• Suche
  • Lerntipps
    • Karteikarten
      • Strafrecht
      • Zivilrecht
      • Öffentliches Recht
    • Examensvorbereitung
    • Fallbearbeitung und Methodik
    • Für die ersten Semester
    • Mündliche Prüfung
  • Examensreport
    • 2. Staatsexamen
    • Baden-Württemberg
    • Bayern
    • Berlin
    • Brandenburg
    • Bremen
    • Hamburg
    • Hessen
    • Lösungsskizzen
    • Mecklenburg-Vorpommern
    • Niedersachsen
    • Nordrhein-Westfalen
    • Rheinland-Pfalz
    • Saarland
    • Sachsen
    • Sachsen-Anhalt
    • Schleswig-Holstein
    • Thüringen
    • Zusammenfassung Examensreport
  • Interviewreihe
    • Alle Interviews
  • Rechtsgebiete
    • Strafrecht
      • Klassiker des BGHSt und RGSt
      • StPO
      • Strafrecht AT
      • Strafrecht BT
    • Zivilrecht
      • AGB-Recht
      • Arbeitsrecht
      • Arztrecht
      • Bereicherungsrecht
      • BGB AT
      • BGH-Klassiker
      • Deliktsrecht
      • Erbrecht
      • Familienrecht
      • Gesellschaftsrecht
      • Handelsrecht
      • Insolvenzrecht
      • IPR
      • Kaufrecht
      • Kreditsicherung
      • Mietrecht
      • Reiserecht
      • Sachenrecht
      • Schuldrecht
      • Verbraucherschutzrecht
      • Werkvertragsrecht
      • ZPO
    • Öffentliches Recht
      • BVerfG Leitentscheidungen & Klassiker
      • Baurecht
      • Europarecht
      • Europarecht Klassiker
      • Kommunalrecht
      • Polizei- und Ordnungsrecht
      • Staatshaftung
      • Verfassungsrecht
      • Versammlungsrecht
      • Verwaltungsrecht
      • Völkerrrecht
  • Rechtsprechungsübersicht
    • Strafrecht
    • Zivilrecht
    • Öffentliches Recht
  • Juri§kripten
  • Click to open the search input field Click to open the search input field Suche
  • Menü Menü
Du bist hier: Startseite1 > Rechtsgebiete2 > Öffentliches Recht3 > BVerfG: Anfertigung von Videoaufnahmen zum Beweis von Verkehrsverstößen v...
Samuel Ju

BVerfG: Anfertigung von Videoaufnahmen zum Beweis von Verkehrsverstößen verfassungskonform

