• Suche
  • Lerntipps
    • Karteikarten
      • Strafrecht
      • Zivilrecht
      • Öffentliches Recht
    • Examensvorbereitung
    • Fallbearbeitung und Methodik
    • Für die ersten Semester
    • Mündliche Prüfung
  • Examensreport
    • 2. Staatsexamen
    • Baden-Württemberg
    • Bayern
    • Berlin
    • Brandenburg
    • Bremen
    • Hamburg
    • Hessen
    • Lösungsskizzen
    • Mecklenburg-Vorpommern
    • Niedersachsen
    • Nordrhein-Westfalen
    • Rheinland-Pfalz
    • Saarland
    • Sachsen
    • Sachsen-Anhalt
    • Schleswig-Holstein
    • Thüringen
    • Zusammenfassung Examensreport
  • Interviewreihe
    • Alle Interviews
  • Rechtsgebiete
    • Strafrecht
      • Klassiker des BGHSt und RGSt
      • StPO
      • Strafrecht AT
      • Strafrecht BT
    • Zivilrecht
      • AGB-Recht
      • Arbeitsrecht
      • Arztrecht
      • Bereicherungsrecht
      • BGB AT
      • BGH-Klassiker
      • Deliktsrecht
      • Erbrecht
      • Familienrecht
      • Gesellschaftsrecht
      • Handelsrecht
      • Insolvenzrecht
      • IPR
      • Kaufrecht
      • Kreditsicherung
      • Mietrecht
      • Reiserecht
      • Sachenrecht
      • Schuldrecht
      • Verbraucherschutzrecht
      • Werkvertragsrecht
      • ZPO
    • Öffentliches Recht
      • BVerfG Leitentscheidungen & Klassiker
      • Baurecht
      • Europarecht
      • Europarecht Klassiker
      • Kommunalrecht
      • Polizei- und Ordnungsrecht
      • Staatshaftung
      • Verfassungsrecht
      • Versammlungsrecht
      • Verwaltungsrecht
      • Völkerrrecht
  • Rechtsprechungsübersicht
    • Strafrecht
    • Zivilrecht
    • Öffentliches Recht
  • Juri§kripten
  • Click to open the search input field Click to open the search input field Suche
  • Menü Menü
Du bist hier: Startseite1 > Startseite2 > Rechtsprechung3 > BVerfG: Anträge der NPD in „Verbotsverfahren“ verworfen
Dr. Johannes Traut

BVerfG: Anträge der NPD in „Verbotsverfahren“ verworfen

Rechtsprechung, Verfassungsrecht

Wie die Presse heute meldet, hat das BVerfG mit einem Beschluss vom 20.2.2013 (Az. 2 BvE 11/12) die Anträge der NPD,

  1. festzustellen, dass die Antragstellerin nicht verfassungswidrig im Sinne des Art. 21 Abs. 2 GG ist,
  2. hilfsweise festzustellen, dass die Antragsgegner die Rechte der Antragstellerin aus Art. 21 Abs. 1 Satz 1 GG dadurch verletzen, dass sie fortwährend die Verfassungswidrigkeit der Antragstellerin behaupten, ohne jedoch einen Verbotsantrag nach Art. 21 Abs. 2 GG, § 13 Nr. 2, §§ 43 ff. BVerfGG zu stellen und auf diese Weise die Wirkungen eines faktischen Parteiverbots zum Nachteil der Antragstellerin herbeiführen,
  3. höchst hilfsweise festzustellen, dass die Antragsgegner die Rechte der Antragstellerin aus Art. 21 Abs. 1 Satz 1 GG dadurch verletzen, dass sie es in der Vergangenheit unterlassen haben und auch fortwährend unterlassen, im Gesetz über das Bundesverfassungsgericht eine Antragsberechtigung für politische Parteien vorzusehen, deren Verfassungswidrigkeit behauptet wird und die deshalb ihre Verfassungskonformität verfassungsgerichtlich feststellen lassen möchten,

verworfen. Es hielt die Anträge zu 1) und 2) für unzulässig und den Antrag zu 3) als jedenfalls offensichtlich unbegründet.
Kein Verfahren, um Verfassungskonformität herzustellen
Unter Verweis auf den klaren Wortlaut des § 43 BVerfGG stellt das BVerfG zunächst klar, dass es ein Verfahren, in dem die Verfassungskonformität einer Partei festzustellen wäre, nach dem BVerfGG nicht gibt (Rn. 17).
Ein solches sei auch nicht wegen ansonsten entstehender Rechtsschutzlücken zu schaffen. Zur Begründung führt das Gericht aus:

