• Suche
  • Lerntipps
    • Karteikarten
      • Strafrecht
      • Zivilrecht
      • Öffentliches Recht
    • Examensvorbereitung
    • Fallbearbeitung und Methodik
    • Für die ersten Semester
    • Mündliche Prüfung
  • Examensreport
    • 2. Staatsexamen
    • Baden-Württemberg
    • Bayern
    • Berlin
    • Brandenburg
    • Bremen
    • Hamburg
    • Hessen
    • Lösungsskizzen
    • Mecklenburg-Vorpommern
    • Niedersachsen
    • Nordrhein-Westfalen
    • Rheinland-Pfalz
    • Saarland
    • Sachsen
    • Sachsen-Anhalt
    • Schleswig-Holstein
    • Thüringen
    • Zusammenfassung Examensreport
  • Interviewreihe
    • Alle Interviews
  • Rechtsgebiete
    • Strafrecht
      • Klassiker des BGHSt und RGSt
      • StPO
      • Strafrecht AT
      • Strafrecht BT
    • Zivilrecht
      • AGB-Recht
      • Arbeitsrecht
      • Arztrecht
      • Bereicherungsrecht
      • BGB AT
      • BGH-Klassiker
      • Deliktsrecht
      • Erbrecht
      • Familienrecht
      • Gesellschaftsrecht
      • Handelsrecht
      • Insolvenzrecht
      • IPR
      • Kaufrecht
      • Kreditsicherung
      • Mietrecht
      • Reiserecht
      • Sachenrecht
      • Schuldrecht
      • Verbraucherschutzrecht
      • Werkvertragsrecht
      • ZPO
    • Öffentliches Recht
      • BVerfG Leitentscheidungen & Klassiker
      • Baurecht
      • Europarecht
      • Europarecht Klassiker
      • Kommunalrecht
      • Polizei- und Ordnungsrecht
      • Staatshaftung
      • Verfassungsrecht
      • Versammlungsrecht
      • Verwaltungsrecht
      • Völkerrrecht
  • Rechtsprechungsübersicht
    • Strafrecht
    • Zivilrecht
    • Öffentliches Recht
  • Juri§kripten
  • Click to open the search input field Click to open the search input field Suche
  • Menü Menü
Du bist hier: Startseite1 > Examensreport2 > Niedersachsen3 > 3. Zivilrechtsklausur – Januar 2012 – 1. Staatsexamen Niedersachsen...
Redaktion

3. Zivilrechtsklausur – Januar 2012 – 1. Staatsexamen Niedersachsen

Examensreport, Niedersachsen

Wir danken Ansgar für die Zusendung eines Gedächtnisprotokolls der im Januar gelaufenen Klausur.
Unser Examensreport lebt von Eurer Mithilfe. Deshalb bitten wir Euch, uns Gedächtnisprotokolle Eurer Klausuren zuzuschicken, damit wir sie veröffentlichen können. Nur so können Eure Nachfolger genauso von der Seite profitieren, wie Ihr es getan habt. Vorab vielen Dank!
 
