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Dr. Gerrit Forst

AG Hamburg: Kunde nicht verpflichtet, durch Smartphone unbemerkt verursachte Internetkosten zu bezahlen

AGB-Recht, Rechtsprechung, Startseite, Zivilrecht

Eine relativ aktuelle Entscheidung des AG Hamburg (Urt. v. 16.6.2011 – 14 C 16/11, K&R 2011, 679 = BeckRS 2011, 23736) befasst sich mit einer vielleicht nicht sehr examensrelevanten, dafür aber praktisch sehr wichtigen Frage: Muss der Kunde zahlen, wenn sich sein Smartphone unbemerkt in das Internet einwählt? Im Fall hatte die Kundin keine Internet-Flat abgeschlossen und deshalb die WiFi-Funktion ihres Smartphones ausgeschaltet. Sie konnte aber nicht erkennen, dass sich das Gerät über eine GPRS-Verbindung in das Internet einwählte. Dadurch entstanden – von der Kundin unbemerkt – Kosten in Höhe von ca. 1.000,- Euro. Die Kundin weigerte sich, die Kosten für die Internetverbindung zu zahlen. Das AG Hamburg gab ihr Recht: Die AGB des Telekommunikationsanbieters wiesen nicht deutlich genug auf eine mögliche Kostenbelastung aus einer GPRS-Verbindung hin. Nach § 305c Abs. 2 BGB gehe dies zu Lasten des Verwenders. Es handelt sich – soweit ersichtlich – um die erste Entscheidung zu dieser Frage.

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11.11.2011/2 Kommentare/von Dr. Gerrit Forst
Schlagworte: ag hamburg, android, flatrate, ipad, iphone, smartphone
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https://juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg 0 0 Dr. Gerrit Forst https://juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg Dr. Gerrit Forst2011-11-11 14:08:252011-11-11 14:08:25AG Hamburg: Kunde nicht verpflichtet, durch Smartphone unbemerkt verursachte Internetkosten zu bezahlen
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2 Kommentare
  1. Lukas
    Lukas sagte:
    12.11.2011 um 10:38

    Judex non technicus

    Antworten
  2. Raffaele
    Raffaele sagte:
    12.11.2011 um 15:21

    Wie dreist kann man sein ? Eine Flat kostet mittlerweile 5,- Euro. Gute Entscheidung.

    Antworten

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