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Du bist hier: Startseite1 > Startseite2 > Aktuelles3 > Bundestag setzt Untersuchungsausschuss zu „NSU“ ein
Dr. Gerrit Forst

Bundestag setzt Untersuchungsausschuss zu „NSU“ ein

Aktuelles, Startseite

Der Bundestag hat einen Untersuchungsausschuss eingesetzt, der die Vorgänge rund um die braune Terrorzelle „NSU“ aufklären soll. Insbesondere soll er die Rolle von Polizei und Verfassungsschutz untersuchen. Den Link zur Seite des Untersuchungsausschusses gibt es hier. Der Untersuchungsausschuss wird sich morgen konstituieren.
Für alle, die morgen ihre mündliche Prüfung antreten, sei noch einmal an Art. 44 GG erinnert:

Art. 44 GG
(1) Der Bundestag hat das Recht und auf Antrag eines Viertels seiner Mitglieder die Pflicht, einen Untersuchungsausschuß einzusetzen, der in öffentlicher Verhandlung die erforderlichen Beweise erhebt. Die Öffentlichkeit kann ausgeschlossen werden.
(2) Auf Beweiserhebungen finden die Vorschriften über den Strafprozeß sinngemäß Anwendung. Das Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis bleibt unberührt.
(3) Gerichte und Verwaltungsbehörden sind zur Rechts- und Amtshilfe verpflichtet.
(4) Die Beschlüsse der Untersuchungsausschüsse sind der richterlichen Erörterung entzogen. In der Würdigung und Beurteilung des der Untersuchung zugrunde liegenden Sachverhaltes sind die Gerichte frei.
Einen kurzen Überblick über die Funktion und Geschichte der Untersuchungsausschüsse bietet diese Seite des Bundestages. Nicht sehr juristisch, aber trotzdem informativ.

 
 

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26.01.2012/1 Kommentar/von Dr. Gerrit Forst
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https://juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg 0 0 Dr. Gerrit Forst https://juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg Dr. Gerrit Forst2012-01-26 17:58:452012-01-26 17:58:45Bundestag setzt Untersuchungsausschuss zu „NSU“ ein
1 Kommentar
  1. DiogenesVS
    DiogenesVS sagte:
    26.01.2012 um 19:27

    In der JuS 2010, 969 gibt es m.E. einen guten Aufsatz über das Prüfungswissen zum Untersuchungsausschussrecht.

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