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Du bist hier: Startseite1 > Lerntipps2 > Für die ersten Semester3 > „Checkliste“ im Strafrecht – Strafprozessrecht
Dr. Marius Schäfer

„Checkliste“ im Strafrecht – Strafprozessrecht

Für die ersten Semester, Lerntipps, Startseite, StPO, Strafrecht, Verschiedenes

Mit dieser Serie einer „Checkliste“ im Strafrecht soll euch mit kurzen, aber prägnanten Sätzen oder Fragestellungen eine nicht abschließende Übersicht über die bekanntesten und klausurrelevantesten Problemschwerpunkte im Strafrecht an die Hand gegeben werden.
Zum Abschluss unserer Reihe präsentieren wir euch hiermit eine Auswahl der bedeutendsten Problemschwerpunkte im Strafprozessrecht, nachdem euch bereits die des Allgemeinen Teils des Strafrechtes (siehe hier) sowie die des Besonderen Teils des Strafrechtes – in den Ausprägungen der Straftaten gegen die Individual- bzw. Allgemeinrechtsgüter (siehe hier) und der Straftaten gegen das Vermögen (siehe hier) – vorgestellt wurden.
Sofern ihr all diese Problembereiche repetiert habt und dabei feststellt, dass ihr diese überwiegend beherrscht, so solltet ihr für eine Klausur im Strafrecht bestens gerüstet sein!
 
§ 24 StPO (zur Befangenheit)
-Ist im Falle der Zurückverweisung nach § 354 II StPO die Befangenheitsregelung des § 24 II StPO anwendbar?
 
§ 52 StPO (zu den Zeugnisverweigerungsrechten)
– Inwiefern besteht ein Zeugnisverweigerungsrecht, wenn es sich um mehrere Beschuldigte handelt?
 
§ 53 StPO (zu den Zeugnisverweigerungsrechten)
– Besteht ein Verwertungsverbot auch dann, wenn der Zeuge entgegen seiner Schweigepflicht aussagt?
 
§ 55 StPO (zu den Beweisverwertungsverboten)
– Wie ist die Verletzung der Belehrungspflicht über das Auskunftsverweigerungsrecht zu beurteilen?
 
§ 81a StPO (zur körperlichen Untersuchung)
– Besteht ein Beweisverwertungsverbot, wenn die Untersuchung nicht von einem Arzt durchgeführt wurde?
– Besteht ein Beweisverwertungsverbot, wenn der Richtervorbehalt gezielt umgangen wird?
 
§§ 94 ff StPO (zur Sicherstellung und Beschlagnahme)
– Relevante Beschlagnahmeverbote.
 
§ 96 StPO (zum Einsatz verdeckter Ermittler)
– Ausprägungen der Bedingungen für eine Sperrung von verdeckten Ermittlern bzw. V-Leuten im gerichtlichen Verfahren (Stufentheorie).
 
§ 98 StPO (zur Beschlagnahme)
– Ist die Vorschrift auch auf alle übrigen Fälle staatlicher Zwangsmaßnahme durch die Staatsanwaltschaft analog anzuwenden?
– Lassen sich bereits erledigte Zwangsmaßnahmen der Staatsanwaltschaft durch eine (doppelt) analoge Anwendung überprüfen?
– Welcher Rechtsbehelf ist bei Zwangsmaßnahmen statthaft?
– Inwieweit liegt ein Rechtsschutzbedürfnis vor, wenn sich die Zwangsmaßnahme erledigt hat?
 
§§ 100a ff StPO (zur Aufzeichnung und Überwachung des Fernmeldeverkehrs)
– Problematik der Zufallsfunde.
 
§ 105 StPO (zur Anordnung einer Durchsuchung)
– Erwächst i.R.d. Durchsuchung aus dem Verstoß gegen den Richtervorbehalt ein Verwertungsverbot?
– Gilt hinsichtlich des Verwertungsverbotes die Widerspruchslösung des BGH?
 
§ 110a StPO (zum Einsatz verdeckter Ermittler)
– Möglichkeiten der Verwertbarkeit hinsichtlich gewonnener Informationen durch verdeckte Ermittler bzw. V-Leute.
– Verwertbarkeit von Erkenntnissen bei Verfahrensfehlern.
 
