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Redaktion

Anzeige: Arbeiten im Arbeitsrecht in der Großkanzlei

Arbeitsrecht, Schon gelesen?, Startseite, Verschiedenes

Arbeiten im Arbeitsrecht in der Großkanzlei

 
*Zugunsten der Lesbarkeit haben wir auf geschlechterspezifische Schreibweise verzichtet. Wir bitten um Verständnis.
 
Herr Dr. Pfrang, Sie sind als Anwalt im Arbeitsrecht tätig. Zunächst einmal: Warum stehen arbeitsrechtliche Fragen eigentlich oft im Fokus unternehmerischer Entscheidungen?
Dr. Sebastian Pfrang: Arbeitsrecht hat für Unternehmen eine große wirtschaftliche Bedeutung. So sind es die Arbeitnehmer, die einen wesentlichen Teil der Wertschöpfung erwirtschaften. Der richtige Ausgleich zwischen Erwartungen der Belegschaft einerseits und den wirtschaftlichen Interessen des Unternehmens andererseits trägt wesentlich zum Unternehmenserfolg bei. Daher spielen arbeitsrechtliche Fragen für unternehmerische Entscheidungen oft eine entscheidende Rolle.
 
2021 ist das Jahr der Bundestagswahl in Deutschland. Welche Rolle spielt die Politik für das Arbeitsrecht?  
Dr. Sebastian Pfrang: Arbeitsrecht hat eine starke politische Dimension. Das Arbeitsverhältnis sichert Arbeitnehmern oft nicht nur deren Lebensunterhalt, sondern hat auch eine persönliche Komponente. Arbeitnehmer verbringen einen großen Teil ihrer Zeit am Arbeitsplatz. Das gilt heute unverändert, auch wenn die Arbeit immer öfter im Homeoffice stattfindet. Die Arbeit kann Chance sein, die eigene Persönlichkeit zu entfalten, gleichzeitig aber auch einschränken. Daher ist das Arbeitsrecht oft Gegenstand gesellschaftlicher Debatten – sei es etwa im Hinblick auf die wirtschaftliche Teilhabe von Arbeitnehmern am Unternehmenserfolg oder den Schutz vor Diskriminierung. Wegen dieser wirtschaftlichen und politischen Dimension ist das Arbeitsrecht ständig in Bewegung. Das verdeutlicht auch die Bundestagswahl 2021. So sind in den Wahlprogrammen der Parteien arbeitsrechtliche Fragen oft von zentraler Bedeutung und die Rechtslage ändert sich während einer Legislaturperiode ständig.
 
Was prägt Ihre Arbeit in der Großkanzlei?
Dr. Sebastian Pfrang: In einer Großkanzlei vertritt man üblicherweise Arbeitgeber. Das bedeutet in der Regel, dass man Mandanten langfristig berät und sie in verschiedenen Phasen der Unternehmensentwicklung begleitet. Was mich an meiner Arbeit besonders fasziniert ist, gemeinsam mit Mandanten zu überlegen, welche Möglichkeiten ein Unternehmen rechtlich hat und welche davon wirtschaftlich am sinnvollsten sind. Dabei muss man immer auch die Auswirkungen auf die Arbeitnehmer sowie eventuell die Mitbestimmung und Mitwirkung von Arbeitnehmervertretungen bedenken. Als Anwalt ist man hier sozusagen „Business Partner“ und setzt sich dafür ein, dass das Unternehmen sich mit seinen Anliegen rechtlich durchsetzen kann. Das beinhaltet oft auch, für das Unternehmen Partei zu ergreifen und mit Arbeitnehmern, Betriebsräten und Gewerkschaften zu verhandeln.
 
Wie sieht Ihre Arbeit in der Kanzlei konkret aus?
Dr. Sebastian Pfrang: Bei meiner Arbeit beschäftige mich mit allen Bereichen des Arbeitsrechts, denn diese sind auch für unsere Mandanten relevant. Meine Arbeit reicht von individualarbeitsrechtlichen Themen wie Fragen zur Elternzeit und Kündigungen, über kollektivarbeitsrechtliche Fragen, z.B. im Zusammenhang mit der Mitbestimmung und Mitwirkung eines Betriebsrats, bis hin zu strategischen Themen. Letzteres kann Restrukturierungen oder den Kauf bzw. Verkauf von Betrieben oder Unternehmen umfassen, ebenso wie Fragen der betrieblichen Altersversorgung oder des Beschäftigtendatenschutzes. Für viele Unternehmen ist es derzeit z.B. strategisch wichtig, ob und wie sie ihre Belegschaft nach der Pandemie zurück in die Betriebe holen und wie das für das Unternehmen passende Arbeitsmodell künftig aussehen wird. Diese Bandbreite an Themen macht meine Arbeit spannend und ermöglicht jeden Tag neue Einblicke in arbeitsrechtliche Themen, die unsere Mandanten aktuell beschäftigen.
 
