• Suche
  • Lerntipps
    • Karteikarten
      • Strafrecht
      • Zivilrecht
      • Öffentliches Recht
    • Examensvorbereitung
    • Fallbearbeitung und Methodik
    • Für die ersten Semester
    • Mündliche Prüfung
  • Examensreport
    • 2. Staatsexamen
    • Baden-Württemberg
    • Bayern
    • Berlin
    • Brandenburg
    • Bremen
    • Hamburg
    • Hessen
    • Lösungsskizzen
    • Mecklenburg-Vorpommern
    • Niedersachsen
    • Nordrhein-Westfalen
    • Rheinland-Pfalz
    • Saarland
    • Sachsen
    • Sachsen-Anhalt
    • Schleswig-Holstein
    • Thüringen
    • Zusammenfassung Examensreport
  • Interviewreihe
    • Alle Interviews
  • Rechtsgebiete
    • Strafrecht
      • Klassiker des BGHSt und RGSt
      • StPO
      • Strafrecht AT
      • Strafrecht BT
    • Zivilrecht
      • AGB-Recht
      • Arbeitsrecht
      • Arztrecht
      • Bereicherungsrecht
      • BGB AT
      • BGH-Klassiker
      • Deliktsrecht
      • Erbrecht
      • Familienrecht
      • Gesellschaftsrecht
      • Handelsrecht
      • Insolvenzrecht
      • IPR
      • Kaufrecht
      • Kreditsicherung
      • Mietrecht
      • Reiserecht
      • Sachenrecht
      • Schuldrecht
      • Verbraucherschutzrecht
      • Werkvertragsrecht
      • ZPO
    • Öffentliches Recht
      • BVerfG Leitentscheidungen & Klassiker
      • Baurecht
      • Europarecht
      • Europarecht Klassiker
      • Kommunalrecht
      • Polizei- und Ordnungsrecht
      • Staatshaftung
      • Verfassungsrecht
      • Versammlungsrecht
      • Verwaltungsrecht
      • Völkerrrecht
  • Rechtsprechungsübersicht
    • Strafrecht
    • Zivilrecht
    • Öffentliches Recht
  • Juri§kripten
  • Click to open the search input field Click to open the search input field Suche
  • Menü Menü
Du bist hier: Startseite1 > Rechtsgebiete2 > Öffentliches Recht3 > BVerwG: Keine Unterrichtsbefreiung aus religiösen Gründen (Schwarze Magie /...
Dr. Christoph Werkmeister

BVerwG: Keine Unterrichtsbefreiung aus religiösen Gründen (Schwarze Magie / Burkini)

Öffentliches Recht, Öffentliches Recht, Rechtsprechung, Schon gelesen?, Verwaltungsrecht

