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Samuel Ju

Abizeugnis gefälscht, Zeugnisse vom 1. und 2. Staatsexamen gefälscht, einfach alles gefälscht

Verschiedenes

Eine Rechtsreferendarin berichtet in der Beck-Community über einen unglaublichen Fall vor dem Landgericht Frankfurt: Ein junger Mann, der mit gefälschtem Abi (er hatte nur einen Realschulabschluss), gefälschtem 1. und 2. Staatsexamen, gefälschter Rechtsanwaltszulassung, gefälschtem Doktortitel, gefälschtem Steuerberaterzeugnis Karriere in drei Großkanzleien machte und sage und schreibe 180.000 Euro verdiente, bis alles aufflog.
Und das war wohl nicht das erste Mal bei dem jetzt 27 Jährigen:

Denn schon einmal war er wegen eines ähnlichen Falles beim Amtsgericht in Frankfurt angeklagt gewesen. Strafanzeige hatte damals eine der Kanzleien gestellt, bei der er sich beworben hatte. Da hatte er wohl zu hoch gepokert und sich in beiden Examina die Note „sehr gut“ verpasst. Wie soll er auch als Nichtjurist wissen, dass dies nur alle paar Lichtjahre vorkommt. Mit zweimal 18 Punkten bewirbt man sich nicht, man wird umworben. So was fällt dann schon auf. In der damaligen Verhandlung bekam er eine recht milde Geldstrafe, da ihm zugutegehalten wurde, dass es sich nach seinen Angaben um ein einmaligen „Fehltritt“, praktisch einen Scherz handele und er mittlerweile diesen „Unsinn sein ließe“ und als Musiker arbeite und dabei sehr wenig verdiene. Wieder alles gelogen. In Wirklichkeit hatte er sich für die Verhandlung einen Tag frei genommen von seinem Leben in der Großkanzlei, bei der er inzwischen recht erfolgreich arbeitete für 90.000 Euro Jahresgehalt.

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12.08.2010/2 Kommentare/von Samuel Ju
Schlagworte: Abitur Jura, gefälschtes Examen, Jura Examensvorbereitung, Zeugnis 1. Staatsexamen, Zeugnis 2. Staatsexamen
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https://juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg 0 0 Samuel Ju https://juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg Samuel Ju2010-08-12 08:48:292010-08-12 08:48:29Abizeugnis gefälscht, Zeugnisse vom 1. und 2. Staatsexamen gefälscht, einfach alles gefälscht
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2 Kommentare
  1. itsmee
    itsmee sagte:
    13.08.2010 um 9:45

    Wenn er als Steuerfachgehilfe gearbeit hat, könnte er im Prinzip auch als Steuerberater arbeiten. Wichtig ist nur, daß Du kannst was du Dir bescheinigst.

    Antworten
  2. Kand.in.Sky
    Kand.in.Sky sagte:
    13.08.2010 um 20:40

    Und die Kundschaft? War sie zufrieden oder nicht?
    #k.

    Antworten

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