• Suche
  • Lerntipps
    • Karteikarten
      • Strafrecht
      • Zivilrecht
      • Öffentliches Recht
    • Examensvorbereitung
    • Fallbearbeitung und Methodik
    • Für die ersten Semester
    • Mündliche Prüfung
  • Examensreport
    • 2. Staatsexamen
    • Baden-Württemberg
    • Bayern
    • Berlin
    • Brandenburg
    • Bremen
    • Hamburg
    • Hessen
    • Lösungsskizzen
    • Mecklenburg-Vorpommern
    • Niedersachsen
    • Nordrhein-Westfalen
    • Rheinland-Pfalz
    • Saarland
    • Sachsen
    • Sachsen-Anhalt
    • Schleswig-Holstein
    • Thüringen
    • Zusammenfassung Examensreport
  • Interviewreihe
    • Alle Interviews
  • Rechtsgebiete
    • Strafrecht
      • Klassiker des BGHSt und RGSt
      • StPO
      • Strafrecht AT
      • Strafrecht BT
    • Zivilrecht
      • AGB-Recht
      • Arbeitsrecht
      • Arztrecht
      • Bereicherungsrecht
      • BGB AT
      • BGH-Klassiker
      • Deliktsrecht
      • Erbrecht
      • Familienrecht
      • Gesellschaftsrecht
      • Handelsrecht
      • Insolvenzrecht
      • IPR
      • Kaufrecht
      • Kreditsicherung
      • Mietrecht
      • Reiserecht
      • Sachenrecht
      • Schuldrecht
      • Verbraucherschutzrecht
      • Werkvertragsrecht
      • ZPO
    • Öffentliches Recht
      • BVerfG Leitentscheidungen & Klassiker
      • Baurecht
      • Europarecht
      • Europarecht Klassiker
      • Kommunalrecht
      • Polizei- und Ordnungsrecht
      • Staatshaftung
      • Verfassungsrecht
      • Versammlungsrecht
      • Verwaltungsrecht
      • Völkerrrecht
  • Rechtsprechungsübersicht
    • Strafrecht
    • Zivilrecht
    • Öffentliches Recht
  • Juri§kripten
  • Click to open the search input field Click to open the search input field Suche
  • Menü Menü
Du bist hier: Startseite1 > Startseite2 > Rechtsprechung3 > BGH zu englischer Sprache in einer Anklageschrift
Dr. Christoph Werkmeister

BGH zu englischer Sprache in einer Anklageschrift

Rechtsprechung, StPO, Strafrecht

Der BGH konnte sich mit Urteil vom 9. November 2011 (Az. 1 StR 302/11) zu den sprachlichen Anforderungen einer Anklageschrift im Strafprozess äußern. Die Entscheidung ist insbesondere für Revisionsklausuren im zweiten Staatsexamen relevant.
Im der Entscheidung zugrunde liegenden Sachverhalt hatte die Vorinstanz u.a. Verfahrenshindernisse angenommen, weil in der Anklageschrift enthaltene Passagen Anklageschrift nur in englischer Sprache mitgeteilt worden seien. In rechtlicher Hinsicht stelle dies einen Verstoß gegen § 184 S. 1 GVG dar. Es ging im zu entscheidenden Sachverhalt insbesondere um Untreue (§ 266 StGB), wobei im Konkretum der Anklage Passagen aus entscheidungsrelevanten Vertragstexten übernommen worden sind. Diese Passagen waren teilweise in englischer Sprache verfasst.
Der BGH führte indes aus, dass es für die Wirksamkeit einer Anklageschrift  bereits genügt, wenn diese in ihren wesentlichen Teilen in deutscher Sprache abgefasst sei. Es müsse lediglich der Verfahrensgegenstand ausreichend umgrenzt sein, sodass der Angeschuldigte den ihm gemachten Tatvorwurf erkennen kann. Diesen Anforderungen sei die infrage stehende Anklage gerecht geworden, da entsprechende englische Passagen insbesondere auch noch erläutert bzw. auf deutsch paraphrasiert wurden. Es war also für den Angeklagten erkennbar, warum und basierend auf welchen Sachverhalt er angeklagt wurde.
In eine Revisionsklausur lässt sich die angesprochene Problematik denkbar einfach einbauen, indem einige Passagen der Anklage in englischer Sprache in die Akte eingebaut werden. Der spitzfindige Referendar hat dann mit § 184 S. 1 GVG einen Anknüpfungspunkt für die Diskussion und kann neben der schulmäßigen Auslegung der Norm (mit Hilfe des Kommentars) zusätzlich mit einem Verweis auf die Rechtsprechung des BGH punkten.

