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Samuel Ju

Ja, was soll ich denn machen, wenn ich so lange auf Toilette muss?

Arbeitsrecht

Das AG Paderborn hat in einem Urteil vom 29.9.2010 (2 Ca 423/10) entschieden, dass einem Arbeitnehmer, dessen Toilettenaufenthalt etwas länger dauert, nicht verhaltensbedingt gekündigt werden darf:

„Das Aufsuchen einer Toilette während der Arbeitszeit – ggf. auch für einen längeren Zeitraum – stellt jedoch keine arbeitsvertragliche Pflichtverletzung dar und vermag daher keine verhaltensbedingte Kündigung gemäß § 1 Abs. 1, Abs. 2 KSchG zu rechtfertigen.“

(Quelle und Volltext des Urteils: openjur.de):-)

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16.10.2010/0 Kommentare/von Samuel Ju
Schlagworte: AG Paderborn 2 Ca 423/10, Kündigung wegen längerem Toilettenaufenthalt, Verhaltensbedingte Kündigung
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https://juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg 0 0 Samuel Ju https://juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg Samuel Ju2010-10-16 08:52:492010-10-16 08:52:49Ja, was soll ich denn machen, wenn ich so lange auf Toilette muss?
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