  • Eine Partei werde als verfassungskonform behandelt, bis das BVerfG anderes festgestellt habe (Rn. 19).
  • „Politische Parteien müssen sich entsprechend ihrer Aufgabe, bei der politischen Willensbildung des Volkes mitzuwirken (Art. 21 Abs. 1 Satz 1 GG), der öffentlichen Auseinandersetzung stellen. Teil der öffentlichen Auseinandersetzung sind Äußerungen zur Einschätzung einer politischen Partei als verfassungsfeindlich, sofern sie sich im Rahmen von Recht und Gesetz halten. Solchen Äußerungen kann und muss die betroffene Partei mit den Mitteln des Meinungskampfes begegnen.“ (Rn. 21)
  • Auch staatliche Stellen dürfen eine Debatte darüber führen, ob eine Partei verfassungswidrig ist und deshalb ein Verbotsantrag gestellt werden muss. Dies ist erst unzulässig, „wenn ein solches Vorgehen bei verständiger Würdigung der das Grundgesetz beherrschenden Gedanken nicht mehr verständlich ist und sich daher der Schluss aufdrängt, dass es auf sachfremden Erwägungen beruht“ (Rn. 22f.). Vgl. dazu umfangreich auch unseren Beitrag „Antrag der NPD auf Klärung der Verfassungsmäßigkeit“ unter III.2.a).
  • Außerdem kann die NPD auch um gerichtlichen Rechtsschutz nachsuchen (Rn. 24).

Organstreitverfahren unzulässig
Das BVerfG hat zwar den Antrag der NPD zu 2) für Organstreitverfahren grundsätzlich als statthaft angesehen. Damit hat es seine ältere Rspr., wonach Meinungsäußerungen keine „Maßnahmenqualität“ gem. § 64 Abs. 2 BVerfGG zukommt, wohl aufgegeben (vgl. Rn. 26 – „Bekundungen oder sonstige Maßnahmen der Antragsgegner“). Zu dem bisherigen Meinungsstreit „Antrag der NPD auf Klärung der Verfassungsmäßigkeit“ unter III.1.b).
Ebenso wie von uns prognostiziert („Antrag der NPD auf Klärung der Verfassungsmäßigkeit“ unter III.1.b) ist der Antrag aber deshalb unzulässig, weil die von der Partei aufgeführten vereinzelten Meinungsäußerungen nicht den Organen Bundestag oder Bundesrat zugerechnet werden können (Rn. 27f., umfangreicher in dem Beitrag).
Antrag auf Schaffung von Rechtsschutzmöglichkeiten jedenfalls unbegründet
Nach dem oben zum Vorliegen einer Rechtsschutzlücke Gesagten hat das BVerfG auch diesen Anspruch konsequent schon deshalb verneint, weil er jedenfalls eine Rechtsschutzlücke voraussetzen würde (Rn. 30).

Print Friendly, PDF & Email
05.03.2013/0 Kommentare/von Dr. Johannes Traut
Schlagworte: Antrag, BVerfG, Festellung Verfassungsmäßigkeit, NPD
Eintrag teilen
  • Teilen auf Facebook
  • Teilen auf X
  • Teilen auf LinkedIn
https://juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg 0 0 Dr. Johannes Traut https://juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg Dr. Johannes Traut2013-03-05 14:00:252013-03-05 14:00:25BVerfG: Anträge der NPD in „Verbotsverfahren“ verworfen
Das könnte Dich auch interessieren
Aktuelle examensrelevante verwaltungsgerichtliche Rechtsprechung
Die wichtigsten Leitentscheidungen des BVerfG – Bundestagsauflösung / Vertrauensfrage Helmut Kohls (BVerfGE 62, 1)
BVerfG: Nachträgliche Klarstellung durch Gesetzgeber als echte Rückwirkung
BVerfG: Kopftuchverbot für Rechtsreferendarinnen verfassungsgemäß
BVerfG: Rechtsprechungsüberblick im Verfassungsrecht (3. Quartal/2015)
VG Gera: Verweis aus Stadtratsitzung wegen Kleidung der Marke «Thor Steinar»
0 Kommentare

Hinterlasse einen Kommentar

An der Diskussion beteiligen?
Hinterlasse uns deinen Kommentar!

Schreibe einen Kommentar Antwort abbrechen

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Über Juraexamen.info e.V.

