• Suche
  • Lerntipps
    • Karteikarten
      • Strafrecht
      • Zivilrecht
      • Öffentliches Recht
    • Examensvorbereitung
    • Fallbearbeitung und Methodik
    • Für die ersten Semester
    • Mündliche Prüfung
  • Examensreport
    • 2. Staatsexamen
    • Baden-Württemberg
    • Bayern
    • Berlin
    • Brandenburg
    • Bremen
    • Hamburg
    • Hessen
    • Lösungsskizzen
    • Mecklenburg-Vorpommern
    • Niedersachsen
    • Nordrhein-Westfalen
    • Rheinland-Pfalz
    • Saarland
    • Sachsen
    • Sachsen-Anhalt
    • Schleswig-Holstein
    • Thüringen
    • Zusammenfassung Examensreport
  • Interviewreihe
    • Alle Interviews
  • Rechtsgebiete
    • Strafrecht
      • Klassiker des BGHSt und RGSt
      • StPO
      • Strafrecht AT
      • Strafrecht BT
    • Zivilrecht
      • AGB-Recht
      • Arbeitsrecht
      • Arztrecht
      • Bereicherungsrecht
      • BGB AT
      • BGH-Klassiker
      • Deliktsrecht
      • Erbrecht
      • Familienrecht
      • Gesellschaftsrecht
      • Handelsrecht
      • Insolvenzrecht
      • IPR
      • Kaufrecht
      • Kreditsicherung
      • Mietrecht
      • Reiserecht
      • Sachenrecht
      • Schuldrecht
      • Verbraucherschutzrecht
      • Werkvertragsrecht
      • ZPO
    • Öffentliches Recht
      • BVerfG Leitentscheidungen & Klassiker
      • Baurecht
      • Europarecht
      • Europarecht Klassiker
      • Kommunalrecht
      • Polizei- und Ordnungsrecht
      • Staatshaftung
      • Verfassungsrecht
      • Versammlungsrecht
      • Verwaltungsrecht
      • Völkerrrecht
  • Rechtsprechungsübersicht
    • Strafrecht
    • Zivilrecht
    • Öffentliches Recht
  • Juri§kripten
  • Click to open the search input field Click to open the search input field Suche
  • Menü Menü
Du bist hier: Startseite1 > Rechtsgebiete2 > Strafrecht3 > StPO4 > BGH zum Deal und zur Strafobergrenze
Samuel Ju

