• Suche
  • Lerntipps
    • Karteikarten
      • Strafrecht
      • Zivilrecht
      • Öffentliches Recht
    • Examensvorbereitung
    • Fallbearbeitung und Methodik
    • Für die ersten Semester
    • Mündliche Prüfung
  • Examensreport
    • 2. Staatsexamen
    • Baden-Württemberg
    • Bayern
    • Berlin
    • Brandenburg
    • Bremen
    • Hamburg
    • Hessen
    • Lösungsskizzen
    • Mecklenburg-Vorpommern
    • Niedersachsen
    • Nordrhein-Westfalen
    • Rheinland-Pfalz
    • Saarland
    • Sachsen
    • Sachsen-Anhalt
    • Schleswig-Holstein
    • Thüringen
    • Zusammenfassung Examensreport
  • Interviewreihe
    • Alle Interviews
  • Rechtsgebiete
    • Strafrecht
      • Klassiker des BGHSt und RGSt
      • StPO
      • Strafrecht AT
      • Strafrecht BT
    • Zivilrecht
      • AGB-Recht
      • Arbeitsrecht
      • Arztrecht
      • Bereicherungsrecht
      • BGB AT
      • BGH-Klassiker
      • Deliktsrecht
      • Erbrecht
      • Familienrecht
      • Gesellschaftsrecht
      • Handelsrecht
      • Insolvenzrecht
      • IPR
      • Kaufrecht
      • Kreditsicherung
      • Mietrecht
      • Reiserecht
      • Sachenrecht
      • Schuldrecht
      • Verbraucherschutzrecht
      • Werkvertragsrecht
      • ZPO
    • Öffentliches Recht
      • BVerfG Leitentscheidungen & Klassiker
      • Baurecht
      • Europarecht
      • Europarecht Klassiker
      • Kommunalrecht
      • Polizei- und Ordnungsrecht
      • Staatshaftung
      • Verfassungsrecht
      • Versammlungsrecht
      • Verwaltungsrecht
      • Völkerrrecht
  • Rechtsprechungsübersicht
    • Strafrecht
    • Zivilrecht
    • Öffentliches Recht
  • Juri§kripten
  • Click to open the search input field Click to open the search input field Suche
  • Menü Menü
Du bist hier: Startseite1 > Rechtsgebiete2 > Zivilrecht3 > Werkvertragsrecht4 > BGH: Haftung der Reparaturwerkstatt bei Nichtbeachtung der Wartungsvorschriften...
Dr. Christoph Werkmeister

BGH: Haftung der Reparaturwerkstatt bei Nichtbeachtung der Wartungsvorschriften des Herstellers

Werkvertragsrecht, Zivilrecht

Zu BGH, Urteil vom 23.07.2009 – VII ZR 164/08:
Eine Fachfirma muss Schadensersatz zahlen, wenn sie bei der Grundüberholung eines Motors die über die anerkannten Regeln der Technik hinausgehenden Sicherheitsanforderungen in den Wartungsvorschriften eines Herstellers nicht beachtet. Nach diesem Urteil gilt dies sogar dann, wenn die entsprechenden Wartungsvorschriften nicht für die Werkstatt zugänglich waren.

Problemaufriss
Das Problem, das sich hier stellt, gilt es im Rahmen der Pflichtverletzung bei einem Schadensersatzanspruch im Rahmen des Werkvertragsrechts zu diskutieren. Sofern man der Meinung des BGH hier folgt, handelt es sich bereits um eine leistungsbezogene Pflichtverletzung, so dass die Reperatur, die den Herstellervorgaben nicht gerecht wird, bereits mangelhaft ist, obwohl eigentlich die anerkannten Regeln der Technik beachtet worden sind. Das Werk ist nach dem BGH selbst dann als mangelhaft anzusehen, wenn die Herstellervorgaben für den Werkunternehmer nicht zugänglich waren.
Ob dann tatsächlich ein Schadensersatzanspruch bestehen soll, hängt dann aber noch vom Vertretenmüssen des Werkunternehmers ab. Der BGH hat hier klargestellt, dass kein Vertretenmüssen vorliegt, wenn der Werkunternehmer nicht vom Hersteller auf diese Vorgaben aufmerksam gemacht wurde. Es gilt hier also jeweils im Einzelfall eine Haftung für die eigene Fahrlässigkeit oder für die Fahrlässigkeit eines Erfüllungsgehilfen festzustellen. Für diese Frage hat der BGH wertungsoffen keine festen Vorgaben gemacht, so dass es hier weiterhin auf Wertungsebene abzuwägen gilt.
Interessant war hier, dass das Werk – also die Reperatur – bereits als mangelhaft eingestuft worden ist. Es wäre ebenso verrtetbar gewesen, das Außerachtlassen der Herstellervorgaben als Nebenpflichtverletzung zu werten. Im Ergebnis macht eine solche Unterscheidung aber jedenfalls bei der Geltendmachung eines Schadensersatzes neben der Leistung keinen Unterschied.
Examensrelevanz
Die examensrelevanz der Entscheidung ist als sehr hoch einzustufen, da hier bei jedem Prüfungspunkt im Rahmen der Werkvertraglichen Schadensersatzansprüche Probleme und Argumentation untergebracht werden können. Des Weiteren fällt auf, dass das Werkvertragsrecht wegen dem Ausbleiben von maßgeblichen Leitentscheidungen von den Prüfungsämtern (vor allem im Vergleich zum Kaufrecht) eher stiefmütterlich behandelt wird. Deswegen werden sicher viele Prüfer diese Entscheidung nutzen wollen, um auch mal wieder das Werkvertragsrecht abprüfen zu können.
Der Vorteil am Werkvertragsrecht für den Studenten ist bisweilen, dass die Struktur dem wohl bekannten Kaufrecht sehr ähnlich ist. Also keine Angst, wenn ihr mit solch einer Klausur konfrontiert werdet – die Systematik des Gesetzes ist bei Kenntnis des Kaufrechts selbsterklärend.

