• Suche
  • Lerntipps
    • Karteikarten
      • Strafrecht
      • Zivilrecht
      • Öffentliches Recht
    • Examensvorbereitung
    • Fallbearbeitung und Methodik
    • Für die ersten Semester
    • Mündliche Prüfung
  • Examensreport
    • 2. Staatsexamen
    • Baden-Württemberg
    • Bayern
    • Berlin
    • Brandenburg
    • Bremen
    • Hamburg
    • Hessen
    • Lösungsskizzen
    • Mecklenburg-Vorpommern
    • Niedersachsen
    • Nordrhein-Westfalen
    • Rheinland-Pfalz
    • Saarland
    • Sachsen
    • Sachsen-Anhalt
    • Schleswig-Holstein
    • Thüringen
    • Zusammenfassung Examensreport
  • Interviewreihe
    • Alle Interviews
  • Rechtsgebiete
    • Strafrecht
      • Klassiker des BGHSt und RGSt
      • StPO
      • Strafrecht AT
      • Strafrecht BT
    • Zivilrecht
      • AGB-Recht
      • Arbeitsrecht
      • Arztrecht
      • Bereicherungsrecht
      • BGB AT
      • BGH-Klassiker
      • Deliktsrecht
      • Erbrecht
      • Familienrecht
      • Gesellschaftsrecht
      • Handelsrecht
      • Insolvenzrecht
      • IPR
      • Kaufrecht
      • Kreditsicherung
      • Mietrecht
      • Reiserecht
      • Sachenrecht
      • Schuldrecht
      • Verbraucherschutzrecht
      • Werkvertragsrecht
      • ZPO
    • Öffentliches Recht
      • BVerfG Leitentscheidungen & Klassiker
      • Baurecht
      • Europarecht
      • Europarecht Klassiker
      • Kommunalrecht
      • Polizei- und Ordnungsrecht
      • Staatshaftung
      • Verfassungsrecht
      • Versammlungsrecht
      • Verwaltungsrecht
      • Völkerrrecht
  • Rechtsprechungsübersicht
    • Strafrecht
    • Zivilrecht
    • Öffentliches Recht
  • Juri§kripten
  • Click to open the search input field Click to open the search input field Suche
  • Menü Menü
Du bist hier: Startseite1 > Rechtsgebiete2 > Zivilrecht3 > Schuldrecht4 > BGH zur Nacherfüllung im Werkvertrag: Untaugliche Mängelbeseitigung darf z...
Samuel Ju

BGH zur Nacherfüllung im Werkvertrag: Untaugliche Mängelbeseitigung darf zurückgewiesen werden

Schuldrecht, Werkvertragsrecht, Zivilrecht, Zivilrecht

In einem Urteil des Bundesgerichtshofs vom 5.5.2011 (VII ZR 28/10) ging es um die Nacherfüllung beim Werkvertrag mit der Besonderheit, dass die eine Möglichkeit der Nacherfüllung durch Mangelbeseitigung besonders unattraktiv war.
Sachverhalt
Beklagter B (Unternehmer) hatte für den Kläger K in dessen Haus im Jahre 1996 eine Buchenholztreppe vom Erdgeschoss zum ersten Obergeschoss errichtet. An der Treppe wurden Mängel festgestellt, die laut Sachverständigengutachten im eingebauten Zustand nicht zu beheben waren. Die Treppe musste also wieder ausgebaut werden. B weigerte sich, woraufhin K die Zahlung verweigerte. Gestritten wurde nun darüber, ob es sich um eine Kündigung nach § 649 BGB handelt, was entsprechend § 649 S. 2 BGB zur Kostentragungspflicht des Bestellers führt oder um eine außerordentliche Kündigung, wo nur die bisher erbrachten Leistungen zu vergüten sind.
Außerordentliche Kündigung (+)?
Fraglich ist, ob K wegen dieser Weigerung des B den Werkvertrag außerordentlich kündigen durfte.
Das Berufungsgericht führte an dieser Stelle, aus, dass der B die Mängelbeseitigung nicht endgültig verweigert habe und dem K daher eine Fortsetzung des Vertrags nicht aufgrund des vertragswidrigen Verhaltens des B unzumutbar gewesen sei.
Dies sah der BGH jedoch anders:

Wenn die Mängel der Treppe im eingebauten Zustand nicht zu beheben waren, war der B – so er nicht aus anderen Gründen zur Leistungsverweigerung berechtigt war – verpflichtet, die Treppe zum Zweck der Mängelbeseitigung auszubauen. Es ist zwar grundsätzlich Angelegenheit des Unternehmers, wie er den vertragsgerechten Zustand herstellt.