Öffentliches Recht, Öffentliches Recht, StPO, Verfassungsrecht

Das Bundesverfassungsgericht hat in einem Beschluss vom 12.08.2010 (2 BvR 1447/10) entschieden, dass die Anfertigung von Videoaufnahmen zum Beweis von Verkehrsverstößen auf der Grundlage von § 100h Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 StPO verfassungskonform ist und die Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen. Der in solchen Aufnahmen liegende Eingriff in das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung aus Art. 2 Abs. 1 GG in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG sei durch den Zweck gerechtfertigt, die Sicherheit des Straßenverkehrs aufrecht zu erhalten und damit Rechtsgüter mit erheblichem Gewicht zu schützen.
Sachverhalt
Der Beschwerdeführer wurde vom Amtsgericht wegen fahrlässiger Unterschreitung des erforderlichen Sicherheitsabstandes im Straßenverkehr zu einer Geldbuße verurteilt. Die Verurteilung stützt sich im Wesentlichen auf das Ergebnis einer Abstandsmessung mittels einer geeichten Anlage und die dabei angefertigten Videoaufnahmen, auf denen der Beschwerdeführer zu erkennen ist. Das Oberlandesgericht verwarf dessen Rechtsbeschwerde als unbegründet. Dieser erhob daraufhin Verfassungsbeschwerde und rügte insbesondere eine Verletzung seines Grundrechts auf informationelle Selbstbestimmung aus Art. 2 Abs. 1 GG in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG und des Willkürverbots aus Art. 3 Abs. 1 GG. Der Eingriff sei mangels gesetzlicher Grundlage nicht gerechtfertigt. § 100h Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 StPO in Verbindung mit § 46 Abs. 1 OWiG könne nicht als Rechtsgrundlage herangezogen werden, da diese Befugnis nur bei der Herstellung von Bildaufnahmen zu Observationszwecken greife, nicht dagegen bei der Fertigung von Lichtbildern zur Beweissicherung und Auswertung.
BVerfG: Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung nicht verletzt
Das BVerfG hat die Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen, da ihr weder grundsätzliche Bedeutung zukomme noch die angegriffenen Entscheidungen den Beschwerdeführer in seinem Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung aus Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG oder das Willkürverbot aus Art. 3 Abs. 1 GG verletzten. Es sei verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden, dass die Gerichte die Vorschrift des § 100h Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 StPO als Rechtsgrundlage für die Anfertigung von Videoaufnahmen zum Beweis von Verkehrsverstößen herangezogen haben. Die Norm erlaube die Anfertigung von Bildaufnahmen ohne Wissen des Betroffenen, wenn die Erforschung des Sachverhalts auf andere Weise weniger Erfolg versprechend oder erschwert wäre. Dies gelte sowohl für die Anfertigung von Einzelaufnahmen als auch von Videoaufnahmen.
Zweck der Verkehrsüberwachungsmaßnahme rechtfertigt Eingriff
Zudem sei der in den Bildaufnahmen mittels einer Identifizierungskamera liegende Eingriff in das Grundrecht des Betroffenen auf informationelle Selbstbestimmung auch verhältnismäßig. Der Zweck derartiger Maßnahmen der Verkehrsüberwachung, nämlich die Aufrechterhaltung der Sicherheit des Straßenverkehrs und damit der Schutz von Rechtsgütern mit erheblichem Gewicht, rechtfertigten eine Beschränkung der grundrechtlichen Freiheiten. Dabei sei zu berücksichtigen, dass – auch wenn es sich um verdeckte Datenerhebungen handelt – nur Vorgänge auf öffentlichen Straßen aufgezeichnet würden, die grundsätzlich für jedermann wahrnehmbar seien. Die Maßnahme ziele außerdem nicht auf Unbeteiligte, sondern ausschließlich auf Fahrzeugführer, die selbst Anlass zur Anfertigung von Bildaufnahmen gegeben hätten, da der Verdacht eines bußgeldbewehrten Verkehrsverstoßes bestehe. Schließlich entfalte die Maßnahme über die Ahndung der Verkehrsordnungswidrigkeit hinaus grundsätzlich keine belastenden Wirkungen für den Betroffenen. Denn es bestünden in § 101 StPO hinreichende grundrechtssichernde Verfahrensvorschriften über die Benachrichtigung sowie zur Kennzeichnung und Löschung von Daten.
Bezüglich der Übersichtsaufnahmen liegt bereits kein Eingriff in das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung vor
Soweit im vorliegenden Fall auch Übersichtsaufnahmen von einer Brücke aus angefertigt wurden, verneint das BVerfG bereits einen Eingriff in das Grundrecht des Beschwerdeführers auf informationelle Selbstbestimmung. Denn zum einen sei nach den amtsgerichtlichen Feststellungen eine Identifizierung der Fahrer oder Kennzeichen anhand der dauerhaft angefertigten Übersichtsaufnahmen nicht möglich gewesen. Zum anderen seien die Übersichtsaufnahmen nach ihrer Zweckbestimmung nicht auf eine Individualisierung des Betroffenen ausgerichtet. Diese sollten vielmehr ausschließlich durch die verdachtsabhängige Anfertigung von Bildaufnahmen mittels der am Fahrbahnrand aufgestellten Identifizierungskamera erfolgen.
Das Urteil im Volltext: hier

Print Friendly, PDF & Email
05.09.2010/0 Kommentare/von Samuel Ju
Schlagworte: 2 BvR 1447/, Bundesverfassungsgericht informationelle Selbstbestimmung, BVerfG 2 BvR 1447/10, informationelle Selbstbestimmung, Verkehrsüberwachung, Videoaufnahmen Verkehr, Videoüberwachungssysteme, Videoüberwachungssysteme Verkehrsverstöße
Eintrag teilen
  • Teilen auf Facebook
  • Teilen auf X
  • Teilen auf LinkedIn
https://juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg 0 0 Samuel Ju https://juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg Samuel Ju2010-09-05 19:35:272010-09-05 19:35:27BVerfG: Anfertigung von Videoaufnahmen zum Beweis von Verkehrsverstößen verfassungskonform
Das könnte Dich auch interessieren
Dashcams – Einsatz von Minikameras im Straßenverkehr
Blitzen nicht erlaubt! – Zur Einschränkung des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung
BVerfG ändert seine Rspr. zu automatisierten Kennzeichen-Kontrollen
Mündliche Prüfung: Tornado-Kampfjet über Demonstrantenlager
Der Blitzer und der unfallgeschädigte Gebrauchtwagenfahrer
0 Kommentare

Hinterlasse einen Kommentar

An der Diskussion beteiligen?
Hinterlasse uns deinen Kommentar!

