrecht
      • AGB-Recht
      • Arbeitsrecht
      • Arztrecht
      • Bereicherungsrecht
      • BGB AT
      • BGH-Klassiker
      • Deliktsrecht
      • Erbrecht
      • Familienrecht
      • Gesellschaftsrecht
      • Handelsrecht
      • Insolvenzrecht
      • IPR
      • Kaufrecht
      • Kreditsicherung
      • Mietrecht
      • Reiserecht
      • Sachenrecht
      • Schuldrecht
      • Verbraucherschutzrecht
      • Werkvertragsrecht
      • ZPO
    • Öffentliches Recht
      • BVerfG Leitentscheidungen & Klassiker
      • Baurecht
      • Europarecht
      • Europarecht Klassiker
      • Kommunalrecht
      • Polizei- und Ordnungsrecht
      • Staatshaftung
      • Verfassungsrecht
      • Versammlungsrecht
      • Verwaltungsrecht
      • Völkerrrecht
  • Rechtsprechungsübersicht
    • Strafrecht
    • Zivilrecht
    • Öffentliches Recht
  • Juri§kripten
  • Click to open the search input field Click to open the search input field Suche
  • Menü Menü
Du bist hier: Startseite1 > Startseite2 > Aktuelles3 > Ein Hundewelpe in der mündlichen Prüfung?
Patrick Birtel

Ein Hundewelpe in der mündlichen Prüfung?

Aktuelles, Mündliche Prüfung, Strafrecht

Hin und wieder kann ich mich beim Durchblättern der neusten Facebook Neuigkeiten nicht vom Bild des sich die Hände reibenden Prüfers befreien. Musste man früher noch kreativ sein oder zumindest die Zeitung aufschlagen, um nicht als allzu protokollfest zu gelten, reicht heute ein rascher Blick ins blaue Netzwerk. So war es auch gestern, diesmal ein Video.
Ein junger Mann aus Rheinland-Pfalz schlägt mehrere Male mit voller Wucht auf einen Hundewelpen ein und gibt dabei diverse Drohungen von sich. Das Video ist durchaus unschön anzusehen. Mehr zum Video und den Reaktionen hier. Das Video hat der junge Mann übrigens nicht selbst hochgeladen. Es ist davon auszugehen, dass er es seiner Exfreundin sendete und diese es mit Namen bei Facebook veröffentlichte.
Während sich der größte Pranger der Welt in wüsten Beschimpfungen und Lünchgelüsten überschlägt und sich der wütende Mob bereits auf dem Weg zum Täter macht, freut sich der Prüfer und verwendet das Material in der nächsten Prüfung.
In jener Prüfung könnten drei Themenbereiche eine Rolle spielen:
1. Hat sich der junge Welpenschläger strafbar gemacht (Ordnungswidrigkeiten lassen wir mal außer Betracht)?
2. Machen sich die Prangerer strafbar?
3. Hat sich ggf. die Exfreundin des Welpenprüglers durch das Hochladen des Videos strafbar gemacht?
Zu 1.: Zunächst sollte man hier § 303 StGB thematisieren. Themenbereiche die von Bedeutung sind, werden die Sachqualität des Tieres sein und die Fremdheit. Weiter hat der Strafrechtsprüfer die seltene Möglichkeit einen gänzlich unbekannten Straftatbestand und damit das Arbeitsverhalten mit einem unbekannten Gesetz zu überprüfen. Die Prüflinge sollten also das TierSchG suchen und bestenfalls auch im Sartorius unter Ordnungsziffer 873 finden. Hier findet sich schließlich in § 17 TierSchG eine echte Strafvorschrift.
Konkret wird § 17 Nr. 2 a TierSchG im Fokus des Gespräches stehen, welcher mit den Worten „Rohheit“, „erheblich“, „Schmerzen“ und „Leiden“ eine Menge unbestimmter Rechtsbegriffe bereithält.
Zu 2.: Um diese Frage beantworten zu können, müsste der Prüfer den ein oder anderen Kommentar zitieren. Je nach Auswahl kann ein bunter Strauß aus sämtlichen Beleidigungsdelikten, Drohung und sogar Anstiftung (Vorsicht, setzt Haupttat voraus) bzw. versuchter Anstiftung zu einem Verbrechen entstehen.
Zu 3.: Etwas außergewöhnlicher: Hier ist an § 203 StGB und §§ 44, 43 II Nr. 1 i.V.m. 3 IV BDSG zu denken.

Print Friendly, PDF & Email
08.03.2014/4 Kommentare/von Patrick Birtel
Eintrag teilen
  • Teilen auf Facebook
  • Teilen auf X
  • Teilen auf LinkedIn
https://juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg 0 0 Patrick Birtel https://juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg Patrick Birtel2014-03-08 20:15:512014-03-08 20:15:51Ein Hundewelpe in der mündlichen Prüfung?
4 Kommentare
  1. Gast
    Gast sagte:
    08.03.2014 um 21:57

    Ein Welpe, 2 Welpen.

    Antworten
  2. Meg
    Meg sagte:
    08.03.2014 um 22:44

    Versuchte Anfechtung zu einem
    Verbrechen?

    Antworten
  3. Martin
    Martin sagte:
    09.03.2014 um 21:29

    Wie sieht es mit § 126 StGB aus für die Prangerer? Insbesondere bezogen auf Kommentare wie: “ Wann sammeln wir uns zum klatschen?? Bin dabei und hab Betonschuhe im Gepäck!“
    In meinen Augen dürfte insbesondere § 126 I Nr. 1 StGB i.V.m. § 125a S. 2 Nr. 3 StGB durchaus in Betracht kommen.
    § 126 Nr. 2, Nr. 3 StGB halte ich dagegen eher für nicht erfüllt.

