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Du bist hier: Startseite1 > Rechtsgebiete2 > Zivilrecht3 > Bereicherungsrecht4 > Die „verschärfte Haftung“ des Bereicherungsschuldners
Redaktion

Die „verschärfte Haftung“ des Bereicherungsschuldners

Bereicherungsrecht, Rechtsgebiete, Startseite, Verschiedenes, Zivilrecht

Der Verlag De Gruyter stellt jeden Monat einen Beitrag aus der Ausbildungszeitschrift JURA – Juristische Ausbildung zwecks freier Veröffentlichung auf Juraexamen.info zur Verfügung.
Der heutige Beitrag

“Die „verschärfte Haftung“ des Bereicherungsschuldners” von Professor Dr. Anne Röthel

knüpft an die jüngsten Grundlagenbeiträge zum Bereicherungsrecht an (siehe etwa hier) und erörtert die Konsequenzen eines Wegfalls der Schutzwürdigkeit des Bereicherungsschuldner für dessen Haftung nach §§ 812 ff. BGB. Eine „verschärfte“ Haftung droht, wenn der Bereicherungsschuldner verklagt wird oder Kenntnis von seiner Herausgabepflicht erlangt. Der Beitrag zeigt verschiedene systematische Zusammenhänge zwischen unterschiedlichen Haftungsnormen auf und ist deshalb zur Vertiefung sehr zu empfehlen.

Den Beitrag findet Ihr hier.

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06.03.2017/0 Kommentare/von Redaktion
Schlagworte: § 818 Abs. 3 BGB, degruyter, Entreicherung, Früchte, Prof. Dr. Röthel, Rückgewährhaftung, Saldotheorie, verschärfte Haftung, Wegfall der Bereicherung, Zweikondiktionenlehre
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https://juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg 0 0 Redaktion https://juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg Redaktion2017-03-06 09:00:552017-03-06 09:00:55Die „verschärfte Haftung“ des Bereicherungsschuldners
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