Das BVerwG hat vor Kurzem zwei äußerst examensrelevante Urteile gefällt, die sich mit der Religionsfreiheit im Spannungsfeld zwischen staatlichen Bildungsauftrag sowie elterlichem Erziehungsrecht beschäftigen. Wer sich in den nächsten Zeit für die mündliche Prüfung im ersten oder zweiten Staatsexamen meldet, sollte sich einmal intensiver mit den Sachverhalten auseinandergesetzt haben. Darüber hinaus liefen die den Urteilen zugrunde liegenden Sachverhalte bereits in einer Reihe von Staatsprüfungen (siehe zuletzt im Juni 2013 im ersten Staatsexamen in NRW). Aus diesem Grund muss das verfassungsrechtliche Spannungsverhältnis, das diesen Fällen zugrunde liegt, auch für Klausurkonstellationen beherrscht werden.
Der Fall Krabat
Wir berichteten bereits im Jahr 2011 über eine Entscheidung des OVG Münster (Urteil vom 22.12.2011 – 19 A 610/10; siehe dazu unseren Beitrag hier). In der Sache ging es um die Frage, ob die Kläger, bekennende Zeugen Jehovas, ihren Sohn von einer Unterrichtsveranstaltung befreien konnten. Die Eltern wollten nicht, dass ihr Sohn im Rahmen einer Unterrichtsstunde den Film „Krabat“ besucht. Der Film basiert auf dem gleichnamigen Buch des Autors Ottfried Preußler. Die Eltern monierten, dass der Film unter anderem Praktiken schwarzer Magie zeige und dass ihr Glaube ihnen verbiete, sich mit schwarzer Magie zu befassen.
Das OVG Münster konstatierte seinerzeit, dass die Eltern in diesem Fall berechtigt waren, das Kind von der Unterrichtsveranstaltung fernzuhalten. Das BVerwG hob diese Entscheidung nunmehr auf (Urteil vom 11.09.2013 – 6 C 12.12; siehe dazu auch die entsprechende Pressemitteilung des BVerwG). Die Schule habe mit der Filmvorführung nicht gegen das verfassungsrechtliche Gebot verstoßen, bei der Ausgestaltung des Unterrichts Neutralität in religiöser Hinsicht zu wahren. Eine Unterrichtsbefreiung sei aus religiösen Gründen nur in begrenzten Ausnahmefällen möglich. Sonstige Beeinträchtigungen religiöser Vorstellungen seien grundsätzlich als typische, von der Verfassung von vornherein einberechnete Begleiterscheinung des staatlichen Bildungs- und Erziehungsauftrags und der seiner Umsetzung dienenden Schulpflicht hinzunehmen. Für eine Unterrichtsbefreiung aus religiösen Gründen sei es erforderlich, dass den religiösen Belangen des Betroffenen eine besonders gravierende Beeinträchtigung drohe und der schulische Wirkungsauftrag im Vergleich hierzu lediglich nachrangig berührt werde.
Der Burkini-Fall
Am gleichen Tag, an dem eine Entscheidung in der o.g. Sache gefällt wurde, urteilte das BVerwG, dass muslimische Schülerinnen regelmäßig keine Befreiung vom koedukativen Schwimmunterricht verlangen können. Dies ergebe sich deshalb, da ihnen die Möglichkeit offen stehe, einen sogenannten Burkini zu tragen. Der Burkini (auch Burqini oder Bodykini) ist ein zweiteiliger Schwimmanzug für muslimische Frauen. Er ist aus Elastan gefertigt, hat eine integrierte Kopfbedeckung und erfüllt die Anforderungen des Hidschab (so Wikipedia). Die vorgenannte Linie zugunsten des staatlichen Erziehungsauftrages führt sich hier also fort.
Das BVerwG führt in seiner entsprechenden Pressemitteilung aus:

 Das Tragen eines Burkini war der Klägerin zumutbar. Die Klägerin hat nicht hinreichend verdeutlichen können, dass und inwiefern die Teilnahme am koedukativen Schwimmunterricht bei Anlegen eines Burkini die aus ihrer Sicht maßgeblichen muslimischen Bekleidungsvorschriften verletzt hätte. Eine Befreiung war auch nicht deshalb geboten, weil sie im Schwimmunterricht den Anblick männlicher Mitschüler in Badekleidung hätte auf sich nehmen müssen. Das Grundrecht der Glaubensfreiheit vermittelt grundsätzlich keinen Anspruch darauf, im Rahmen der Schule nicht mit Verhaltensgewohnheiten Dritter – einschließlich solcher auf dem Gebiet der Bekleidung – konfrontiert zu werden, die außerhalb der Schule an vielen Orten bzw. zu bestimmten Jahreszeiten im Alltag verbreitet sind. Die Schulpflicht steht nicht unter dem Vorbehalt, dass die Unterrichtsgestaltung die gesellschaftliche Realität in solchen Abschnitten ausblendet, die im Lichte individueller religiöser Vorstellungen als anstößig empfunden werden mögen. Die Gefahr zufälliger Berührungen mit männlichen Mitschülern hätte durch eine entsprechend umsichtige Unterrichtsdurchführung seitens der Lehrer sowie durch eigene Vorkehrungen der Klägerin auf ein hinnehmbares Maß reduziert werden können.

Print Friendly, PDF & Email
14.09.2013/von Dr. Christoph Werkmeister
Schlagworte: Art. 4 Abs. 1 GG, Art. 4 GG, Befreiung, Glauben, Religion, Religionsfreiheit, Schule, Schulrecht, Unterricht
Eintrag teilen
  • Teilen auf Facebook
  • Teilen auf X
  • Teilen auf LinkedIn
https://juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg 0 0 Dr. Christoph Werkmeister https://juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg Dr. Christoph Werkmeister2013-09-14 09:27:582013-09-14 09:27:58BVerwG: Keine Unterrichtsbefreiung aus religiösen Gründen (Schwarze Magie / Burkini)
Das könnte Dich auch interessieren
Islamgesetz in Deutschland?
Öffentliches Recht II – Oktober 2020 – Berlin/Brandenburg
Berliner Gesetzgeber reagiert auf BVerfG-Urteil: Nur noch zwei verkaufsoffene Sonntage
Aktuelle verwaltungsrechtliche Themen
Schema: Religions-, Weltanschauungs- und Gewissensfreiheit, Art. 4 I, II GG
Minarett-Streit und Religionsfreiheit

Über Juraexamen.info e.V.

