• Suche
  • Lerntipps
    • Karteikarten
      • Strafrecht
      • Zivilrecht
      • Öffentliches Recht
    • Examensvorbereitung
    • Fallbearbeitung und Methodik
    • Für die ersten Semester
    • Mündliche Prüfung
  • Examensreport
    • 2. Staatsexamen
    • Baden-Württemberg
    • Bayern
    • Berlin
    • Brandenburg
    • Bremen
    • Hamburg
    • Hessen
    • Lösungsskizzen
    • Mecklenburg-Vorpommern
    • Niedersachsen
    • Nordrhein-Westfalen
    • Rheinland-Pfalz
    • Saarland
    • Sachsen
    • Sachsen-Anhalt
    • Schleswig-Holstein
    • Thüringen
    • Zusammenfassung Examensreport
  • Interviewreihe
    • Alle Interviews
  • Rechtsgebiete
    • Strafrecht
      • Klassiker des BGHSt und RGSt
      • StPO
      • Strafrecht AT
      • Strafrecht BT
    • Zivilrecht
      • AGB-Recht
      • Arbeitsrecht
      • Arztrecht
      • Bereicherungsrecht
      • BGB AT
      • BGH-Klassiker
      • Deliktsrecht
      • Erbrecht
      • Familienrecht
      • Gesellschaftsrecht
      • Handelsrecht
      • Insolvenzrecht
      • IPR
      • Kaufrecht
      • Kreditsicherung
      • Mietrecht
      • Reiserecht
      • Sachenrecht
      • Schuldrecht
      • Verbraucherschutzrecht
      • Werkvertragsrecht
      • ZPO
    • Öffentliches Recht
      • BVerfG Leitentscheidungen & Klassiker
      • Baurecht
      • Europarecht
      • Europarecht Klassiker
      • Kommunalrecht
      • Polizei- und Ordnungsrecht
      • Staatshaftung
      • Verfassungsrecht
      • Versammlungsrecht
      • Verwaltungsrecht
      • Völkerrrecht
  • Rechtsprechungsübersicht
    • Strafrecht
    • Zivilrecht
    • Öffentliches Recht
  • Juri§kripten
  • Click to open the search input field Click to open the search input field Suche
  • Menü Menü
Du bist hier: Startseite1 > Karteikarten2 > Strafrecht3 > Abgrenzung Eventualvorsatz und bewusste Fahrlässigkeit
Redaktion

Abgrenzung Eventualvorsatz und bewusste Fahrlässigkeit

Karteikarten, Rechtsgebiete, Strafrecht, Strafrecht, Strafrecht AT, Uncategorized

MM: Intellektuelle Theorien:

Unter Berufung auf § 16 I 1 StGB wird auf ein voluntatives Element verzichtet.

Wahrscheinlichkeitstheorie:

Täter hält Erfolgseintritt für wahrscheinlich

Normative Risikolehre:

Je nach Delikt werden unterschiedliche Anforderungen an das Wissen des Täters gestellt, abhängig von den durch die Rechtsordnung vorgegebenen Risikomaximen

Aber: Beides ist mit Blick auf Art. 103 II GG zu unbestimmt, deshalb:

Möglichkeitstheorie:

Täter hält Erfolgseintritt für möglich

HM: Einwilligungstheorie:

§ 16 I 1 StGB kann kein Argument sein, da es bei Irrtümern nicht um das Wollen gehen kann. Zudem zeigt die Versuchsstrafbarkeit bei Vorsatzdelikten, dass das Wollen ein konstitutives Element sein muss. Gleichwohl führt die zur Möglichkeitstheorie hinzutretende Notwendigkeit, den Erfolg im Rechtssinne zu billigen, zu Beweisschwierigkeiten.

Man merkt sich also:

→ Eventualvorsatz: Erforderlich ist das Wissen um die Möglichkeit der Tatbestandsverwirklichung und, dass der Täter die Tatbestandsverwirklichung billigend im Rechtssinne in Kauf nimmt, gerade um seines erstrebten Zieles Willen (voluntatives Element)

→ Bewusste Fahrlässigkeit: Der Täter erkennt zwar die Möglichkeit des Erfolgseintritts (kognitives Element), findet sich mit diesem jedoch nicht ab, sondern vertraut vielmehr darauf, der Erfolg werde nicht eintreten.

Zur Abgrenzung im Studium bietet sich die Frank’sche Formel an:

Denkt der Täter „Na wenn schon“ und auch wenn ihm der Erfolg höchst unlieb ist, liegt Eventualvorsatz vor.

Denkt er dagegen „Es wird schon gut gehen“, ist bewusste Fahrlässigkeit gegeben.

