• Suche
  • Lerntipps
    • Karteikarten
      • Strafrecht
      • Zivilrecht
      • Öffentliches Recht
    • Examensvorbereitung
    • Fallbearbeitung und Methodik
    • Für die ersten Semester
    • Mündliche Prüfung
  • Examensreport
    • 2. Staatsexamen
    • Baden-Württemberg
    • Bayern
    • Berlin
    • Brandenburg
    • Bremen
    • Hamburg
    • Hessen
    • Lösungsskizzen
    • Mecklenburg-Vorpommern
    • Niedersachsen
    • Nordrhein-Westfalen
    • Rheinland-Pfalz
    • Saarland
    • Sachsen
    • Sachsen-Anhalt
    • Schleswig-Holstein
    • Thüringen
    • Zusammenfassung Examensreport
  • Interviewreihe
    • Alle Interviews
  • Rechtsgebiete
    • Strafrecht
      • Klassiker des BGHSt und RGSt
      • StPO
      • Strafrecht AT
      • Strafrecht BT
    • Zivilrecht
      • AGB-Recht
      • Arbeitsrecht
      • Arztrecht
      • Bereicherungsrecht
      • BGB AT
      • BGH-Klassiker
      • Deliktsrecht
      • Erbrecht
      • Familienrecht
      • Gesellschaftsrecht
      • Handelsrecht
      • Insolvenzrecht
      • IPR
      • Kaufrecht
      • Kreditsicherung
      • Mietrecht
      • Reiserecht
      • Sachenrecht
      • Schuldrecht
      • Verbraucherschutzrecht
      • Werkvertragsrecht
      • ZPO
    • Öffentliches Recht
      • BVerfG Leitentscheidungen & Klassiker
      • Baurecht
      • Europarecht
      • Europarecht Klassiker
      • Kommunalrecht
      • Polizei- und Ordnungsrecht
      • Staatshaftung
      • Verfassungsrecht
      • Versammlungsrecht
      • Verwaltungsrecht
      • Völkerrrecht
  • Rechtsprechungsübersicht
    • Strafrecht
    • Zivilrecht
    • Öffentliches Recht
  • Juri§kripten
  • Click to open the search input field Click to open the search input field Suche
  • Menü Menü
Du bist hier: Startseite1 > Rechtsgebiete2 > Zivilrecht3 > Mietrecht4 > Trotz unwirksamer Schönheitsreparaturklausel: Der Erstattungsanspruch ...
Samuel Ju

Trotz unwirksamer Schönheitsreparaturklausel: Der Erstattungsanspruch des Mieters verjährt nach sechs Monaten