    Antworten
    • Patrick Birtel
      Patrick Birtel sagte:
      09.03.2014 um 22:21

      Die Idee finde ich gut, aber ich würde 126 StGB grade im Bezug auf diesen Kommentar aus folgendem Grund ablehnen:
      Es genügt nicht nur die Deliktsankündigung, sondern die konkrete Eignung zur öffentlichen Friedensstörung. Es müssen „berechtigte Gründe für die Befürchtung vorliegen, es werde zu einer Störung des öffentlichen Friedens kommen“. Damit scheiden offensichtlich „spinnerhafte“ Ankündigungen aus. [Kindhäuser/Neumann/Paeffgen/Heribert Ostendorf, Strafgesetzbuch 4. Auflage 2013 § 126 Rn. 16]
      Der zitierte Kommentar kommt mit spinnerhaft vor.

      Antworten

Hinterlasse einen Kommentar

An der Diskussion beteiligen?
Hinterlasse uns deinen Kommentar!

Schreibe einen Kommentar Antwort abbrechen

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Über Juraexamen.info e.V.

Deine Online-Zeitschrift für Jurastudium, Staatsexamen und Referendariat.

Wir sind ein gemeinnütziger Verein aus Bonn und auf Eure Unterstützung angewiesen, sei es als Mitglied oder durch Gastbeiträge. Über Zusendungen und Nachrichten freuen wir uns daher sehr!

Werbung

Anzeige

Neueste Beiträge

  • Anrechnung böswillig unterlassenen Zwischenverdienstes im Wandel der Rechtsprechung
  • Examensrelevantes BGH-Urteil: Wer die Parkdauer überschreitet, darf ohne Wartepflicht abgeschleppt werden
  • BVerfG: Durchsuchung einer Privatwohnung als Verletzung der Rundfunkfreiheit

Weitere Artikel

Auch diese Artikel könnten für dich interessant sein.

Gastautor

Anrechnung böswillig unterlassenen Zwischenverdienstes im Wandel der Rechtsprechung

Aktuelles, Arbeitsrecht, Uncategorized

Darf der Arbeitnehmer während des Kündigungsschutzprozesses „die Füße hochlegen“ und später den (Annahmeverzugs-) Lohn einstreichen oder muss er sich aus Rücksicht vor dem Arbeitgeber um ein neues Einkommen bemühen? Dieser […]

Weiterlesen
05.02.2026/0 Kommentare/von Gastautor
https://juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg 0 0 Gastautor https://juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg Gastautor2026-02-05 15:55:482026-02-06 07:30:39Anrechnung böswillig unterlassenen Zwischenverdienstes im Wandel der Rechtsprechung
Annika Flamme

Examensrelevantes BGH-Urteil: Wer die Parkdauer überschreitet, darf ohne Wartepflicht abgeschleppt werden

Aktuelles, Bereicherungsrecht, BGH-Klassiker, Deliktsrecht, Rechtsgebiete, Rechtsprechung, Rechtsprechungsübersicht, Sachenrecht, Uncategorized, Zivilrecht, Zivilrecht

Bei Überschreiten der zulässigen Parkdauer darf ohne Wartepflicht abgeschleppt werden – das hat der BGH in seinem Urteil vom 19. Dezember 2025 (Az. V ZR 44/25) entschieden. Die Abschleppfälle gehören […]

Weiterlesen
30.01.2026/0 Kommentare/von Annika Flamme
https://juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg 0 0 Annika Flamme https://juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg Annika Flamme2026-01-30 16:26:482026-01-30 16:27:00Examensrelevantes BGH-Urteil: Wer die Parkdauer überschreitet, darf ohne Wartepflicht abgeschleppt werden
Gastautor

BVerfG: Durchsuchung einer Privatwohnung als Verletzung der Rundfunkfreiheit

Aktuelles, Examensvorbereitung, Fallbearbeitung und Methodik, Für die ersten Semester, Lerntipps, Mündliche Prüfung, Öffentliches Recht, Öffentliches Recht, Rechtsgebiete, Rechtsprechung, Rechtsprechungsübersicht, Schon gelesen?, Startseite, Verfassungsrecht

Fällt eine Privatwohnung in den Schutzbereich der Rundfunkfreiheit? Diese Frage hatte das BVerfG zu beantworten und wird hier von unserem Gastautor Jakob Wengenroth besprochen. Jakob studiert Rechtswissenschaften an der Universität […]

Weiterlesen
12.12.2025/1 Kommentar/von Gastautor
https://juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg 0 0 Gastautor https://juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg Gastautor2025-12-12 08:00:002025-12-15 15:16:46BVerfG: Durchsuchung einer Privatwohnung als Verletzung der Rundfunkfreiheit

Mitmachen

Du hast Lust, Autor bei uns zu werden? Wir freuen uns!

Mitmachen
  • Über JE
  • Das Team
  • Spendenprojekt
  • Gastautor werden
  • Mitglied werden
  • Alumni
  • Häufige Fragen
  • Impressum
  • Kontakt
  • Datenschutz

© juraexamen.info e.V.

Print Friendly, PDF & Email
Nach oben scrollen Nach oben scrollen Nach oben scrollen