Grundlagen: Wahlrecht des Werkunternehmers bei der Nacherfüllung
§ 635 BGB regelt, dass der Unternehmer bei Auftreten eines Mangels nach seiner Wahl den Mangel beseitigen oder ein neues Werk herstellen kann. Anders als beispielsweise beim Kaufvertrag hat also nicht der Besteller, sondern der Unternehmer die Wahl, wie der Mangel zu beseitigen ist.
Weiter führt der BGH aus:

Ist die Mängelbeseitigung jedoch nur auf eine bestimmte Weise möglich, so ist er dazu verpflichtet, diese vorzunehmen. Der Besteller kann ein dieser Verpflichtung nicht entsprechendes und damit untaugliches Angebot von vornherein zurückweisen […]

Auch kein Leistungsverweigerungsrecht des B gem. § 635 Abs. 3 BGB
Zu der Frage, ob der B wegen unverhältnismäßig hoher Kosten gem. § 635 Abs. 3 BGB die Nacherfüllung verweigern konnte, haben die Vorinstanzen nicht hinreichend Stellung genommen, sodass die Sache zur neuen Verhandlung an das Berufungsgericht zurückverweisen wurde.

Print Friendly, PDF & Email
19.06.2011/3 Kommentare/von Samuel Ju
Schlagworte: Außerordentliche Kündigung Werkvertrag, BGH VII ZR 28/10, Mangelbeseitigung Werkvertrag, Nacherfüllung Werkvertrag, VII ZR 28/10
Eintrag teilen
  • Teilen auf Facebook
  • Teilen auf X
  • Teilen auf LinkedIn
https://juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg 0 0 Samuel Ju https://juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg Samuel Ju2011-06-19 20:14:552011-06-19 20:14:55BGH zur Nacherfüllung im Werkvertrag: Untaugliche Mängelbeseitigung darf zurückgewiesen werden
3 Kommentare
  1. Kant
    Kant sagte:
    20.06.2011 um 8:32

    Hallo,
    ich habe mal eine Frage zu Ihrer Einleitung. Dort ist die Rede von ordentlicher bzw. außerordentlicher Kündigung. Soweit ich das richtig überblicke sieht § 649 BGB lediglich eine Kündigung vor und unterscheidet dabei nicht zwischen ordentlich bzw. außerordentlich. Weiterhin hat der Besteller lediglich die bisher anfallenden Kosten zu tragen, so dass eine Differenzierung zwischen ordentlicher bzw. außerordentlicher Kündigung ebenfalls keinen Sinn ergibt. § 314 BGB kann hier ebenfalls aufgrund seines Wortlauts sowie seiner systematischen Stellung nicht herangezogen werden. Insoweit stellt nämlich § 634 Nr. 3 lex specialis dar.
    Vielen Dank im Voraus für Ihre Antwort!

    Antworten
  2. Pierre
    Pierre sagte:
    20.06.2011 um 14:28

    Ich sehe auch nicht ganz, wo eine Unterscheidung zwischen ordentlicher bzw. außerordentlicher Kündigung hier eine Rolle spielen soll.

    Antworten
  3. Pierre
    Pierre sagte:
    20.06.2011 um 14:45

    Okay, habs. Bei ordentlicher Kündigung gemäß § 649 wäre die gesamte, vorher für die Fertigstellung des Werkes vereinbarte, Vergütung fällig, auch wenn das Werk erst halb fertig wäre. Abzüglich den Aufwendungen, die der Werkunternehmer dadurch erspart, dass er das Werk eben nur halb erbracht hat . Bei außerordentlicher Kündigung muss der Besteller nur zahlen, was der Werkunternehmer bisher geleistet hat.

    Antworten

Hinterlasse einen Kommentar

An der Diskussion beteiligen?
Hinterlasse uns deinen Kommentar!

Schreibe einen Kommentar Antwort abbrechen

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Über Juraexamen.info e.V.

Deine Online-Zeitschrift für Jurastudium, Staatsexamen und Referendariat.