Mietrecht, Zivilrecht, Zivilrecht

Wie aus einer aktuellen Pressemitteilung des BGH hervorgeht, hat der BGH mit Urteil vom 4. Mai 2011 (VIII ZR 195/10) entschieden, dass der Erstattungsanspruch des Mieters gegen den Vermieter innerhalb von sechs Monaten nach Beendigung des Mietverhältnisses auch dann verjährt ist, wenn die Vertragsklausel über Schönheitsreparaturen unwirksam ist, der Mieter aber dennoch unwissentlich die Wohnung renoviert.
Sachverhalt
K war Mieter einer Wohnung der B. Die im Mietvertrag enthaltene Formularklausel sah die Durchführung von Schönheitsreparaturen nach einem starren Fristenplan vor. Vor der Beendigung des Mietverhältnisses Ende 2006 ließ der Kläger die Wohnung für 2.687 Euro renovieren. Später erfuhr er, dass die Schönheitsreparaturklausel unwirksam und er deshalb zur Ausführung dieser Arbeiten nicht verpflichtet war. Im Dezember 2009 reichte er Klage ein, mit der er die Rückzahlung der 2.687 Euro verlangte. B beruft sich auf eine Verjährung des Anspruchs.
Entscheidung des BGH: Ersatzansprüche sind verjährt
Der BGH entschied, dass der Erstattungsanspruch bereits verjährt sei. Zur Begründung wiesen die Karlsruhe Richter auf die Vorschrift des § 548 Abs. 2 BGB hin, nach der Ansprüche des Mieters auf Ersatz von Aufwendungen in sechs Monaten nach der Beendigung des Mietverhältnisses verjähren. Diese Vorschrift erfasse auch Ersatzansprüche des Mieters wegen Schönheitsreparaturen, die er in Unkenntnis der Unwirksamkeit einer Renovierungsklausel durchgeführt hat. Die Verjährungsfrist beginnt mit dem Zeitpunkt der Rückgabe der Mietsache. Mieter müssen ihre Ansprüche auf Rückzahlung von geleisteter Renovierungskosten also binnen sechs Monate nach Ende des Mietverhältnisses geltend machen.
Hintergrund der Entscheidung
Vor zwei Jahren hatte der BGH (VIII ZR 302/07) entschieden, dass Mieter, die bei ihrem Auszug renoviert haben, obwohl sie es nicht hätten tun müssen, nachträglich von ihrem Vermieter Geldersatz verlangen durften. Mit dieser Entscheidung hat der BGH für Rechtssicherheit gesorgt, dass Vermieter nun nicht mehr damit rechnen müssen, auch noch Jahre später von ehemaligen Mieter in Anspruch genommen zu werden.
Examensrelevanz
Für die Examensklausur oder aber auch für die mündliche Prüfung eignet sich diese Entscheidung nicht als eigener Fall. Jedoch lässt sich diese Entscheidung mit einem Sachverhalt verbinden, in dem beispielsweise zunächst zu prüfen ist, ob eine Schönheitsreparaturklausel wirksam ist oder nicht. Im Anschluss könnte man dann als Zusatzfrage auf die Verjährung eines möglichen Ersatzanspruches eingehen.

Print Friendly, PDF & Email
11.05.2011/2 Kommentare/von Samuel Ju
Schlagworte: § 548 BGB, BGH Entscheidung Mietrecht 2011, BGH Urteil Mietrecht 2011, Erstattungsanspruch Verjährung, Mietrecht Verjährung, Schönheitsreparaturklausel unwirksam
Eintrag teilen
  • Teilen auf Facebook
  • Teilen auf X
  • Teilen auf LinkedIn
https://juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg 0 0 Samuel Ju https://juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg Samuel Ju2011-05-11 10:20:242011-05-11 10:20:24Trotz unwirksamer Schönheitsreparaturklausel: Der Erstattungsanspruch des Mieters verjährt nach sechs Monaten
Das könnte Dich auch interessieren
Schönheitsreparaturen: Aufeinandertreffen formularvertraglich und individualvertraglicher Klauseln im Mietvertrag
2 Kommentare
  1. joe
    joe sagte:
    15.05.2011 um 19:06

    kurze Frage:
    ein Anspruch aus §812 ist ja auch denkbar. dieser würde ursprünglich in der regelmäßigen Verjährungsfrist verjähren.
    Hier muss aber die Wertung aus §548 II im Bereicherungsrecht übernommen werden, sonst wäre der BGH ja zu einem anderen Ergebnis gekommen, oder?

    Antworten
  2. Thomas
    Thomas sagte:
    26.05.2011 um 21:06

    Ein Anspruch aus § 812 ist (theoretisch fast immer denkbar).
    Vorliegend würde tatsächlich die Wertung des § 548 II unterlaufen werden.
    Aus gleichem Grund verbietet sich die Anfechtung bei Sachmängeln (außer die bekannten Fälle) u.ä.

    Antworten

Hinterlasse einen Kommentar

An der Diskussion beteiligen?
Hinterlasse uns deinen Kommentar!

Schreibe einen Kommentar Antwort abbrechen

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Über Juraexamen.info e.V.

Deine Online-Zeitschrift für Jurastudium, Staatsexamen und Referendariat.

