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Du bist hier: Startseite1 > Startseite2 > Aktuelles3 > BVerfG: 5%-Sperrklausel bei Europawahlen verfassungswidrig
Dr. Gerrit Forst

BVerfG: 5%-Sperrklausel bei Europawahlen verfassungswidrig

Aktuelles, Europarecht, Öffentliches Recht, Öffentliches Recht, Rechtsprechungsübersicht, Startseite

Das BVerfG hat heute entschieden, dass die 5%-Sperrklausel, die Parteien bei Wahlen zum Europaparlament überwinden müssen, verfassungswidrig ist (Az.: 2 BvC 4/10 2 BvC 6/10 2 BvC 8/10). Für nähere Informationen siehe die ausführliche Besprechung auf unserer Seite.

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09.11.2011/2 Kommentare/von Dr. Gerrit Forst
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2 Kommentare
  1. christoph
    christoph sagte:
    09.11.2011 um 14:40

    Etwas ausführlicher zu den vorgebrachten Argumenten bereits https://www.sueddeutsche.de/politik/umstrittene-sperrklausel-fuenf-prozent-klausel-bei-europawahl-ist-verfassungswidrig-1.1184555

    Antworten
  2. christoph
    christoph sagte:
    09.11.2011 um 14:42

    Zu beachten ist auch, dass die Kläger sich überdies gegen die starren Wahllisten wendeten. Diese wurden von den Richtern aber nicht beanstandet.
    „Bei den Europawahlen kann der Wähler nur die Liste an sich wählen, hat aber keinen Einfluss darauf, in welcher Reihenfolge die Kandidaten bei der Sitzverteilung zum Zuge kommen. Die Kläger hatten darin eine Verletzung ihres Wahlrechts gesehen.“

    Antworten

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