Print Friendly, PDF & Email
12.02.2012/2 Kommentare/von Dr. Christoph Werkmeister
Schlagworte: § 184 GVG, deutsch, englisch, Gerichtssprache
Eintrag teilen
  • Teilen auf Facebook
  • Teilen auf X
  • Teilen auf LinkedIn
https://juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg 0 0 Dr. Christoph Werkmeister https://juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg Dr. Christoph Werkmeister2012-02-12 20:00:512012-02-12 20:00:51BGH zu englischer Sprache in einer Anklageschrift
Das könnte Dich auch interessieren
Deutsche Gesetzestitel in englischer Sprache
Hier spricht man deutsch… (außer am FG Hamburg) – Klage kann auch auf polnisch zulässig sein
2 Kommentare
  1. Tobias
    Tobias sagte:
    13.02.2012 um 16:29

    Vor allem dürfte sich dem Referendar eine Anfechtungsmöglichkeit bieten, sollten tatsächlich englische Passagen in die Klausur eingebaut werden, deren Inhalt auch nur ansatzweise relevant ist.

    Antworten
    • MG
      MG sagte:
      02.12.2012 um 22:53

      Das dürfte wohl davon abhängen, wie (un-)verständlich die englischen Passagen für einen deutschen Referendar sind.

      Antworten

Hinterlasse einen Kommentar

An der Diskussion beteiligen?
Hinterlasse uns deinen Kommentar!

Schreibe einen Kommentar Antwort abbrechen

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Über Juraexamen.info e.V.

Deine Online-Zeitschrift für Jurastudium, Staatsexamen und Referendariat.

Wir sind ein gemeinnütziger Verein aus Bonn und auf Eure Unterstützung angewiesen, sei es als Mitglied oder durch Gastbeiträge. Über Zusendungen und Nachrichten freuen wir uns daher sehr!

Werbung

Anzeige

Neueste Beiträge

  • Präventiver Verfassungsschutz versus Meinungs- und Pressefreiheit – Das BVerwG hebt das Verbot der COMPACT-Magazin GmbH auf
  • Praktikum am Landgericht Bonn
  • Die gesetzliche Altersgrenze für Anwaltsnotare ist verfassungswidrig

Weitere Artikel

Auch diese Artikel könnten für dich interessant sein.

Marie-Lou Merhi

Präventiver Verfassungsschutz versus Meinungs- und Pressefreiheit – Das BVerwG hebt das Verbot der COMPACT-Magazin GmbH auf

Aktuelles, Examensvorbereitung, Lerntipps, Mündliche Prüfung, Öffentliches Recht, Öffentliches Recht, Rechtsgebiete, Rechtsprechung, Rechtsprechungsübersicht, Schon gelesen?, Startseite, Uncategorized, Verfassungsrecht, Verschiedenes

„Unser Verbot ist ein harter Schlag gegen die rechtsextremistische Szene“. Dies verkündete die damalige Bundesinnenministerin Nancy Faeser, als sie im Juli 2024 die COMPACT-Magazin GmbH öffentlichkeitswirksam verbot. Die Organisation sei […]

Weiterlesen
10.11.2025/0 Kommentare/von Marie-Lou Merhi
https://juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg 0 0 Marie-Lou Merhi https://juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg Marie-Lou Merhi2025-11-10 08:11:162025-11-10 13:53:46Präventiver Verfassungsschutz versus Meinungs- und Pressefreiheit – Das BVerwG hebt das Verbot der COMPACT-Magazin GmbH auf
Gastautor

Praktikum am Landgericht Bonn

Aktuelles, Alle Interviews, Interviewreihe, Startseite, Uncategorized, Verschiedenes

Wir freuen uns, nachfolgend einen Gastbeitrag von Amelie Pühler veröffentlichen zu können. Die Autorin studiert Rechtswissenschaften an der Universität Bonn und berichtet über ihr absolviertes Pflichtpraktikum am Landgericht Bonn. Nach […]

Weiterlesen
04.11.2025/0 Kommentare/von Gastautor
https://juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg 0 0 Gastautor https://juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg Gastautor2025-11-04 18:18:532025-11-10 13:37:23Praktikum am Landgericht Bonn
Maximilian Drews

Die gesetzliche Altersgrenze für Anwaltsnotare ist verfassungswidrig

Öffentliches Recht, Öffentliches Recht, Rechtsprechung, Uncategorized

Mit dem Urteil vom 23.9.2025 (Akz. 1 BvR 1796/23) hat der erste Senat des Bundesverfassungsgerichts überraschend – hielten doch einige namenhafte Institutionen die Regelung für verfassungsgemäß (vgl. Rn. 54 ff.) […]

Weiterlesen
14.10.2025/0 Kommentare/von Maximilian Drews
https://juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg 0 0 Maximilian Drews https://juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg Maximilian Drews2025-10-14 12:35:482025-10-14 12:35:52Die gesetzliche Altersgrenze für Anwaltsnotare ist verfassungswidrig

Mitmachen

Du hast Lust, Autor bei uns zu werden? Wir freuen uns!

Mitmachen
  • Über JE
  • Das Team
  • Spendenprojekt
  • Gastautor werden
  • Mitglied werden
  • Alumni
  • Häufige Fragen
  • Impressum
  • Kontakt
  • Datenschutz

© juraexamen.info e.V.

Print Friendly, PDF & Email
Nach oben scrollen Nach oben scrollen Nach oben scrollen