BGH zum Deal und zur Strafobergrenze

StPO, Strafrecht, Strafrecht

Der BGH hat in einem Beschluss vom 27.07.2010 (1 StR 345/10) entschieden, dass ein Gericht nicht daran gehindert ist, die angegebene Obergrenze als Strafe zu verhängen, wenn das Gericht gemäß § 257c III 2 StPO eine Ober- und Untergrenze der Strafe angibt.
Sachverhalt
Der Angeklagte wurde wegen des Vorwurfs des schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern zu einer Freiheitsstrafe verurteilt. Dem Urteil war eine Verständigung zwischen dem Gericht und den Verfahrensbeteiligten vorausgegangen, in der das Gericht eine Ober- und Untergrenze der Strafe angegeben hatte. Nachdem Angeklagter und Staatsanwaltschaft dem Vorschlag des Gerichts zugestimmt hatten, wurde der Angeklagte zu der als Obergrenze angegebenen Strafe verurteilt. Hiergegen wendet sich der Angeklagte mit der Revision. Er bringt vor, dass die Verurteilung zu Unrecht erfolgt sei, da die angegebene Obergrenze nicht hätte erreicht werden dürfen, zumal das Gericht mit der angegebenen Untergrenze einen Vertrauenstatbestand geschaffen habe. Der BGH hat die Revision des Angeklagten als unbegründet verworfen.
Rechtlicher Hintergrund
Mit Einführung des § 257c StPO sollte der Deal im Strafverfahren transparenter gestaltet werden. Dabei sollten die Grundsätze der Strafzumessung und des Strafverfahrens unberührt bleiben. Da ein Konsens dem Strafverfahrensrecht fremd ist, hat das Gericht den tatsächlichen Sachverhalt zu seiner Überzeugung aufzuklären und die Strafe an den Kriterien der Tat- und Schuldangemessenheit auszurichten. Bereits vor Inkrafttreten des § 257c StPO war umstritten, ob das Gericht anhand einer Prognose der möglichen Szenarien und der Reichweite eines noch abzugebenden Geständnisses den Rahmen von Ober- und Untergrenzen einer möglichen Strafe angeben dürfe, wie es nach § 257c III 2 StPO möglich ist. Dadurch, dass Staatsanwaltschaft und Gericht sich bereit erklärten, eine bestimmte Untergrenze zu akzeptieren, werde ein Vertrauenstatbestand geschaffen, so dass auch kein Raum mehr für eine darüber hinausgehende Obergrenze bestehe.
Entscheidung des BGH
Dieser Kritik hat der BGH mit der vorliegenden Entscheidung eine klare Absage erteilt. Bei einer Verständigung gemäß § 257c StPO ist das Gericht nicht gehindert, die gemäß § 257c III 2 StPO angegebene Obergrenze der Strafe als Strafe zu verhängen. Hiernach kann das Gericht unter freier Würdigung aller Umstände des Falles sowie der allgemeinen Strafzumessungserwägungen auch eine Ober- und Untergrenze der Strafe angeben. Die Vereinbarung einer bestimmten Strafe («Punktstrafe»; vgl. hierzu BGH, Beschluß vom 22.08.2006 – 1 StR 293/06) bleibt nach wie vor unzulässig. Das Gericht kann im Einverständnis mit den Verfahrensbeteiligten nur einen Strafrahmen vereinbaren. Hierbei darf der Angeklagte aber nicht mit einer weit geöffneten «Sanktionsschere» unter Druck gesetzt werden. Die Angabe eines Strafrahmens entspricht dem Grundsatz, dass das Gericht bei der Bemessung der schuldangemessenen Strafe einen Beurteilungsspielraum hat, der nur eingeschränkt vom Revisionsgericht überprüft werden kann. Die Angabe eines Strafrahmens durch das Gericht führt aber nicht dazu, dass es nur die Strafuntergrenze als Strafe festsetzen darf. Einen derartigen Vertrauenstatbestand hat das Gericht nicht geschaffen. Die Entscheidung über die konkrete Strafe bleibt der abschließenden Beratung durch das Gericht vorbehalten. Der Angeklagte kann nur darauf vertrauen, dass die Strafe innerhalb des angegebenen Strafrahmens liegt. Er muss daher auch damit rechnen, dass die Strafe die Strafrahmenobergrenze erreicht.

Print Friendly, PDF & Email
07.09.2010/0 Kommentare/von Samuel Ju
Schlagworte: Deal StPO, Examensrelevante Rechtsprechung StPO, Examensrelevante Rechtsprechung Strafrecht, Strafobergrenze
Eintrag teilen
  • Teilen auf Facebook
  • Teilen auf X
  • Teilen auf LinkedIn
https://juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg 0 0 Samuel Ju https://juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg Samuel Ju2010-09-07 22:50:482010-09-07 22:50:48BGH zum Deal und zur Strafobergrenze
Das könnte Dich auch interessieren
BGH Urteil zur Sterbehilfe jetzt im Volltext verfügbar
Deal wird Gesetz
BGH: Verurteilung wegen Tötung auf Verlangen aufgehoben
Sehr gute Rechtsprechungsübersicht über die examensrelevanten Probleme im Strafrecht BT 2009 / 2010
Examensrelevantes BGH-Urteil im Strafrecht zum Rücktritt vom Versuch
OLG Frankfurt: Ohne Ticket fahren = Schwarzfahren?
0 Kommentare

Hinterlasse einen Kommentar

An der Diskussion beteiligen?
Hinterlasse uns deinen Kommentar!

Schreibe einen Kommentar Antwort abbrechen

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Über Juraexamen.info e.V.

Deine Online-Zeitschrift für Jurastudium, Staatsexamen und Referendariat.