Sachverhalt
B ist Eigentümer eines großen Grundstückes am Stadtrand von Berlin. Das Haus im vorderen Teil des Grundstückes hatte B in den Jahren 1990-2005 im großen Stil als bordellähnlichen Swinger-Club genutzt. Den hinteren Teil nutzte A gewerblich zur Reparatur und Demontage von Unfallwagen.
Im Januar 2005 mussten A und B ihre Gewerbe einstellen.
Im Sommer 2005 schaltete B eine Verkaufsanzeige für das gesamte Grundstück. Von der vorherigen Nutzung war zu diesem Zeitpunkt nichts mehr erkennbar. Der in Celle lebende Chemiker C besichtigte das Grundstück. Ihm fielen sofort die für eine chemische Kontamination typischen Verfärbungen des Bodens und auffällig verkümmerte Pflanzen im hinteren Teil auf. Auf seine Frage ob der Untergrund des Grundstückes „in Ordnung“ sei, entgegnet B, dass dort ein KfZ-Demontagebetrieb war, jedoch „alles definitiv tipp, topp, in Ordnung!“ sei. Tatsächlich behauptet B das, ohne die wahren Tatsachen zu kennen. Er wusste zwar von hochgiftigen Chemikalien bei A, aber nicht ob diese in den Boden gelangt waren. In Wirklichkeit geschah dies über  Jahre hinweg aufgrund unsachgemäßer Handhabung des A. Trotz anhaltender ernster Zweifel an der Aussage des B kümmert sich C nicht weiter darum.
B und C unterzeichnen im August 2005 einen notariellen Kaufvertrag über 600.000 € unter Ausschluss der Mängelgewährleistung. Den Betrag überweist der C auf das Konto des B bei der „dida“-Bank D. Für 100.000 € kaufte sich B einen Porsche, den er sich sonst nicht hätte leisten können. Bei einer Spritztour erleidet der Wagen einen Totalschaden. Den Restbetrag von 500.000 € beließ er auf dem Konto bei einem erheblich niedrigerem als dem marktüblichen Zins.
Ende Dezember 2005 wurde C ins Grundbuch eingetragen. Noch im gleichen Monat führt B dringend nötige Reparaturen am Mauerwerk für 7.000 € durch. In das Haus zog C wegen eines lukrativen, längeren Auslandaufenthalt erst im Juli 2010. Bis dahin wohnte die Erbtante E zu einer monatlichen Miete von 1.000 € in dem Haus. (54 Monate x 1.000 € = 54.000 €)
Als die Kinder des C im August 2010 in der Schule gehänselt werden, da sie im „stadtbekannten Bordell“ wohnen und aich die Nachbarn hinter vorgehaltener Hand tuschelten, erfuhr C von der Vornutzung seines Hauses und war voller Zorn. Auch plagten ihn Albträume.
Er schrieb B am 03. Januar 2011 eine E-Mail. In dieser beschwert er sich, die „anstößige Vorgeschichte“ hätte ihm offenbart werden müssen. B reagiert darauf nicht.
Bei einer Routineuntersuchung im Frühling 2011 stellt der bei der Umweltschutzbehörde angestellte Umwelttechniker U die Cheikalienbelastung fest. Im anschließenden Gespräch mit C fragt dieser fest ein Fachkundiger hätte dies auf den ersten Blick hätte feststellen können. C müsse vor dem Kauf entweder „blind oder blauäugig“ gewesen sein. Die Kosten für die Dekontermination seien „immens“. Er rät ihm nicht weiter in dem Haus zu wohnen, da ein gesundheitliches Risiko bestehe.
Ende März schickte C ein Einschreiben mit Rückschein an den B. In diesem schreibt er, dass er sich „betrogen“ fühle. Statt einem Wohnhaus habe er ein „Bordell auf einer Sondermülldeponie“ bekommen. Hätte er eines der beiden Dinge gewusst, hätte dies ihn am Kauf gehindert. Er schreibt schließlich, dass er „mit dem Vertrag nichts mehr zu tun haben will“ und deshalb „alles anfechte“. Noch Ende März zieht er aus dem Haus aus. Dieses wird in der Nacht zum 01. April durch einen Blitzeinschlag in Brand gesetzt und brennt bis auf die Grundmauern nieder.
 
C fordert von B 600.000 € nebst Zinsen sowie die 7.000€ Reparaturkosten. B wendet ein, er habe von den Chemikalien nichts gewusst. Daher fühle er sich dafür nicht verantwortlich. Das vorher ein Bordell im Haus gewesen sei, sei irrelevant, da er das Haus vor dem Verkauf wieder sehr wohnlich gestaltet habe. Hilfsweise wendet er ein, dass er im Gegenzug 300.000 € für das abgebrannte Haus verlange. Weiter fordere er hilfsweise die 54.000 € Mieteinnahmen sowie weitere 9.000 € für die Monate von Juli 2010 – März 2011.
Höchst hilfsweise wendet er ein, dass er zumindest 100.000 € nicht mehr zurückzahlen müsse, da er in dieser Höhe durch den Totalschaden des Porsche entreichert sei.
 
1) Welche Ansprüche hat C gegen B?
2) Ansprüche aus Delikt (§§823ff.) sowie aus Normen außerhalb des BGB sind nicht zu prüfen.

Print Friendly, PDF & Email
21.01.2012/0 Kommentare/von Redaktion
Schlagworte: 2012, Examensreport, Januar, Niedersachsen, ZIII, Zivilrecht
Eintrag teilen
  • Teilen auf Facebook
  • Teilen auf X
  • Teilen auf LinkedIn
https://juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg 0 0 Redaktion https://juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg Redaktion2012-01-21 13:04:512012-01-21 13:04:513. Zivilrechtsklausur – Januar 2012 – 1. Staatsexamen Niedersachsen
Das könnte Dich auch interessieren
Öffentliches Recht – Ö I – Juli 2012 – 1. Staatsexamen Schleswig-Holstein
Zivilrecht ZII – Januar 2013 – 1. Staatsexamen NRW
Strafrecht – April 2012 – 1. Staatsexamen Niedersachsen
Zivilrecht III – Juli 2020 – NRW – 1. Staatsexamen
Strafrecht SI – Juli 2016 – 1. Staatsexamen Niedersachsen
Zivilrecht Z I – November 2012 – 1. Staatsexamen NRW
0 Kommentare

Hinterlasse einen Kommentar

An der Diskussion beteiligen?
Hinterlasse uns deinen Kommentar!

