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Du bist hier: Startseite1 > Schon gelesen?2 > Die Gerichtssprache ist Deutsch!?
Dr. Simon Kohm

Die Gerichtssprache ist Deutsch!?

Schon gelesen?

Aufmerksam geworden durch einen Artikel in der FAZ habe ich mich gefragt, ob es hier evtl. Probleme mit dem geltenden Recht geben könnte, außer dem § 184 GVG.
Denn auch im Zivilprozess gilt u. a. der Grundsatz der Öffentlichkeit. Die Mündliche Verhandlung soll grds. der Öffentlichkeit offen stehen, damit nicht im „geheimen Kämmerchen“ verhandelt wird. Wird nun auf Englisch verhandelt (und nicht auf Small Talk Niveau), dann wären diese Verhandlung nur einem Bruchteil der Bevölkerung (sprachlich) zugänglich. Müsste man dann in diesem Fall übersetzen?
Seht Ihr ansonsten noch Probleme? Mich würde eure Meinung interessieren.

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08.01.2010/3 Kommentare/von Dr. Simon Kohm
Schlagworte: Gerichtssprache Deutsch, Gerichtssprache ist Deutsch
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https://juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg 0 0 Dr. Simon Kohm https://juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg Dr. Simon Kohm2010-01-08 19:43:252010-01-08 19:43:25Die Gerichtssprache ist Deutsch!?
3 Kommentare
  1. simon
    simon sagte:
    08.01.2010 um 20:32

    Naja, die Situationen sind nicht ganz vergleichbar…in deinem Fall handelt es sich einfach um einen Zeugen, der einen bestimmten Dialekt spricht und der iZ. nicht anders kann. Und der Richter wird wohl grds. auch einschreiten, wenns wirlich unverständlich wird.
    Vorliegend wird sich bewusst auf eine fremde Sprache festgelegt.
    Und wie siehts aus, wenn ein Zeuge nicht auf Englisch aussagen kann? Wird dann vor einem dt. Gericht von Deutsch auf Englisch übersetzt?
    Naja…
    Gruß
    Simon

    Antworten
  2. Skowron
    Skowron sagte:
    19.05.2014 um 10:15

    § 184 GVG ist m.E.n. Ausgestaltungsnorm des Rechtsstaatsprinzips selbst. Die Verständlichkeit einer jeden Verhandlung ist Gebot der Transparenz, an einer Übersetzung führt kein Weg vorbei. Interessant wäre zu klären, ob das simultan geschehen muss, oder ob es genügt hinterher ein deutsches Protokoll hochzuladen. Was meint Ihr? (Ich glaube beides wäre von Nöten)

    Antworten
  3. bimbam
    bimbam sagte:
    20.05.2014 um 11:19

    „Der Richter kennt das Recht“. Aber was, wenn er die Sprache nicht entsprechend kennt. Um hier hinreichende Sprachkenntnisse sicherzustellen, könnte es mit Blick auf Schulungen, passende Personaleinstellungen etc. einigen (finanziellen) Aufwand erfordern, welcher in Frage stellen könnte, ob sich das Ganze noch lohnt.

    Antworten

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