• Suche
  • Lerntipps
    • Karteikarten
      • Strafrecht
      • Zivilrecht
      • Öffentliches Recht
    • Examensvorbereitung
    • Fallbearbeitung und Methodik
    • Für die ersten Semester
    • Mündliche Prüfung
  • Examensreport
    • 2. Staatsexamen
    • Baden-Württemberg
    • Bayern
    • Berlin
    • Brandenburg
    • Bremen
    • Hamburg
    • Hessen
    • Lösungsskizzen
    • Mecklenburg-Vorpommern
    • Niedersachsen
    • Nordrhein-Westfalen
    • Rheinland-Pfalz
    • Saarland
    • Sachsen
    • Sachsen-Anhalt
    • Schleswig-Holstein
    • Thüringen
    • Zusammenfassung Examensreport
  • Interviewreihe
    • Alle Interviews
  • Rechtsgebiete
    • Strafrecht
      • Klassiker des BGHSt und RGSt
      • StPO
      • Strafrecht AT
      • Strafrecht BT
    • Zivilrecht
      • AGB-Recht
      • Arbeitsrecht
      • Arztrecht
      • Bereicherungsrecht
      • BGB AT
      • BGH-Klassiker
      • Deliktsrecht
      • Erbrecht
      • Familienrecht
      • Gesellschaftsrecht
      • Handelsrecht
      • Insolvenzrecht
      • IPR
      • Kaufrecht
      • Kreditsicherung
      • Mietrecht
      • Reiserecht
      • Sachenrecht
      • Schuldrecht
      • Verbraucherschutzrecht
      • Werkvertragsrecht
      • ZPO
    • Öffentliches Recht
      • BVerfG Leitentscheidungen & Klassiker
      • Baurecht
      • Europarecht
      • Europarecht Klassiker
      • Kommunalrecht
      • Polizei- und Ordnungsrecht
      • Staatshaftung
      • Verfassungsrecht
      • Versammlungsrecht
      • Verwaltungsrecht
      • Völkerrrecht
  • Rechtsprechungsübersicht
    • Strafrecht
    • Zivilrecht
    • Öffentliches Recht
  • Juri§kripten
  • Click to open the search input field Click to open the search input field Suche
  • Menü Menü
Du bist hier: Startseite1 > Startseite2 > Verschiedenes3 > Anzeige: Terminsvertreter finden mit terminsvertreter.com
Redaktion

Anzeige: Terminsvertreter finden mit terminsvertreter.com

Verschiedenes

 

Unbenannt
Einfach und schnell einen Terminsvertreter finden
Nicht immer ist es Rechtsanwälten möglich, auswärtige Gerichtstermine mühelos und ohne Umstände wahrzunehmen. Gerade, wenn die Entfernung zur eigenen Kanzlei und dem Verhandlungsort besonders groß ist, nehmen viele Anwälte die Option wahr, sich durch einen Kollegen vor Ort vertreten zu lassen. Die Rede ist hier vom sogenannten „Unterbevollmächtigten“ bzw. vom „Terminsvertreter“.
Einen solchen auf die Schnelle aufzutreiben, ist indes nicht immer leicht. Eine langwierige Suche nach vertrauenswürdigen Kollegen in dem entsprechenden Bezirk, die dann auch Zeit haben und zu einer Vertretung bereit sind, ist zumeist mühselig, kostet Zeit und oftmals auch Nerven. Das Portal Terminsvertreter.com trägt genau diesem Umstand Rechnung und vereinfacht die Suche sowie die Korrespondenz mit einem passenden Terminsvertreter in dem gewünschten Umkreis.
 
Wie funktioniert das Portal?
Um die Suche nach einem geeigneten Unterbevollmächtigten zu erleichtern, können Anwälte nunmehr das Portal terminsvertreter.com in Anspruch nehmen. Hier können sich Kanzleien und Rechtsanwälte kostenlos registrieren und diejenigen Termine zur Vertretung anbieten, die sie selbst außerstande sind, persönlich wahrzunehmen. Sofern ein ebenfalls auf dem Portal registrierter Anwalt daran interessiert ist, den Termin zu übernehmen, kann er sich direkt mit dem Anbieter in Verbindung setzen.
Im Vorfeld werden dabei bereits Datum, Verhandlungsort und Honorar offengelegt, sodass diese Punkte keiner weiteren Absprache oder Verhandlung mehr bedürfen. Der gesamte Ablauf geht dadurch besonders schnell, reibungslos und unkompliziert vonstatten. Eine überregionale Zusammenarbeit von Kanzleien und Rechtsanwälten wird dadurch gefördert.
 
