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Du bist hier: Startseite1 > Rechtsgebiete2 > Zivilrecht3 > Arbeitsrecht4 > Ja, was soll ich denn machen, wenn ich so lange auf Toilette muss?
Samuel Ju

Ja, was soll ich denn machen, wenn ich so lange auf Toilette muss?

Arbeitsrecht

Das AG Paderborn hat in einem Urteil vom 29.9.2010 (2 Ca 423/10) entschieden, dass einem Arbeitnehmer, dessen Toilettenaufenthalt etwas länger dauert, nicht verhaltensbedingt gekündigt werden darf:

„Das Aufsuchen einer Toilette während der Arbeitszeit – ggf. auch für einen längeren Zeitraum – stellt jedoch keine arbeitsvertragliche Pflichtverletzung dar und vermag daher keine verhaltensbedingte Kündigung gemäß § 1 Abs. 1, Abs. 2 KSchG zu rechtfertigen.“

(Quelle und Volltext des Urteils: openjur.de):-)

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16.10.2010/0 Kommentare/von Samuel Ju
Schlagworte: AG Paderborn 2 Ca 423/10, Kündigung wegen längerem Toilettenaufenthalt, Verhaltensbedingte Kündigung
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https://juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg 0 0 Samuel Ju https://juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg Samuel Ju2010-10-16 08:52:492010-10-16 08:52:49Ja, was soll ich denn machen, wenn ich so lange auf Toilette muss?
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Fallbeispiel: „Low Performer – Kündigung“ Fallbeispiel nach: BAG Urteil v. 11.12.2003 Az. 2 AZR 667/02 (vgl. auch BAG Urteil v. 17.01.2008 Az. 2 AZR 536/06)
BAG: Kündigung eines Angestellten im öffentlichen Dienst wegen Nebenverdiensten als Zuhälter gerechtfertigt
ArbG Krefeld: Silvesterknaller im Dixi-Klo ist Kündigungsgrund
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