Wir sind ein gemeinnütziger Verein aus Bonn und auf Eure Unterstützung angewiesen, sei es als Mitglied oder durch Gastbeiträge. Über Zusendungen und Nachrichten freuen wir uns daher sehr!

Werbung

Anzeige

Neueste Beiträge

  • Entscheidung des BGH zur Sterbehilfe und zur Abgrenzung des Totschlags in mittelbarer Täterschaft zur freiverantwortlich Suizidbegehung
  • BGH: Ein bloßer Mangelverdacht genügt nur in Ausnahmefällen zur Begründung eines Sachmangels
  • OLG Frankfurt: Kein Unterlassungsanspruch eines Restaurantbetreibers bei kritischen Äußerungen in sozialen Medien

Weitere Artikel

Auch diese Artikel könnten für dich interessant sein.

Gastautor

Entscheidung des BGH zur Sterbehilfe und zur Abgrenzung des Totschlags in mittelbarer Täterschaft zur freiverantwortlich Suizidbegehung

Aktuelles, Rechtsprechung, Rechtsprechungsübersicht, Startseite, Strafrecht, Strafrecht, Strafrecht AT, Strafrecht BT

Entscheidungsbesprechung BGH, Beschl. v. 14.08.2025 – 5 StR 520/24 Die Entscheidung umfasst die hochproblematische Thematik, wann ein Opfer als „Werkzeug gegen sich selbst“ oder als freiverantwortlich Suizidbegehender handelt. Die Konstellation […]

Weiterlesen
24.09.2026/1 Kommentar/von Gastautor
https://juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg 0 0 Gastautor https://juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg Gastautor2026-09-24 10:18:282026-09-24 10:19:16Entscheidung des BGH zur Sterbehilfe und zur Abgrenzung des Totschlags in mittelbarer Täterschaft zur freiverantwortlich Suizidbegehung
Gastautor

BGH: Ein bloßer Mangelverdacht genügt nur in Ausnahmefällen zur Begründung eines Sachmangels

Aktuelles, Kaufrecht, Rechtsgebiete, Rechtsprechung, Rechtsprechungsübersicht, Schon gelesen?, Schuldrecht, Startseite, Uncategorized, Verschiedenes, Zivilrecht, Zivilrecht

Ein wiederkehrendes, wenngleich spezielles Problem des kaufrechtlichen Mängelgewährleistungsrechts betrifft die Frage, inwieweit der Verdacht eines Mangels zur Begründung eines Sachmangels im Sinne von § 434 BGB ausreicht. Die Vorinstanzen hatten […]

Weiterlesen
18.09.2026/1 Kommentar/von Gastautor
https://juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg 0 0 Gastautor https://juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg Gastautor2026-09-18 10:19:002026-09-18 10:19:00BGH: Ein bloßer Mangelverdacht genügt nur in Ausnahmefällen zur Begründung eines Sachmangels
Gastautor

OLG Frankfurt: Kein Unterlassungsanspruch eines Restaurantbetreibers bei kritischen Äußerungen in sozialen Medien

Aktuelles, Deliktsrecht, Rechtsgebiete, Rechtsprechung, Rechtsprechungsübersicht, Sachenrecht, Schon gelesen?, Schuldrecht, Startseite, Verschiedenes, Zivilrecht, Zivilrecht

A. Einführung Kritische Äußerungen über Unternehmen und ihre Leistungen gehören in sozialen Medien zum Alltag. Auf Plattformen wie Instagram können negative Erfahrungen eine erhebliche Reichweite erzielen. Für Unternehmer stellt sich […]

Weiterlesen
10.09.2026/1 Kommentar/von Gastautor
https://juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg 0 0 Gastautor https://juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg Gastautor2026-09-10 17:12:532026-09-10 17:12:53OLG Frankfurt: Kein Unterlassungsanspruch eines Restaurantbetreibers bei kritischen Äußerungen in sozialen Medien

Mitmachen

Du hast Lust, Autor bei uns zu werden? Wir freuen uns!

Mitmachen
  • Über JE
  • Das Team
  • Spendenprojekt
  • Gastautor werden
  • Mitglied werden
  • Alumni
  • Häufige Fragen
  • Impressum
  • Kontakt
  • Datenschutz

© juraexamen.info e.V.

Print Friendly, PDF & Email
Nach oben scrollen Nach oben scrollen Nach oben scrollen