Welche Vorteile verschafft das Ganze?
Sowohl für die Kanzlei, die ihre Termine zur Vertretung anbietet, als auch für den Terminsvertreter selber bietet das Portal einige beachtliche Vorzüge.
Für die einstellende Kanzlei lauten diese wie folgt:

  • Der Dienst ist kostenfrei nutzbar
  • Termine lassen sich binnen weniger Minuten inserieren
  • Registriert sind nur doppelt geprüfte und erfahrene Terminsvertreter
  • Der eigene Mandantenkreis wird dank einer erhöhten Reichweite über den eigenen Kanzleisitz hinaus erweitert
  • Es herrscht eine unkomplizierte und reibungslose Zusammenarbeit von Anwälten aus ganz Deutschland
  • Mühselige und langwierige Honorarverhandlungen bleiben erspart
  • Es besteht ein schnelles und einfaches Rücktrittsrecht
  • Der Gebührenanspruch gegenüber dem eigenen Mandanten bleibt erhalten (§ 5 Rechtsanwaltsvergütungsgesetz – RVG)

Dem Terminsvertreter wiederum kommen die folgenden Aspekte zugute:

  • Die Mitgliedschaft ist kostenfrei.
  • Nur bei erfolgreichen Vermittlungen fallen 10 % des Honorars als Vermittlungsgebühr an
  • Ein einfaches und schnelles Zusatzeinkommen ist erzielbar
  • Der Suchradius kann individuell angepasst werden
  • Es werden neue Kontakte über die eigene Region hinaus geknüpft

Da alle Daten in Deutschland gehostet werden, sind die höchsten Sicherheitsstandards gewährleistet.
 
Wie stellt sich die Notwendigkeit einer Terminsvertretung aus Sicht des Mandanten dar?
Sofern es vorkommt, dass ein Mandant außerhalb seines Wohnbezirkes klagen muss bzw. an einem anderen Ort verklagt wird, hat er zwar die Möglichkeit, direkt einen ortsansässigen Anwalt zu beauftragen und diesen mit der Vertretung seiner Interessen zu betrauen. Der Nachteil liegt hierbei allerdings darin, dass er so unter Umständen nicht die Möglichkeit hat, „seinen“ Anwalt persönlich kennenzulernen.
Beauftragt er stattdessen einen Rechtsanwalt aus seinem näheren Wohnumfeld, bleibt dieser sein Ansprechpartner und Anwalt, selbst wenn er sich seinerseits durch einen Unterbevollmächtigten in der Gerichtsverhandlung vertreten lässt. Vielen Mandanten ist der persönliche Kontakt zu einem Ansprechpartner in nächster Nähe besonders wichtig. Immerhin werden in Gerichtsprozessen oftmals wichtige und essentielle Angelegenheiten behandelt, die eine gewisse Vertrauensbasis zum eigenen Prozessvertreter erfordern.
 
Welche Aufgaben erfüllt der Unterbevollmächtigte?
Zunächst besteht die Aufgabe eines Terminsvertreters in der sorgfältigen und gründlichen Studie der Akte. Diese sollte der vertretene Anwalt seinem Unterbevollmächtigten frühzeitig zukommen lassen. In der Verhandlung selbst übernimmt der Terminsvertreter sodann all diejenigen Aufgaben, welche der Vertretene – also der Hauptbevollmächtigte – ansonsten wahrgenommen hätte. Darunter fallen unter anderem auch das Stellen von Beweisanträgen, das Befragen von Zeugen etc.
 
Welche Gebühren bekommt der Terminsvertreter?
Den Regelungen des RVG zufolge steht einem Terminsvertreter eine 0,65-fache Verfahrensgebühr zu, welche anfällt, sobald er sich mit der Einarbeitung in die Akte befasst. Ferner erhält er eine volle 1,2 Terminsgebühr.
Zwischen den beteiligten Anwälten kann indes je nach Vereinbarung auch eine andere Gebührenaufteilung erfolgen. Über eine solche lohnt es sich beispielsweise bei besonders umfangreichen Akten nachzudenken.
 
Bildnachweis: istockphoto.com/kzenon

Print Friendly, PDF & Email
27.04.2017/0 Kommentare/von Redaktion
Schlagworte: Anzeige, Kooperation, Terminsvertreter, terminsvertreter.com, Terminvertretung
Eintrag teilen
  • Teilen auf Facebook
  • Teilen auf X
  • Teilen auf LinkedIn
https://juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg 0 0 Redaktion https://juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg Redaktion2017-04-27 13:12:592017-04-27 13:12:59Anzeige: Terminsvertreter finden mit terminsvertreter.com
Das könnte Dich auch interessieren
Anzeige: Freshfields – Juristenalltag zwischen Digitalisierung und Datenschutz
Anzeige: Associate bei Freshfields Bruckhaus Deringer
Die Meinungs- und Medienfreiheit
Anzeige: clavisto-Karriereforum am 19.01.2016 in Heidelberg
Anzeige: clavisto-Karriereforum am 10.12.2015 in Münster
Anzeige: Jetzt Erfahrungsbericht für das JURAcon Jahrbuch einreichen!
0 Kommentare

Hinterlasse einen Kommentar

An der Diskussion beteiligen?
Hinterlasse uns deinen Kommentar!