  • Indiz: Vorhandener oder fehlender Vermeidungswille des Täters

Der BGH nimmt zur Beurteilung der Frage eine Gesamtschau aller Umstände vor und schaut auf:

  1. Die konkrete Verhaltensweise des Täters
  2. Die psychische Verfassung des Täters und des Opfers im Zeitpunkt der Tatbegehung
  3. Die Motivationslage des Täters
  4. Das Wissen des Täters ( je mehr man weiß, je eher „will“ man den Erfolg auch)
Print Friendly, PDF & Email
09.10.2023/0 Kommentare/von Redaktion
Schlagworte: Bewusste Fahrlässigkeit, Einwilligungstheorie, Frank'sche Formel, Intellektuelle Theorien, Möglichkeitstheorie, Wahrscheinlichkeitstheorie
Eintrag teilen
  • Teilen auf Facebook
  • Teilen auf X
  • Teilen auf LinkedIn
https://juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg 0 0 Redaktion https://juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg Redaktion2023-10-09 12:47:032023-10-12 09:42:27Abgrenzung Eventualvorsatz und bewusste Fahrlässigkeit
Das könnte Dich auch interessieren
BGH: Kriterien zur Abgrenzung von Eventualvorsatz und bewusster Fahrlässigkeit
Aktuelle Debatte: Abschaffung des Eventualvorsatzes?
BGH bestätigt erstmals Mordurteil gegen Raser
0 Kommentare

Hinterlasse einen Kommentar

An der Diskussion beteiligen?
Hinterlasse uns deinen Kommentar!

Schreibe einen Kommentar Antwort abbrechen

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Über Juraexamen.info e.V.

Deine Online-Zeitschrift für Jurastudium, Staatsexamen und Referendariat.

Wir sind ein gemeinnütziger Verein aus Bonn und auf Eure Unterstützung angewiesen, sei es als Mitglied oder durch Gastbeiträge. Über Zusendungen und Nachrichten freuen wir uns daher sehr!

Werbung

Anzeige

Neueste Beiträge

  • Reservierungsanfragen und Falschnamen – Einzelfragen beim Abschluss von Beherbergungsverträgen
  • Sind §§ 160, 271 StGB gesetzliche Ausprägungen der mittelbaren Täterschaft, sodass Gutgläubigkeit des Vordermanns nötig ist?
  • Restguthaben auf dem Netflix-Account darf die Kündigung des Abonnements nicht hinauszögern

Weitere Artikel

Auch diese Artikel könnten für dich interessant sein.

Gastautor

Reservierungsanfragen und Falschnamen – Einzelfragen beim Abschluss von Beherbergungsverträgen

Aktuelles, BGB AT, Rechtsprechung, Schuldrecht, Startseite, Uncategorized, Verschiedenes, Zivilrecht, Zivilrecht

Verträge zwischen Hotels und ihren Gästen sind in der Praxis wie auch in der Studienliteratur häufig anzutreffen. Studierende sehen sich regelmäßig mit verschiedenen Fragen konfrontiert. Welche Rechtsnatur ein solcher Vertrag […]

Weiterlesen
12.05.2026/0 Kommentare/von Gastautor
https://juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg 0 0 Gastautor https://juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg Gastautor2026-05-12 07:50:062026-05-12 07:50:06Reservierungsanfragen und Falschnamen – Einzelfragen beim Abschluss von Beherbergungsverträgen
Jakob Brohl

Restguthaben auf dem Netflix-Account darf die Kündigung des Abonnements nicht hinauszögern

AGB-Recht, Aktuelles, Rechtsprechung, Schuldrecht, Verbraucherschutzrecht, Verschiedenes, Zivilrecht

Der Bundesgerichtshof hat sich in seinem Urteil vom 16.04.2026 (Az: III ZR 152/25) mit der Frage befasst, ob Restguthaben auf einem Netflix-Account bis zu dessen vollständigen Verbrauch die Kündigung des […]

Weiterlesen
20.04.2026/0 Kommentare/von Jakob Brohl
https://juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg 0 0 Jakob Brohl https://juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg Jakob Brohl2026-04-20 20:34:472026-04-20 20:34:47Restguthaben auf dem Netflix-Account darf die Kündigung des Abonnements nicht hinauszögern
Gastautor

Abgrenzung Täterschaft und Teilnahme: Mittäterschaft bei fehlender Mitwirkung im Ausführungsstadium

Rechtsgebiete, Rechtsprechung, Strafrecht, Strafrecht AT

Die Abgrenzung von Täterschaft und Teilnahme gehört zu den absoluten Klausurklassikern aus dem Allgemeinen Teil des Strafrechts. Eng mit dieser Thematik verknüpft ist das Problem der Mittäterschaft bei fehlender Mitwirkung […]

Weiterlesen
07.04.2026/0 Kommentare/von Gastautor
https://juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg 0 0 Gastautor https://juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg Gastautor2026-04-07 14:51:412026-04-07 14:51:41Abgrenzung Täterschaft und Teilnahme: Mittäterschaft bei fehlender Mitwirkung im Ausführungsstadium

Mitmachen

Du hast Lust, Autor bei uns zu werden? Wir freuen uns!

Mitmachen

  • Über JE
  • Das Team
  • Spendenprojekt
  • Gastautor werden
  • Mitglied werden
  • Alumni
  • Häufige Fragen
  • Impressum
  • Kontakt
  • Datenschutz

© juraexamen.info e.V.


Print Friendly, PDF & Email
Nach oben scrollen Nach oben scrollen Nach oben scrollen