Deine Online-Zeitschrift für Jurastudium, Staatsexamen und Referendariat.

Wir sind ein gemeinnütziger Verein aus Bonn und auf Eure Unterstützung angewiesen, sei es als Mitglied oder durch Gastbeiträge. Über Zusendungen und Nachrichten freuen wir uns daher sehr!

Werbung

Anzeige

Neueste Beiträge

  • Entscheidung des BGH zur Sterbehilfe und zur Abgrenzung des Totschlags in mittelbarer Täterschaft zur freiverantwortlich Suizidbegehung
  • BGH: Ein bloßer Mangelverdacht genügt nur in Ausnahmefällen zur Begründung eines Sachmangels
  • OLG Frankfurt: Kein Unterlassungsanspruch eines Restaurantbetreibers bei kritischen Äußerungen in sozialen Medien

Weitere Artikel

Auch diese Artikel könnten für dich interessant sein.

Gastautor

Entscheidung des BGH zur Sterbehilfe und zur Abgrenzung des Totschlags in mittelbarer Täterschaft zur freiverantwortlich Suizidbegehung

Aktuelles, Rechtsprechung, Rechtsprechungsübersicht, Startseite, Strafrecht, Strafrecht, Strafrecht AT, Strafrecht BT

Entscheidungsbesprechung BGH, Beschl. v. 14.08.2025 – 5 StR 520/24 Die Entscheidung umfasst die hochproblematische Thematik, wann ein Opfer als „Werkzeug gegen sich selbst“ oder als freiverantwortlich Suizidbegehender handelt. Die Konstellation […]

Weiterlesen
24.09.2026/1 Kommentar/von Gastautor
https://juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg 0 0 Gastautor https://juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg Gastautor2026-09-24 10:18:282026-09-24 10:19:16Entscheidung des BGH zur Sterbehilfe und zur Abgrenzung des Totschlags in mittelbarer Täterschaft zur freiverantwortlich Suizidbegehung
Gastautor

BGH: Ein bloßer Mangelverdacht genügt nur in Ausnahmefällen zur Begründung eines Sachmangels

Aktuelles, Kaufrecht, Rechtsgebiete, Rechtsprechung, Rechtsprechungsübersicht, Schon gelesen?, Schuldrecht, Startseite, Uncategorized, Verschiedenes, Zivilrecht, Zivilrecht

Ein wiederkehrendes, wenngleich spezielles Problem des kaufrechtlichen Mängelgewährleistungsrechts betrifft die Frage, inwieweit der Verdacht eines Mangels zur Begründung eines Sachmangels im Sinne von § 434 BGB ausreicht. Die Vorinstanzen hatten […]

Weiterlesen
18.09.2026/1 Kommentar/von Gastautor
https://juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg 0 0 Gastautor https://juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg Gastautor2026-09-18 10:19:002026-09-18 10:19:00BGH: Ein bloßer Mangelverdacht genügt nur in Ausnahmefällen zur Begründung eines Sachmangels
Gastautor

OLG Frankfurt: Kein Unterlassungsanspruch eines Restaurantbetreibers bei kritischen Äußerungen in sozialen Medien

Aktuelles, Deliktsrecht, Rechtsgebiete, Rechtsprechung, Rechtsprechungsübersicht, Sachenrecht, Schon gelesen?, Schuldrecht, Startseite, Verschiedenes, Zivilrecht, Zivilrecht

A. Einführung Kritische Äußerungen über Unternehmen und ihre Leistungen gehören in sozialen Medien zum Alltag. Auf Plattformen wie Instagram können negative Erfahrungen eine erhebliche Reichweite erzielen. Für Unternehmer stellt sich […]

Weiterlesen
10.09.2026/1 Kommentar/von Gastautor
https://juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg 0 0 Gastautor https://juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg Gastautor2026-09-10 17:12:532026-09-10 17:12:53OLG Frankfurt: Kein Unterlassungsanspruch eines Restaurantbetreibers bei kritischen Äußerungen in sozialen Medien

Mitmachen

Du hast Lust, Autor bei uns zu werden? Wir freuen uns!

Mitmachen
  • Über JE
  • Das Team
  • Spendenprojekt
  • Gastautor werden
  • Mitglied werden
  • Alumni
  • Häufige Fragen
  • Impressum
  • Kontakt
  • Datenschutz

© juraexamen.info e.V.

Print Friendly, PDF & Email
Nach oben scrollen Nach oben scrollen Nach oben scrollen