Schreibe einen Kommentar Antwort abbrechen

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Über Juraexamen.info e.V.

Deine Online-Zeitschrift für Jurastudium, Staatsexamen und Referendariat.

Wir sind ein gemeinnütziger Verein aus Bonn und auf Eure Unterstützung angewiesen, sei es als Mitglied oder durch Gastbeiträge. Über Zusendungen und Nachrichten freuen wir uns daher sehr!

Werbung

Anzeige

Neueste Beiträge

  • Verloren ist verloren? – BGH zum Abhandenkommen eines Familienarchivs
  • Fehlende Approbation allein begründet keinen bedingten Tötungsvorsatz
  • Gelesen, geantwortet, gebunden? Vertragsschlüsse im WhatsApp-Zeitalter

Weitere Artikel

Auch diese Artikel könnten für dich interessant sein.

Amelie Puehler

Fehlende Approbation allein begründet keinen bedingten Tötungsvorsatz

Aktuelles, Rechtsprechung, Rechtsprechungsübersicht, Schon gelesen?, Startseite, Strafrecht, Strafrecht, Strafrecht AT, Verschiedenes

Der Bundesgerichtshof hat sich in seinem Urteil vom 20.5.2026 (Az: 2 StR 635/25) mit der strafrechtlichen Verantwortlichkeit einer nicht als Ärztin ausgebildeten Frau befasst, die unter Vorlage gefälschter Unterlagen als […]

Weiterlesen
19.06.2026/0 Kommentare/von Amelie Puehler
https://juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg 0 0 Amelie Puehler https://juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg Amelie Puehler2026-06-19 07:00:152026-06-29 07:29:11Fehlende Approbation allein begründet keinen bedingten Tötungsvorsatz
Gastautor

Gelesen, geantwortet, gebunden? Vertragsschlüsse im WhatsApp-Zeitalter

Aktuelles, BGB AT, Rechtsprechung, Rechtsprechungsübersicht, Schon gelesen?, Startseite, Verschiedenes, Zivilrecht, Zivilrecht

„Bei Nachrichten innerhalb eines WhatsApp-Chats handelt es sich um Anträge unter Abwesenden“ urteilte das Oberlandesgerichts Frankfurt am 5.5.2026 (9 U 27/25). Mit der Auslegung von Emojis beschäftigte sich vor einiger […]

Weiterlesen
16.06.2026/0 Kommentare/von Gastautor
https://juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg 0 0 Gastautor https://juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg Gastautor2026-06-16 08:28:152026-06-16 08:28:15Gelesen, geantwortet, gebunden? Vertragsschlüsse im WhatsApp-Zeitalter
Tim Munoz Andres

OLG Nürnberg: Anleinpflicht für Hunde – Schutzgesetzcharakter und Zurechnung von Schäden aus herausgefordertem Flucht- und Schutzverhalten

Aktuelles, Deliktsrecht, Rechtsprechung, Rechtsprechungsübersicht, Startseite, Uncategorized, Verschiedenes, Zivilrecht, Zivilrecht

Zentrale Voraussetzung der Haftung aus § 823 Abs. 2 BGB ist der Verstoß eines Schädigers gegen ein Schutzgesetz. Ob eine Norm dabei als Schutzgesetz i.S.v. § 823 Abs. 2 BGB […]

Weiterlesen
09.06.2026/0 Kommentare/von Tim Munoz Andres
https://juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg 0 0 Tim Munoz Andres https://juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg Tim Munoz Andres2026-06-09 09:31:222026-06-09 09:31:22OLG Nürnberg: Anleinpflicht für Hunde – Schutzgesetzcharakter und Zurechnung von Schäden aus herausgefordertem Flucht- und Schutzverhalten

Mitmachen

Du hast Lust, Autor bei uns zu werden? Wir freuen uns!

Mitmachen
  • Über JE
  • Das Team
  • Spendenprojekt
  • Gastautor werden
  • Mitglied werden
  • Alumni
  • Häufige Fragen
  • Impressum
  • Kontakt
  • Datenschutz

© juraexamen.info e.V.

Print Friendly, PDF & Email
Nach oben scrollen Nach oben scrollen Nach oben scrollen