Schreibe einen Kommentar Antwort abbrechen

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Über Juraexamen.info e.V.

Deine Online-Zeitschrift für Jurastudium, Staatsexamen und Referendariat.

Wir sind ein gemeinnütziger Verein aus Bonn und auf Eure Unterstützung angewiesen, sei es als Mitglied oder durch Gastbeiträge. Über Zusendungen und Nachrichten freuen wir uns daher sehr!

Werbung

Anzeige

Neueste Beiträge

  • Abgrenzung Täterschaft und Teilnahme: Mittäterschaft bei fehlender Mitwirkung im Ausführungsstadium
  • Wenn Sportanlagen zur Gefahrenquelle werden – Das Zusammenspiel von Verkehrssicherungspflicht und Mitverschulden
  • BGH: Kein Abzug „neu für alt“ im werkvertraglichen Mängelgewährleistungsrecht

Weitere Artikel

Auch diese Artikel könnten für dich interessant sein.

Gastautor

Abgrenzung Täterschaft und Teilnahme: Mittäterschaft bei fehlender Mitwirkung im Ausführungsstadium

Rechtsgebiete, Rechtsprechung, Strafrecht, Strafrecht AT

Die Abgrenzung von Täterschaft und Teilnahme gehört zu den absoluten Klausurklassikern aus dem Allgemeinen Teil des Strafrechts. Eng mit dieser Thematik verknüpft ist das Problem der Mittäterschaft bei fehlender Mitwirkung […]

Weiterlesen
07.04.2026/0 Kommentare/von Gastautor
https://juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg 0 0 Gastautor https://juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg Gastautor2026-04-07 14:51:412026-04-07 14:51:41Abgrenzung Täterschaft und Teilnahme: Mittäterschaft bei fehlender Mitwirkung im Ausführungsstadium
Gastautor

Wenn Sportanlagen zur Gefahrenquelle werden – Das Zusammenspiel von Verkehrssicherungspflicht und Mitverschulden

Aktuelles, Deliktsrecht, Rechtsprechung, Schuldrecht, Verschiedenes, Zivilrecht

Wer zivilrechtliche Examensklausuren schreibt, kommt am Deliktsrecht kaum vorbei – besonders der Tatbestand des § 823 Abs. 1 BGB ist ein Klassiker. Mit der zunehmenden Popularität von Mountainbike-Flow-Trails stellen sich […]

Weiterlesen
30.03.2026/0 Kommentare/von Gastautor
https://juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg 0 0 Gastautor https://juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg Gastautor2026-03-30 08:11:242026-03-30 09:25:59Wenn Sportanlagen zur Gefahrenquelle werden – Das Zusammenspiel von Verkehrssicherungspflicht und Mitverschulden
Gastautor

BGH: Kein Abzug „neu für alt“ im werkvertraglichen Mängelgewährleistungsrecht

Aktuelles, Rechtsprechung, Schuldrecht, Startseite, Verschiedenes, Werkvertragsrecht, Zivilrecht, Zivilrecht

Das Mängelgewährleistungsrecht gehört zu den absoluten „Dauerbrennern“ im Ersten sowie im Zweiten Staatsexamen. Ein selten behandelter, gleichwohl rechtlich bedeutsamer Aspekt ist der sogenannte Vorteilsausgleich: Er betrifft die Frage, ob Vorteile, […]

Weiterlesen
23.03.2026/0 Kommentare/von Gastautor
https://juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg 0 0 Gastautor https://juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg Gastautor2026-03-23 09:00:512026-03-22 08:46:39BGH: Kein Abzug „neu für alt“ im werkvertraglichen Mängelgewährleistungsrecht

Mitmachen

Du hast Lust, Autor bei uns zu werden? Wir freuen uns!

Mitmachen
  • Über JE
  • Das Team
  • Spendenprojekt
  • Gastautor werden
  • Mitglied werden
  • Alumni
  • Häufige Fragen
  • Impressum
  • Kontakt
  • Datenschutz

© juraexamen.info e.V.

Print Friendly, PDF & Email
Nach oben scrollen Nach oben scrollen Nach oben scrollen