Deine Online-Zeitschrift für Jurastudium, Staatsexamen und Referendariat.

Wir sind ein gemeinnütziger Verein aus Bonn und auf Eure Unterstützung angewiesen, sei es als Mitglied oder durch Gastbeiträge. Über Zusendungen und Nachrichten freuen wir uns daher sehr!

Werbung

Anzeige

Neueste Beiträge

  • Der Logistiker ist kein Mittäter – BGH zu „Falscher-Polizisten-Masche“
  • OLG Braunschweig: Keine Rückforderung trotz fehlerhaften Bestellbuttons
  • Kein „Tempolimit“ für den Gesetzgeber – BVerfG zu Heizungsgesetz

Weitere Artikel

Auch diese Artikel könnten für dich interessant sein.

Amelie Puehler

Der Logistiker ist kein Mittäter – BGH zu „Falscher-Polizisten-Masche“

Aktuelles, Rechtsprechung, Rechtsprechungsübersicht, Schon gelesen?, Startseite, Strafrecht, Strafrecht, Strafrecht AT, Strafrecht BT, Verschiedenes

Täterschaft, Beihilfe, Hehlerei und Bande – alles klassische Bereiche des strafrechtlichen Examensstoffs, mit denen sich auch der BGH kürzlich wieder beschäftigt hat. Der im Folgenden gutachterlich aufbereitete Beschluss des BGH […]

Weiterlesen
07.09.2026/0 Kommentare/von Amelie Puehler
https://juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg 0 0 Amelie Puehler https://juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg Amelie Puehler2026-09-07 14:05:242026-09-07 14:05:24Der Logistiker ist kein Mittäter – BGH zu „Falscher-Polizisten-Masche“
Alexandra Alumyan

OLG Braunschweig: Keine Rückforderung trotz fehlerhaften Bestellbuttons

Aktuelles, Bereicherungsrecht, BGB AT, Rechtsprechung, Rechtsprechungsübersicht, Schon gelesen?, Schuldrecht, Startseite, Verbraucherschutzrecht, Verschiedenes, Zivilrecht, Zivilrecht

Führt jede fehlerhafte Beschriftung eines Bestellbuttons zwingend zur Unwirksamkeit des Kaufvertrags, selbst wenn dem Käufer die Kostenpflichtigkeit vollkommen bewusst war? Nein, entschied das OLG Braunschweig mit Urteil vom 18.12.2025 (Az.: […]

Weiterlesen
06.08.2026/0 Kommentare/von Alexandra Alumyan
https://juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg 0 0 Alexandra Alumyan https://juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg Alexandra Alumyan2026-08-06 21:11:102026-08-06 21:11:10OLG Braunschweig: Keine Rückforderung trotz fehlerhaften Bestellbuttons
Gastautor

Kein „Tempolimit“ für den Gesetzgeber – BVerfG zu Heizungsgesetz

Öffentliches Recht, Öffentliches Recht, Rechtsgebiete, Rechtsprechung, Rechtsprechungsübersicht, Startseite, Verfassungsrecht

So fasste die Vorsitzende des Zweiten Senats, Ann-Katrin Kaufhold, das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 23.7.2026 (Az. 2 BvE 4/23) zum Gesetzgebungsverfahren des sogenannten Heizungsgesetzes zusammen. Im Zentrum steht eine grundlegende […]

Weiterlesen
30.07.2026/0 Kommentare/von Gastautor
https://juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg 0 0 Gastautor https://juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg Gastautor2026-07-30 12:28:132026-07-30 12:28:13Kein „Tempolimit“ für den Gesetzgeber – BVerfG zu Heizungsgesetz

Mitmachen

Du hast Lust, Autor bei uns zu werden? Wir freuen uns!

Mitmachen
  • Über JE
  • Das Team
  • Spendenprojekt
  • Gastautor werden
  • Mitglied werden
  • Alumni
  • Häufige Fragen
  • Impressum
  • Kontakt
  • Datenschutz

© juraexamen.info e.V.

Print Friendly, PDF & Email
Nach oben scrollen Nach oben scrollen Nach oben scrollen