Schreibe einen Kommentar Antwort abbrechen

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Über Juraexamen.info e.V.

Deine Online-Zeitschrift für Jurastudium, Staatsexamen und Referendariat.

Wir sind ein gemeinnütziger Verein aus Bonn und auf Eure Unterstützung angewiesen, sei es als Mitglied oder durch Gastbeiträge. Über Zusendungen und Nachrichten freuen wir uns daher sehr!

Werbung

Anzeige

Neueste Beiträge

  • Kausalitätsprobleme bei Erfolgsdelikten
  • Anrechnung böswillig unterlassenen Zwischenverdienstes im Wandel der Rechtsprechung
  • Examensrelevantes BGH-Urteil: Wer die Parkdauer überschreitet, darf ohne Wartepflicht abgeschleppt werden

Weitere Artikel

Auch diese Artikel könnten für dich interessant sein.

Gastautor

Kausalitätsprobleme bei Erfolgsdelikten

Aktuelles, Strafrecht, Strafrecht AT

Die Kausalität bei strafrechtlichen Erfolgsdelikten ist das Bindeglied zwischen Handlung und Erfolg. In Fallbearbeitungen liegt sie oft so unproblematisch vor, dass sie nicht einmal mehr erwähnt werden muss. Dies führt […]

Weiterlesen
09.03.2026/0 Kommentare/von Gastautor
https://juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg 0 0 Gastautor https://juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg Gastautor2026-03-09 16:18:422026-03-09 16:18:42Kausalitätsprobleme bei Erfolgsdelikten
Gastautor

Anrechnung böswillig unterlassenen Zwischenverdienstes im Wandel der Rechtsprechung

Aktuelles, Arbeitsrecht, Uncategorized

Darf der Arbeitnehmer während des Kündigungsschutzprozesses „die Füße hochlegen“ und später den (Annahmeverzugs-) Lohn einstreichen oder muss er sich aus Rücksicht vor dem Arbeitgeber um ein neues Einkommen bemühen? Dieser […]

Weiterlesen
05.02.2026/0 Kommentare/von Gastautor
https://juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg 0 0 Gastautor https://juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg Gastautor2026-02-05 15:55:482026-02-06 07:30:39Anrechnung böswillig unterlassenen Zwischenverdienstes im Wandel der Rechtsprechung
Annika Flamme

Examensrelevantes BGH-Urteil: Wer die Parkdauer überschreitet, darf ohne Wartepflicht abgeschleppt werden

Aktuelles, Bereicherungsrecht, BGH-Klassiker, Deliktsrecht, Rechtsgebiete, Rechtsprechung, Rechtsprechungsübersicht, Sachenrecht, Uncategorized, Zivilrecht, Zivilrecht

Bei Überschreiten der zulässigen Parkdauer darf ohne Wartepflicht abgeschleppt werden – das hat der BGH in seinem Urteil vom 19. Dezember 2025 (Az. V ZR 44/25) entschieden. Die Abschleppfälle gehören […]

Weiterlesen
30.01.2026/0 Kommentare/von Annika Flamme
https://juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg 0 0 Annika Flamme https://juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg Annika Flamme2026-01-30 16:26:482026-01-30 16:27:00Examensrelevantes BGH-Urteil: Wer die Parkdauer überschreitet, darf ohne Wartepflicht abgeschleppt werden

Mitmachen

Du hast Lust, Autor bei uns zu werden? Wir freuen uns!

Mitmachen
  • Über JE
  • Das Team
  • Spendenprojekt
  • Gastautor werden
  • Mitglied werden
  • Alumni
  • Häufige Fragen
  • Impressum
  • Kontakt
  • Datenschutz

© juraexamen.info e.V.

Print Friendly, PDF & Email
Nach oben scrollen Nach oben scrollen Nach oben scrollen