Wir sind ein gemeinnütziger Verein aus Bonn und auf Eure Unterstützung angewiesen, sei es als Mitglied oder durch Gastbeiträge. Über Zusendungen und Nachrichten freuen wir uns daher sehr!

Werbung

Anzeige

Neueste Beiträge

  • BVerfG: Durchsuchung einer Privatwohnung als Verletzung der Rundfunkfreiheit
  • Die Grenzen der Versammlungsfreiheit bei Gegendemonstrationen
  • Examensklassiker: Elterliche Grundstücks- und Immobilienschenkungen an ihre beschränkt geschäftsfähigen Kinder

Weitere Artikel

Auch diese Artikel könnten für dich interessant sein.

Gastautor

BVerfG: Durchsuchung einer Privatwohnung als Verletzung der Rundfunkfreiheit

Aktuelles, Examensvorbereitung, Fallbearbeitung und Methodik, Für die ersten Semester, Lerntipps, Mündliche Prüfung, Öffentliches Recht, Öffentliches Recht, Rechtsgebiete, Rechtsprechung, Rechtsprechungsübersicht, Schon gelesen?, Startseite, Verfassungsrecht

Fällt eine Privatwohnung in den Schutzbereich der Rundfunkfreiheit? Diese Frage hatte das BVerfG zu beantworten und wird hier von unserem Gastautor Jakob Wengenroth besprochen. Jakob studiert Rechtswissenschaften an der Universität […]

Weiterlesen
12.12.2025/0 Kommentare/von Gastautor
https://juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg 0 0 Gastautor https://juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg Gastautor2025-12-12 08:00:002025-12-15 15:16:46BVerfG: Durchsuchung einer Privatwohnung als Verletzung der Rundfunkfreiheit
Gastautor

Die Grenzen der Versammlungsfreiheit bei Gegendemonstrationen

Aktuelles, Examensvorbereitung, Fallbearbeitung und Methodik, Für die ersten Semester, Lerntipps, Mündliche Prüfung, Öffentliches Recht, Rechtsgebiete, Rechtsprechung, Startseite, Verfassungsrecht, Versammlungsrecht

Sind Gegendemonstrationen durch das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit nach Art. 8 Abs. 1 GG geschützt? Und was ist dabei mit dem Schutz der Gegendemonstration? Diesen Fragen widmet sich unsere Gastautorin Amelie […]

Weiterlesen
10.12.2025/0 Kommentare/von Gastautor
https://juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg 0 0 Gastautor https://juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg Gastautor2025-12-10 08:00:002025-12-10 11:57:59Die Grenzen der Versammlungsfreiheit bei Gegendemonstrationen
Annika Flamme

Examensklassiker: Elterliche Grundstücks- und Immobilienschenkungen an ihre beschränkt geschäftsfähigen Kinder

Aktuelles, BGB AT, Examensvorbereitung, Für die ersten Semester, Karteikarten, Lerntipps, Rechtsgebiete, Schon gelesen?, Startseite, Uncategorized, Verschiedenes, Zivilrecht, Zivilrecht

Ein absoluter Klausurklassiker ist die schenkweise Übereignung von dinglich belasteten Grundstücken an beschränkt Geschäftsfähige, deren aufkommende Probleme nachstehend von unserer Autorin Annika Flamme erörtert werden. Die Kernfrage in diesem Zusammenhang […]

Weiterlesen
16.11.2025/0 Kommentare/von Annika Flamme
https://juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg 0 0 Annika Flamme https://juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg Annika Flamme2025-11-16 16:32:042025-11-18 09:49:48Examensklassiker: Elterliche Grundstücks- und Immobilienschenkungen an ihre beschränkt geschäftsfähigen Kinder

Mitmachen

Du hast Lust, Autor bei uns zu werden? Wir freuen uns!

Mitmachen
  • Über JE
  • Das Team
  • Spendenprojekt
  • Gastautor werden
  • Mitglied werden
  • Alumni
  • Häufige Fragen
  • Impressum
  • Kontakt
  • Datenschutz

© juraexamen.info e.V.

Print Friendly, PDF & Email
Nach oben scrollen Nach oben scrollen Nach oben scrollen