Inwieweit arbeiten Sie im Arbeitsrecht mit Kollegen anderer Rechtsgebiete zusammen?
Dr. Sebastian Pfrang: Unsere Kanzlei deckt alle Rechtsbereiche ab, die für das Wirtschaftsleben relevant sind – nicht nur national, sondern auch international. Durch die Zusammenarbeit mit Kollegen aus anderen Teams und Jurisdiktionen komme ich auch mit anderen Rechtsgebieten und Kollegen aus dem Ausland in Berührung. Das macht meine Arbeit sehr abwechslungsreich. Thematisch gibt es bei unserer arbeitsrechtlichen Beratung beispielsweise oft Schnittstellen zum Steuerrecht, etwa bei Vergütungsfragen. Und auch andere Bereiche wie das Handels- und Vertriebsrecht spielen in arbeitsrechtliche Fragen hinein. So muss man zum Beispiel Risiken einer illegalen Arbeitnehmerüberlassung bewerten, wenn ein Dienstleister sein Personal direkt beim Kunden einsetzt und das Personal eng mit dem des Kunden zusammenarbeiten soll. Schließlich haben wir Arbeitsrechtlicher, wenn wir Transaktionen betreuen, viel Austausch mit den verschiedenen Corporate/M&A Teams der Kanzlei und lernen so die verschiedenen Arbeitsweisen und Prozesse, die die Kollegen dort beschäftigen, gut kennen.
 
Was schätzen Sie an Ihrer Arbeit besonders?
Dr. Sebastian Pfrang: Neben den vielen Berührungspunkten zu anderen Rechtsgebieten und Jurisdiktionen ist es die große Bandbreite an arbeitsrechtlichen Themen sowie der direkte Kontakt mit den Mandanten. Meine tägliche Arbeit beschränkt sich nicht darauf, Transaktionen zu betreuen, sondern ich berate zu sämtlichen Aspekten des Arbeitsrechts (inkl. betrieblicher Altersversorgung und Beschäftigtendatenschutz) und nehme auch häufig Gerichtstermine wahr. Bei uns im Team wurde ich vom ersten Tag an in die Mandatsarbeit eingebunden und bin Ansprechpartner für unsere Mandanten. Man trägt somit schon früh Verantwortung, was ich besonders schätze. Außerdem wird auch die persönliche Entwicklung bei uns umfangreich gefördert. So habe ich beispielsweise erst jüngst im Rahmen der kanzleieigenen Inhouse University an einem Seminar zum Thema „Leadership Skills“ teilgenommen und die Kanzlei gewährt z.B. auch einen Zuschuss, um den „Fachanwalt für Arbeitsrecht“ zu machen. Dass der Erwerb des Fachanwaltstitels bei uns nicht nur gefördert, sondern im Laufe der Entwicklung zum erfahreneren Berater im Arbeitsrecht quasi erwartet wird, zeigt schon die große Bandbreite unserer arbeitsrechtlichen Beratung. In unserer Kanzlei beschäftigen wir uns mit Fällen, die aus allen Bereichen des Arbeitsrechts stammen – und können damit ohne Umwege diese Zusatzqualifikation erlangen.
Herr Dr. Pfrang, vielen Dank für dieses Gespräch.
 
Dr. Sebastian F. Pfrang ist Associate der Praxisgruppe Arbeitsrecht bei Baker McKenzie in Frankfurt am Main und berät zu allen Bereichen des Arbeitsrechts einschließlich des Rechts der betrieblichen Altersversorgung sowie des Beschäftigtendatenschutzes.

 

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07.10.2021/0 Kommentare/von Redaktion
Schlagworte: Anzeige, Arbeitsrecht, Associate, Baker McKenzie, Dr. Sebastian Pfrang, Großkanzlei, Interview, Werbung
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https://juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg 0 0 Redaktion https://juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg Redaktion2021-10-07 08:08:142021-10-07 08:08:14Anzeige: Arbeiten im Arbeitsrecht in der Großkanzlei
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