Print Friendly, PDF & Email
26.07.2009/0 Kommentare/von Dr. Christoph Werkmeister
Schlagworte: BGH, Werkstatt, Werkvertrag
Eintrag teilen
  • Teilen auf Facebook
  • Teilen auf X
  • Teilen auf LinkedIn
https://juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg 0 0 Dr. Christoph Werkmeister https://juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg Dr. Christoph Werkmeister2009-07-26 11:58:182009-07-26 11:58:18BGH: Haftung der Reparaturwerkstatt bei Nichtbeachtung der Wartungsvorschriften des Herstellers
Das könnte Dich auch interessieren
BGH: Kein nachbarrechtlicher Ausgleichanspruch bei Schaden durch Feuerwerksrakete
Die Halterhaftung nach § 7 Abs. 1 StVG
Das Entsperren und Auslesen von Smartphones zu Zwecken der Strafverfolgung
BGH zur (versuchten) Anstiftung eines strafunmündigen Kindes
Rechtsprechungsüberblick in Strafsachen
BGH: Neues zum Versuch der Erfolgsqualifikation
0 Kommentare

Hinterlasse einen Kommentar

An der Diskussion beteiligen?
Hinterlasse uns deinen Kommentar!

Schreibe einen Kommentar Antwort abbrechen

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Über Juraexamen.info e.V.

Deine Online-Zeitschrift für Jurastudium, Staatsexamen und Referendariat.

Wir sind ein gemeinnütziger Verein aus Bonn und auf Eure Unterstützung angewiesen, sei es als Mitglied oder durch Gastbeiträge. Über Zusendungen und Nachrichten freuen wir uns daher sehr!

Werbung

Anzeige

Neueste Beiträge

  • Abgrenzung Täterschaft und Teilnahme: Mittäterschaft bei fehlender Mitwirkung im Ausführungsstadium
  • Wenn Sportanlagen zur Gefahrenquelle werden – Das Zusammenspiel von Verkehrssicherungspflicht und Mitverschulden
  • BGH: Kein Abzug „neu für alt“ im werkvertraglichen Mängelgewährleistungsrecht

Weitere Artikel

Auch diese Artikel könnten für dich interessant sein.

Gastautor

Abgrenzung Täterschaft und Teilnahme: Mittäterschaft bei fehlender Mitwirkung im Ausführungsstadium

Rechtsgebiete, Rechtsprechung, Strafrecht, Strafrecht AT

Die Abgrenzung von Täterschaft und Teilnahme gehört zu den absoluten Klausurklassikern aus dem Allgemeinen Teil des Strafrechts. Eng mit dieser Thematik verknüpft ist das Problem der Mittäterschaft bei fehlender Mitwirkung […]

Weiterlesen
07.04.2026/0 Kommentare/von Gastautor
https://juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg 0 0 Gastautor https://juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg Gastautor2026-04-07 14:51:412026-04-07 14:51:41Abgrenzung Täterschaft und Teilnahme: Mittäterschaft bei fehlender Mitwirkung im Ausführungsstadium
Gastautor

Wenn Sportanlagen zur Gefahrenquelle werden – Das Zusammenspiel von Verkehrssicherungspflicht und Mitverschulden

Aktuelles, Deliktsrecht, Rechtsprechung, Schuldrecht, Verschiedenes, Zivilrecht

Wer zivilrechtliche Examensklausuren schreibt, kommt am Deliktsrecht kaum vorbei – besonders der Tatbestand des § 823 Abs. 1 BGB ist ein Klassiker. Mit der zunehmenden Popularität von Mountainbike-Flow-Trails stellen sich […]

Weiterlesen
30.03.2026/0 Kommentare/von Gastautor
https://juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg 0 0 Gastautor https://juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg Gastautor2026-03-30 08:11:242026-03-30 09:25:59Wenn Sportanlagen zur Gefahrenquelle werden – Das Zusammenspiel von Verkehrssicherungspflicht und Mitverschulden
Gastautor

BGH: Kein Abzug „neu für alt“ im werkvertraglichen Mängelgewährleistungsrecht

Aktuelles, Rechtsprechung, Schuldrecht, Startseite, Verschiedenes, Werkvertragsrecht, Zivilrecht, Zivilrecht

Das Mängelgewährleistungsrecht gehört zu den absoluten „Dauerbrennern“ im Ersten sowie im Zweiten Staatsexamen. Ein selten behandelter, gleichwohl rechtlich bedeutsamer Aspekt ist der sogenannte Vorteilsausgleich: Er betrifft die Frage, ob Vorteile, […]

Weiterlesen
23.03.2026/0 Kommentare/von Gastautor
https://juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg 0 0 Gastautor https://juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg Gastautor2026-03-23 09:00:512026-03-22 08:46:39BGH: Kein Abzug „neu für alt“ im werkvertraglichen Mängelgewährleistungsrecht

Mitmachen

Du hast Lust, Autor bei uns zu werden? Wir freuen uns!

Mitmachen
  • Über JE
  • Das Team
  • Spendenprojekt
  • Gastautor werden
  • Mitglied werden
  • Alumni
  • Häufige Fragen
  • Impressum
  • Kontakt
  • Datenschutz

© juraexamen.info e.V.

Print Friendly, PDF & Email
Nach oben scrollen Nach oben scrollen Nach oben scrollen