Wir sind ein gemeinnütziger Verein aus Bonn und auf Eure Unterstützung angewiesen, sei es als Mitglied oder durch Gastbeiträge. Über Zusendungen und Nachrichten freuen wir uns daher sehr!

Werbung

Anzeige

Neueste Beiträge

  • OLG Braunschweig: Keine Rückforderung trotz fehlerhaften Bestellbuttons
  • Kein „Tempolimit“ für den Gesetzgeber – BVerfG zu Heizungsgesetz
  • VG Gelsenkirchen: Nutzung der Bürgerhalle durch eine Rats-Fraktion (Fall Höcke)

Weitere Artikel

Auch diese Artikel könnten für dich interessant sein.

Alexandra Alumyan

OLG Braunschweig: Keine Rückforderung trotz fehlerhaften Bestellbuttons

Aktuelles, Bereicherungsrecht, BGB AT, Rechtsprechung, Rechtsprechungsübersicht, Schon gelesen?, Schuldrecht, Startseite, Verbraucherschutzrecht, Verschiedenes, Zivilrecht, Zivilrecht

Führt jede fehlerhafte Beschriftung eines Bestellbuttons zwingend zur Unwirksamkeit des Kaufvertrags, selbst wenn dem Käufer die Kostenpflichtigkeit vollkommen bewusst war? Nein, entschied das OLG Braunschweig mit Urteil vom 18.12.2025 (Az.: […]

Weiterlesen
06.08.2026/0 Kommentare/von Alexandra Alumyan
https://juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg 0 0 Alexandra Alumyan https://juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg Alexandra Alumyan2026-08-06 21:11:102026-08-06 21:11:10OLG Braunschweig: Keine Rückforderung trotz fehlerhaften Bestellbuttons
Gastautor

Kein „Tempolimit“ für den Gesetzgeber – BVerfG zu Heizungsgesetz

Öffentliches Recht, Öffentliches Recht, Rechtsgebiete, Rechtsprechung, Rechtsprechungsübersicht, Startseite, Verfassungsrecht

So fasste die Vorsitzende des Zweiten Senats, Ann-Katrin Kaufhold, das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 23.7.2026 (Az. 2 BvE 4/23) zum Gesetzgebungsverfahren des sogenannten Heizungsgesetzes zusammen. Im Zentrum steht eine grundlegende […]

Weiterlesen
30.07.2026/0 Kommentare/von Gastautor
https://juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg 0 0 Gastautor https://juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg Gastautor2026-07-30 12:28:132026-07-30 12:28:13Kein „Tempolimit“ für den Gesetzgeber – BVerfG zu Heizungsgesetz
Gastautor

VG Gelsenkirchen: Nutzung der Bürgerhalle durch eine Rats-Fraktion (Fall Höcke)

Aktuelles, Kommunalrecht, Öffentliches Recht, Öffentliches Recht, Rechtsprechung, Rechtsprechungsübersicht, Startseite, Uncategorized, Verschiedenes, Verwaltungsrecht

In dem mit Beschluss vom 20.2.2026 entschiedenen Eilverfahren (15 L 293/26) war das VG Gelsenkirchen mit der Frage befasst, ob eine Ratsfraktion einen Anspruch auf Nutzung von Räumlichkeiten im örtlichen […]

Weiterlesen
28.07.2026/0 Kommentare/von Gastautor
https://juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg 0 0 Gastautor https://juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg Gastautor2026-07-28 12:40:592026-07-29 07:51:17VG Gelsenkirchen: Nutzung der Bürgerhalle durch eine Rats-Fraktion (Fall Höcke)

Mitmachen

Du hast Lust, Autor bei uns zu werden? Wir freuen uns!

Mitmachen
  • Über JE
  • Das Team
  • Spendenprojekt
  • Gastautor werden
  • Mitglied werden
  • Alumni
  • Häufige Fragen
  • Impressum
  • Kontakt
  • Datenschutz

© juraexamen.info e.V.

Print Friendly, PDF & Email
Nach oben scrollen Nach oben scrollen Nach oben scrollen