§ 127 StPO (zur vorläufigen Festnahme)
– Reicht ein dringender Tatverdacht für das Festnahmerecht aus?
 
§ 136 StPO (zur Vernehmung des Beschuldigten)
– Begriff des „Beschuldigten“.
– Kann eine Aussage des Beschuldigten verwertet werden, wenn die Belehrung unterblieben ist?
– Wie ist das Mithören bei initiierten, privaten Telefongesprächen zu behandeln?
 
§ 136a StPO (zum Recht auf Beachtung verbotener Vernehmungsmethoden)
– Begriff der „Vernehmung“.
– Anforderungen und Reichweite verbotener Vernehmungsmethoden.
 
§ 137 StPO (zur Verteidigung)
– Rechtsstellung und Pflichten des Strafverteidigers.
 
§ 153 StPO (zur Einstellung des Verfahrens)
– Wie ist der Umfang der sog. beschränkten Rechtskraft eines Beschlusses zu ermitteln?
 
§ 160 StPO (zur Strafverfolgung)
– Ist die Staatsanwaltschaft, bei privater Kenntniserlangung von einer Straftat, zur Verfolgung der Tat verpflichtet?
 
§ 163 StPO (zur Strafverfolgung)
– Ist die Polizei bei privater Kenntniserlangung von einer Straftat zur Verfolgung der Tat verpflichtet?
– Zulässigkeit und Grenzen des Einsatzes von Lockspitzeln und V-Leuten.
 
§ 244 StPO (zur Beweiserhebung)
– Möglichkeit der Beweiserhebung durch den Einsatz eines Lügendetektors.
 
§ 250 StPO (zum Zeugenbeweis)
– Behandlung der Aussage eines Zeugen vom Hörensagen.
 
§ 252 StPO (zu den Beweisverwertungsverboten)
– Fernwirkung eines Beweisverwertungsverbotes bei einer Wiederholung einer Aussage im Prozess, die jedoch vorher ohne eine Belehrung getroffen wurde.
– Besteht demnach auch für die richterliche Vernehmung ein Beweisverwertungsverbot?
 
§ 257c StPO (zu Absprachen im Strafprozess)
– Zulässigkeit von Absprachen im Strafprozess (sog. Deal).
– Folgen bei einer unzulässigen Absprache.
 
§ 264 StPO (zur Tat)
– Prozessualer Begriff der „Tat“, insbesondere i.R.d. Alternativität von Handlungsabläufen.
 
§ 304 StPO (zur Beschwerde)
– Ist eine Beschwerde gegen eine bereits erledigte Zwangsmaßnahme hiernach möglich?
 
Verschiedenes
– Folgen des Fehlens einer Prozessvoraussetzung.
– Ermittlung von Beweisverwertungsverboten.
– Ermächtigungsgrundlage bzw. Zulässigkeit einer Online-Durchsuchung.
– Entscheidung des Großen Senats des BGH zur sog. „Hörfalle“.
 
 

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31.01.2013/3 Kommentare/von Dr. Marius Schäfer
Schlagworte: Checkliste, Lerntipps, Strafprozessrecht, Strafrecht, Übersicht
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https://juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg 0 0 Dr. Marius Schäfer https://juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg Dr. Marius Schäfer2013-01-31 10:00:162013-01-31 10:00:16„Checkliste“ im Strafrecht – Strafprozessrecht
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3 Kommentare
  1. examenskandidat
    examenskandidat sagte:
    04.02.2013 um 18:22

    Die Verlinkungen zu den anderen Teilen der Reihe fehlen. Könnte das behoben werden?

    Antworten
    • TomStiebert
      TomStiebert sagte:
      05.02.2013 um 10:27

      Danke für den Hinweis. Wir arbeiten dran.

      Antworten
  2. tUrban
    tUrban sagte:
    07.06.2013 um 9:46

    DANKE Marius Schäfer – Es ist schön zu sehen, dass es immer wieder auch soziale Juristen gibt !

    Antworten

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